Wer meint, körperliche Faktoren hätten keinen Einfluß auf die Unfallwahrscheinlichkeit, der lügt sich meiner Meinung nach ebenso in die Tasche. Und es geht hierbei um Wahrscheinlichkeiten und deren Beeinflussung, nicht um Gewißheiten.
Beiträge von Peter Viehrig
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wow, Ansage!Meine Body Cam schafft 10 - 12 Stunden. Da ich sichergehen will, daß die nächste Fahrt definitiv aufgezeichnet wird, auch wenn sie länger wird als geplant, lade ich sie regelmäßig nach 8.
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Wer schon immer mal sehr viel Geld für ne Fahrrad-Dashcam ausgeben wollte UND dabei sparen wollte, kann das jetzt tun

Wenn die Dinger denn halbwegs hielten, was sie versprechen. Man lese sich etwas eingehender die Kommentare unter etwaigen Testvideos bei YouTube durch.
Ich empfehle und verwende eine sogenannte Body Cam. Für reine Dashcam-Videos langt das. -
Sieht für mich eher so aus, als wären die gelb markierten Parkplätze auf der Fahrbahnen das eigentliche Problem.
Richtig. Der Radweg, richtiger der Radfahrstreifen, wäre ja eher Teil der Lösung. Wenn die auf der Straße gelagerten Blecheimer verschwinden, kann die Feuerwehr ihre Drehleiter problemlos aufstellen und dafür (auch) den Streifen nutzen. Unabhängig davon versuchen Radfahrstreifen hinter Parkstreifen möglichst viele Nachteile der Hochbordradwege wiederherzustellen, die mit Radfahrstreifen eigentlich mal gelindert werden sollten (Sichtbarkeit für Kfz-Lenker beispielsweise).
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tl;dr: anlassbezogene aufzeichnung zulässig, sonst nicht.
Interessiert mich nicht. Meine "Dashcam" dient der Strafverfolgung nach bzw. der Abwehr von Straftaten gegen mich oder andere (Mord, Totschlag, Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung, Falschaussage etc.) Im Zweifelsfall ist es gut, die Aufnahmen überhaupt zu haben, die ein Richter immer noch ablehnen kann, wogegen ich mich dann ggf. wehren würde.
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Überraschung!
Wenn man Leuten nix beibringt, haben sie keine Ahnung:
forsa-Studie zu Radweg-Verkehrszeichen zeigt WissenslückenEgal, ob Gebot, Verbot oder Warnhinweis – die Funktion von Verkehrszeichen ist klar: Sie sollen den Verkehrsteilnehmenden Informationen geben und bestimmte…www.velototal.de -
Ich bringe damit zum Ausdruck, daß das nicht auf einem anderen Blatt steht. Es ist das selbe Blatt.
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Aber das steht auf einem anderen Blatt.
Nein.
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Evtl. hier. Mal abgesehen von dem Sahnestück an Radweg an sich, ist das mit dem Pflasterwechsel dann eigentlich Einfahren in einen anderen Straßenteil, wenn ich das Ding denn nutzen würde 🤔 so Konstrukte wie hier finde ich ja besonders abenteuerlich
An der gezeigten Stelle gibt es keinen "gegenüberliegenden Radweg", im Gegensatz zu hier:
Google MapsFind local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.www.google.com -
Ohne blaues Schild darf man inner- und außerorts keine Wegelchen befahren.
Das ist falsch. Der §2 (4) StVO als Spezialnorm für den Radverkehr sagt ganz eindeutig:
ZitatBeispiel eines eindeutig nur an der Ausgestaltung erkennbaren sonstigen Radweges ohne Benutzungspflicht:
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Daher nochmal die Frage, was bei fahrbahnbegleitenden Außerorts-Gehwegen gegen eine Klarstellung mit
spricht.Das war aber nicht die Ausgangsfrage.
Unabhängig davon sprechen allenfalls Kostengründe dagegen. Verwaltungsakte und Erwerb der Schilder kosten halt. Die kann man sich sparen, da die Rechtslage in diesem Fall bereits eindeutig ist. -
Meine Frage zielt generell auf fahrbahnbegleitende Wege außerorts und eine mir nicht bekannte Sonderregelung ab.
Es gibt keine Sonderregelung.
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Das mag realitätsfern sein. De jure spielt das aber keine Rolle. Ohne deutliche Erkennbarkeit kein Radweg. Und das war die Fragestellung, ob es einer ist. Antwort: Nein.
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Wenn ein Weg vormals benutzungspflichtig war, ist aus meiner Sicht zunächst immer eine Klarstellung erforderlich, dass sich die Zweckbestimmung geändert hat, da die Ausgestaltung des Weges ja die Selbe ist.
Das mag für ortskundige Radfahrer zutreffen. Da man aber bei der Interpretation von fehlender Ortskenntnis ausgehen muß, ist es umgekehrt. Fehlt die Klarstellung und ergibt sich aus der Ausgestaltung nix anderes, ist es eben kein Radweg.
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Dieser sogenannte "Gar-nichts-Vorfall" beinhaltet Straftaten, § 315b, §§ 223 und 224 StGB. Die Nichtverfolgung dieser ist ebenfalls eine Straftat, § 258a i.V.m. § 258 StGB.
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wohl nicht, wenn man gerade mal soweit abbremst, dass die Karre nicht umkippt
Ähm, doch. Das Streetview-Bild ist aus LKW-Fahrersitzhöhe aufgenommen. Da wurde schlicht nicht geschaut. Und vermutlich auch gerast, ja.
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Erneut ein tödlicher Abbiegeunfall mit einem LKW in Hamburg

Sowohl Radweg als auch Gehweg sind allerprächtigst einsehbar:
Google MapsMit Google Maps lokale Anbieter suchen, Karten anzeigen und Routenpläne abrufen.www.google.com -
Ich muss eher an "Scherz, Satire, Ironie und tiefere Bedeutung" denken als an erforderliche Psychotherapie.
Ich beneide Dich.
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aber keine Sorge, ist ja ein Zeit-Magazin-Beitrag
Ein ausgesprochen schlechter Artikel, ein schier endloses Geschwurbel. Erst ein trockener Abriß darüber, was er rein funktional von seinem neuen Fahrrad im wesentlichen erwarte: Schnöde Alltagstauglichkeit für die Großstadt Berlin. Und dann verliert er sich seitenlang in Betrachtungen darüber, wie wohl welches Fahrrad auf ihn und folglich in seiner Außendarstellung auf andere, vor allem in den ihm wichtigen sozialen Gruppen wirkt. Und was er gerne wäre, also so darstellen würde, könnte, wollte.
Dieser Dimitrij hat ein tiefsitzendes psychologisches Problem mit seinem Selbsbewußtsein. Bevor der sich ein Fahrrad kauft, sollte er zum Arzt gehen. -
Aber man könnte in Deutschland so etwas halt auch einmal einführen
Letztlich zementierst Du damit Diskriminierung aufgrund des Antriebs, ergänzt sie lediglich noch um das Kriterium Felgenbreite. Warum Du ein Fahrbahnverbot für Langsamverkehr möchtest, wüßte ich dann doch gern.