Ich halte das für akademisch. Um bei meinem Beispiel zu bleiben: Ab wann ist denn der Radweg nicht mehr fahrbahnbegleitend und an welcher Stelle verlässt du ihn, um auf der Fahrbahn weiterzufahren?
Und ab wann ist der Weg wieder fahrbahnbegleitend, so dass du die Fahrbahn wieder verlassen musst?
Mal abgesehen davon, dass das StBA, die Polizei und das Ordnungsamt das zu 99% ganz anders sehen. Es gibt doch sowieso kaum Radfahrer, ich würde sagen bei uns im Landkreis außer mir vielleicht noch 2-3, die so einen Radweg außerorts bei einer gut befahrenen Straße mal rechts liegen lassen.
Deswegen ist der Leidensdruck für die Behörden praktisch nicht vorhanden, denn egal, was sie anbieten, es wird angenommen. Und Radfahrer auch von den Autofahrer saktioniert, damit gleich klar ist, wer wo zu fahren hat.
Wenn man die Karte ansieht, würde sagen wers unbedingt will fährt bei der Hüßlohstraße auf die B73, auf der Brücke wird der Geh/Radweg wahrscheinlich via Leitplanke getrennt und in Hechthausen, ist da Radwegpflicht?, wahrscheinlich schon, also da dann wieder drauf.