Die Diskussion hatten wir hier schon mal. Ich halte das für ein klar rechtswidriges Urteil, da die Radwegbenutzungspflicht kein Streckenge- bzw. verbot ist. Jedenfalls fehlen dafür jegliche Belege. Also gilt gesetzlich ab der nächsten Straßeneinmündung oder -kreuzung wieder der Normalfall der StVO, also keine RWBP, es sei denn, es steht da erneut ein entsprechendes VZ.
Die rechtswidrige "Rechtsprechung" dieser Richterin ist übrigens durchaus von Belang, da sie in ihrem Urteil dem Radfahrer eine Verpflichtung für die Zukunft auferlegte, eine (gesetzlich nicht bestehende, da nicht angeordnete und nicht aus einer sonstigen Rechtsvorschrift sich eindeutig ableitende) RWBP trotzdem "einzuhalten", weil er ja nun Kenntnis von ihr habe.
Diese freidrehende "Rechtsprechung", nicht bestehende gesetzliche Tatbestände einfach per Urteil zu erfinden, fasziniert (und empört) mich immer wieder neu. Eine Seuche, von der Richter/innen bis hoch zum BGH befallen sind. Hybris.
Beiträge von Peter Viehrig
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Bei Körperverletzung gegen einen Polizisten im Dienst reagiert man meines Wissens nach auch hierzulande recht unentspannt.
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off-topic, sorry:
Danke. Hatte den Code nicht mehr parat.
Da bedarf es keines Codes, nur des originalen YouTube-URLs ohne irgendwelche Anhängsel. Den Rest besorgt die hiesige Forensoftware.
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Und zu der tollen Einschätzung, Spandau habe "mit die schönsten Radwege der Stadt" sei mir ausnahmsweise erlaubt, mein altes Youtube-Filmchen noch mal hervorzukramen.
Hier darf eingebettet werden.
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Im Übrigen kann ich Ihre Aussage gerade nicht einordnen.
Ironie bzw. Sarkasmus.
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...Ansonsten stimme ich dem zu, was @Torben schon auf facebook schrieb...
Auf Facebook finde ich lediglich Beiträge vom 8.April 2014 oder älter. Wahrscheinlich mache ich etwas falsch, ich bin dem Verein nie beigetreten und habe das auch nicht vor. Links wären hilfreich. Kann man die jeweils referierten Beiträge auf Facebook verlinken?
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Zitat
Außerdem will das Bundesverkehrsministerium Ländern und Kommunen einen Katalog vorlegen, aus dem die konkreten Gefährdungslagen hervorgehen, bei denen die Straßenverkehrsbehörden eine Nutzung der Radwege zur Pflicht machen dürfen.
Von jedem Radweg ist da nun wirklich nicht die Rede. Und die Teilüberschrift ist falsch, nix neues bei der deutschen Journaille.
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Und dazu sagt Ihr gar nichts??
Quelle? Link?
Edit: Der hier war es.
Nun ja, kommt halt auf den Katalog an.
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Diese Frage lässt außer Acht, dass vor allem im innerörtlichen Bereich die Führung
des Radverkehrs im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn
die Regel ist.Für weite Teile Berlins stimmt das.
45 km/h auf Radwegen in D? Das wird Irrsinn. Das macht sie noch gefährlicher, als sie ohnehin schon sind. Allerdings sehe ich dann langfristig noch bessere Klagemöglichkeiten gegen Benutzungspflichten. Denn man muß sich ja auf die Fahrbahn "retten", damit Überholabstände eingehalten werden können. Daß dies auf Radwegen keiner macht (machen kann), erlebt man ja täglich.
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Also ich habe keine 10€ täglich nur für Artikel und Blogbeiträge übrig. Und mindestens angelesen habe ich die entsprechende Anzahl oder manchmal auch mehr. Und warum sollte ich Blogger, Foristen und Kommentatoren unterschiedlich zu Verlegern behandeln?
Und Beförderer, Betreiber und Unterstützer des Leistungsschutzrechts sollte man überhaupt nicht verlinken, aber das nur nebenbei.
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Oder einfach den Verlegerwillen akzeptieren: Bitte keine spontan interessierten Leser hier. Wie schrieb Niggemeier immer so schön: Geht sterben.
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Klassische Juristenselbstherrlichkeit. Ich mach die Welt, wie sie mir gefällt. Eine eindeutige Rechtslage wird einfach in das Gegenteil umgebogen. Bei Richtern ist das straffrei und keine Rechtsbeugung, wie auch schon der BGH in genau gleicher Manier
bestimmteurteilte. -
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Na gut, dann mag die Story tatsächlich so passiert sein, aber schon die Focus-Online-Überschrift spricht ja für sich
Naja, sie stimmt aber. Genau das war die Behauptung der Polizisten vor Ort.
PS: Ich mag den Focus auch nicht. Austeritäres Schmierblatt. Da vom Botschafter zu abstrahieren, fällt auch mir schwer. Deshalb lese ich dort gewöhnlich nicht.
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Florian Altherr ist kein Unbekannter, Autor bei netzpolitik.org, politisch unter anderem aktiv im AK-Vorrat und AK-Zensur. Wenn der das schreibt, glaube ich das. Das ursprüngliche Posting bei Facebook:
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Bitte am Ende des Artikels die Abstimmung beachten (und möglichst verderben bitte).
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Jo, es ist wieder deutlich schneller. Fein. Und vielen Dank!
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S-Pedelecs erfüllen üblicherweise alle Kriterien, um unter die Leichtmofa-Ausnahmeverordnung zu fallen:
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bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h (der Trick hierbei ist, dass S-Pedelecs rein motorbasiert - also mit Knöpfchen drücken - nur 20 km/h fahren können.)
Das ist nicht bauartbedingt. Um im Bild zu bleiben: Das ist knöpfchenbedingt, dieses Kriterium für die "Leichtmofa-Ausnahmeverordnung" also verfehlt. -
außer die fahren wirklich so?!
Das nehme ich an. Und ehrlich: Polizisten billige ich das für die Ausübung ihres Dienstes auch zu, im Gegensatz zu Radwegparkern für den Frühstückskaffee in Uniform.
Ja, ich weiß, jammern auf hohem Niveau.
Ein bißchen, ja...
Wenn wir in allen größeren Orten auch in den Randbezirken solche Fahrradstreifen der Polizei hätten - auch nachts - , sähe ich das wahrscheinlich nicht mehr so gelassen. Momentan aber wünsche ich dem Projekt einfach nur guten Erfolg und eine große Vorbildfunktion.
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Nachtrag: Und an solchen Ampeln halte ich dann wirklich, denn da ist schlicht zuviel los.