oha, direkt der Einstieg geht ja gut los mit dem Schutzstreifen:
Damit kann jetzt auch auf ultra-schmalen Fahrbahnen überall Farbe hingekleistert werden.
Dazu steht hinten:
Zitat
Zu Buchstabe b Derzeit sehen sowohl die VwV-StVO als auch die einschlägigen technischen Regewerke (RASt 2006, Kapitel 6.1.7.3, Seite 83; ERA, Kapitel 3.2, Seite 23) vor, dass für die Einrichtung von Schutzstreifen eine Kernfahrbahnbreite verbleiben muss, bei der sich zwei Pkw begegnen können. Aktuelle verkehrswissenschaftliche Erkenntnisse sprechen dafür, dass es unter bestimmten Randbedingungen sinnvoll sein kann, auch bei schmaleren Kernfahrbahnen Schutzstreifen einzurichten. Die vorgesehenen Streichungen in der VwV-StVO sollen es ermöglichen, die Vorgaben der technischen Regelwerke insoweit entsprechend dem Stand der verkehrswissenschaftlichen Erkenntnisse fortzuentwickeln.