Beiträge von Forumteilnehmer

    In Frankreich gibt es übrigens überhaupt kein Vz für einen "gemeinsamen Geh- und Radweg", weil das dort (offensichtlich) systemisch gar nicht vorgesehen ist.

    Dafür wissen wohl manche französische Kommunen andere Mittel und Wege, quasi gemeinsame Geh- und Radwege einzurichten: [Zeichen 237] + Zusatzzeichen "Priorité aux Piétons" oder bei gemeinsam zu nutzender Fläche [Zeichen 237] + [Zeichen 239] übereinander an einem Pfahl. So gesehen in Huningue . . .

    Ohne dich angreifen zu wollen Forumteilnehmer, aber für mich klingt das nach derselben Argumentation die Autofahrer benutzen um Radfahrer von der Fahrbahn fernzuhalten.

    Ein Traum wäre natürlich eine Radinfrastruktur die es allen Altersklassen erlaubt sicher und in eigenem Tempo zu fahren. Vielleicht kann das mein Sohn mit seinem Enkel irgendwann mal...

    Tja, aber es hätte ja auch eine StVO-Änderung geben können, die nach Zulassung der Kinder auf Radwegen automatisch die B-Pflicht für alle Radwege, auf denen nicht überholt werden kann, ermöglicht. Ich habe nichts gegen Kinder oder Rentner.

    Veloroute 12: Die Führung wurde hier geändert. In der alten Variante führte sie tatsächlich am Elbtunnel entlang, die neue Variante geht aber tatsächlich durch die Hafenstraße. Ausnahmsweise sind sich hier sogar Schilder und das Vermessungsamt (Auschnitt) einig.

    Ok. Die neue Wegweisung hatte ich noch nicht gesehen, die alte sah immer noch die Wegeführung über Alter Elbtunnel vor.

    Je nachdem auf welche Karte man schaut.

    Auf https://www.hamburg.de/radverkehr/426798/veloroute-12/ ist es an der Hafenstraße. In den Routingdaten (ganz unten https://www.hamburg.de/radverkehr/300372/velorouten/) ist es unten am Tunnel.

    Ich weiß aus dem Kopf aber nicht, was davon nun korrekt ist.

    Korrekt müsste ja wohl die Route sein, für die jeweils vor Ort die Wegweisung installiert ist.

    3. Beispiel Uferstraße / Lerchenfeld

    Stadteinwärts müssen Radfahrer aus der Uferstraße nach rechts abbiegen auf das Lerchenfeld. so sieht es die StVO vor. Sie müssen also bislang immer noch vom gedachten virtuellen Veloroutenverlauf abweichen - oder sich in Fußgänger verwandeln (Fußgängerroute!).

    Gleiches Problem gilt auch für die Veloroute 2 Kreuzung Tornquiststraße / Doormannsweg Richtung stadteinwärts.

    Hallo,

    Kinder unter 8 Jahre dürfen auf Radwege, aber nicht auf Radfahrstreifen. (Also nicht auf die Fahrbahn)

    Warum sollten Kinder nicht auf den Radwegen fahren? Ist doch besser als auf dem Gehweg oder nicht? Gerade wenn diese schon recht zügig Rad fahren können müssen die sich dann nicht noch durch die Fußgänger schlängeln.

    Stefan

    Und wenn sie nicht zügig fahren können und motorisch nicht so fit sind, behindern sie den restlichen Alltagsradverkehr auf schmalen benutzungspflichtigen Radwegen, auf denen Du die Kinder nicht überholen darfst und hinterherbummelst . . .

    Die 26 Bäume am Meiendorfer Weg wurden gefällt, weil Mischverkehr mit "dem Hamburger Autofahrer" nicht funktioniert. 26 Bäume müssen weichen, weil "die Autos" immer breiter werden und der Anteil an LKW und KFZ knapp unter 3,5t zGg steigt...

    Wir könnten uns ja mal die Mühe machen, die Bäume zu zählen, die in den letzten 70 Jahren gefällt wurden, um Straßen für den Kraftverkehr (und nur diesen) in Hamburg zu bauen.
    Bau der BAB7. Verbreiterung BAB1 zwischen Elbbrücken und Harburg. Bau der BAB1 bis Kreuz Ost.

    Bau der B5. Soll ich weitermachen?
    Wir können auch gerne noch die Bahn mit ins Boot holen. Und den Schiffsverkehr. Aber halt, das sind ja "die guten Verkehrsmittel". Ganz im Gegensatz zum Fahrrad.

    Und wie viele schöne alte oder große Bäume werden für die S4 nach Bargteheide gekillt? Das scheint ja gutes Bäumefällen zu sein, während in den Medien ja betont nur auf das Fällen von "Straßenbäumen" scharf geachtet wird. Also dann bitte keine S4 wegen der vielen getöteten Bäume?

    Gerade als Fußgänger ist man oft nicht auf Sicht, sondern nach Gehör unterwegs. Autos wird immer automatisch Platz gemacht, mit dem Rad dagegen wird man oft einfach überhört (sofern man nicht klingelt oder ruft). Dafür braucht es nicht einmal Kopfhörer. Andererseits geht von Fußgängern in der Regel keine allzu große Betriebsgefahr aus...

    Bin schon wegen eines Fußgängers, der urplötzlich "blind" die Mönckebergstraße querte (ohne sich umzuschauen), vom Rad gestürzt, und hatte eine Prellung behalten.

    Alles klar...

    Hier gilt vorher [Zeichen 240]. Eine schlechtere Stelle, sich in den Fahrbahnverkehr einzufädeln, gibt es nicht und selbst wenn man der Aufforderung abzusteigen nachkommen wollte, müsste man sein Fahrrad vor der Umlaufsperre zurück lassen. Man möchte wohl, dass Radfahrer hier ihr Fahrrad auf die andere Straßenseite schieben und dort als Geisterfahrer weiterfahren.

    Die Ignoranz oder Inkompetenz der Stader Verkehrsbehörde (ich weiß nicht, was ich schlimmer fände) macht mich nur noch wütend.

    Wenn hinter der Bushaltestelle kein [Zeichen 240] folgt, dann gilt ab dem Drängelgitter Fahrbahnradeln.

    Bei dem Bonsaigehweg dürfte es ja wohl keinen Benutzungszwang geben . . . .

    Als Alternative hat die Behörde ja noch das [Zeichen 254]