Wenn die Radfahrerin eine fitte, 30-jährige Dauerradlerin gewesen wäre, wärs schon schlimm genug, aber bei einer 81-jährigen den Vorwurf zu starten, sich aus Dummheit/Rechthaberei und Ignoranz für §1 umgebracht zu haben, und dazu auch noch die Rücksichtnahme (für den armen LKW-Lenker) einzufordern, halte ich schon für ein echt starkes Stück.
Zitat§3
(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist
Eigentlich müsste die Führersteinstelle bei so öffentlich geäußerten Fehlleistungen automatisch die Eignung zur Teilnahme im Verkehr mit einem KFZ überprüfen.