Beiträge von Autogenix

    Ich weiß nicht, ob das Meldeportal "RADar!" hier bekannt ist...:

    https://www.radar-online.net/landkreis-fuerstenfeldbruck/

    Eine Vielzahl der "Beschwerden" stammt von mir. Teils wird sogar reagiert, z. B. bei Beschilderungen, jedoch keine Benutzungspflicht aufgehoben.

    Servus Alf, doch, doch, da habe ich etwa 60 Meldungen im System eingetragen.

    Als Reaktion meine Meldungen habe ich bemerkt: Ein verdrehtes Schild in Maisach und eins in Überacker wurden wieder richtig rum gedreht.

    Bis jetzt ist noch nicht mal die falsch eingetragen Breite des Rad/Gehwegs von Topplan auf einem Teil des hier behandelten Rad/Gehwegs korrigiert.

    Was durchaus auch Absicht sein könnte, da weniger wie 2m breit, im Plan als 2,5m markiert.

    Irgendjemand wollte unbedingt eine Rad/Fußgängerscheibe in der Drückampel Kreuzung Schöngeisinger/Klosterstraße und hat sie auch bekommen, sinnloser Weise.

    Dinge, die dem Radfahrer was bringen würden, habe ich nicht bemerkt. Radwegplicht in der Klosterstraße, in der Emmeringer/Roggensteiner, vor der Gemeinde Emmering, Radstreifenführung in der Gröbenzeller Hauptstraße, alles unverändert.

    Mit dem Amt bin ich schon eine Zeitlang mehr oder weniger locker in Kontakt deswegen. Letzte Auskunft vor etwa einem 1/2 Jahr war, dass sie sich das noch einmal "ansehen".

    Der Landkreis hat letztes Jahr die Radwege von einer Firma erfassen lassen und will ein Radwegkonzept aufstellen.

    Es gab eine Befragung über https://www.radar-online.net/, also eigentlich alles soweit ganz gut.

    In meiner Naivität hatte ich erwartet, das Dinge, auf die die Behörden mit der Nase gestoßen werden und die z. B. der VwV nicht im entferntesten entsprechen, dann zwangsweise verschwinden müssen, aber bis jetzt hat sich da nichts getan. Da gibts lustige Dinge im Landkreis, die bleiben wohl vorerst weiter lustig.

    Hier gehts um den Abschnitt innerorts der St2054,vom Kreisel im Norden bis zu Kreuzung B2/Augsburgerstraße

    Open Street map: ST2054

    Situation, wie ich Sie dem Amt dargestellt habe im Anhang, den Text habe ich zu Hause.

    Die Kurzfassung: Der Radweg ist so wie ich in den Ort fahre lebensbejahend nur schwer zu erreichen.

    Die Kreuzung zur Waldstraße ist sehr unübersichtlich, siehe Foto.

    Der Radweg ist auch schwer wieder zu verlassen, wenn ich dahin fahre, wo ich hin will.

    Simon, ein Beispiel für eine Klageschrift wäre natürlich sehr schön.

    Seh schon, das muss ich professioneller starten. Also Informationen einholen, Fürstenfeldbruck hat zumindest mal eine Satzung zum Informationszugang, das muss ich mir jetzt erst einmal durchlesen.

    Schon hat man ein neues Hobby.

    Wow, das ging schnell mit der ersten Antwort. Das mit dem Widerspruchsverfahren habe ich gar nicht gewusst, d. h. ich kann keinen formellen Widerspruch beim Bauamt gegen die Radwegbenutzungspflicht einlegen???

    Das erklärt warum sich da so gar nix tut, da sitzt der Amtsschimmel ja dann am längeren Hebel und zeitlich völlig ungebunden sich mit den Nöten seiner Bewohner zu befassen. Aber die erste Instanz kann ich ohne Anwalt starten? 500€ ist es mir glaube ich Wert.

    Das Städtchen ist auf genau der anderen Seite von München und heißt Fürstenfeldbruck.

    Servus beianand,

    habe keine Thread gefunden, bin aber gewohnt mich in einem Forum kurz vorzustellen, deswegen nun dieser Strang.

    Bin der Oliver und so etwas wie ein Alltagsradler, weil ich meistens zu faul bin, etwas weitere Strecken zu Fuß zu gehen, wie zum Beispiel zur Arbeit. Fahre ein Hardtail, weil ich die Geometrie von MTB gerne mag.

    Der eigentlich Grund des Anmeldens ist, das ich hier eine Unterkategorie für „Gegen Radwegsbenutzungspflicht“ gesehen habe.

    Prinzipiell halte ich mich im Groben mehr oder weniger genau an die Verkehrsregeln, bei der Radwegsbenutzungspflicht habe ich da zugegebenermaßen so meine Schwächen.

    Die Radwege nutze ich innerorts nur, wenn sie tatsächlich durchgängig sind und so angelegt das eine Nutzung auch einfach möglich ist. Linksseite Radwege fallen bei mir nicht in diese Gruppe.

    Nun habe ich genau so ein Stück linksseitiger Radwegpflicht auf meinem Weg zurück von der Arbeit, die nur etwa 700m lang ist, aber bei Nutzung dieses Stücks die Querung von insgesamt 6 Fahrbahnen verlangen würde, der Zustand des Radwegs entspricht, na ja, auch nicht unbedingt VwV zur StVO, so weit ich sie verstehen kann.

    Da aber gerade bei diesem Teilstück vielen PKW-Lenkern die blauen Radweg/Fußwegzeichen offensichtlich mehr ins Auge stechen als mir, werde ich oft „belehrt“, natürlich völlig zu Recht. Dieses Stück Radwegpflicht hätte ich gerne weg.

    Jetzt gab es eine Zeit lang in der von mir bewohnten Kleinstadt einen Radwegbeauftragten, der mit einigem Enthusiasmus wirkte und tatsächlich diesen Titel verdiente, vielleicht weil er der Erste seiner Gattung war, wir hatten damals einen neuen Bürgermeister, den man mit gutem Recht auch als Alltagsradler bezeichnen konnte und so ließen sich mit etwas Argumentation einige historischen Radwegpflichten dauerhaft entfernen ohne großen Aufwand. Der junger Mann verließ allerdings sein Amt und die Nachfolger sind deutlich weniger einsichtig, was auch daran liegen könnte, das es nun wieder einen CSU-Bürgermeister gibt.

    Der frühere Erfolg läßt mich nun ungedudig werden mit unserem Bauamt, nach schon längerem bohren.

    Langer Rede, wenig Sinn, hoffe ich nun hier im Forum etwas Hilfe zu finden und auch vielleicht Erfahrungen, zum Beispiel was die erste Instanz kosten könnte, würde man nach einem abgelehnten Einspruch Hilfe bei der Juristerei suchen.

    Gruß

    Oliver