Beiträge von Autogenix

    Die beidseitige Radwegpflicht ist nur aus der Stadt raus, das ist die B2, und hört auf der einen Seite mit dem Ende des Gehwegs auch auf, das ist so etwas wie eine Sackgasse, wenn man nicht dann rechts abbiegen will. Es ist extrem unwahrscheinlich, dass da jemand die Radbenutzungspflicht wegklagen will, insofern dürfte das StBA Freising und die Stadt das sehr entspannt sehen, wenn man dazu eine Meinung äußert in Punkto rechtswidrig.

    Die Radwegführung an der B2 geht auf der östlichen Seite einen Berg hoch, heißt bei einheimischen "Münchner Berg", der Radweg endet spontan 200m nach dem Ortsschild an der Kreuzung mit der "Ludwigshöhe" um dann so 100m weiter wieder genauso spontan anzufangen. Damit die Anwohner nicht vom Radverkehr gestört werden. Dann gehts durch eine Unterführung auf westliche Seite der B2.

    Interessanter wäre es auf der Oskar von Miller Straße, da ist ja eigentlich auf der südlichen Seite hin auf dem Gehweg beidseitige Radwegpflicht, auf der anderen Seite ist der Gehweg für Radler freigegeben. Jetzt kann ich die Intention dahinter schon verstehen, Radler sollen auf keinen Fall auf der Straße fahren.

    Aber wenn ich jetzt auf der Seite mit der Gehweg-Freigabe fahre, die ja freiwillig ist, und ich dort nicht fahren will, darf ich dann trotzdem auf der Fahrbahn fahren?

    Oder überwiegt dann die linksseitige Radwegpflicht. Und wenn die linksseitige Radwegpflicht die Gehwegbenutzungserlaubnis sticht, dann muss der Radler ja immer linksseitig fahren und die Gehweg-Erlaubnis hätte gar keinen Sinn.

    Die Freigabe der Gehwege ist übrigens etwas über ein Jahr alt, die Radwegpflichten bestehen schon lange. Man könnte also annehmen, dass die Stadt einfach vergessen hat bei der Freigabe die linksseitigen VZ240 abzunehmen.

    Bei der Oskar von Miller Straße gibts noch andere lustige Sachen, aber das mal später.

    Servus Alf,

    ich meine dass auf der Südseite der Kreuzung inzwischen Kombischeiben drin sind, eine hast Du ja auf der MIttelinsel schon fotografiert.

    Sinn wäre es wohl den Radverkehr zum linksseitigen Geh/Radweg zu führen.

    Und die meisten Radler kommen ja auch rechtsseitig den Münchner Berg runter bzw. wollen da hoch, auf das anderen Seite gehts nur nach Biburg, da ist ja gleich Schluss mit dem Geh/Radweg.

    Ist nur meine Erinnerung, im vorbeifahren beim direkten abbiegen bemerkt, aber ich denke schon dass ich das richtig gesehen habe.

    Ich hab mir erlaubt deine Zeichnung zu manipulieren.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, ist in Bruck auch Bruck zuständig, nicht das Landratsamt, wegen groß genug. Im Landratsamt sitzt übrigens ein Herr auf dem Posten des Radwegsbeauftragten, die Stadt hat eine Frau.

    Stimmt inzwischen nicht mehr ganz, langsam kommen die Kombischeiben in FFB in Mode. Hab inzwischen einige entdeckt, die in den letzen 2-3 Monaten installiert wurden, unter anderem an einer meiner Lieblingskreuzungen mit neuen Ampeln versehenen Kreuzung Rotschwaiger/Fürstenfelder.

    Manche sinnvoll, andere wohl nicht.

    Wie sieht es denn aus, wenn ein Gehweg für Radler freigegeben ist und dann an der Fußgängerampel eine Kombischeibe verbaut ist, was in Bruck durchaus so ist, man fährt aber auf der Straße, muss man sich dann nach der Kombischeibe oder nach der Straßenampel richten?

    Wenn das Zeichen "Radfahrer frei" alleine steht, ist es in der Regel eindeutig, dass es sich um einen Gehweg handelt, deswegen fehlt das Schild VZ239-

    Und auf einem Gehweg musst Du "Schrittgeschwindigkeit" fahren. Was offensichtlich je nach Definition zwischen 5 - unter 20km/h bedeuten kann.

    Aber da Gehwege meistens eher schmal sind, wirst Du im Begegnungfall eh rücksichtsvoll langsam fahren müssen.

    Normalerweise bin ich ja gegenüber Sprachgebrauch nicht so empfindlich, aber hier in dem Artikel finde ich den Satzbau schon interessant:

    Zitat
    Gegen 23 Uhr fuhr die Frau auf dem Radweg der Ludwig-Erhardt-Straße in Höhe des Michels, als sie an der Ecke Neanderstraße mit einem Mercedes kollidierte

    .Es war natürlich nicht der Mercedes, das die Radlerin touchiert und vom Radl geholt hat, sondern der stand offensichtlich nur rum, während die Frau mit diesem kollidierte.

    Und wie es ist mit Lärm (das berühmte Pfeifen im Walde? Klingeln?).

    Also Geräusch hilft natürlich, vor allem bei Schwarzkitteln, die sind sehr vorsichtig und aufmerksam.

    Licht, wie es am Fahrrad hängt, hat eher keine Auswirkungen.

    Zitat

    Ich kann mich an keine gefährliche Begegnung mit Tieren im dunklen Wald erinnern. Beim Fahrradfahren hatte ich bisher immer Licht an. Beim zu Fuß gehen auf Wanderwegen abseits von Straßen in der Regel nicht

    Das liegt entweder an unaufmerksam oder so auffällig, das die Tiere sich nicht zeigen. Alleine die Hasen/Mäuse/Katzen, die den Weg kreuzen oder zumindest direkt nebenan im Feld sitzen, da ist es schon schwer, die nicht zu sehen.

    Rotwild, Wildschweine sind natürlich selten, weil Fluchttiere und vorsichtig.

    Zitat

    2008 Wildunfälle: 241.000, Versicherungsleistungen: 498 Millionen € (rund 2066 € je Unfall)

    2017 Wildunfälle: 275.000, Versicherungsleistungen: 744 Millionen € (rund 2705 € je Unfall)

    https://www.gdv.de/resource/bl…-graifk-download-data.pdf

    Und das finde ich jetzt sehr interessant!

    Wodurch wird die Zunahme der Wildunfälle um 14% verursacht?

    Ohne jetzt Ahnung zu haben: -> Mehr Autos, mehr Straßen, mehr Wild

    Zitat


    Wie kommt die deutlich höhere Kostensteigerung um über 30% bei den Versicherungsleistungen je Unfall zu Stande?

    Die Reparaturen von Autos wird immer teurer, vor allem die Teile.

    Komplettes Scheinwerfergehäuse von einem 3er BMW

    BJ 2008: Halogen ~330€, Bi-Xenon, 660€

    BJ 2017: Halogen ~400€, LED 1050€

    Betrifft auch Kotflügel, Stoßstangen gibts heute gar nicht mehr, sondern nur komplette Schürzen, etc

    Zitat

    Hat das vielleicht auch etwas damit zu tun, dass die Wildunfälle bei immer höheren Geschwindigkeiten geschehen?

    Wie wirkt sich die Geschwindigkeit aus auf die Schwere der verursachten Schäden bei einem Wildunfall?

    Ich finde es einen interessanten Gedanken, das heute schneller gefahren werden soll wie früher. Gibts dazu Daten/Belege.

    Ist doch eher umgekehrt, heute sind deutlich mehr und auch niedriger Geschwindigkeitsbegrenzungen. Früher Kreuzungen über Land oft 80km/h, heute 70, manchmal auch 60. Generell deutlich mehr Einschränkungen. Viel mehr Verkehr und damit wird auch langsamer gefahren, Stau, LKW. Abgesehen vom demografischen Faktor, der beschleunigt vielleicht die Parkrempelein und die angefahrerenen Fußgänger, aber sicher nicht die gefahrene Geschwindigkeit.

    Na ja, es ist ungefährlich für die CSU, auch in der Großstadt München, denn von den Fahrrad-Vielfahrern werden sie kaum Wählerstimmen verlieren können, dafür im AfD-Lager vielleicht etwas abfischen mit dem "Früher war alles besser und die Staus viel weniger" und "Politik wird nur noch gegen Auto und für Radler" gemacht Thema. An der Politik der CSU kanns in Bayern ja nicht liegen, das München im Verkehrschaos zu versinken droht ;)

    Die Radlstraßen sind definitiv nicht auf Ihrem Mist gewachsen und genau da stehen/parken ja die Autos, nicht auf den Hauptverkehrsachsen.

    Und die zugehörigen Richter halten den Mittleren Ring auch konsequent Radlfrei, wie wir hier Erfahren konnten:

    direktes-abbiegen-und-der-kreisverkehr, Antwort 7 mit Link zu Rechtstreit

    Aus §9 (2) aber doch recht eindeutig hervor, das ein Radfahrer indirekt abbiegen darf, aber nicht muss. Soweit ich das übersehen kann, ist es allgemein anerkannt, dass das direkte abbiegen auch mit Radwegpflicht erlaubt ist.

    Der Thread zu dem Münchner Rechtskonflikt ist das erste Mal wo ich anderes gelesen habe.

    Geht alölerdings um den Mitteren Ring, da wird natürlich vielen Bang es könnten demnächst auch Radl auf der Autobahn fahren.

    Oh weh, was macht man denn da, wenn man von West nach Ost fährt? Sozusagen "linksseitig" und in unerwarteter Richtung über die von Norden kommende Straße/Fahrbahn? Sehen die von dort kommenden Verkehrsteilnehmer denn einen Hinweis auf "Radfahrer aus beiden Richtungen"?

    Wir sind hier in Fürstenfeldbruck, Bayern. Meine Diskussion mit der Stadt startete genau aus dem Grund, weil es, wie praktisch überall bei uns, keinerlei Hinweise gibt dass Fußgänger und Radfahrer kreuzen könnten. Keine Markierungen. Außer den blauen Schildern natürlich. Der Radverkehr bekommt ein 205 von beiden Richtungen. Die Antwort war, wie oben beschrieben der Hinweis auf die VwV zum Zeichen 215 und dass das so korrekt ist. Stimmt anscheinend auch.

    Originalzitat:

    Zitat

    Außerorts wird der Radverkehr bei zumindest in den Hauptrichtungen vorhandenen Geh- und Radwegen (einseitig, für beide Richtungen) dem Kfz-Verkehr untergeordnet. Die Wartepflicht wird durch VZ 205 verdeutlicht.

    Was ich da mache ist den Radweg, wenn ich von Süden komme gar nicht erst befahren, vorher im Ort ist das ein für Radl freigegebener Gehweg und dann nach dem Kreisel bei der Kaiser-Lufwig-Straße wieder drauf fahren, ab da gibts bis Aich Makierungen auf der Fahrbahn, sogar in Rot. Umgekehrt fahre ich eben an der KLS auf die Fahrbahn und dann in die Stadt.

    Und was die meisten Männer und Frauen da machen, halt warten bis sie rüber gelassen werden oder es frei ist. So wie immer halt.

    Gleiche Straße, St2345, aber anderer Kreisel. Der Kreisel in der Süddeutschen ist der hier - >Link Kreisel Alt-Esting, St2054

    Da gibts gar kein Radweg, nur einen Fußgängerübergang von der Tankstelle zur Schlossstraße.

    Meiner ist in Maisach, 3km westwärts, da fahr ich jeden Tag durch von und zur Arbeit, deswegen als Beispiel, weil der so typisch ist.

    Eigentlich gehts gerade in der Diskussion mit der Stadt FFB um den hier: -> Kreisel St2054 zur Kaisersäule

    Die Stadt FFB will keine Furt markieren weil außerhalb, was offensichtlich laut VwV so auch richtig ist.Habs nachgelesen, da steht wirklich drin:

    Zitat

    zu VZ215:

    Der Fahrradverkehr ist entweder wie der Kraftfahrzeugverkehr auf der Kreisfahrbahn zu führen oder auf einem baulich angelegten Radweg (Zeichen 237, 240, 241). Ist dieser baulich angelegte Radweg eng an der Kreisfahrbahn geführt (Absatzmaß max. 4-5 m), so sind in den Zufahrten die Zeichen 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) vor der Radfahrerfurt anzuordnen. Ist der baulich angelegte Radweg von der Kreisfahrbahn abgesetzt oder liegt der Kreisverkehr außerhalb bebauter Gebiete, ist für den Radverkehr Zeichen 205 anzuordnen.


    Ich bin eigentlich der Meinung, kein durchgehender Radweg, keine Benutzungspflicht. Das ist also offensichtlich falsch.

    Das mit dem "straßenbegleitend" von Herrn Sluka ist mir bekannt, damit rede ich mir schon seit langem schön, warum ich nicht neben der Straße fahren muss.

    Tatsächlich werde ich ab und an mal von der Polizei überholt und bis jetzt gabs da noch nie Probleme, nur von "Polizisten" in Zivil.

    Wenn ich zusammenrechne, was ich mir die Jahre über an Zeit gespart habe, weil mir PKW im Weg stehen, die nicht in den Kreisverkehr einfahren können, könnte ich mir ein 35€ Ticket durchaus mal leisten.

    Gut, also Linksabbiegen ist es nicht.

    Gehen wir doch von dem Fall aus, das der abgesetzte Radweg verpflichtend ist, aber eben vor dem kreuzen der Fahrbahn ein VZ205 hat und eben, wie oben beschrieben keinerlei Furt-Markierungen auf der Fahrbahn hat. Sondern nur auf der anderen Seite wieder VZ240.

    Also der Normalfall bei außerörtlichen Kreisverkehren bei uns in Bayern, so etwas

    Ich habe das mal versucht in dem Angehängten Bild vereinfacht darzustellen.

    Warum ist das eine Radverkehrsanlage, wenn da gar keine baulichen Maßnahme für den Radverkehr vorhanden sind?

    Der Geh/Radweg ist ja nicht existent auf den Fahrbahnen. Er endet jeweils davor mit VZ205 und einer durchgezogenen Linie.

    Nein, muss man wohl nicht. War trotzdem nicht schön, musste ich erschlagen, weil sie noch gelebt hat, aber wohl schwer verletzt, konnte nicht mehr laufen.

    Hab das Hinterrad nicht mehr hochbekommen, als sie versucht hat zwischen den Rädern durchzulaufen. Hätte schon gedacht, dass das eine Maus schadlos überstehen könnte.

    Weiß auch nicht, ob der Jäger oder die Polizei die Maus vor Ort erschossen hätten.

    In §9 (2) wird einem ja das direkte Abbiegen erlaubt als Radler. wobei das ja eigentlich nur das Linksabbiegen betrifft, nicht das Rechtsabbiegen.

    Wie ist eure Beurteilung dazu in Punkto Kreisverkehr, wenn man über den Kreisverkehr gerade ausfahren muss, der danebenliegende Geh/Radweg aber ein 205er und damit natürlich auch keine markierte Furt auf der Fahrbahn hat?

    Ich selber fahren dann normalerweise frühzeitig bei sich bietender Gelegenheit ab und durch den Kreisverkehr. Da es die 2. Ausfahrt des Kreisverkehrs ist, ist es ein "linksabbiegen?"

    Ist es ein Unterschied wenn ich erst die dritte Ausfahrt des Kreisverkehrs nehme, also bei einer echten Kreuzung eben ein Linksabbiegen wäre?

    Oder darf man dann als Ralder nicht sowieso die Fahrbahn nutzen, den es ist ja keine Radwegführung vorhanden bei den Kreisverkehr-Ausfahrten?

    Mal abgesehen davon, dass es völlig theoretischer Natur ist, wie ein Autofahrer sich verhalten soll, denn wer schon mal ein Reh oder ein Wildschwein vor dem Auto hatte, verhält sich meistens nicht rational, sondern nach Reflex und dass ist sehr unterschiedlich. Meist auch bei Hasen und anderem Kleinvieh.

    Da ich ja als Landei schon Auswirkungen gesehen habe, die ein Schwein oder ein Rotwild an einem KFZ und dessen Insassen hinterlassen kann, rate ich auf jeden Fall zu einer Voll-Bremsung, mit und ohne Aufkleber hinten dran.

    Beim Radfahren sicher kein sehr problematisches Thema, aber wer über Land fährt muss nicht nur mit Hasen und Katzen rechnen, sondern auch mit größeren Tieren. Bei uns im Landkreis gab es die letzten zehn Jahre zumindest 2 Fälle, die es immerhin in den Lokalteil geschafft haben, wo Radfahrer mit Rotwild zusammengestoßen sind. Mir selber ist mal Abends ein kleiner Bock an einem Abhang zur Straße hin in Kopfhöhe vorbeigesegelt und ich habe öfter mal Begegnungen mit Rotwild und Wildschweinen, bis jetzt aber ohne direkten Kontakt, außer einer Eule, die mir mal gegen den Helm geflogen ist, wobei das wohl Absicht von Ihr war, denke ich. Selber habe ich mal eine Maus überfahren :(

    Vor allem in Maisfeldern kann man diese, also die Schweine, nachts hören, wenn man selber nicht zu sehr schnauft. Und Hasen, die wild im Zickzack auf dem Geh/Radweg vor einem flüchten sind eher der Normalfall.


    Licht ist auf jeden Fall nicht unwichtig, neben Autoteilen, abgestellten Hängern und anderm Gerät kann durchaus auch mal ein totes Tier auf der Fahrbahn / im Weg liegen.

    Mal abgesehen von Vögeln, die oft aufsteigen, wenn Radler unterwegs sind, nehmen einen Tiere sehr spät wahr, wenn überhaupt. Das heißt man kommt sich sehr nah, und das ist eben nicht immer gut.

    Falsches Verkehrszeichen bei der ersten Beschreibung

    Bei VZ 239 gehe ich mit meinem vorherigen Schreiber d'accord, für alle immer Schrittgeschwindigkeit, die sich auf dem Gehweg bewegen und Räder haben bzw. keine Fußgänger sind.

    Wie vorher geschrieben ist es bei Z240/241 nicht so, da muss man nur gegebenenfalls angepasst fahren.

    Klar ist man bei VZ240 der Dumme bzw. es ist halt wie eine Spielstraße für Radler. Deswegen fahre ich auch dann, wann absehbar ist, dass es (zu) eng werden könnte bei sich bietender Gelegenheit auf die Fahrbahn, oder gar nicht auf diesen Weg, das mache ich ja mit einem Radlhänger, Liegerad oder einem Lastenrad auch (da imho erlaubt) und pflüge mich nicht mit der Klingel durch.

    Bei uns gibt es kaum gemeinsame Fuß/Radwege, die ausreichend Platz bieten würden für die Begegnung eines Fahrrads mit einem Kinderwagen oder zwei nebeneinander gehenden Fußgängern.