Beiträge von Autogenix

    Was heißt hier 60 Monate Übergangsfrist ?


    1. Ist das die vom BVMI angenommene durschnittlich angenommene Radlhänger-Lebenszeit?

    Da werden sich aber paar wundern, mein Onkel (ist um die 70) hat noch einem von seinem Vater.

    Meiner dürfte so mind 20 sein, hab ihn grad neu gelackt.


    2. Ein KFz hat ja auch Bestandsschutz was die Zulassungsbedinungen angeht, warum Hänger nicht?

    Davon abgesehen hab ich keine Ahnung, was der ziehen darf, aber 160kg haben schon mal funktioniert, wenns auch ein Versehen war.

    Geht man da in Dänemark als Fußgänger rechts von der Mittelleitlinie, die auf dem Radweg markiert ist, so wie man auch als Fahrradfahrer fahren würde? Oder geht man links, also so wie ein Fußgänger auf einer Fahrbahn außerhalbgeschlossener Ortschaften, wenn kein Gehweg vorhanden ist?


    Keine Ahnung, konnte noch keine Einheimischen bewundern.


    Denke generell geht man auf jeden Fall laut fluchend.

    Hier mal ein aktuelles Beispiel, heute aufgenommen, aus dem Fahrrad-Eldorado DK:



    Auf diesem Gehweg kamen uns insgesamt 9 Radler entgegen und 3 Gruppen von 3-5 Radlern haben uns von hinten weggeklingelt.


    Zur Entschuldigung der Dänen sei erwähnt, es waren wohl nur Deutsche. Die Straße ist hauptsächluch Zufahrt zum Campingplatz und es sind in den knapp 10 Minuten bis zur Hauptstraße immerhin 5 Autos gefahren.


    An der Hauptstraße trifft man dann auf dieses großzügige Konstrukt mit[Zeichen 240] beidseitig:



    Geschätzt 2m breit. Ach, dieses Skandinavien.

    Solche Probleme haben aber nichts mit Radwegen per se zu tun, sondern mit schlechten regionalen Gestaltungs-Standards

    Weiß nicht ob ich jetzt lachen oder weinen soll. Offensichtlich ist, bis auf deine glückselige Gegend, in den größten Teilen dieses Landes deutlich problematischer. Es gibt bei mir im LK vielleicht 30km aORW, den ich aktzepabel finde, und trotzdem wäre an Kreuzungen viel Luft für Verbesserungen. Der Rest ist einfach eine Zumutung, und / oder eine Verbeugung vordem richtigen Verkehr. Selbst gerade frisch gebaute sind für Kinder nicht zu benutzen.

    Das ist eigentlich in ganz Bayern so. Und im Rest von Deutschland, den ich bis jetzt geradelt bin, war selten was dabei, wo ich gesagt hätte, das ist OK.

    Man meinte halt, der Gesetzgeber würde auf diesen Betriebsunfall in der Rechtsprechung schon angemessen reagieren und zukünftig, die Radwegebenutzungspflicht von den strengen Maßstäben des § 45 Abs. 9 StVO ausnehmen. Und mit dieser Warterei ging wieder einige Jährchen ins Land.

    Genaugenommen wartet man immer noch, und die Chancen stehen gerade gar nicht so schlecht, dank fleißiger Lobbyarbeit vom ADFC die letzten Jahre.

    Ehrlich gesagt, vom Einsatz her konnte ich bis jetzt nicht viel Unterschied feststellen zwischen den NL, DK (bzw. KH) und BRD, mein Erfahrungen sind aber zugegeben begrenzt.

    Den Hauptunterschied finde ich eher die Kleidung. In NL praktisch nie Helm im Alltagsgebrauch, DK selten, hier durchaus. In der NL Stadt nur Alltagskleidung, in BRD Innenstadt häufig und je weiter man aufs Land kommt bzw. je mehr Ausflugs-Charakter das ganze bekommt, desto Funktionskleidung. Aber heute fahren hier selbst Rentner auf dem Pedelec in Voll-Spandex-Ausrüstung mit Helm zum Einkaufen.

    Generell wundert es mich manchmal auch, weil eigentlich ist es ja erklärtes Ziel der Politik und bei anderen Sachen hat die Politik in Bayern auch keine Problem mit Dingen anzugeben, auf die sie kaum Einfluss haben.

    In Bruck wurde übrigens gerade die erste Radlzählstelle an der nördlichen B2 aufgestellt, bis jetzt wurde bei offiziellen Zählungen der Rad (und auch Fuß-) Verkehr geflissentlich ignoriert. Und obwohl es für den Radverkehr eine deutlich weniger wichtige Verbindung als für den KFz-Verkehr ist, liegen die täglichen Zählwerte mit 1500-1700 bei etwa 12-13% der für 2023 genannten KFz_Werktagswerte.

    Hätte ich gar nicht erwartet, dazu kommen sicher noch einige Radler zusätzlich, wie ich, die den beschissenen RW an der Stelle gar nicht benutzen.

    Würde man Autobahnen, in dem Tempo verfallen lassen, wie man Fahrradwege verfallen lässt, dann wäre das schon mal ein gewaltiger Schritt vorwärts in Richtung einer echten Verkehrswende.:evil:


    Es ist nicht so, dass zumindest Stücke von Autobahnen und Bundesstraßen nicht in einem problematischen Zustand sind, zum Beispiel Brücken.

    Leider werden immer noch Neubauprojekte angegangen, die hoffentlich nutzlos sind, anstatt die Infra ganz allgemein in Stand zu halten (Bahn & Straße).

    Immer wenn ich z. B. auf der A19 Richtung Rostock unterwegs bin, denke ich mir, da hätt es aber auch 2-3 Nummer kleiner auch gereicht. Und die Kohle hätte man auch in die Bahn investieren können. Denke auch heute fährt ab Berlin nur der EC-Bummelzug dahin. Aber 2 Autobahnen und ein Flughafen. Wobei letzterer glaube ich nicht mehr für innerdeutsche Flüge erreichbar ist.

    Relativ unbemerkt hat der Bundesrat eine neue Fassung der StVO durchgewunken am 5.7.

    https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0301-0400/321-24(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1


    Dabe gibts einige Änderungen beim Radverkehr in Anlage 2 zur StVO. Leier sind die Fassungen der Anlage 2 im Internet irgendwie nicht passend zu den Änderungen durchnummeriert. Unter anderem ist gleich das erste, das VZ 230 (Ladezone) unter 15.1 erwähnt, das ist aber nicht vorhanden in den Anlagen 2.

    Zu VZ240 kommt der Satz:

    Dabei ist auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen. Der Fußverkehr
    darf weder gefährdet noch behindert werden. Erforderlichenfalls ist die
    Geschwindigkeit an den Fußverkehr anzupassen.“ ‘
    Begründung
    In der StVO ist bislang nicht geregelt, wie sich Radverkehr und Fußverkehr auf
    gemeinsamen Geh- und Radwegen (Zeichen 240) gegenseitig zu verhalten haben. Insbesondere zum Schutz des Fußverkehrs sollte daher die Verhaltensvorschrift in die StVO aufgenommen werden, dass der Radverkehr auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen und seine Geschwindigkeit gegebenenfalls anzupassen hat. Die in Spalte 3 unter Nummer 3 aufgeführte Vorschrift zur Rücksichtnahme ist im Hinblick auf den Schutz des Fußverkehrs unzureichend, da sie allein auf andere Verkehrsarten abstellt, die durch Zusatzzeichen zugelassen werden.

    Insofern brauchen wir uns nicht mehr zu streiten über VZ239 und langsamfahren, das trifft jetzt auch auf den gemeinsamen Fuß-/Radweg zu.