Beiträge von Autogenix
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- München wird oft von Leuten aus dem Umland besucht und der typische Bewohner des LK Starnberg, Miesbach und Bad Tölz hat nur noch eine geringe Lebensspanne, da ist die statistische Wahrscheinlichkeit das einer mal tot vom Radl fällt relativ groß.
Ob die allerdings in München Radfahren, wag ich fast zu bezweifeln. Liegt also wahrscheinlich doch am Schampus.
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Bei euch wird tatsächlich kein Laub beseitigt? Und in Hannover sind es in einem Herbst 3500 t? Hat der ADAC bei euch dafür gesorgt, dass alle Bäume abgeholzt wurden?
KJar wird bei uns auf Parkplätzen oder Nebenstraßen Laub beseitigt. Auf stärker frequentierten Straßen, also da wo die Radwege auch sind, ist es auf der Fahrbahn simpel nicht nötig, weil die Autos das Laub zerkleinern, und weg"blasen". Man kann doch schön an jedem Sch(m)utzstreifen sehen, wo der Dreck bleibt und wie viel, und welcher Teil, von KFz befahren wird. Und nachdem bei uns auch die Sch(m)utzstreifen maximal 1x im Jahr gereinigt werden, wirds wohl auf der Fahrbahn nicht öfters sein.
Irgendwann kommt ja auch Regen und Wind, oder die Schneeschmelze, und dann ist wieder sauber.
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Das ein Radweg von Laub befreit würde, hab ich noch nie gesehen. Das ist bei Fahrbahnen in der Regel auch kein Problem, denn das wird einfach "weggefahren".
Und geräumt wird bei uns schon, aber kein Vergleich zur Fahrbahn.
Insofern braucht der ADFC zu nix aufrufen, sondern das ist Standard.
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Eichenau: Autofahrer verletzt Radler und flüchtetZeuge merkt sich Kennzeichen des 82-jährigen Unfallflüchtigen.www.sueddeutsche.de
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Ja, das wäre wohl so.
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Zwischen Osnabrück und Belm wirds demnächst einen Radlschnellweg geben
Da bin ich natürlich neidisch als Bayer.
Allerdings liegt der im Artikel erwähnte Weg gar nicht zwischen den beiden Orten. Sondern nördlich von Belm und Nirgendwo.
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Ich habe gestern dank einer Vorlage von Simon hier Strafanzeige (gegen unbekannt) bei der zuständigen Staatsanwaltschaft München II gestellt.
Ich tippe auf: "Kein öffentliches Interesse"
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Wundert Dich das?
FDP, SPD und Grüne dürften alle gerade auf Ihre Kernwählerschaft geschrumpft sein. Die Frage wird sein, ob eine bald Ex-Regierungs-Parteien es schafft, da wieder welche aus dem Wechselwählerlager zurückzuholen.
Denke für die FDP wirds da schwer, die werden lügen dass sich die Balken biegen und Dinge versprechen, die sich auf keinen Fall halten können und trotzdem wird das Wahlprogramm kaum Inhalt haben. Also so, wie die letzten Wahlen halt
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Hach, Winter, ich liebe es.
Die paar Radfahrer, die es noch gibt, eiern über vereiste Gehwege, während die Fahrbahn uneinladend schwarz glänzt.
LKW-Fahrer und KFz-Lenker, die meinen, mit etwas anderem als einen KFz soll man einfach zuhause bleiben, damit man sie nicht nervt, weil sie eh schon genug damit zu tun haben, auf ihren mind. vier Reifen nicht umzufallen.
Der erste Schnee ist immer ein besonders Erlebnis. Gut, das am Wochenende schon wieder warm wird, da gibts den Spass mit dem "ersten" Schnee vielleicht noch ein paar mal, bis sich alle wieder daran gewöhnt haben, dass glatt ist und vor allem Abstand hilft.
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Mit anderen Worten, Du vermutest hier direkt Ermittlungen nach §129a? Ohoh.
§ 129a Bildung terroristischer Vereinigungen
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren wird bestraft, wer
1. Verkehrszeichen in der Absicht nachmacht, dass es als echt in Verkehr gebracht oder dass ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Verkehrszeichen in dieser Absicht so verfälscht, dass der Anschein einer Verunglimpfung des KFz-Verkehrs möglich sein könnte,
2. falsche Verkehrszeichen in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder
3. falsche Verkehrszeichen, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.
(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Verkehrszeichenfälschung verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter 25 Jahren, oder bei Umweltprotesten nicht unter 35 Jahren
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von zwei bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
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Hüstel, nur weil in Hannover und überall anders in Deutschland Ampeln so stehen, bedeutete das nicht generell, dass dies so in jeder Situation zutrifft.
Ich kann Dir auch Bilder Posten von Ampeln die links stehen und wenn Du die ignoriert, bist Du ein Eintrag in Thomas Statistik.
Ampeln haben einen Schutzbereich. Bei deinem H-Beispiel ist die RVA halt nicht drin
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Der Artikel in der Kreiszeitung wurde scheinbar korrigiert.
Hab das Gefühl, da ist sogar ganz schön Text dazugekommen, habs aber vorhin nur überflogen.
Aktuell steht da unter anderem:ZitatWährenddessen seien die zusätzlichen Schilder optional und ohne rechtliche Bewandtnis. Paul: „Das Ordnungsamt hat sie in Zusammenarbeit mit der Polizei erarbeitet, weil sich dort in der Vergangenheit vermehrt Unfälle ereignet haben. Sie sollen der zusätzlichen Sicherheit dienen.“ So viel zur Theorie. Kellner ist jedoch der Auffassung, dass die Regelung so speziell ist, dass kaum ein Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger weiß, wie sie in der Praxis umzusetzen ist.
Tja, was soll man da sagen? Wie der Herr, so's Gescherr?
So schwierig ists ja eigentlich nicht: 1. An FGÜ haben Fußgänger Vorgang. 2. Beim Rechtsabbiegen muss man alles, was geradeauswill, durchlassen.
Vielleicht sollte die Polizei sich, wie von Herrn Kellner erwünscht, an den Kreisl mal ab und an hinstellen und ihm dann, statt unschuldige Radler zu ermahnen, eine OWI überreichen, wenn er Fußgänger und Radler gefährdet, weil ihm die Regeln zu kompliziert sind. -
Schätze da wirst Du nicht der einzige bleiben. Die arme Frau, und die noch ärmeren Radfahrer im Kreis.
Da werden in 10 Jahren noch KFz-Lenker vom Amtsrichter freigesprochen werden, weil der den Artikel gelesen hat.
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zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Doch, wenn neu beschildert wird, sind heutzutage bei unter 50km/h kleinere Schilder üblich. Steht so in der VwV.
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Ich finde ja, weil das Vorfahrtzeichen des Autos größer ist als das Vorfahrtzeichen des Radfahrers, muss der Autofahrer hier mehr Vorfahrt achten als der Radfahrer...
Die Größe der Schilder hängt eigentlich von der zHg ab, bzw. bei Radfahrer traut man ihnen offensichtlich Geschwindigkeiten über 30 nicht zu.
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Man wollte halt Mofas und Mopeds nicht ausschließen, die nerven ja auch auf der Landstraße.
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Ja, aber selbst bei denen ist die Biologie, der Verfall von Zellen und der Abbau der Leistungsfähigkeit eine Tatsache.
Ab 60 gehts bergab mit Reaktionsfähigkeit, ab 70 wird das Denken langsamer, der ganze Körper baut schon ab Mitte der 20er ab, Höhren und Sehfähigkeit wird schlechter mit dem Alter, Beweglichkeit, Kraft,....
Das ist halt so.
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Der Autofahrer war übrigens 30, und nicht 75 und halbblind.
Je nachdem, wie besoffen der 30-Jährige war, ist die Reaktion vielleicht vergleichbar wie 75, sogar ohne halbblind.
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Und?
Heißt das man muss immer brav mit dam Radl durchs Grünbeet, auf dem Radweg oder dem Feldweg fahren, weil auf der Fahrbahn besoffene, oder halbblinde 75-Jährige unterwegs sind, die den Raum brauchen um sicher nach Hause zu kommen?
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