Als Staatsanwaltschaft ist es gewagt, sich so weit aus dem Fenster zu hängen.
Trotzdem, ich denke auch, sie hätten es besser lassen sollen.
Als Staatsanwaltschaft ist es gewagt, sich so weit aus dem Fenster zu hängen.
Trotzdem, ich denke auch, sie hätten es besser lassen sollen.
Da Verkehrszeichen regelmäßig rechts stehen
Das bedeutet jedoch nicht, daß dies immer so ist.
"Deutsche Arbeitsfront" und "Propagandaministerium" gab es erst nach der Machtergreifung der Nazis.
Das "Reichsforstamt" seit 1934.
Das kann also frühestens 1934 gedruckt worden sein.
Ich mach's kurz. Die Baustelle mag unschön einzurichten sein, aber in einer rationalen Argumenten zugänglichen Welt würde man wenigstens für die paar hundert Meter Tempo 20 anordnen und zumindest auf der Baustellenseite den Radverkehr über die Fahrbahn im Mischverkehr abwickeln (können).
So wie hier umgesetzt entstehen nur zusätzliche Verkehre durch Umwege und Gefährdungen durch Geisterradelei. Ist also Murks.
Mag jemand berichten, was hinter der Bezahlschranke für Regeln gelten?
Herr "mittleren Alters" mit coronabedingt sprunghaft gestiegener Radverkehrserfahrung (die ich wenigstens grob so bestätigen kann), teilt diese mit der Welt, leitet daraus untaugliche Kategorisierungen ab, stellt obsolete Fragen und zieht falsche Schlüsse.
PS: Obwohl SPIEGEL+, derzeit keine Paywall.
Bevor noch weiter fruchtlos um Nebenschauplätze diskutiert wird: Der "Casus knacktus" ist hier wohl, daß der Fahrer (die Person) mit auf dem Bild ist. Dazu kenne ich bisher nix.
Einige Fragen kann ich schon mal beantworten:
1. Das Forum ist grundsätzlich öffentlich, also darf es auch genannt werden. Es ist ohnehin leicht aufzufinden, wenn man danach sucht.
2. Ein entsprechender Thread kann jederzeit von jedem länger aktiven Nutzer eingerichtet werden. Wenn die angemeldeten Nutzer das in ihrem Profil entprechend einstellen, erfolgt auch eine automatische Benachrichtigung über neue Beiträge im Thread. Von welcher Anzahl Nutzer reden wir?
3. Das Einrichten eines Forums ist in Deutschland keine Kleinigkeit, weil zusätzlich zu den technischen Voraussetzungen eine ganze Karawane an rechtlichen Herausforderungen zu beachten ist (z.B Leistungsschutzrecht, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht nur als Stichworte), weshalb ich von einem Forum bzw. Blog, das unter EU-Jurisdiktion fällt und nur von einer privat haftenden Einzelperson betrieben wird, dringend abraten würde. Malte hat sich anders entschieden, was ich respektiere, aber für eine hochriskante Wette halte. Von der technischen Seite ist es wesentlich schwieriger, sich das daheim einzurichten, als sich den Webspace einfach irgendwo anzumieten, aus besagten Gründen besser außerhalb der EU. Hinzu kommt eine Domain, für die die rechtlichen Bedenken ebenfalls gelten. Auch hier rate ich zu einer Domain, die nicht dem EU-Recht und schon gar nicht dem deutschen Recht unterliegt.
Und keine weiteren Fragen an Smartphone-Nutzer.
Eine Antriebswende bringt nur dann einen Nutzen, wenn neu zugelassene Fahrzeuge mit alternativen Antrieben Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ersetzen und nicht ausschließlich den Gesamtfahrzeugbestand erhöhen. Für den Zeitraum 2016 – 10/2021 ist eine derartige Entwicklung nicht erkennbar.
Aber die Gerichte urteilen so.
Hast Du mal ein Aktenzeichen als Beispiel?
Nein. "Entsprechende Bedeutung" meint, daß Du gerade *nicht* lange überlegen und interpretieren sollst. Es bedeutet dann einfach "Halt vor... dem entsprechenden".
Also ich sehe da eine Kreuzung. Ziemlich groß. Zu beurteilen, ob jemand den eigenen Fahrweg kreuzen kann, ist keine Prüfung, die man vornehmen muß, um auf die Gültigkeit des Rotlichts zu schließen. Der §37 StVO schreibt dazu auch nichts.
Würdest Du bei roter Ampel hier auf dem Radweg anhalten?
Es ist müßig, darüber zu diskutieren, was ich wann und warum täte. Die Frage ist lediglich, gelten die Ampeln (auch) für Radfahrer oder nicht? Tun sie, Punkt. Abgesehen von Nr. 3 in Blickrichtung, der Radweg ist an der Stelle nicht straßenbegleitend. Bei Nr. 2 kann man das zumindest noch hinterfragen.
Im übrigen mache ich mich regelmäßig unbeliebt bei anderen Radfahrern, weil ich Rotlicht ziemlich konsequent beachte.
Man verfuhr wohl nach der einfachen Regelung „es gilt die Ampel rechts vom Radweg“, was hier nach meinem Dafürhalten schon wieder nicht greift. Der geschützte Bereich erstreckt sich hier nicht auf den Radweg, da eine Querung von Fußgängern oder Radfahrern in diesem Bereich überhaupt nicht vorgesehen ist und keine weiteren Straßeneinmündungen vorhanden sind.
Insofern möchte ich glatt behaupten: Hier kann ich als Radling auch bei rotem Licht weiterfahren — oder?
Es gilt oder.
Wie eigentlich immer, wenn §37 (2) Nr.6 S.2 StVO mangels besonderer Lichtzeichen nicht greift, bleibt man an S.1 hängen. Als Radling bist Du schließlich auch Fahrverkehr, deshalb gibt es diesen Satz 1.
Was die StVB bei dieser Ampel vorgesehen hat, obliegt zunächst mal ihr - nicht Dir.
Wer weiterhin Kreisverkehre im allgemeinen oder gar die Änderungswünsche des ADFC zum Straßenverkehrsrecht diskutieren will, mache dazu bitte einen eigenen Thread auf.
In diesem Thread werde ich sonst auskehren. Nicht verschieben, sondern einfach löschen. Das bereitet nämlich weniger Umstände.
A propos Komoot: Peter hat davon gesprochen, dass Strava auf einen Weg "einrastet". Wenn ich mit Komoot eine Route fahre, die in Start und Ziel mit einem beschilderten touristischen Radweg übereinstimmt, dann würde ich es begrüßen, wenn das Programm auf diese Route "einrastet". Tut es aber allzu oft nicht. Wie kann ich es dazu bringen?
Bei OsmAnd geht/ging das. (Ich verwende ganz bewußt eine ältere Version, deshalb bin ich nicht sicher, ob es bei der aktuellen noch ab- und einschaltbar ist.)
Die möglichen Ursachen wurden ja bereits genannt. Bei Android kenne ich es so, daß ich die Ortung via WiFi extra deaktivieren muß, damit es einigermaßen paßt. Andernfalls führt das zu Fehllokalisationen von mehreren zig Metern. Da ich weder die Strava-App noch ein iPhone vom Betriebssystem her kenne, wäre mein Ansatz, bei beidem in den Tiefen zu wühlen, ob von dort eine WiFi-Ortung herkommt. Außerdem würde auch ich die Strava-App irgendeiner Korrekturfunktion verdächtigen, das Gerät auf dem nächstgelegenen Weg "einrasten" zu wollen. Vermutlich kann man auch das ausschalten.
Zitat..., weil er am Lenkrad telefonierte.
Dieses Rennrad mit Lenkrad würde ich gerne mal im praktischen Einsatz sehen. Oder wollte der nur mit dem PKW der Polizisten flüchten und griff währenddessen zum Handy?