Zum einen: Warum erfahre ich aus der "falschen" Richtung kommend nicht, dass dort Kfz offiziell fahren dürfen?
Siehe
[stvo](1) Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.[/stvo]
Für die KFZ-Lenker ist es nicht von Belang, weil sie dort eh nicht reinfahren dürfen. Für dich als Radfahrer ist es nicht von Belang, weil du kein KFZ führst. Wenn, dann bräuchte es ein Warnzeichen "Vorsicht KFZ!" analog zu , aber so ein Zeichen existiert natürlich nicht. Warum sollte man auch Autofahrer vor Autofahrern warnen? Ach, oops, es gibt ja nicht nur Autofahrer. Und dann gibt es noch die §45 Abs. 9:
[stvo](9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.[/stvo]
Ergo: Da das Schild nicht gebraucht wird, darf es nicht aufgestellt werden.
zweitens: Benötigt ein zwingend ein am anderen Ende?
Hierzu finde ich in StVO und VwV-StVO keine Regelung. Ich gehe davon aus, dass es in anderen Regelwerken so definiert ist.
Davon unabhängig: Manch ein Autofahrer weiß nicht was bedeutet. Würde man nicht aufstellen, müsste man mit vermehrten Geisterfahrten durch KFZ rechnen. Von daher macht es Sinn.