Beiträge von Peter Viehrig

    Das tut es ja auch. Nur ist das mit "normalen" Fahrrädern eben schwerer zu erreichen.

    Als beste Analogie fällt mir noch der Vergleich zu Velomobilen ein, die ja auch als Fahrräder gelten. Die meisten Radwege sind mit diesen/für diese unzumutbar. Für einzelne Radfahrstreifen mag man noch eine Benutzungspflicht herleiten können, zumeist mangelt es aber an deren Stetigkeit. Und hellseherische Fähigkeiten auf unbekannten Strecken, ob ein solcher hinter der nächsten Kurve für das Gefährt zur unentrinnbaren Sackgasse mutiert, aus der man dann rückwärts sein Fahrzeug zurückschieben muß, kann auch niemand erwarten.

    Die Qualität der Zughüllen ist neben den von dir genannten Kriterien absolut entscheidend. "Jagwire" sind super!

    Danke. Ich habe gestern von denen einen "Pro-Shift-Schaltzug" samt Hülle montiert. Der Schaltwiderstand ist signifikant gesunken. Möge es so bleiben und dadurch lange halten, denn die erforderliche Zerlegung des vorgesehenen Drehgriffschalters für die Einfädelung des Schaltzuges, insbesondere aber die korrekt abgemessene Montage des Mitnehmers für die SA-Nabe hinten sind immer eine elende Fummelei, die ich gerne wesentlich seltener vornehmen müssen will. Mal ganz abgesehen davon, daß ich Montagen unterwegs (obwohl dafür überdurchschnittlich gut gerüstet) sowieso nicht mag und deshalb auf lange Haltbarkeit und Robustheit sehr großen Wert lege.

    Falls Du damit auch meine Nachricht meinst:

    Ich interpretiere das eher als Selbstironie.

    In einer anderen und eigenen Sache: Ich habe ein Problem mit meiner RX-RD5 von SA bzw. deren Ansteuerung. Ich fahre inzwischen den vierten Schaltzug innerhalb des Jahres, keiner hat bisher wenigstens 2.000 km durchgehalten. Abgesehen davon, daß die Rückstellkräfte bei dieser Schaltung tatsächlich höher sind, als ich es von meinen bisherigen Schaltungen kenne, nehme ich an, daß ein trotz Schmierung relativ schwergängiger Schaltzug in Kombination mit einem recht engen Kurvenradius im vom Hersteller vorgesehenen Drehgriffschalter die Haltbarkeit reduzieren.

    Frage: Hat jemand Vergleichserfahrungen zwischen Standard-Schaltzügen und -hüllen und beispielsweise solchen? Bringt das etwas, hier Geld draufzuwerfen?

    Die ersten Corona-Weihnachten halte ich für eine der besten Gelegenheiten, die Entlüftung eines hydraulischen Bremssystems ohne Zeitdruck zu lernen. Wenn ich ein solches hätte, würde ich mir den Gang zur Werkstatt (zumindest vorerst) sparen.

    Alkohol sowie den Straßen- und Verkehrsverhältnissen unangepaßte Geschwindigkeit und Kombinationen davon sind nach wie vor Hauptunfallursachen und damit Haupttötungs- und Verletzungsursachen im Straßenverkehr. Letztlich ist das natürlich Aggressivität (was denn sonst?), jedoch eine gesellschaftlich weitverbreitete und akzeptierte, für viele Gewohnheit. So, daß die Folgen davon als Fahrlässigkeit durchgehen.

    Ich teile die Einschätzung von Pepschmier , daß hier tief ins Fleisch der Gewohnheit eingeschnitten werden muß, insbesondere auch in der Justiz, aber nicht nur dort.

    Es darf nicht sein, daß der Tod eines Kindes durch deutlich überhöhte Geschwindigkeit des Kfz-Lenkers innerorts mit 240€ erledigt werden kann. Daß Ku'damm-Raser erst im Knast sitzen, wenn es Opfer gibt, anstatt sie bereits vorher zu enteignen und festzusetzen etc.

    Sachsen ist nun mal die braune Eiterbeule dieses Landes. Zunächst gab es natürlich weniger Fälle, denn von außerhalb nach Sachsen reist man eigentlich nur, wenn man muß - schließlich ist das auch hochriskant, insbesondere, wenn es vermeintlich oder tatsächlich einem angesehen werden kann, kein Vollblutarier zu sein. Aber nun, da das Virus dann doch auch Sachsen erreichte, war die dortige Bevölkerung eine ideale Brutstätte. Dem Virus ist es egal, ob man es für echt, harmlos oder was auch immer hält. Leute, die sich nicht um Schutzvorkehrungen scheren, trifft es dann eben häufiger und folglich auch häufiger heftig.

    Mich wundert es nicht.

    Trotzdem Versagen von allen Beteiligten seitens des Staats.

    Nun ja, spätestens beim Amtsrichter halte ich das für kein Versagen mehr, sondern für Rechtsbeugung - Vorsatz. Die StVO läßt an der Stelle keinen Interpretationsspielraum mehr, den man hätte irgendwie noch zu einer Beachtungspflicht der Fußverkehrssymbole umbiegen können. Das Urteil ist einfach nur das exakte Gegenteil der Rechtslage.

    Das finde ich auch schön...

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    In Berlin erreiche ich 13,5 bis 15 km/h als effektive "Reisegeschwindigkeit". Das beinhaltet dann natürlich auch die Ampelhalte und effektive Überholverbote. Rechnet man die Ampelhalte heraus, was ja bisher *jeder* kabelgebundene Fahrradcomputer leider so macht, werden daraus 15 bis 18 km/h.

    Letztlich ist das aber eine Nebelkerze, diese Diskussion also müßig, denn mit *weitem* Abstand die meisten Leichen im Verkehr hinterlassen noch immer blecheimerne Kfz, auch in Wohngebieten.

    Um die Systematik besser zu verstehen: Es gibt nach EStG Gewinneinkünfte und Überschußeinkünfte (§2 (1) S.1 Nr. 4 bis 7). Für die Überschußeinkünfte (Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten) ist immer das Zuflußprinzip (Zufluß in Geld oder Geldeswert) maßgebend. Der §8 definiert Einnahmen für alle Überschußeinkunftsarten. Es gibt gelegentlich Durchbrechungen dieses Prinzips, grundsätzlich bleibt es aber dabei.

    Insofern ist der "Einstieg" in die Einkünfte nach §19 *immer* auch der §8 EStG. Der BFH sagt da jetzt nichts neues.

    Bitte nochmal das Original lesen. Da werden Trump und Biden genannt - und als Übertragung auf Deutschland "in etwa" Gauland und Spahn.

    Das bedeutet: Gauland wird mit Trump und Spahn mit Biden verglichen.

    Gleichfalls.

    Zum mitmeißeln nochmal gemeinsam:

    Aber wenn die Grundeinstellung der Kandidaten im Kern gar nicht so verschieden sind und es eigentlich nur darum geht, ob es populistisch oder etwas eleganter vorgetragen wird, dann ist es nur die Wahl zwischen dem geringeren Übel.

    Das bedeutet in diesem Fall als Analogie: Nazi und konzilianter Nazi.

    Neee, das Gericht sagt: geldwerter Vorteil. Weil: auf Arbeitslohn besteht Rechtsanspruch und der wird als Vergütung für eine vereinbarte Leistung bezahlt.

    Die Einstufung als Arbeitslohn (Einkünfte nach §19 EStG) ist unabhängig vom Rechtsanspruch. Geldwerter Vorteil = Einkünfte nach §19 EStG. Es gibt dann noch ein paar Freibeträge und Freigrenzen, die man sich im §3 zusammensuchen kann.

    :D

    Sind Ver­war­nungs­gelder im Straßenverkehr Arbeits­lohn für Paketzusteller?

    Achtung: finanztechnisch. Sehr interessant. Wenn auch leider sehr kurz von LTO dargestellt. :S

    Geht um Übernahme der Verwarngelder durch Arbeitgeber.

    Natürlich sind sie das, sofern der Arbeitgeber diese dem Arbeitnehmer erstattet. Das schöne daran ist, das unterliegt dann auch den Sozialbeiträgen, was im Extremfall wiederum bedeutet: Der Arbeitnehmer hat mal später eine höhere Rente.

    Die Analogie stimmt insoweit, daß man über Biden geteilter Meinung sein *kann*, im Gegensatz zu Trump. Das ist bei Spahn vs. Gauland genauso.

    Über einen Politiker überhaupt geteilter Meinung sein zu *können*, halte ich inzwischen für ein wesentliches politisches Qualitätsmerkmal.