Und warum dürfen Akkulichter abnehmbar sein?
Diese Frage stellst Du bitte dem Gesetzgeber. Woher soll ich das wissen? Im übrigen ist abnehmbar nicht der Punkt, sondern, daß sie im Straßenverkehr dran sind und nur noch eingeschaltet werden brauchen. Leider ist das nicht vorgeschrieben. Im Ergebnis gibt es mehr Dunkelradler.
Aber Du beklagst ja, daß die Vorschriften eine solche Bürde seien. Und ich sage, das sind sie nicht. Eine öffentliche Straße ist weder Sportplatz noch Vergnügungspark. Wer sein Sport- oder Spaßgerät nicht den entsprechenden Zulassungsvorschriften gemäß für den Straßenverkehr ausstatten kann, hat schlicht ein für den Straßenverkehr untaugliches Teil erworben, so einfach.
Das erinnert mich an das Herumgeheule der Neueigentümer dieser Privatpanzer über zu kleine Parkplätze, parke er doch das Ding dann standesgemäß bei der Bundeswehr. Was geht das den Gesetzgeber oder die Kommune an?
Analog für Radler: Dann soll das Gerät bitte ausschließlich dort verwendet werden, wofür es gedacht ist, Freizeitpark, Rennbahn, abgesperrte Rennstrecke, privates Planschbecken, whatever, jedenfalls weg vom öffentlichen Straßenverkehr.