Ist ja nicht schwierig, das schnell zu überschlagen:
Beide Fahrbahnen 6,1m sind also 3(,05)m pro Seite. LKW ist 2,5(5)m, der Schutzstreifen ist demnächst mindestens 1,5m.
2,5m +1,5m = 4m. Da fehlt wohl was.
2/3 des Schutzstreifens werden also dann im Normalfall von einem LKW immer genutzt werden müssen.
Selbst bei einem PKW: 2m + 1,5m = 3,5m, 1/3 wird genutzt werden müssen. Immer.
Sollte aber eigentlich nicht:
ZitatVwV, den 50km/h Teil weggelassen:
", wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert."
Momentan: Radler 0,6 - 0,9m + Abstand 2m = ~3m.
Also jetzt (müssten) PKW komplett auf die andere Fahrbahn wechseln, mit Radlstreifen wird der Abstand Radl/PKW meistens maximal etwa 0,5m betragen.
Das ist für gewohnte Radler ok, ich finde etwa 1m außerorts ok, ab 30cm fühle ich mich unwohl bei 100km/h+, aber die meisten werden dann sicher nicht da langfahren.