Beiträge von Gerhart

    Selbstgesammelt.

    Hier spontan zwei Korrekturen:

    18-114 gebe ich dem PKW-Fahrer die Schuld. Üblicherweise fahren Radfahrer gerade außerorts sehr weit rechts. Hätte der PKW-Fahrer ausreichenden Abstand gehalten (möglichst ganz auf die Gegenspur!) wäre es zu keiner Kollision gekommen, selbst wenn der Radfahrer zufällig im selben Moment umkippt.

    18-088 ist für mich ein Solo-Unfall. Ob da nun ein geparkter PKW steht oder irgendein anderes Hindernis ist egal.

    Ich habe für mich inzwischen den §11 der DSGVO entdeckt und meinen Webserver so eingestellt, dass er nichts mitloggt. Cookies, Tracking, Analyse, etc. gibt es sowieso nicht.

    Damit passt meine Datenschutzerklärung locker auf eine Seite und die Betroffenen haben quasi keinerlei Rechte, mit denen sie mich nerven könnten.

    Datensparsamkeit ftw!

    Ist bei diesem Forum hier aber keine Option, es geht ja gerade darum, diverse Daten zu verarbeiten.

    Wo ist's Problem?

    [Zeichen 253] vebietet LKW.

    ZZ "Diesel bis EURO V" schränkt das auf LKW ein, die EURO V oder schlechter haben. D.h. erst mit EURO VI oder mehr darf man da fahren.

    [Zusatzzeichen 1020-30] heißt, dass LKW, deren Ziel im gesperrten Bereich liegt, reindürfen, auch wenn sie die falsche Abgasnorm haben.

    [Zusatzzeichen 1000-30] bzw. "Pfeil rechts" wird an einmündenen Straßen aufgestellt.

    Warum wird da nicht einfach eine Tempo-30-Zone angeordnet? §45 Abs.9 erlaubt das explizit, eine besondere Gefahrenlage braucht man dafür nicht.

    Zitat

    (1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an.

    Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken.

    Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.

    An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten.

    Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.


    Was davon stellt ein Problem dar? Ich sehe nichts.

    Davon unabhängig hat Tempo 50 oder 30 nichts mit dem Unfall zu tun. Die Kreuzung muss umgestaltet werden.

    D.h. die Kameras müssen die Daten schnell überschreiben, vielleicht so dass nur 10 Minuten aufgenommen werden. Bei Bedarf (Kollision / Knopfdruck) wird dann permanent gesichert. Das sollte dann OK sein?

    Ich denke das reicht dann auch, um sich das eigene Verhalten gezielt angucken zu können.

    Man könnte auch Kameras bauen, die die Aufnahmen direkt verschlüsseln. Und zwar so, dass nur eine Kombination von z. B. Besitzer und Ermittlungsbehörde die Daten entschlüsseln kann. Dann wäre das Datenschutzproblem erledigt. Und mit bisschen mehr Kryptographie kann man auch beweisen, wann die Aufnahmen aufgenommen wurden und dass sie nicht nachträglich manipuliert wurden.

    Es wären also Kameras, die man wirklich nur zur Beweissicherung einsetzen kann und für nichts anderes. Ob es dafür einen Markt gibt?!

    Mein Tipp: Anlasslose Dauerüberwachung wird wegen Datenschutz komplett verboten werden. Wenn es aber einen ausreichenden Anlass gibt, darf man die Kamera einschalten und dann sind die Aufnahmen auch gerichtsverwertbar.

    Ich finde den Artikel gerade nicht (mehr?), aber ich bin der Meinung, dass die Sache mit den Ampelfarben in der Morgenpost (???) andersherum dargestellt wurde :/

    Das lässt sich einfach erklären:

    Erst sagt die Autofahrerin "Natürlich hatte ich grün, hab ich doch ganz genau gesehen! Jawoll!"

    Dann hat sich doch noch ein Zeuge gefunden und darum heißt's nun in der PM "Im dortigen Kreuzungsbereich achtete die Pkw-Fahrerin offenbar nicht auf die für sie Rotlicht anzeigende Ampel"

    Ich weiß gerade nicht wo du wohnst, aber zumindest in Hamburg ist es nahezu unmöglich, auf dem Radweg zu fahren ohne auch auf Fußwegen zu fahren. Der Luftraum über dem Fußweg gehört mit zum Fußweg!

    Was die Strafen angeht kommt es darauf an, ob es eine Verwarnung oder ein Bußgeld ist. Letzteres hat noch Gebühren drin. Und du solltest immer Tatbestandsnummern bekommen haben.

    Vielleicht war es eine Verkehrskontrolle?

    136624 Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung. 70€ + 1P

    Wegfahren lohnt sich höchstens wenn du wirklich was ausgefressen hast. Wenn du dabei gegen keine weiteren Regeln verstößt, sollte es nur mäßig teurer werden, wenn sie dich kriegen. Aber die dürfen ja z. B. bei der Verfolgung bei rot über die Ampel, du beim Flüchten aber nicht. Das kann schnell teuer werden.

    Und ganz ernsthaft, frag dich mal selbst: Kannst du auf deinem alten Eingangrad 45km/h fahren? Das ist in etwa das Tempo, das ich ebenerdig auf meinem 20kg-Rad mit Nabenschaltung schaffe, und ich hab auch nicht gerade die sportlichste Figur.

    tl;dr: :P