Also die Routenbeschilderung/Wegweisung für den Radverkehr ist natürlich von der FGSV beschrieben, glaube im M WBR.
Und die Führung von Hauptradrouten dürfte wohl hauptsächlich von von zwei Dingen beeinflusst werden:
1. wer dafür bezahlen muss, also wie kommt man an (Förder-)Gelder von BMDV ran, wie an die von den Bundesländern. Und da gibts Förderrichtlinien die wohl genau das besagen: Halte Bundes-, Land-, und Staatsstraßen sauber von (zu vielen) Radlern.
2. von den Werken der FGSV, die sicher so etwas ähnliches schreibt. Zum Beispiel in der ERA, mit Einteilung der Straßen nach RAL in EKL1, 2, 3, 4 und der Bedarfsermittlung und Relevanz einer Radverbindung. Und da steht z. B. drin, dass bei Straßen der EKL1 und 2 der Radverkehr generell nicht auf der Fahrbahn geführt werden soll.