Beiträge von Peter Viehrig

    Und warum dürfen Akkulichter abnehmbar sein?

    Diese Frage stellst Du bitte dem Gesetzgeber. Woher soll ich das wissen? Im übrigen ist abnehmbar nicht der Punkt, sondern, daß sie im Straßenverkehr dran sind und nur noch eingeschaltet werden brauchen. Leider ist das nicht vorgeschrieben. Im Ergebnis gibt es mehr Dunkelradler.

    Aber Du beklagst ja, daß die Vorschriften eine solche Bürde seien. Und ich sage, das sind sie nicht. Eine öffentliche Straße ist weder Sportplatz noch Vergnügungspark. Wer sein Sport- oder Spaßgerät nicht den entsprechenden Zulassungsvorschriften gemäß für den Straßenverkehr ausstatten kann, hat schlicht ein für den Straßenverkehr untaugliches Teil erworben, so einfach.

    Das erinnert mich an das Herumgeheule der Neueigentümer dieser Privatpanzer über zu kleine Parkplätze, parke er doch das Ding dann standesgemäß bei der Bundeswehr. Was geht das den Gesetzgeber oder die Kommune an?

    Analog für Radler: Dann soll das Gerät bitte ausschließlich dort verwendet werden, wofür es gedacht ist, Freizeitpark, Rennbahn, abgesperrte Rennstrecke, privates Planschbecken, whatever, jedenfalls weg vom öffentlichen Straßenverkehr.

    Ich würde die Erfordernis jeglicher Reflektoren ebenso wie die Beleuchtung nur bei Dunkelheit oder schlechter Sicht fordern. Tagsüber reflektieren Reflektoren allenfalls das Sonnenlicht in Richtung Sonne und sind nutzlos.

    Das ist realitätsfern. Was tagsüber nicht dran ist, rüstet nachts auch keiner mehr nach. Wer in die Dunkelheit kommt, sollte gewappnet sein. In die Sonne reflektierende Reflektoren stören weder die Sonne noch sonstwen.

    Die Forderung stammt noch aus Zeiten der Seitenläuferdynamos und Glühlampen, die im Stand (z.B. an der roten Ampel) ausgingen. Als Backup mögen sie aber bei Dunkelheit sinnvoll sein, falls mal ein (Rück-) Licht unbemerkt kaputt geht.

    Einen Ausfall des Standlichts hatte ich inzwischen schon mehrfach, zweimal an der Front und viermal beim Rücklicht. Berliner Rüttelpisten fordern jede Lötstelle auf Dauer heraus. Ja, Rückstrahler vorne und hinten sind nur Backup. Aber wenn man die Festplatte für das Backup erst jedesmal extra anschließen muß, macht es keiner. Auch hier gilt, das schadet genau keinem, die von vorneherein zu verbauen.

    Wer sein Fahrrad nicht straßenverkehrstauglich zurichten will oder kann, der/die soll sich aus dem Straßenverkehr verpissen. Der/Die gehe mit dem Ding auf Privatgelände und Sportplätze und bleibe da.

    Die Forderung nach Pedalreflektoren gestaltet sich teilweise problematisch. Bei Liegerädern sind die Pedalen nach hinten winkelbedingt immer hinter dem Schuh und diverse Klickpedale erlauben gar keine oder bestenfalls Bastellösungen nach hinten.

    Jo, das stimmt. Der Gesetzgeber hatte mit Sicherheit keine Liegeradler im Blick. Einerseits. Andererseits stört es auch nicht, wenn Pedalreflektoren am Liegerad verbaut sind.
    Bei den Klickpedalen stimme ich zu. Das betrachte ich aber als eine Fehlleistung der Hersteller. Die Vorschrift ist ja nun wirklich nicht neu, sondern jahrzehntealt. Und der deutsche Markt ist auch größer als der Liechtensteiner. Ich würde folglich basteln, wenn ich denn Klickpedale haben wollte. Zuvor würde ich mich aber in China umsehen, ob es da vielleicht bereits etwas gibt, das keinen großen Namen trägt.
    Grundsätzlich finde ich Pedalreflektoren nämlich sehr sinnvoll. Nichts macht nachts einen Radfahrer insbesondere von hinten besser kenntlich als die durch diese Dinger weithin sichtbare Auf- und Abbewegung der Pedale.

    Man lernt ja immer dazu, welche StVZO-konforme Speichenreflektoren gibts denn, die man sich in ein (ordentliches) Laufrad einspaxen würde?

    Keine Werbung, nur eine Antwort:

    https://www.amazon.de/gp/product/B00AFO1OSI

    Die Dinger halten jetzt seit knapp 3 Jahren oder ca. 20.000 km. Aber die braucht es ja nur, wenn die Reifen ohne Reflexionsstreifen sind. Die Frage der Reflektoren für vorne und hinten kann ich Dir nicht sicher beantworten, denn für hinten war ein kleiner von Beginn an am Schutzblech meines Hollandrades, den ich einfach gelassen habe, da er nicht stört. Den großen bringt das Rücklicht bereits mit. Für vorne habe ich einen direkt am (nicht mitlenkenden) Fahrradkorb verschraubt. Da habe ich länger gesucht, um dann irgendwann einen verschraubbaren mit Z-Zeichen aus einer Krabbelkiste zu klauben. Den braucht man ja aber auch nur, wenn das Frontlicht keinen mitbringt, was die meisten jedoch tun.

    Wenn Du Bilder brauchst, gib kurz Bescheid, dann mach ich nachher welche.

    Blöde Frage, seit wann braucht ein Radl eine Zulassung?

    Falls ja, hab ich noch nie eins besessen mit einer solchigen.

    Fahrräder brauchen keine Zulassung, weil es keine Rechtsvorschrift gibt, die das verlangt. Sie sind also per se zugelassen. Soll das Fahrrad aber im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden, muß es Kriterien erfüllen, die die §§ 64a (Klingel), 65 (Bremsen) und 67, 67a (Beleuchtung) StVZO festlegen. Vielleicht steckt in der StVZO irgendwo noch eine fahrradspezifische Vorschrift, die mir gerade nicht einfällt. Erfüllt es diese Kriterien nicht, darf es nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.

    Die meisten Regelungen halte ich für sehr sinnvoll oder wenigstens für so leicht umsetzbar, daß sie zumindest nicht stören. Die Zeiten, in denen Speichenreflektoren nix taugten und permanent verlorengingen, sind lange vorbei, wenn man mehr als 50 Cent pro Stück investiert. Und die Reflexionsstreifen erfüllen auch im Winterdreck einer Großstadt noch immer ausreichend ihre Funktion, da neuer Dreck den alten abwäscht. Echte Schlammpisten, bei denen das dann tatsächlich mal anders sein kann, gibt es eigentlich nur außerorts.

    Über die StVZO bezüglich Fahrräder wird viel gemeckert, meines Erachtens nach aber fälschlicherweise.

    Was mich wirklich nervt, sind zwei Dinge:

    1. Das Blinkerverbot nach §67 (5) S.6. Sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch verkehrlicher Sicht ist das komplett sinnfrei.

    2. Gleiches gilt für die Ausstattung mit "einer helltönenden Glocke" in §64a. Das in Satz 2 festgelegte Verbot von Hupe oder wenigstens einer Radlaufglocke ist vollkommen aus der Zeit gefallen und gehört gestrichen. Wichtig ist nur, daß die Dinger funktionieren, eine Mindest- und eine Höchstlautstärke haben. Fertig.

    Sehe ich das richtig, Hin- und Rückstrecke einer (Auch-)Radsportveranstaltung (also Wettkampf), abgefilmt von motorisierten Begleitfahrzeugen, die mal eben lange nebenher fahren auf einer zweispurigen Fahrbahn - gleichzeitig? Und man wundert sich über Unfälle?

    Interessantes Realitätsverzerrungsfeld. Vielleicht kann man das irgendwie messen?

    Der Radfahrer, der sich da in Gegenrichtung durch die Fußgänger drängelt ist aber wohl nicht so gedacht und bedient leider voll das Klischee vom Rad-Rüpel

    Das ist genau so gedacht. Vor drei Wochen habe ich mir das selber angesehen. Es ist allerdings nur eine Freigabe in Gegenrichtung, also gilt Nachrang und Schrittgeschwindigkeit. Aber der Radverkehr darf da durch.

    Da wäre doch eigentlich Kfz-Verbot mit "Anlieger frei" üblich…? Vorstellen kann ich mir höchstens, dass das blaue Schild die Funktion eines Wegweisers ("ihr könne auch hier durch, statt euch mit der Kreuzung da hinten rumzuschlagen") hat…

    Ginge auch, hätte aber dahingehend einen anderen Regelungsgehalt, daß der Vorrang für Fuß- und Radverkehr wegfiele. Immer, wenn ich eine solche Schilderkombi in freier Wildbahn bisher gesehen habe, fand ich sie gut.

    Was sagt das über die Gründe aus, Fahrrad zu fahren? Nichts.

    Über die Gründe sagt es nichts aus, das ist richtig. Es sagt aber eine Menge darüber, was das Ergebnis welcher Gründe auch immer ist: Kein signifikanter Unterschied. Daß die PKW-Fahrleistung in Berlin pro EW etwas höher liegt, ist schlicht der größeren Fläche und der folglich etwas weiteren Wege geschuldet, die man innerhalb des individuellen Wegezeit-Budgets zurücklegen kann.

    Mein Tipp: Fahr einfach mal hin und schaue es dir an. Falls du danach immer noch der Meinung bist, dass es in Kopenhagen eigentlich genauso ist wie in Berlin, suche dir einen Therapeuten.

    Einer Behauptung zu widersprechen, die nicht aufgestellt wurde, um anschließend einen Arztbesuch zu empfehlen, läßt mich an anderer Stelle Therapiebedarf erkennen. Mit aller gebotenen Zurückhaltung.

    Falls es Ihnen entgangen ist: Russland führt den Krieg bereits. Einen Angriffs- und Vernichtungskrieg. Aber das hatten wir schon. Es gibt keine friedliche Option mehr, außer der Unterwerfung unter Gewalt und Vernichtung. Wie das dann ausgeht, damit haben die Ukrainer bereits Erfahrungen.

    Aber es gab auch andere Verhandlungen (ohne Täuschungsabsicht) von demokratischen Staaten mit Diktatoren. Der spanische Diktator Franco beispielsweise hatte in Spanien die Demokratie in einem blutigen Bürgerkrieg beseitigt und trotzdem wurde von den Alliierten mit ihm verhandelt.

    Der Unterschied ist entscheidend: Spanien hat unter Franco zu keinem Zeitpunkt einen Angriffs- und Vernichtungskrieg gegen ein anderes Land geführt. Womit eine Gesprächsbasis gegeben war.

    Wollte die Bevölkerung der Ukraine tatsächlich versuchen, sich ausschließlich mit gewaltfreien Mitteln Russlands Angriffskrieg zu widersetzen, dann würde das sehr wahrscheinlich ebenfalls große Opferzahlen hervorrufen und viel Leid und Elend über die Menschen bringen, schlimmer noch als das, was ja auch jetzt schon in Russland selbst viele Menschen erleben. Trotzdem ist es wichtig, die Option ziviler Widerstand nicht in Bausch und Bogen zu verdammen, sondern als Alternative zur jetzigen Kriegsführung zu behandeln.

    Nehmen Sie zur Kenntnis: Die Bevölkerung der Ukraine will das nicht, sie will das mit erdrückender Mehrheit nicht. Die Bevölkerung befürwortet mit erdrückender Mehrheit (mehr als 4/5) den militärischen Widerstand und lehnt mit genauso starker Mehrheit jegliche territorialen Zugeständnisse ab. Was auch ihr Recht ist. Es gibt keine Alternative zur jetzigen Kriegsführung außer der Unterwerfung mit den entsprechenden Folgen, siehe oben.

    Sie wiederholen sich, das macht es nicht richtiger, sondern nur menschenverachtender.

    Ich bin nach wie vor nicht überzeugt davon, dass tatsächlich alle Möglichkeiten erschöpft sind, Russland mit nicht militärischen Mitteln dazu zu bringen, seinen Angriffskrieg zu stoppen.

    Da kann man nichts machen. Die Argumente - sowohl historisch als auch aktuell begründet - wurden ja alle mehrfach genannt. Mit Faschisten auf Kriegszug kann man nicht verhandeln, Punkt.

    Und über Anton Hofreiter berichtet das ARD und ZDF Morgenmagazin: "Die angekündigte Lieferung von Marder-Schützenpanzern an die Ukraine geht dem Grünen-Politiker Anton Hofreiter nicht weit genug. Er fordert, der Ukraine auch den schlagkräftigeren Kampfpanzer Leopard 2 zur Verfügung zu stellen."

    Das hat mich positiv überrascht. Es scheint, daß das Meinungsbild der Faktenlage angeglichen wird. Wobei man festhalten muß, daß die Grünen von Beginn an klarer und konsequenter Stellung bezogen haben, weshalb ich sie im Februar hier in Berlin wohl erstmals wählen werde.