Beiträge von Peter Viehrig

    Ok, danke. Den Vorwurf der Lüge ggü. dem Herrn Baier ziehe ich zurück.

    Die Schlußfolgerung halte ich für falsch. Das folgt nicht daraus. Wenn der Gesetzgeber einen Verbandsführer vorschreiben will, muß er das auch tun. Vorschriften darüber, welchen Pflichten ein eventueller Verbandsführer unterliegt, bedeuten nicht, daß es überhaupt einen zu geben hat.

    Ein vielleicht etwas hinkender Vergleich dazu: Wenn der Gesetzgeber Vorschriften über die Beschaffenheit und die elektrische Leistungsabgabe eines Fahrraddynamos erläßt, bedeutet das eben nicht (mehr), daß jedes Fahrrad einen Dynamo haben muß.

    Da wird mutwillig etwas hineininterpretiert, was gerade in den Kram paßt. Das machen Richter ja gelegentlich ganz gern...

    StVO §23 Abs 3

    "Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert."

    Muss ich dann dem Wortlaut zu Folge an der Ampel umkippen, wenn ich kein Trackstand kann?

    Ach Leute... Bitte Kontext beachten: Der §23 (3) lautet:

    Wer ein Fahrrad oder ein Kraftrad *fährt*, darf sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Es darf nicht freihändig gefahren werden. Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert.

    Hervorhebung von mir.

    Wenn man an einer Lichtzeichenanlage *hält*, fährt man nicht mehr, sondern *führt* das Fahrzeug nur noch, man ist noch immer Fahrzeugführer. Der Satz über Füße, Fußrasten und Pedale gilt aber nur während der *Fahrt*.

    Die CM ist KEIN Verband nach § 27 StVO, da dafür zwingend ein Verbandsführer erforderlich ist.

    Nun, dann hat der Herr Baier den §27 StVO nicht gelesen. Oder er lügt. Er kann sich ja aussuchen, was ihm lieber ist. Zur Bekräftigung nochmal ein Blick in den §27 (5) StVO, das ist nämlich die einzige Stelle, an der überhaupt von einer Führung eines Verbandes die Rede ist:

    Wer einen Verband führt, hat dafür zu sorgen, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.

    Daß ein solcher Verband überhaupt eine Verbandsführung verlangt, steht da nirgends. Es steht lediglich da, was ein Verbandsführer zu tun hat, *wenn* es denn einen gibt.

    Der Herr Baier mag sich ja eine solche Vorschrift, die eine Verbandsführung vorschreibt, wünschen. Das bedeutet jedoch noch lange nicht, daß dies schon Realität sei.

    Ich scheue mich allerdings davor, den Steuersatz allzu lose zu drehen, weil der alte Steuersatz im Juli bei einer längeren Radtour schließlich derart locker saß, dass es bei kleinen Unebenheiten auf der Fahrbahn schon ordentlich knallte.

    Ich wiederhole mich, mach' es bald, sonst brauchst Du einen neuen. Gewindesteuersätze haben leider die Neigung, sich im Laufe der Zeit zu lockern. Dem kann man aber abhelfen, indem man die Kontermutter kurz vor Befestigung mit Schraubensicherung behandelt, notfalls tut es sogar Sekundenkleber (kein Witz, funktioniert auch).

    Weil das Vorderrad nicht „frei schwingt“, muss ich ständig gegenlenken und kam anfangs kaum vernünftig um die Kurve. Ich habe immer noch nicht die richtige Einstellung gefunden, ab der das Steuerlager dann fluffig genug läuft — ich teste das immer, indem ich zaghaft versuche freihändig zu fahren, denn dann müsste sich das Rad ja mittels Balancierbewegungen geradeaus lenken lassen.

    Ich habe (natürlich ;)) einen Gewindesteuersatz, da ist die Einstellung recht einfach und auch einfach zu korrigieren. Bei einem Aheadsteuersatz ist es wohl etwas schwieriger, aber auch kein Hexenwerk. Die Gabel muß leicht und frei beweglich sein, ohne bei Belastung "auszuschlagen", der Spielraum dafür ist bei beiden gängigen Steuersatztypen sehr klein, aber man bekommt es auch ohne Werkstatt mit etwas Feingefühl selber hin (siehe Video). Noch als wichtiger Hinweis: Zu lange sollte der Steuersatz nicht zu fest sitzen, sonst kann man gleich einen neuen einbauen!

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    In einem Rechtsstaat mit entsprechend geschulter und handelnder Polizei gibt es weitere, sehr deutliche Anhaltspunkte (Zeugen, Videoaufnahmen etc.) dafür, daß die Aussage des anderen Autofahrers stimmt und zur Gefahrenabwehr der Führerschein des Transporterfahrers eingezogen werden muß.

    Es wird aber aus Thüringen berichtet, deshalb halte ich für mindestens ebenso plausibel:

    Der Transporterfahrer ist einfach nur ein Ausländer/Migrant und als solcher erkennbar...

    Also am Anfang war doch die Aussage von Politik und Wissenschaft noch, dass einfache Masken nichts bringen, oder?

    Das lag daran, daß damals die Übertragungswege nur unzureichend bekannt waren. Man wußte vom Übetragungsweg durch die (Atem-) Luft und hielt folglich einfache Masken für völlig unzureichend. Man wußte aber noch nicht, daß dies ganz wesentlich an die Aerosole durch Ausprache, singen, husten, niesen etc. gebunden ist, die ja schon durch einfachste Stoffmasken erheblich aufgefangen werden. Das weiß man inzwischen also besser.

    Es ist ein populärer Irrtum, dass die Grünzeit etwas über die Zeit aussagt, die Fußgänger zum Queren hätten.

    Es ist aber vielmehr die Summe aus Grün- und Räumzeit.

    Das ist natürlich richtig. Es ändert aber nichts daran, daß diese Straße für Fußgänger nur mit Sprinteinlage in einem Zug gequert werden kann, für alle anderen gibt es eine Bonusrunde auf der Mittelinsel.

    Ich kenne diese Straße (Bismarckstraße in Berlin), sie ist mehrere Kilometer lang, und Grünphasen für Fußgänger sind über deren gesamte Länge vergleichbar: Man kann diese Straße als Fußgänger nur mit sportlichen Ambitionen in einem Rutsch queren.

    Sie ist die Manifestation eines Fortschrittswahns, den man natürlich mit dem Automobil gleichsetzte: Sie hat 8 bis 10 Spuren (einschließlich Parkstreifen) plus beparkten Mittelstreifen. Es könnte ein Prachtboulevard sein, wurde aber in eine beampelte Autobahn mitten durchs Wohn- und Geschäftsviertel "umgestaltet". Sie ist damit fast so häßlich wie die ehemalige Ost-West-Straße in Hamburg

    Ja, irgendwer hat sich wohl über den Tweet beschwert oder der Ersteller hat ihn - warum auch immer - wieder entfernt. Da ich den Tweet noch offen hatte, konnte ich den Direktlink zum Video noch extrahieren, das verschwindet wohl nicht so schnell.

    Die einzige Ampel, die beim Rechtsabbiegen gelten könnte, steht dann nämlich bereits 7m hinter einem.

    Nein, sie steht vor einem. Denn es ist der Abweichungsfall: "Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten." Die gelten, da es an der Stelle keine speziellen "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr" für Rechtsabbieger gibt, dann auch für diese.

    Frage: Wo müssen geradeaus fahrende Radfahrer bei rot anhalten und wo tun sie es?

    Wenn aus der Gesamtgestaltung hervorgeht, daß der mit Betonsteinen bepflasterte Straßenteil, der fast mittig mit einer Lichtzeichenanlage bestellt wurde, ein Radweg sein soll und man diesen sogar benutzt, dann gelten nach StVO die Lichtzeichen für den Radverkehr in der Doppelstreuscheibe. Sinnvollerweise halten sie dann vor der Fahrradfurt.

    Wie verhält man sich korrekt, wenn man sich bei der roten Kombi-Ampel überlegt, statt geradeaus doch lieber rechts abzubiegen? Muss man dann zurück schieben bis zur roten Fahrradampel und von dort rechts abbiegen, wenn die Ampel für den Fahrverkehr grün zeigt?

    Ich betone nochmal die Fragestellung: Wie verhält man sich korrekt...?

    Als Pseudoradwegnutzer wartet man vor der Radfurt auf Grün bei den geltenden "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr" und biegt dann halt unter besonderer Rücksichtnahme auf Fußgänger ab. Wieso sollte man zurückschieben wollen und sollen? Wo steht das?

    Wie würde ich das selbst machen?

    1. Fahrbahn benutzen und Lichtzeichen für den Fahrverkehr beachten.

    2. Wenn 1. verboten (Blauschild), dann möglichst so getacktet an die Ampel heranfahren, daß ich gar nicht erst zum stehen komme, um dort an der Furt herumhängen zu müssen.

    3. Sollte meine Kalkulation fehlschlagen, na dannn stehe ich halt ein paar Sekunden an dieser blöden Furt.

    4. Ich würde nie auf die Idee kommen, mitten im Überquerungsvorgang umittelbar vor oder auf der Kreuzung die Fahrtrichtung zu wechseln. Ich hasse das regelmäßig, wenn ich es bei anderen sehe; es geht viel zu oft mit Gefährdungen für andere einher. Ich würde also das ürsprüngliche Vorhaben zunächst zuende bringen und mir *anschließend* überlegen, wie ich jetzt weiter verfahre. Notfalls also tatsächlich mal absteigen und zurückschieben.

    Wo hält man beim Geradeausfahren an, wenn die Ampel für den Fahrverkehr noch grün zeigt, das Kombisignal hinter der Kreuzung aber schon rot?

    Abhängig davon, welchen Straßenteil man benutzt: Gar nicht oder eben vor der Furt an der "Gemischtampel".

    Glaubst du ernsthaft, dass das irgendein Radfahrer versteht?

    Ich bin ja einer und allein bin ich auch nicht. 8)

    Wenn ich unterwegs bin, versuche ich mich an die geltenden Regeln zu halten. Seitdem das Fußgängerampelproblem wegen Zeitablauf obsolet ist, sind diese Regeln durchaus begreifbar. Es besteht lediglich unter den Radfahrern gerade bei diesem Punkt eine hartnäckige Abwehrhaltung. Ich halte die meisten Leute allerdings nicht für derart merkbefreit, daß es am Verständnis scheitert. Es scheitert am Willen und an der (Denk-)Faulheit, fast immer. Die wollen nicht halten und zimmern sich dafür eine Begründung zusammen, warum sie es nicht können/dürfen/müssen.

    Und dann gibt es noch ein paar Fanatiker und Paviane wie der da weiter vorn im Video, die lieber hupen, statt zu lesen und zu denken.

    Wo wäre das Problem, dort unter Rücksichtnahme (!!!) auf querende Fußgänger rechts abzubiegen?

    Der Ausgangspunkt war die These, daß ein genereller "virtueller Grünpfeil für Radfahrer" eine gute Idee sei. Dem widerspreche ich entschieden. Ich halte das für eine schlechte Idee.

    Daß das im Einzelfall mal angebracht und sinnvoll sein kann, steht dem nicht entgegen. Dafür reichen dann aber echte Schilder, die Notwendigkeit einer generellen Erlaubnis sehe ich nicht. Das macht Fußgänger nur noch mehr zu Freiwild, als sie es ohnehin schon sind.

    Ohne mich.