Eine Antriebswende bringt nur dann einen Nutzen, wenn neu zugelassene Fahrzeuge mit alternativen Antrieben Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ersetzen und nicht ausschließlich den Gesamtfahrzeugbestand erhöhen. Für den Zeitraum 2016 – 10/2021 ist eine derartige Entwicklung nicht erkennbar.
Beiträge von Peter Viehrig
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Aber die Gerichte urteilen so.
Hast Du mal ein Aktenzeichen als Beispiel?
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Nein. "Entsprechende Bedeutung" meint, daß Du gerade *nicht* lange überlegen und interpretieren sollst. Es bedeutet dann einfach "Halt vor... dem entsprechenden".
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Also ich sehe da eine Kreuzung. Ziemlich groß. Zu beurteilen, ob jemand den eigenen Fahrweg kreuzen kann, ist keine Prüfung, die man vornehmen muß, um auf die Gültigkeit des Rotlichts zu schließen. Der §37 StVO schreibt dazu auch nichts.
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Würdest Du bei roter Ampel hier auf dem Radweg anhalten?
Es ist müßig, darüber zu diskutieren, was ich wann und warum täte. Die Frage ist lediglich, gelten die Ampeln (auch) für Radfahrer oder nicht? Tun sie, Punkt. Abgesehen von Nr. 3 in Blickrichtung, der Radweg ist an der Stelle nicht straßenbegleitend. Bei Nr. 2 kann man das zumindest noch hinterfragen.
Im übrigen mache ich mich regelmäßig unbeliebt bei anderen Radfahrern, weil ich Rotlicht ziemlich konsequent beachte.
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Man verfuhr wohl nach der einfachen Regelung „es gilt die Ampel rechts vom Radweg“, was hier nach meinem Dafürhalten schon wieder nicht greift. Der geschützte Bereich erstreckt sich hier nicht auf den Radweg, da eine Querung von Fußgängern oder Radfahrern in diesem Bereich überhaupt nicht vorgesehen ist und keine weiteren Straßeneinmündungen vorhanden sind.
Insofern möchte ich glatt behaupten: Hier kann ich als Radling auch bei rotem Licht weiterfahren — oder?Es gilt oder.
Wie eigentlich immer, wenn §37 (2) Nr.6 S.2 StVO mangels besonderer Lichtzeichen nicht greift, bleibt man an S.1 hängen. Als Radling bist Du schließlich auch Fahrverkehr, deshalb gibt es diesen Satz 1.
Was die StVB bei dieser Ampel vorgesehen hat, obliegt zunächst mal ihr - nicht Dir.
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Wer weiterhin Kreisverkehre im allgemeinen oder gar die Änderungswünsche des ADFC zum Straßenverkehrsrecht diskutieren will, mache dazu bitte einen eigenen Thread auf.
In diesem Thread werde ich sonst auskehren. Nicht verschieben, sondern einfach löschen. Das bereitet nämlich weniger Umstände.
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A propos Komoot: Peter hat davon gesprochen, dass Strava auf einen Weg "einrastet". Wenn ich mit Komoot eine Route fahre, die in Start und Ziel mit einem beschilderten touristischen Radweg übereinstimmt, dann würde ich es begrüßen, wenn das Programm auf diese Route "einrastet". Tut es aber allzu oft nicht. Wie kann ich es dazu bringen?
Bei OsmAnd geht/ging das. (Ich verwende ganz bewußt eine ältere Version, deshalb bin ich nicht sicher, ob es bei der aktuellen noch ab- und einschaltbar ist.)
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Die möglichen Ursachen wurden ja bereits genannt. Bei Android kenne ich es so, daß ich die Ortung via WiFi extra deaktivieren muß, damit es einigermaßen paßt. Andernfalls führt das zu Fehllokalisationen von mehreren zig Metern. Da ich weder die Strava-App noch ein iPhone vom Betriebssystem her kenne, wäre mein Ansatz, bei beidem in den Tiefen zu wühlen, ob von dort eine WiFi-Ortung herkommt. Außerdem würde auch ich die Strava-App irgendeiner Korrekturfunktion verdächtigen, das Gerät auf dem nächstgelegenen Weg "einrasten" zu wollen. Vermutlich kann man auch das ausschalten.
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Zitat
..., weil er am Lenkrad telefonierte.
Dieses Rennrad mit Lenkrad würde ich gerne mal im praktischen Einsatz sehen. Oder wollte der nur mit dem PKW der Polizisten flüchten und griff währenddessen zum Handy?
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Warum soll das Wort eines offensichtlich extrem selbstverliebten "Gerald Hensel" "+20yrs brand & marketing strategy " irgendein Gewicht haben?
Das ist schlicht ad-hominem. Warum sollte es kein Gewicht haben? Ein paar Sachargumente vorhanden?
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Aber als ich da Ende Dezember entlangfuhr, hing weiter vorn halt immer noch ein
![Zeichen 237 [Zeichen 237]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-237.png)
![Zusatzzeichen 1022-10 [Zusatzzeichen 1022-10]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zusatzzeichen-1022-10.png)
Tja...
Da gibt es ernsthaft einen benutzungspflichtigen Radweg mit "Radfahrer frei"? Oder ist das schlicht ein Fehler Deinerseits? Nicht, daß ich das den StVB nicht zutraute...

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Man muß eben Prioritäten setzen.
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Das meiste dürfte den Lesern hier bereits bekannt sein. Dennoch ist es nochmal eine schöne Zusammenstellung:
Telepolis - Elf Dinge, die ich als Radfahrerin nicht mehr hören kann
Die erwähnten wissenschaftlichen Studien würde ich jedoch gerne mal einsehen, denn ich habe Zweifel:
Wissenschaftliche Studien zeigen, dass, wenn statt der Autospur eine geschützte Radspur, eine sogenannte protected bike lane, implementiert wird, sich die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen erhöht
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Wenn ich mich recht entsinne, wird das vermutlich ein Supermarkt in einem der Höchstinzidenzgebiete gewesen sein. Selbst wenn das dort welche bemerken und das maximal bescheiden finden, riskiert man dann nur ungern verbale oder körperliche Gewalt. Daß ausgerechnet Du zu den wenigen gehörst, die gerne darauf angesprochen worden wären, sieht man Dir ja nicht an.
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Genau da stellt sich doch die Frage, ob der Fibsi tatsächlich so dämlich ist, noch dazu bei vorhandenem Foto. Als Person des öffentlichen Lebens.
Ne, die stellt sich nicht. Da hat Pepschmier schon recht. Amthor kennt sein Wählerklientel gut genug, um zu wissen: Asozialität ist Konsens dort und kommt gut an, solange es gegen Minderheiten, Migranten, sozial Schwache oder abstrakte "die da oben" geht.
Genau deshalb popularisiert der das.
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Ich kann gar nicht soviel fressen, wie ich kotzen möchte. Widerlich.
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Ich frage mich bei solchen Meldungen oft, wie schlimm der Unfall wirklich war. Gibt es eigentlich weitere Differenzierungen außer "Lebensgefahr", "schwer verletzt" und "leicht verletzt"?
Sicher gibt es die, ist dann aber medizinischem Fachpersonal vorbehalten. Für die Verkehrsunfallstatistik halte ich die gegenwärtige Einteilung für ausreichend. Weitere Unterteilungen würden nur die Abgrenzungsproblematik durch nicht medizinisch vorgebildetete Menschen verschärfen und fehlerhafte Beurteilungen sehr begünstigen. Sie mag gegenwärtig etwas grobschlächtig erscheinen, aber die Unterteilung in tot, Lebensgefahr, schwer, leicht und nicht verletzt reicht genaugenommen aus. Was sollte auch der verkehrspolitische Erkenntnisgewinn sein, wenn man das weiter aufschlüsselt?