Beiträge von Peter Viehrig

    Die einzige Ampel, die beim Rechtsabbiegen gelten könnte, steht dann nämlich bereits 7m hinter einem.

    Nein, sie steht vor einem. Denn es ist der Abweichungsfall: "Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten." Die gelten, da es an der Stelle keine speziellen "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr" für Rechtsabbieger gibt, dann auch für diese.

    Frage: Wo müssen geradeaus fahrende Radfahrer bei rot anhalten und wo tun sie es?

    Wenn aus der Gesamtgestaltung hervorgeht, daß der mit Betonsteinen bepflasterte Straßenteil, der fast mittig mit einer Lichtzeichenanlage bestellt wurde, ein Radweg sein soll und man diesen sogar benutzt, dann gelten nach StVO die Lichtzeichen für den Radverkehr in der Doppelstreuscheibe. Sinnvollerweise halten sie dann vor der Fahrradfurt.

    Wie verhält man sich korrekt, wenn man sich bei der roten Kombi-Ampel überlegt, statt geradeaus doch lieber rechts abzubiegen? Muss man dann zurück schieben bis zur roten Fahrradampel und von dort rechts abbiegen, wenn die Ampel für den Fahrverkehr grün zeigt?

    Ich betone nochmal die Fragestellung: Wie verhält man sich korrekt...?

    Als Pseudoradwegnutzer wartet man vor der Radfurt auf Grün bei den geltenden "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr" und biegt dann halt unter besonderer Rücksichtnahme auf Fußgänger ab. Wieso sollte man zurückschieben wollen und sollen? Wo steht das?

    Wie würde ich das selbst machen?

    1. Fahrbahn benutzen und Lichtzeichen für den Fahrverkehr beachten.

    2. Wenn 1. verboten (Blauschild), dann möglichst so getacktet an die Ampel heranfahren, daß ich gar nicht erst zum stehen komme, um dort an der Furt herumhängen zu müssen.

    3. Sollte meine Kalkulation fehlschlagen, na dannn stehe ich halt ein paar Sekunden an dieser blöden Furt.

    4. Ich würde nie auf die Idee kommen, mitten im Überquerungsvorgang umittelbar vor oder auf der Kreuzung die Fahrtrichtung zu wechseln. Ich hasse das regelmäßig, wenn ich es bei anderen sehe; es geht viel zu oft mit Gefährdungen für andere einher. Ich würde also das ürsprüngliche Vorhaben zunächst zuende bringen und mir *anschließend* überlegen, wie ich jetzt weiter verfahre. Notfalls also tatsächlich mal absteigen und zurückschieben.

    Wo hält man beim Geradeausfahren an, wenn die Ampel für den Fahrverkehr noch grün zeigt, das Kombisignal hinter der Kreuzung aber schon rot?

    Abhängig davon, welchen Straßenteil man benutzt: Gar nicht oder eben vor der Furt an der "Gemischtampel".

    Glaubst du ernsthaft, dass das irgendein Radfahrer versteht?

    Ich bin ja einer und allein bin ich auch nicht. 8)

    Wenn ich unterwegs bin, versuche ich mich an die geltenden Regeln zu halten. Seitdem das Fußgängerampelproblem wegen Zeitablauf obsolet ist, sind diese Regeln durchaus begreifbar. Es besteht lediglich unter den Radfahrern gerade bei diesem Punkt eine hartnäckige Abwehrhaltung. Ich halte die meisten Leute allerdings nicht für derart merkbefreit, daß es am Verständnis scheitert. Es scheitert am Willen und an der (Denk-)Faulheit, fast immer. Die wollen nicht halten und zimmern sich dafür eine Begründung zusammen, warum sie es nicht können/dürfen/müssen.

    Und dann gibt es noch ein paar Fanatiker und Paviane wie der da weiter vorn im Video, die lieber hupen, statt zu lesen und zu denken.

    Wo wäre das Problem, dort unter Rücksichtnahme (!!!) auf querende Fußgänger rechts abzubiegen?

    Der Ausgangspunkt war die These, daß ein genereller "virtueller Grünpfeil für Radfahrer" eine gute Idee sei. Dem widerspreche ich entschieden. Ich halte das für eine schlechte Idee.

    Daß das im Einzelfall mal angebracht und sinnvoll sein kann, steht dem nicht entgegen. Dafür reichen dann aber echte Schilder, die Notwendigkeit einer generellen Erlaubnis sehe ich nicht. Das macht Fußgänger nur noch mehr zu Freiwild, als sie es ohnehin schon sind.

    Ohne mich.

    Was nützt Dein "nein" denn in der Praxis? Nüscht! Denn auch wenn es illegal ist, biegen 99,999 Prozent aller Radfahrer bei Rot nach rechts ab.

    Sie wissen aber, daß sie dann die Regeln brechen. Mit "virtuellem Dauergrünpfeil" gefährden sie die Fußgänger im Brustton der Überzeugung, alles richtig zu machen.

    Man hat nun den Grünpfeil für Radfahrer eingeführt, aber meines Erachtens hätte man das Rechtsabbiegen auf Radwegen unter den Voraussetzungen, die beim Grünpfeil gelten (Rücksicht auf querende Fußgänger und Radfahrer, ggf. warten), generell erlauben können.

    Auf gar keinen Fall. Ich sehe die Kandidaten schon vor mir, die dann strotzend vor innerer Strahlungskraft bei Rot durch die querenden Fußgänger pflügen.

    Sorry, nein.

    Ich wiederhole mich da, aber sei es drum. Es steht doch da, im §37 (2) Nr. 6 StVO. Es kann nur abweichend etwas gelten, wenn es überhaupt etwas gibt, das dann abweichend gilt. Das hat der Gesetzgeber hingeschrieben. Wenn da nix ist, was *abweichend* gelten kann, gilt Satz 1, also die "Lichtzeichen für den Fahrverkehr".

    Link

    Ich weiß, das lesen die meisten Radfahrer nicht so gern, weil es sie aufhält. Aber es wird auch klar, wenn man sich die meisten Kreuzungen in Deutschland mit Radweg, aber ohne "Radampel", ansieht, denn andernfalls sind wie bei dem Asozialen da oben im Video Konflikte vorprogrammiert.

    Das ist aber schon fast ein wenig Trump-artig, oder? Da sollte man die Anzahl der Todesfälle vielleicht auf irgend etwas beziehen - die Anzahl der Menschen, die an stromführenden Leitern herumfummeln vielleicht.

    Jein. Tatsache ist, daß in puncto Schutz der Menschen vor Stromschlag eine unüberschaubare Zahl an Sicherheitsvorschriften entwickelt und erlassen wurden. Und, selbst dann, wenn diese einem hier und da übertrieben scheinen, so sind sie in der Gesamtschau höchst erfolgreich - bei täglichem Umgang von nahezu 100% der erwachsenen Bevölkerung mit Strom in potentiell tödlicher Spannung und Stärke.

    Auch Straßenverkehr findet für nahezu 100% der erwachsenen Bevölkerung täglich statt, hinzu kommt eine Mehrheit der Kinder. Dennoch fehlt augenfällig ein vergleichbares Bemühen um Reduktion der Opferzahl, obwohl sie 60fach höher liegt

    Der Vergleich mag unausgegoren scheinen, bei näherer Betrachtung ist er es aber nicht.

    Wird zum Austausch des Steuerlagers zufällig das Vorderrad ausgebaut und die Leute haben lieber die Luft abgelassen als die Felgenbremsen zu lösen? Oder ist da schon wieder etwas defekt?

    Es wird natürlich die komplette Gabel ausgebaut, das schließt dann die Felgenbremse mit ein. Vermutlich ist es also der nächste Platten. Schwalbe Marathon Racer haben halt in Sachen Pannenschutz noch Luft nach oben. Wie Du schon selber schreibst, ist der Radumfang fast nur halb so groß im Vergleich zu einem 622er, was mich erst recht zu einem maximalen Pannenschutz greifen ließe. Aber ok, ich bin da mit meinem Robustheitsanspruch nur bedingt ein tauglicher Maßstab.

    Nachcolorierte, stabilisierte und auf 60 FPS skalierte Aufnahme einer Fahrt 1902 mit der Wuppertaler Schwebebahn:

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    Via kraftfuttermischwerk.de

    Ja, sag mal. Ich könnte jetzt noch tausendmal schreiben, dass nur überflüssiges entfernt werden soll und Du würdest es wahrscheinlich noch immer nicht kapieren. Schade!

    Nun, die Intention habe ich schon verstanden, nur halte ich sie für fehlgeleitet. Nicht der Poller ist das Problem, sondern der Grund, warum man sich gezwungen sah, ihn aufzustellen.

    Gleiches gilt für den Fahnenmast in Kiel. Farbe ändert nichts am Problem, daß ernsthafte Sanktionen gegen den MIV, wenn überhaupt, erst nach Todesfällen einsetzen. Meistens ja auch dann eher nicht.

    Es ist in eigentlich tragisch, daß dieser Fahnenmast ganz gegen seine Zweckbestimmung hätte Leben retten können (und vielleicht auch schon hat, es wird ja nicht der erste blind rückwärtsgefahrene LKW dort gewesen sein), aber nun eines gekostet hat.

    Und nochmal, es gibt in der Stadt keine überflüssigen Bäume.

    Ja, genau deshalb sollen überflüssige Poller entfernt werden. Was ist denn so gut daran, wenn jemand beim unaufmerksamen Rückwärtsfahren dagegen fährt?

    Nun, das ist einfach. Dieser Poller ersetzt einen Fußgänger, der dieselbe Funktion einen Meter weiter sonst mit Knochenbrüchen und ähnlichem bezahlen muß. Ich jedenfalls finde es gut, daß der Autofahrer vorher gegen einen Poller fährt. Noch besser wäre natürlich, der führe gar nicht.

    Solange autofahrende und autostehende Asozialität faktisch nicht sanktioniert wird, muß man ihr eben anderweitig zuvorkommen.

    Und das soll man natürlich nicht nur auf dem Rathausplatz so machen, sondern man soll die gesamte Stadt auf überflüssige Hindernisse (Bäume am Fahrbahnrand, überflüssige Verkehrsschilder, unnötige Poller) überprüfen und ggf. beseitigen. Dann verringert sich auch die Wahrscheinlichkeit, dass so etwas passiert.

    Das ist nichts anderes als eine Predigt für die autogerechte Stadt. Städte sind aber zuallererst Lebensräume für Menschen. Der Verkehr hat sich diesem Faktum anzupassen. Nicht umgekehrt, wie es derzeit noch immer von der Stadt- und Verkehrsplanung bevorzugt gehandhabt wird.

    Es gibt in der Stadt keine überflüssigen Bäume.

    Die Polizei Mittelfranken hat sich auf Twitter dazu eingelassen, das ist entsprechend ... nun, ich sage mal: Peinlich.

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    1. Eine Versammlung ist nicht genehmigungsfähig, weil sie als elementares Grundrecht gar nicht erst genehmigungspflichtig ist.

    2. Eine Critical Mass ist keine Versammlung, auch wenn es immer wieder Bestrebungen gab und gibt, sie entweder zu einer zu machen oder sie dazu umzudeuten. Sie ist und bleibt ein Fahrzeugverband nach §27 StVO. Nicht mehr, nicht weniger.

    Allerdings darf man auf der anderen Straßenseite gar nicht mit dem Fahrrad fahren, weil da nur ein Gehweg ist. Außerdem möchte ich ja nicht die Fahrbahn überqueren, sondern auf die Fahrbahn einfahren und dabei betrachte ich ausschließlich den §10 als relevant.

    Das halte ich für rechtlich dünnes Eis. Die "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr" gelten, sofern diesen keine anderen "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr" widersprechen (etwa gesondertes Lichtzeichen für Links- oder Rechtsabbieger) auch für Ab- und Einbieger auf dem Fahrrad. Wenn da schon extra die Streuscheibe getauscht wurde, würde ich sie auch beachten.

    Es wäre doch nur das übliche: Polizisten, welche die für Radfahrer einschlägigen Vorschriften nicht kennen.

    Natürlich gilt da §10 StVO und §37 (2) Nr. 6, der ja sagt, daß die Lichtzeichen für den Fußverkehr für Radfahrer unbeachtlich sind. Was also soll da unklar sein, abgesehen vom Ausmaß der Bildungslücken der beteiligten Beamten natürlich? Wahrscheinlich haben die einfach die rechtlichen Grundlagen ihrer Windschutzscheibenperspektivenausbildung aus der Nachkriegszeit nie wieder hinterfragt. Es ist ja eigentlich auch Sache des Arbeitgebers, die Aufklärung über wesentliche Änderungen der Rechtsgrundlagen des Verkehrsbeamtendienstes mal anzuschieben.

    tagesschau.de: Unfallrisiko beim Radfahren - Die Gefahr am Straßenrand

    Parkende Autos sind für Radfahrer ein weitaus größeres Sicherheitsproblem als bisher bekannt. Jeder fünfte Unfall wird durch sie verursacht - weil sie die Sicht einschränken oder die Fahrertür plötzlich aufgeht.

    Mir ist schleierhaft, wieso das Problem bisher so unterschätzt worden sein soll. Mir ist es seit mindestens 10 Jahren (kurz nach Beginn der Renaissance meiner Radelei) geläufig.

    "Das Problem ist überhaupt erst groß geworden durch Fahrradstreifen auf der Fahrbahn", sagt Brockmann.

    Ähm, nein. Vorher war das Problem halt überwiegend rechts der Fahrzeuge auf den Hochbordradwegen. Und bei etlichen Radfahrern auch auf der Fahrbahn ohne Gefährdungsstreifen, weil sie schon damals auf der Flucht vor dem großen, unbekannnten "Brumm-Brumm" von hinten mitten in der Dooring-Zone fuhren, womit sie das Problem des Engüberholens verschärften und das des Doorings als Bonus hinzubekamen..