Die beidseitige Radwegpflicht ist nur aus der Stadt raus, das ist die B2, und hört auf der einen Seite mit dem Ende des Gehwegs auch auf, das ist so etwas wie eine Sackgasse, wenn man nicht dann rechts abbiegen will. Es ist extrem unwahrscheinlich, dass da jemand die Radbenutzungspflicht wegklagen will, insofern dürfte das StBA Freising und die Stadt das sehr entspannt sehen, wenn man dazu eine Meinung äußert in Punkto rechtswidrig.
Die Radwegführung an der B2 geht auf der östlichen Seite einen Berg hoch, heißt bei einheimischen "Münchner Berg", der Radweg endet spontan 200m nach dem Ortsschild an der Kreuzung mit der "Ludwigshöhe" um dann so 100m weiter wieder genauso spontan anzufangen. Damit die Anwohner nicht vom Radverkehr gestört werden. Dann gehts durch eine Unterführung auf westliche Seite der B2.
Interessanter wäre es auf der Oskar von Miller Straße, da ist ja eigentlich auf der südlichen Seite hin auf dem Gehweg beidseitige Radwegpflicht, auf der anderen Seite ist der Gehweg für Radler freigegeben. Jetzt kann ich die Intention dahinter schon verstehen, Radler sollen auf keinen Fall auf der Straße fahren.
Aber wenn ich jetzt auf der Seite mit der Gehweg-Freigabe fahre, die ja freiwillig ist, und ich dort nicht fahren will, darf ich dann trotzdem auf der Fahrbahn fahren?
Oder überwiegt dann die linksseitige Radwegpflicht. Und wenn die linksseitige Radwegpflicht die Gehwegbenutzungserlaubnis sticht, dann muss der Radler ja immer linksseitig fahren und die Gehweg-Erlaubnis hätte gar keinen Sinn.
Die Freigabe der Gehwege ist übrigens etwas über ein Jahr alt, die Radwegpflichten bestehen schon lange. Man könnte also annehmen, dass die Stadt einfach vergessen hat bei der Freigabe die linksseitigen VZ240 abzunehmen.
Bei der Oskar von Miller Straße gibts noch andere lustige Sachen, aber das mal später.