Das ist mir aus der Seele geschrieben...
Aber als Altbau zählen formal inzwischen auch Nachkriegsbauten. Und das obige gilt für anliegende Gebäude ganz allgemein, ältere leiden nur mehr darunter.
Das ist mir aus der Seele geschrieben...
Aber als Altbau zählen formal inzwischen auch Nachkriegsbauten. Und das obige gilt für anliegende Gebäude ganz allgemein, ältere leiden nur mehr darunter.
Ich wäre ja für Oberleitungsbusse. Die sind schneller auf die Straße zu bringen, sind praktisch genauso umweltverträglich wie Straßenbahnen, zusätzlich aber sehr viel leiser und erschütterungsärmer (besser verträglich für anliegende Altbausubstanz) und verursachen bei einer Panne keinen Ausfall eines ganzen Netzstranges, weil die im Notfall einander überholen können.
Das bezweifle ich allerdings stark.
Ok, viele, nicht die meisten.
Gesetzt, daß es sich wirklich um nicht mehr zum Straßenraum gehörenden Privatgrund handelt (die meisten Fuß- und auch viele Radwege gehören übrigens ebenfalls zum Privatgrund der zugehörigen Immobilie), kann man sich die Werbetafel gedanklich auch durch eine Hauswand ersetzen. Es würde nichts ändern, außer daß dann offensichtlicher würde: Hochbordradwege sind ein Fehlkonzept.
Ich will diese Gestaltung nicht rechtfertigen oder gar die allumfassende Werbung im Straßenraum gutheißen, aber Privatgrundstück bedeutet eben auch, daß der Eigentümer eines Grundstücks Gestaltungsspielräume haben muß, um es nutzen zu können. Das Problem ist der Radweg und nicht die Nutzung einer eigenen Immobilie.
Münster scheint schon ein besonderes Pflaster:
Radhelmfakten - Lewe und Schulze-Werner zeigen mich erneut an
Das geht gegen Rasmus Richter, der gegen die RBP in der Wolbecker Straße geklagt hatte. Man stört sich wohl diesmal an diesem Artikel.
Wir erinnern uns:
Hier sind also inzwischen welche, die die Anspielung nicht mehr verstehen. Das ist ein Grund zur Hoffnung. ![]()
Drauf radeln oder nicht drauf radeln?
Auf dem ersten keinesfalls! Da ist zur Sicherheit der Radfahrer lediglich die Dooring-Zone abmarkiert. ![]()
Auf dem zweiten dagegen höchstwahrscheinlich.
Nach dem Wortlaut der StVO muß man bei den anderen Beispielen aber auch halten - das ist es ja, kaum einer weiß und kapiert das. Übrigens: Keine Haltelinien:
Die letzgenannten Beispiele sind aber schon eindeutiger. Da greift ja sogar die weitverbreitete und Polizeimeinung "rechts des Radweges".
Ups, hier doch wieder links. Sorry.
Nee, eigentlich ist das nicht wirklich relevant, nur eine theoretische Debatte. Die wenigsten Polizisten wissen überhaupt, daß es ein Rotlichtverstoß sein könnte, geschweige denn, daß sie das ahnden. Die wenigen, die an solchen Stellen überhaupt einen Rotlichtverstoß feststellen, belassen es doch meist bei einer Ermahnung. Einfach weil sie wissen, daß man das als Laie kaum durchblicken kann. Kritisch wird es nur im Falle eines Unfalls mit einem Fußgänger. Und da ist es auch schon wieder egal - denn mit Fußgängern rechnen und die Fahrweise entsprechend anpassen muß man an solchen Stellen in jedem Falle.
Würdest Du wirklich auf folgendem Radweg bei Fahrbahn-Rot anhalten?
Zwar wurde ich nicht gefragt...
Sobald da Fußgänger auch nur in der Nähe sind, die unvorhersehbar spontan den Radweg kreuzen könnten, würde ich das. Andernfalls würde ich "vorbeischleichen" und wäre einer von den 3 Radfahrern in Berlin, die das überhaupt als Rotlichtverstoß verbuchen würden. Wir hatten das ja schon an anderer Stelle, daß noch nicht mal Polizisten einen solchen sicher zu erkennen in der Lage sind, weil selbst die da etwas von links und rechts des Radweges faseln.
Übrigens, das ist auch in anderer Hinsicht ein Grenzfall: Das Ding ist wohl gerade eben noch fahrbahnbegleitend. Ein Meter mehr Abstand und es wäre kein Rotlichtverstoß mehr.
Das nennt man betriebsblind. Der braucht 'ne neue Brille.
"Aber ich hätte auch gelähmt sein können", sagte Jürgen Sch., der 8000 Euro Schmerzensgeld als "Wiedergutmachung" erhalten hat.
Bin ich der einzige, der meint, da fehlen 2 Nullen? Was ist das genau, das Juristen die grundgesetzlich verankerte Menschenwürde derart mit Füßen treten läßt, daß so lächerliche Summen bei schwerster Verletzung der körperlichen Unversehrtheit herauskommen? Wie kommt dieser Schaltfehler im Hirn zustande? Wer lehrt diesen?
*kopfschüttel* und Abgang.
Och, der Vergleich stimmt schon. Die Stadt Münster hat bestimmt auch schon viele Menschenleben gerettet und manche Unternehmen erst ermöglicht.
Gerade die Vergleichbarkeit der Ambivalenz ist es ja. Man kann sowohl Dynamit als auch die Stadt Münster benutzen, um Menschen fahrlässig, grob fahrlässig oder auch vorsätzlich um's Leben zu bringen.
Noch deutlicher, etwa mit Namensnennungen, zu formulieren, wäre am Ende schwierig für den hiesigen Hausherrn, weshalb ich das lasse...
Liebe macht blind - Toter Winkel auch
Gegenvorschlag für einen LeitDummspruch: Dynamit tötet - Die Stadt Münster auch
Man muß immer wieder zwischen Zivil- und Strafrecht differenzieren. Im Zivilrecht stehen die Chancen für die Verwertbarkeit einer solchen Aufnahme eher schlecht, es sei denn, das Zivilverfahren folgt aus einem vorangegangenen Strafverfahren. Ein Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren ist in Deutschland die absolute Ausnahme. Diese Tatsache wird von den Ermittlungsbehörden in D auch regelmäßig mißbraucht, um widerrechtlich z.B. eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Die dabei gewonnenen Beweise werden nahezu immer zugelassen, auch wenn das "Durchsuchungsopfer" sich Jahre später gelegentlich von höheren Instanzen noch ein Urteil über die Unzulässigkeit der Maßnahme abholen kann.
Folgt ein Zivilverfahren einem vorangegangenen Strafprozeß, werden die im Strafprozeß eingebrachten Beweise auch im Zivilprozeß regelmäßig zugelassen.
Das ist einer der Gründe, warum man als Opfer einer Straftat möglichst als Nebenkläger in das Strafverfahren eintreten sollte: Man kann (womöglich unzulässig erworbene) Beweise einbringen. Das Aufklärungsbedürfnis wird nahezu immer höher gewichtet als daten- oder persönlichkeitsschutzrechtliche Einwände eines Täters.
Hätte ich also eine Kamera, so würde ich diese immer mitlaufen lassen. In Zivilsachen und bei Ordnungswidrigkeiten wäre sie zwar meist nutzlos, aber in den Fällen, auf die es mir ankäme (Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung etc.), höchstwahrscheinlich sehr hilfreich.
Die Menschen werden mal Borg. Und ich gehöre zu der Minderheit, die das nur zum Teil für eine Horrorvorstellung hält. Jedenfalls für weniger schlimm, als die Beibehaltung von RWBPen.
Man sieht an solchen Reaktionen sehr schön, wie noch immer das eigene Automobil ein Fetisch ist. Ich wiederhole mich: Das wird enden, weil es nicht wie bisher weitergehen kann. Ein Teil wird umlernen, ein Teil vor diesem Umdenken aussterben, am bedeutsamsten werden aber die, die bereits jetzt andere Fetische haben oder mit diesen heranwachsen (Smartphones und auch Fahrräder z.B.).
Wenn man bedenkt, wie sehr inzwischen Radverkehr Teil der öffentlichen Debatte ist, bin ich grundsätzlich unbesorgt. Man (also auch wir) muß nur einzelne, depperte Maßnahmen verhindern (etwa die Einführung einer Helmpflicht), die könnten nämlich bei erfolgreicher Durchsetzung tatsächlich nochmal 10 bis 20 Jahre zurückwerfen.
Wobei ich mich ja sowieso frage, wieso solche Eltern ihre Kinder überhaupt ins Schwimmbad lassen…
Damit die schwimmen können, falls mal 'was passiert, abrechendes Brückengeländer, Tsunami, Sintflut...
Nachtrag: Wobei das natürlich etwas ungerecht ist. Ein Politiker delegiert. Folglich war der Erfinder dieser Spezialregelung irgendein Verwaltungsbeamter.
Die Verantwortung des damaligen Verkehrspolitikers bestand lediglich darin, diese Regelung als Gesetz einzubringen. Also im wesentlichen, sie nicht zu lesen bzw. nicht zu verstehen und anschließend einen Stoß Papier von einem Raum in den anderen zu tragen bzw. tragen zu lassen.
Und das hat er ja offensichtlich geschafft, sonst gäbe es sie nicht. ![]()
Kann mir eigentlich jemand erklären, wie ein Politiker auf die Idee kommt, die Nennspannung der Stromquelle in ein Gesetz zu schreiben?
Hervorhebung von mir.
Jahrzehntelange Parteimühle verursacht Hirn- und Integritätsschwund. Ab und zu gibt es natürlich Blitzstarter, das sind die, die schon vor Parteieintritt in Vorleistung gehen.