Was heißt hier 60 Monate Übergangsfrist ?
1. Ist das die vom BVMI angenommene durschnittlich angenommene Radlhänger-Lebenszeit?
Da werden sich aber paar wundern, mein Onkel (ist um die 70) hat noch einem von seinem Vater.
Meiner dürfte so mind 20 sein, hab ihn grad neu gelackt.
2. Ein KFz hat ja auch Bestandsschutz was die Zulassungsbedinungen angeht, warum Hänger nicht?
Davon abgesehen hab ich keine Ahnung, was der ziehen darf, aber 160kg haben schon mal funktioniert, wenns auch ein Versehen war.