Mir ging es tatsächlich genau erstmal ums Rechtliche, weil es so etwas klang, als ob es rechtlich fragwürdig wäre. Das Planerische ist dann die zweite Frage.
Auch geil wieder die Verwunderung, warum die glatte Piste links attraktiver als das Buckelhandtuch wie hier wahrgenommen wird
Was denn, ein pfennigguter Radweg, extra für die Radfahrer gebaut. Nicht so wie die Fahrbahn, die ja für Jedermann da ist.
Das Urteil wäre tatsächlich interessant, und vor allem, ob das noch vor der neuen StVO gefallen ist, oder erst danach. Kann ja sein, dass das Urteil schon vor 12 Monaten gefallen ist. Wäre es aktuelle, kann man davon ausgehen, dass der Richter des OVG jeden Tag mit dem Auto in die Arbeit fährt.