Beiträge von Autogenix

    Man meinte halt, der Gesetzgeber würde auf diesen Betriebsunfall in der Rechtsprechung schon angemessen reagieren und zukünftig, die Radwegebenutzungspflicht von den strengen Maßstäben des § 45 Abs. 9 StVO ausnehmen. Und mit dieser Warterei ging wieder einige Jährchen ins Land.

    Genaugenommen wartet man immer noch, und die Chancen stehen gerade gar nicht so schlecht, dank fleißiger Lobbyarbeit vom ADFC die letzten Jahre.

    Ehrlich gesagt, vom Einsatz her konnte ich bis jetzt nicht viel Unterschied feststellen zwischen den NL, DK (bzw. KH) und BRD, mein Erfahrungen sind aber zugegeben begrenzt.

    Den Hauptunterschied finde ich eher die Kleidung. In NL praktisch nie Helm im Alltagsgebrauch, DK selten, hier durchaus. In der NL Stadt nur Alltagskleidung, in BRD Innenstadt häufig und je weiter man aufs Land kommt bzw. je mehr Ausflugs-Charakter das ganze bekommt, desto Funktionskleidung. Aber heute fahren hier selbst Rentner auf dem Pedelec in Voll-Spandex-Ausrüstung mit Helm zum Einkaufen.

    Generell wundert es mich manchmal auch, weil eigentlich ist es ja erklärtes Ziel der Politik und bei anderen Sachen hat die Politik in Bayern auch keine Problem mit Dingen anzugeben, auf die sie kaum Einfluss haben.

    In Bruck wurde übrigens gerade die erste Radlzählstelle an der nördlichen B2 aufgestellt, bis jetzt wurde bei offiziellen Zählungen der Rad (und auch Fuß-) Verkehr geflissentlich ignoriert. Und obwohl es für den Radverkehr eine deutlich weniger wichtige Verbindung als für den KFz-Verkehr ist, liegen die täglichen Zählwerte mit 1500-1700 bei etwa 12-13% der für 2023 genannten KFz_Werktagswerte.

    Hätte ich gar nicht erwartet, dazu kommen sicher noch einige Radler zusätzlich, wie ich, die den beschissenen RW an der Stelle gar nicht benutzen.

    Würde man Autobahnen, in dem Tempo verfallen lassen, wie man Fahrradwege verfallen lässt, dann wäre das schon mal ein gewaltiger Schritt vorwärts in Richtung einer echten Verkehrswende.:evil:


    Es ist nicht so, dass zumindest Stücke von Autobahnen und Bundesstraßen nicht in einem problematischen Zustand sind, zum Beispiel Brücken.

    Leider werden immer noch Neubauprojekte angegangen, die hoffentlich nutzlos sind, anstatt die Infra ganz allgemein in Stand zu halten (Bahn & Straße).

    Immer wenn ich z. B. auf der A19 Richtung Rostock unterwegs bin, denke ich mir, da hätt es aber auch 2-3 Nummer kleiner auch gereicht. Und die Kohle hätte man auch in die Bahn investieren können. Denke auch heute fährt ab Berlin nur der EC-Bummelzug dahin. Aber 2 Autobahnen und ein Flughafen. Wobei letzterer glaube ich nicht mehr für innerdeutsche Flüge erreichbar ist.

    Relativ unbemerkt hat der Bundesrat eine neue Fassung der StVO durchgewunken am 5.7.

    https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0301-0400/321-24(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1


    Dabe gibts einige Änderungen beim Radverkehr in Anlage 2 zur StVO. Leier sind die Fassungen der Anlage 2 im Internet irgendwie nicht passend zu den Änderungen durchnummeriert. Unter anderem ist gleich das erste, das VZ 230 (Ladezone) unter 15.1 erwähnt, das ist aber nicht vorhanden in den Anlagen 2.

    Zu VZ240 kommt der Satz:

    Dabei ist auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen. Der Fußverkehr
    darf weder gefährdet noch behindert werden. Erforderlichenfalls ist die
    Geschwindigkeit an den Fußverkehr anzupassen.“ ‘
    Begründung
    In der StVO ist bislang nicht geregelt, wie sich Radverkehr und Fußverkehr auf
    gemeinsamen Geh- und Radwegen (Zeichen 240) gegenseitig zu verhalten haben. Insbesondere zum Schutz des Fußverkehrs sollte daher die Verhaltensvorschrift in die StVO aufgenommen werden, dass der Radverkehr auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen und seine Geschwindigkeit gegebenenfalls anzupassen hat. Die in Spalte 3 unter Nummer 3 aufgeführte Vorschrift zur Rücksichtnahme ist im Hinblick auf den Schutz des Fußverkehrs unzureichend, da sie allein auf andere Verkehrsarten abstellt, die durch Zusatzzeichen zugelassen werden.

    Insofern brauchen wir uns nicht mehr zu streiten über VZ239 und langsamfahren, das trifft jetzt auch auf den gemeinsamen Fuß-/Radweg zu.

    Wobei imho Parkwarntafeln eigentlich nur für Anhänger und LKW zugelassen sind.

    Ein auf der Fahrbahn abgestelltes Rad oder Motorrad müsste eine eigene Leuchte haben, da reicht der Reflektor wohl nicht.

    Dürfte vielleicht der meistignorierte § der StVO sein, aber Nachts schlafen die Ordnungsämter ja auch.

    Es ist durchaus anzunehmen, dass Radwegfurten, die nicht rot markiert sind, oft gar nicht als solche wahrgenommen werden. Ich verstehe aber auch nicht, warum sich diese vergleichsweise billige Maßnahme so sehr zieht – das man bekannte Unfallorte priorisiert, ist klar; allerdings sollte das sehr schnell zu "einfach überall" übergehen und wenn ein neuer unmarkierter Unfallort auftritt, dieser nur in der sowieso permanent laufenden Arbeit vorgezogen werden.

    IMHO auch eng mit dem Grund verbunden, warum tödliche Abbiege-Unfälle mit Radwegen außerorts viel seltener sind: Wenn da ein fahrbahnbegleitender Weg ist, ist der IMMER ein Radweg; die Idee von "hier kommen eh nur Fußgänger" kommt einem da nicht in den Sinn.


    Bei uns ist inzwischen auch ziemlich viel rot, der Stadtrat hat beschlossen alle (neue) Radinfra rot anzumalen.

    Ich kann zu vorher keinen Unterschied feststellen, weder werden Schmutzstreifen weniger benutzt durch KFz, noch werden die roten Furten bei Radwegen freigehalten an Kreuzungen. Lustigerweise habe ich schon mehrmals Autofahrer gesehen, die ihr Auto an Kreuzungen mit Schmutzstreifen auf der Fahrbahn bis zum weißen Strich vorfahren, also diesen blockieren. Mag Zufall sein, oder war früher genauso, kann mich an so etwas aber nicht erinnern.