Womit begründet sich eigentlich die Verschiebung der Furt in die Seitenstraße?
Warum baut man so einen "Radweg" nicht wirklich gerade?
Womit begründet sich eigentlich die Verschiebung der Furt in die Seitenstraße?
Warum baut man so einen "Radweg" nicht wirklich gerade?
Der VW Lupo war im Verhältnis teuer, deswegen war das Interesse auch nicht groß. Ein Freund von mir hat es damals gewagt, sehr zuverlässig war er auch nicht, es addierten sich die typischen Lupo -Elektrik Probleme mit den Besonderheiten von diesem Modell.
Rentabel, wenn man nicht in längeren Zeiträumen gedacht hat, war der Lupo nur als Kilometerfresser, denn so groß war der Unterschied im Verbrauch gar nicht. 4-5l/100km waren real, wenn ich mich richtig erinnere war der Mehrpreis etwa 6000€, Aber wer kauft sich schon einen Lupo als Langstreckenfahrzeug?
Die Liste der Interessenten war also beim Lupo auf Leute begrenzt:
- mit Enthusiasmus für das 3L-Prinzip, eine drei vor dem Komma war aber sehr selten.
- Langstreckenfahrer mit einer gewissen Leidensfähigkeit
- Leuten, die schlecht rechnen können
Der Twingo war ja nur ein Versuchtträger. Ich fand es damals engagiert, einen Wagen zu nehmen, den man sowieso schon Problemlos mit ~5 Liter fahren konnte.
Das deckt sich mit meiner Erfahrung, aber ich habe keine Aufzeichnungen gemacht.
Aber, als Beispiel, ich fahre lieber 1km außerorts Staatsstraße, 100km/h, nicht ich natürlich, sondern freigegebene Geschwindigkeit, mit zusätzlich 300m Umweg, als den vorgesehen/ausgeschilderten Weg
- durch ein Gewerbegebiet,
- mit RvL,
- rangierenden LKW,
- Parkplatzeinfahrt eines Schnellrestaurants,
- die Ein/Ausfahrt des größten Wertstoffhofs des LK.
Warum wird sich der/die/das Ullie (Entschuldigung, ich weiß den richtigen Artikel nicht) sicher fragen, weil es stattdessen auch teilweise Gehwege gäbe, die man beradln könnte.
Weil es auf der offiziellen Strecke von Beinahe-Unfällen-Situationen nur so strotzt und es ein ständiges Bremsen und Beschleunigen ist. Daneben warten Glasscherben, Schlaglöcher und viel Bitumen als Attraktivität.
Auf der Landstraße hat man seinen Tritt, es passiert nix aufregendes, außer das man ab und an angehupt wird oder der Vogel gezeigt.
Im Winter wird man schon auch mal verflucht, bei Neuschnee, wenn die Autos ihre Fahrrinnen nicht mehr zum überholen verlassen können, aber man kennt sich ja seit Jahren.
Warum sollte das bei E-Twizzys anders sein?
Ist es sicher nicht.
Wahrscheinlich nicht viel, realistisch wären da sicher um die 2-3l/00km als Benziner im Stadtverkehr, allerdings ist der dann bei den meisten sicher 3. oder 4. Wagen.
Wenn man deine Aussage vom anderen Ende her betrachtet dann ergibt sich: "Wer mit dem Rad fährt, der sollte kein langsamer (und "schwacher") Verkehrsteilnehmer sein."
Das kannst Du da so hinein interpretieren, aber das habe ich nicht gesagt. Ich glaube aber auch nicht, das ältere Radler oder Kinder ab 8-10 auf dem Gehweg besser aufgehoben sind. bzw es da weniger gefährlich wäre wie auf der Fahrbahn.
Wenn Du nachweisen kannst, dass es zum Beispiel für ältere Leute auf dem Rad gefährlicher wäre, auf der Fahrbahn zu fahren, als für mittelalte wie mich, dann wäre eine Abwägung zu treffen zwischen der Gefahr für diese Radfahrer und der der Gehwegnutzer.
Nun ist es aber gerade so in der Unfallstatistik, dass es überproportional viele ältere Radler gibt, sowie auch Kinder, die als Verkehrsopfer geführt werden.
Übrigens auch zu Fuß. Beides sind typische Gehwegnutzer, beide wurden bzw. werden in jungen Jahre dazu erzogen.
Bei Diskussionen nenne Ältere, und auch oft Frauen, als Grund, sie hätten Angst auf der Fahrbahn zu fahren. Das ist aber nur ein Gefühl. Keiner davon sagt wenn ich auf der Straße fahre habe ich jede Woche 1-2 beinahe-Unfälle, fahre ich auf dem Gehweg ist das nicht so. Sondern sie "fühlen" sich sicherer, die Fahrbahn ist gefährlich. Nun mag es vielleicht an einer hervorragenden objektiven Einschätzung der eigenen Fähigkeiten des Autofahrens liegen und der Übertragung auf alle anderen Autofahrer.
Meine "Erfahrung", nicht mein Gefühl, sagt mir aber genau das Gegenteil. Fahre ich auf Radwegen. dann muss ich in der Woche 2-5 x an Ausfahrten und Kreuzungen bremsen, dass es mir dabei das Hinterrad hoch hebt. Wenn ich auf der Fahrbahn fahre, kommt das praktisch nie vor. So 1-5 x im Jahr. Davon ist es mindestens einmal ein Autofahrer, der mich schneidet weil er mich wegen der Strafhandlung des Fahrbahnradlens stellen will und festhalten bis die Polizei mich in Beugehaft nehmen kann.
Nebenbei habe ich auf, äh, "Radanlagen" Konfliktsituationen mit anderen Radfahrern und Fußgängern, die es auf der Fahrbahn verständlicherweise auch nicht gibt. Als halbwegs belegbares Beispiel: auf der Roggensteiner Straße mit Radwegpflicht (gemeinsamer Geh und Radweg, auch linksseiig), die hier auch schon Diskussion war, ist Simon aufgefallen, gibt es auf der Unfallstatistik-Seite des Bundes jedes Jahr einige Rad/Rad und Rad/Fuß-Unfälle. Man kann also davon ausgehen, das ein Großteil davon auf der Fahrbahn nicht passieren würde, weil unmöglich. Nebenbei gibt es auch Kfz/Rad Unfälle in Kreuzungsbereichen.
Vielleicht gibt es ja in 3-4 Jahren dann Zahlen in der Statistik zum Vergleich, wenn die Radwegpflicht fällt. Wobei der Kreis es sicher nicht lassen kann den Gehweg für Radler freizugeben und 80% der Radler werden dass dann auch dankend annehmen, befürchte ich.
Zu guter Letzt, aber das liegt natürlich am Fahrprofil, bin ich auf der Fahrbahn auch noch deutlich schneller unterwegs. Wenn ich ständig mit 10-15km/h über Gehwege schleichen müsste, wäre Radfahren für mich keine Option mehr für längere Strecken.
Vielleicht kennt ja hier jemand Statistiken, die eine Aussage treffen über die Gefährlichkeit des Radfahrens auf der Fahrbahn oder der Gehwegnutzung, bzw. einer abgesetzten Hochboard-Radverkehrsanlage. Ich kenne leider keine. Dann wären da mal (vielleicht) objektive Zahlen im Spiel.
Beim LKW stehe ich noch auf dem Schlauch, aber die Forensuche hat interessantes ergeben.
Der MLR arbeitet wahrscheinlich seit 30 Jahren im STBA Freising (die sind im groben für uns zuständig) oder im LRA FFB beim Bauamt, Schwerpunkt Straßenwesen.
Da die Verkehrszeichen
+
den Vorrang des Fußgängerverkehrs und den Ausschluss von Fußgängergefährdung vorschreiben, sind diese Gehwege nicht unbedingt im selben Maße zum Fahrradfahren geeignet wie manche Fahrbahnen oder richtige Radwege. Aber die Aussage, man könne dort nicht radfahren, weil man so langsam fahren müsste, dass man dann umfällt, halte ich nicht für seriös.
Ein Gehweg ist der Rückzugsort für alle langsamen ( und "schwachen") Verkehrsteilnehmer. Das sollte ein Raum sien, wo man auch mal unvermittelt stehen bleiben kann, sich hinstellen, sich hinsetzen, auch mal auf einen Rollator,....
Wenn ein Radler da unbedingt genau in diesen Verkehrsraum will, dann kann er das doch jederzeit, im Gegensatz zum KFZ, einfach absteigen und das Radl schieben. Jetzt könnte man natürlich auch diskutieren, darf ein KFZ-Lenker mit seinem KFZ auf den Gehweg, wenn er es nicht dort parkt, sondern schiebt.
Wenn ein Radler fahren will, dann kann er das in der Regel ausgiebig auf einer etwa 3-4m breiten Fahrbahn, sofern er nicht auf einen Radweg gezwungen wird.
Warum soll der Radfahrer denn überhaupt auf dem Gehweg radeln wollen?
In einem der letzten Post von Ihnen ist es schon angeklungen, es ist Ihnen unangenehm mit Autos die Fahrbahn teilen zu müssen.
Seien Sie versichert, es gibt eine Menge Fußgänger, denen ist es auch unangenehm, den Gehweg mit Radler teilen zu müssen.
Bei uns zum Beispiel, wo Gehwegfreigaben zum Radln gang und gebe sind, mehren sich die Beschwerden der Fußgänger.
Solange Sie den MIV noch nicht abgeschafft haben, ist Radeln vielleicht nicht in jeder Situation das richtige für Sie.
Dann könnten Sie das Radl doch auch einfach über den Gehweg schieben für diese Strecken, viel schneller dürften Sie ja sowieso nicht auf dem Gehweg fahren.
seh schon, ihr macht mich schwach.
Also wenn die sich da wirklich auf dem Gehweg zwischen LKW, Baum und Container durchbazelt hat, Respekt. Muss eher von schlanker Statur gewesen sein.
Die Überlandradler hier scheinen sich aber in "touristisch" (Malte, zum Beispiel) und "arbeitsweg" (Name vergessen, sorry) aufzuteilen. Und die hatte ich ja bereits frech eigenmächtig eingeteilt.
Als Landei bin ich ja auch gezwungenermaßen ab und an, oft auch freiwillig, Überlandradler.
Meine Entscheidung zu der Fahrbahn oder einer bestimmten Strecken fällt völlig pragmatisch aus, welche Vorteile habe ich, welche Nachteile, was ich praktikabel, wo ist die Gefährdung größer, wo bin ich schneller (und manchmal auch, wo brauchts das aus Prinzip)
So ganz allgemein kann ich keine besondere Gefahr bei Strecken erkennen, die mit 80 oder 100 freigegeben sind. Das liegt zum einen daran, viele Autofahrer gehen eh deutlich vom Gas, aber wenn sie schon 60km/h fahren, dann eher nicht. Der Unterschied ist also meistens nicht groß. Engüberholer machen es absichtlich, das fühlt sich dann auch nicht besonders unterschiedlich an.
Ich geh auch davon aus, wenn einen jemand mit dem Auto dant nimmt, dann ist der Ausgang für den Radler bei 60 wie mit 120 gleich, ziemlich final.
Aber wenn ich die Auswahl zwischen Landstraße habe über 2 Kreisverkehre oder einen linksseitigen Gehweg drum herum mit
, dann wähle ich ziemlich sicher die Landstraße, egal welche Begrenzung.
Ich nehme auch durchaus kurze Umwege in kauf und fahre die Ortsumgehung, wenn auf der offiziellen Radroute einige RvL oder Ein/Ausfahrten liegen und anderes Ungemach. Muss nicht mal schneller gehen, aber wenn man den Tritt behalten kann, passt das schon.
Das einzige, wo ich wirklich Respekt habe, sind Linksabieger auf Landstraßen. Wenn man da so auf dem 3,5m breiten Mittelstreifen zwischen den Autos steht, die rechts und links mit 100-120 vorbeibrettern, dann kommt manchmal schon der Gedanke auf, was machst Du jetzt, wenn einer auf die Idee kommt, im Kreuzungsbereich zu überholen und der Dich dabei abräumt. Vom vorne könnt man ja noch drüberhüpfen beim PKW, aber von hinten?
Das geht mir mit dem Mofa komischerweise nicht so, da ist Gedanke völlig fremd.
Alf, Du hast ja recht. Trotzdem vermindert so ein Schild
oder ein Piktogramm auf der Fahrbahn zumindest die Pöpelei deutlich.
Genauso wie ein Fahrrad-Piktogramm auf einem nicht benutzungspflichtigen Raddingsda zu deutlich mehr Erziehungsversuchen der Autofahrer führt.
Oder ein
&
.
Die RASt, gilt die eigentlich nur für Städte? Oder auch für "Dörfer"?
Weiß eigentlich jemand, ob die ERA (und die RASt) für ganz Deutschland gilt bzw. verbindlich ist, oder ob zum Beispiel BW oder Bayern andere Regelungen hat?
Letzteres kommt einem so vor, selbst bei Neuanlagen von Straßen und Radwegen werden die beiden Werke bei uns eigentlich durch die Bank großzügig ignoriert, so, als ob es die gar nicht geben würde.
Da das ja in der VwV ja die Situation an Kreuzungen beschreibt, würde ich sagen auch dann wäre er fahrbahnbegleitend, so weit abgesetzt ist er ja nicht am Westring und an der Gutenbergstraße.
Trotzdem wäre er zwischendurch so weit abgesetzt, das ein Radler auf der Fahrbahn den Weg kaum als fahrbahnbegleitend erkennen würde. Käme ich z. B. aus der Eichendorfstraße, würde ich bis zur Gutenbergstraßé wohl Fahrbahn radeln (können).
Der Meinug bin ich auch. Bei KFZ wird, glaube ich, meistens das Kennzeichen anvisiert. Bliebe für Radfahrer noch das begleitende Fahren mit einem geeichten Fahrradtacho oder klassische Radarfalle mit Anhalten vor Ort. Funktioniert zumindest technisch.
Lasern funktioniert auf jeden Fall, wurde ich schon, sowohl mit Mofa, ist auch nicht viel gerade Fläche vorne, schon gar kein Blech, wie auch mit Radl. Und das zur Frühzeit der Geräte, iwird wohl 20-25 Jahre her sein. Am Kesselberg, bergab. Gab aber nur einen feuchten Händedruck und eine Ermahnung wegen nicht vorhandener Schutzkleidung.
Bei 20km/h wirds wohl nicht viele relevante Überschreitungen geben, noch dazu welche wie es lohnen würde zu ahnden. Respekt für den Kieler Radler.
danke für die Links, die PD-T8000 sehen sehr interessant aus, das könnte was für mich sein.
Du hast schon recht, wahrscheinlich will die § 67 Abs. 2 S. 1 StVZO drauf hinaus. Wenn ich mit Gepäckträger fahre ist das ja für hinten auch ok mit den Ansprüchen an die Rücklichtanlage, ohne keine Chance, aber das ich mir 10-15g schwere Dinger in die Speichen klemme, oder vorne einen weißen Reflektorschild vor mir her fahre, wird sicher eher nicht vorkommen.
Hauptsächlich steht da ja, was man muss. Dazu sind nur die Dinger zugelassen die "bauartgenehmigt" sind. Also hübsch klobige Plastikreflektoren in mindestens Rolex-Größe.
Da Aufklebe etc nicht bauartgenehmigt sind, könnte man interpretieren die sind nicht von §67 betroffen.
Hatte an meinen alten Rahmen seitlich an der Gabel und hinten an der Querspeiche orange/Gelbe klebende Reflektorenstreifen, nach hinten zwei Rote.
Ähnliches findet man beim suchen unter RE:FLEX.
Katzenaugen an den Pedalen finde ich gut, aber bei halbseitigen Klicks leider nicht möglich.
Im Großen und Ganzen merkt man, das die Schreiber der StVZO, wenn überhaupt, mit irgendwelchen 20kg Cityradln unterwegs sind.
Welche Art von Reflektoren sind am Rad verboten?
Ein paar von den Dingern am Rad halte ich schon für sinnvoll, solange die nicht in den Speichen baumeln, aber Reflektorwesten zum Beispiel nicht.
Damit man den Scheitel des Beamten gut sehen kann.
Erinnert mich an meine Jugend vor dem Bayrischen Hof bei der Sicherheitskonferenz. "Die absolute Härte, Oberlippenbärte"
In Stade würde ich mich fast wie Zuhause fühlen, ist bei uns manchmal ähnlich, nur in etwas kleiner.