Bitte richtig lesen. Das Zitat ist NICHT mein Standpunkt.
Das hat hier auch niemand so aufgefaßt.
Bitte richtig lesen. Das Zitat ist NICHT mein Standpunkt.
Das hat hier auch niemand so aufgefaßt.
Was ich grundsätzlich auch nicht für ganz falsch halte, da zur sicheren Seite hin.
Das ist aber falsch. Und zwar nicht nur rein rechtlich, sondern auch, weil es linksabbiegende, aber auch rechtsabbiegende Autofahrer typischerweise darin bestärkt, radelndem (Gegen-) Verkehr die Vorfahrt zu nehmen, wenn die Fußgängerampel aus ihrer Sicht Rot zeigt.
- die rote Fußgängerampel https://www.google.de/maps/@53.72653…1!1e1?entry=ttu gilt selbstverständlich nicht für auf dem freigegebenen Radweg fahrende Kinder, "sondern die Ampel für die Autofahrer". (gilt sie auch nicht aber diese Selbstverständlichkeit hat mich dann doch überrascht)
Da es weder "besondere Lichtzeichen für den Radverkehr" noch einen sonst greifenden Ausnahmetatbestand gibt, gilt Satz 1 des §37 (2) Nr. 6:
Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.
Die Polizistin hat in diesem Punkt also recht.
Da finde ich den Ansatz in Amsterdam nett: Die Innere Spur ist Bus oder Straßenbahn mit 50 und die äußere Spur ist Fahrradstraße ("Autos zu Gast").
Das bedeutete in vielen Fällen, pro Straße zwei Fahrspuren mehr. Die müssen erstmal da sein oder geschaffen werden.
... und von wem die Busspur noch so alles benutzt wird und wie der Radfahrer die busspur nicht so easy verlassen kann, weil die lücke, die gerade noch auf der nicht-busspur war, ganz plötzlich weg ist.
aber da sind wir wieder beim Vollzugsdefizit.
Das ist aber nicht für die Busspur spezifisch, sondern geschieht einem auf einer normalen Fahrspur auf der Fahrbahn genauso, wenn nicht gar häufiger, ist also kein Nachteil einer freigegebenen Busspur, sondern der Fahrbahnradelei generell. Da parkt einer in zweiter Reihe, da fährt jemand, der das nicht darf, da funktioniert mal der Reißverschluß nicht, etc.
(btw: unbedingt mal in Fahrtrichtung (Pfeiltaste nach unten bei mir) mit dem Kameraauto mitfahren und weiter nach hinten gucken, auf den weißen Kleinwagen sowie den Radfahrer achten
)
Keine Ahnung, was Du meinst. Verlinke doch einfach die Stelle direkt.
Im übrigen: Fast überall sind in Berlin die Busspuren für den Radverkehr freigegeben. Die sonst vorhandene Problematik des Rechtsabbiegeverkehrs links vom Geradeausverkehr entschärft sich aufgrund der im Vergleich zu Radwegen und auch Streifchen aller Art erheblich besseren Sichtbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer meiner Erfahrung nach deutlich, bleibt aber noch etwas höher als reine Fahrbahnradelei ohne das. Außerdem haben sie alle und immer Fahrbahnqualität (was aber in Berlin nur bedingt ein positives Kriterium ist). Deshalb sind das meine bevorzugten Radwege. Ich nutze sie sogar ganz und gar freiwillig. Ich kann von dort ganz bequem mich zum direkten Links- und Rechtsabbiegen im Fließverkehr einordnen. Ich brauche auf meinen täglichen Wegen auf Ku'damm und Tauentzien eines definitiv nicht: Radwege.
Ich verstehe das Problem des Herren mit Busspuren nicht. Komfortabler geht es kaum.
das liest sich jetzt so, dass, sobald die baulichen Anforderungen überwiegend eingehalten werden, ist eine RWBP außerorts erstmal zulässig?
Jo, das haben wir dem Storck zu verdanken, der ganz fleißig daran gedreht und die jahrelange Vorarbeit vieler Vorgänger gezielt sabotiert und konterkariert hat. Sein großes Vorbild sind zumindest öffentlich die Niederlanden. Fakten und Sicherheit zählen da nicht. Seine Nachfolgerin und jetziger Nachfolger bleiben dieser Kehrtwende bislang treu.
Der ADFC arbeitet jetzt also gezielt der Sicherheit und dem Komfort des Radverkehrs entgegen und kann dabei auf neue Verbündete aus ADAC und konservativer Politik zählen.
Dann muss man allerdings den letzten verfügbaren Sitz nehmen, der noch frei ist...
Man kann sich Plätze bei der Buchung reservieren. Das mache ich immer. Man kann sich sogar den Nachbarsitz freikaufen, wenn man das möchte.
Es gibt von Köln Flughafen nach Hamburg ZOB eine Busverbindung, bei der Du zwei Stunden früher aufbrechen müßtest, um eine Stunde später als mit Deiner ursprünglich geplanten Zugverbindung anzukommen. Sie dauert also insgesamt knapp 7 Stunden.
Indes überwögen für mich die Vorteile:
- keine überforderten Mamas mit blökenden Kleinkindern und überdimensionierten Kinderwagen, die einem den Fahrradstellplatz blockieren
- dasselbe gilt für Fahrgäste mit überdimensionierten Koffern o.ä., die dann in Zugabteilen am anderen Zugende verschwinden
- kurzfristige Ausfälle und Umbuchungen kommen zwar vor, sind aber recht unwahrscheinlich. Wenn doch, dann gilt die angebotene Alternative automatisch auch für das Fahrrad
- die vorhandene Toilette ist zwar kleiner, aber im Gegensatz zur Bahn grundsätzlich benutzbar
- der persönliche Erscheinungszwang in einem Reisezentrum zur Klärung der Fahrradmitnahme entfällt
- gebucht ist gebucht, die Fahrradmitnahme ist kein Angebot unter Vorbehalt
Der zentrale Punkt ist, dass der Unfall selbst und damit die Schädigung des Opfers ja nicht vorsätzlich begangen wird, sondern lediglich das Rasen (unter billigender Inkaufnahme der drohenden Folgen) mit Absicht stattfand.
Was bedingter Tötungsvorsatz aus niedrigen Beweggründen ist. Entsprechend hat die Justiz zu urteilen.
In der Hinsicht unterscheidet sich der Täter aber in keinster Weise von Hunderten anderen, die aufgrund der äußeren Umstände niemanden mit ihrer Taten verletzt oder getötet haben, und bei denen keiner Jahre später noch „Gutachten über die Gefahrenprognose“ für nötig erachtet.
Das ist richtig. Es besteht ein gewaltiges Vollzugsdefizit.
Hier besteht die Besonderheit, dass als Tatmittel ein KFZ benutzt wurde. Ohne dieses wäre es nicht zur Tat gekommen. Wenn man dem Täter dieses Tatmittel entzieht (aus meiner Sicht: lebenslang), wird er vermutlich nicht zu anderen Waffen greifen und weitere Taten begehen.
Der Entzug des Tatmittels ist nur durch Haft sicherzustellen. Zumindest die nächsten Jahre ist dies der einzig sichere Weg, um die unmittelbare, vom Täter ausgehende Gefahr wenigstens fast auszuschließen. Im Zuge der Rehabilitation - siehe meinen Punkt 3 - ist ihm perspektivisch die vollwertige Rückkehr in die Gesellschaft zu eröffnen, was das mögliche Führen von KFZ prinzipiell einschließt. Das geht nur, indem man mit und an dem Täter arbeitet. Das ist Aufgabe des Strafvollzuges. Kann dieser das nicht leisten, ist das eben zu ändern.
Andererseits: Das Beim ist weg, keine Strafe und kein Geld der Welt bringt es zurück. Also geht es hier letztlich nur um Rache, was ich aber auch gut verstehe.
Es geht eben nicht um Rache, sondern um Rechtsfrieden. Rache wird es, wenn man es - wie im vorliegenden Fall - dem Opfer quasi anheim stellt.
Und im Gefängnis bekommen die Leute die nötige Unterstützung? Nach allem was ich gehört habe ist das nicht der Fall. Viel mehr werden hier neue Kontakte zu Kriminellen geknöpft.
Wenn sie diese Unterstützung nicht bekommen, muß man das eben ändern. Deutschland ist ein grundgesetzlich verfaßter Sozialstaat. Was bedeutet, daß er verpflichtet ist, entsprechend erforderliche Sozialarbeit zu leisten bzw. leisten zu lassen. Bürgergeld reicht da nicht. Auch Arbeit mit und an Straftätern im Strafvollzug ist davon umfaßt. Sowohl Täter als auch die Gesellschaft insgesamt haben darauf ein Anrecht.
Das eigentliche Problem liegt nicht in der Justiz, auch nicht bei diesem einzelnen Täter. Wir haben ein gesellschaftliches Problem, z. B. dass das Auto allgemein als Statussymbol angesehen wird, dass wir noch immer kein Tempolimit haben und dass weder die Bußgelder noch der Verfolgungsdruck ausreichen, um für Ordnung zu sorgen.
Das sehe ich anders. Das vorliegende Urteil ist ein weiterer Beweis dafür, daß wir ein großes Problem in der Justiz haben, Gewalt adäquat zu behandeln. Daß das Problem darüber hinausweist, bestreite ich nicht. Aber in der Justiz ist es wirklich augenfällig und reicht - wie hier beim Mordversuch - bis hin zur Rechtsbeugung.
Die Option der Aussetzung zur Bewährung kann man grundsätzlich in Frage stellen, aber bitte nicht nur selektiv bei bestimmten Delikten.
Oh doch. Bei versuchtem Mord ist Bewährung indiskutabel, Punkt. Sie ist Opferverhöhnung und leistet Selbstjustiz aktiv Vorschub, denn das Opfer wird ein weiteres mal - diesmal vom Staat - herabgewürdigt und entwertet. Das betrifft ganz bestimmte Delikte. Ganz selektiv. Im Verhältnis zu einem adäquaten Strafmaß für Mord und Mordversuch ist eine Bewährungsstrafe genau das: "Freispruch zweiter Klasse", womit dieses Mittel - nämlich Aussetzung zur Bewährung - durch die Justiz selbst entwertet wird.
PS: Über Freigang für den Täter reden wir dann mal in 5 bis 8 Jahren. Vielleicht. Wenn dann ein Gutachten mit Gefahrenprognose über ihn vorliegt.
Die Strafjustiz hat drei zentrale Aufgaben:
1. Opferschutz
Sicherstellung, daß die vom Täter ausgehende Gefahr deutlich minimiert wird. Dies ist staatliche Aufgabe sowohl gegenüber dem Tatopfer als auch gegenüber potentiellen weiteren Opfern in der Gesellschaft. Bei versuchtem Mord kann das nur Wegschließen des Täters bedeuten, um die erwiesenermaßen vom Täter ausgehende unmittelbare Gefahr auf nahe 0 zu senken. Hierbei geht es auch um die Ausstrahlungswirkung des Urteils in das soziale Umfeld des Täters, das diesen erst zu einem Mörder hat werden lassen.
2. Rechtsfrieden herstellen
Das staatliche Gewaltmonopol ist kein Selbstläufer, sondern begründet sich wesentlich darauf, für das Opfer Partei zu ergreifen und diesem rechtliche Genugtuung zu verschaffen. Ein Versagen an dieser Stelle schafft die Grundlage für Selbstjustiz, was keiner wollen kann. Bei versuchtem Mord ist deshalb auch dahingehend langjährige Haft zwingend. 2 Jahre auf Bewährung sind nichts anderes als Opferverhöhnung und wirken diesem Ziel aktiv entgegen.
3. Rehabilitation und soziale Integration
Der Täter hat ein ihm innewohnendes Recht, perspektivisch aktiv an der Gesellschaft partizipierender Teil ebendieser zu werden. Das setzt voraus, daß ihm die Tragweite seines Handelns bewußt werden *kann*. Dies bedeutet, langjährig mit und an dem Täter zu arbeiten. Dazu ist er seinem sozialen Umfeld zu entnehmen, damit das überhaupt möglich wird. Des weiteren ist das die Grundlage, damit perspektivisch das Opfer adäquat vom Täter entschädigt werden kann.
Das vorliegende Urteil ist ein Totalversagen in jeder Hinsicht. Berufung ist hier zwingend.
wird also wahrscheinlich als Straftat nach 315c BGB geahndet werden.
Den gibt es nicht. Vermutlich ist also 315c StGB gemeint.
Weitere allgemeine Beiträge hier zu verschiedenen Bremssystemen und deren Sinn oder Unsinn führen zum Kehraus ab Beitrag #260.
Kaufen?
Das ist keine neue Erfindung:
https://www.amazon.de/dp/B08NGKFMBP
Was muss ich eigentlich tun, damit meine Umfrage mal von einem Modertor oder einer Moderatorin freigegeben wird? Titel der Umfrage ist:
Elektrische Unterstützung bei Pedelecs bis zu welcher Geschwindigkeit?
Erledigt. Sorry.
Diese Gedankenkette ist letztlich verquer. Würde der Helm hierbei einen signifikanten Unterschied ausmachen, dann sähe man das auch bei den Todesfällen, bei denen dann die behelmten stark unterrepräsentiert sein müßten. Sind sie aber nicht.
Vaude stellt Werbung in Social Media ein: