Wo stehen die Fußgänger wenn Du grün hast?
Du solltest fragen, wo sie stehen sollten. Stehen werden sie mitten auf dem Radweg, aber da gehören die nicht hin
Wo stehen die Fußgänger wenn Du grün hast?
Du solltest fragen, wo sie stehen sollten. Stehen werden sie mitten auf dem Radweg, aber da gehören die nicht hin
Es ist in Ahrensburg.
Dieser Teil des Radwegs ist noch der Beste. Davor und danach ists noch viel schlimmer. (Radweg von Baumwurzeln gesprengt, etc.) X-)
In Ahrensburg müsste wirklich mal jemand aufräumen. Ziemlich viele RWBP die einer rechtlichen Prüfung eher nicht standhalten würden.
Also wenn du Zeit+Lust+Kleingeld hast
Danke, das verstehe ich. Aber das was du beschreibst ist es auch rechtlich so?
Vor allem auf dem Rückweg.. wenn keine Fußgänger da sind. Auch rechtlich vorgeschrieben zu warten?
ZitatRot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.
ZitatWer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.
Es kreuzen sich dein Weg und der Weg der Fußgänger, es ist also eine Kreuzung. Davor musst du bei rot halten.
Die Lichtzeichen für die Fahrbahn gelten auch für dich als Radfahrer. Spezielle Radfahrer-Zeichen gibt es nicht, also fällt der zweite Satz weg.
Und ja, das gilt auch auf dem Rückweg. Ist doch exakt dieselbe Situation. Die T-Kreuzung ist egal.
Grundlegend musst du dich immer fragen, wer grün hat wenn du rot siehst und was passieren könnte, wenn du bei rot fährst. Oder anders ausgedrückt: Warum und für wen steht die Ampel dort?
Das ist eine Fußgängerampel. Wenn du rot siehst, werden hier Fußgänger queren. Würdet du fahren, würdest du die Fußgänger umfahren.
Also musst du hier bei rot warten. In beiden Fahrtrichtungen.
Anders würde es aussehen, wenn die Fußgänger einen Sicherheitsraum zwischen Fahrbahn und Radweg hätten. Haben sie hier aber nicht.
Dass hier eine T-Kreuzung ist, ist vollkommen belanglos, die Ampel hat nichts damit zu tun.
Warum ist hier eine RWBP angeordnet? Der Radweg ist untermaßig.
Und wo ist das überhaupt? Straßenschild hat Hamburger Farbe. Irgendwo in Niendorf?
Du übersiehst da eine Kleinigkeit. Zwischen Fahrbahn und Radweg gibt es erstmal einen Sicherheitstrennstreifen. Häufig besteht der aus einer Reihe Gehwegplatten, daneben ist dann asphaltierter Radweg.
Der Streifen soll laut ERA 50cm breit sein. Alles was danach kommt ist erst Radweg. Miss nochmal nach, glaube du kommst dann auf 30cm
Wenn du mit deinen Mühen am Ende auch Erfolge erzielst ist das natürlich berichtenswert, denn das macht anderen Mut, auch aktiv zu werden.
der von diesen völlig frei erfundene "Notwehr-Exzeß", der eben dieser im Gesetz festgeschriebenen Intention des Gesetzgebers eindeutig widerspricht.
Hast zu dem Thema mal einen Link? Nach dem was ich auf die Schnelle in §32 und §33 StGB lesen konnte, ist das vom Gesetzgeber definiert, wenn auch ohne diesen konkreten Begriff.
Anfrage an des Bundesverkehrsministerium (19.10.2017)
Zitat von "Ich"Alles anzeigen
Sehr geehrte Damen und Herren,heute treten Änderungen an §23 StVO in Kraft, welche die Nutzung elektronischer Geräte weiter einschränken und die Bußgelder anheben.
Grundsätzlich begrüße ich die Neuerungen. Ich habe jedoch eine Auslegungsfrage hierzu:Ich bin Radfahrer und besitze ein Navigationsgerät (Garmin GPSmap 62s), welches mittels einer Halterung fest mit dem Fahrradlenker verbunden
ist. In wieweit darf ich dieses Gerät nun noch während der Fahrt bedienen?Zur Bedienung müssen Knöpfe (d.h. kein Touchscreen) gedrückt werden, diese können erfühlt werden ohne den Blick auf das Gerät zu richten. Das
reicht z. B. um die Ansicht zu wechseln (von Tacho zu Karte oder Karte rein/raus-zoomen).
Ist es grundsätzlich erlaubt, Knöpfe zu drücken und das Gerät hierbei zu berühren?Wenn ich auf unebenem Grund fahre, ruckelt das Fahrrad. Dies erschwert die Bedienung erheblich, weil ich durch das Ruckeln die Knöpfe nicht
mehr treffe bzw. hinschauen muss.
Darf ich das Navigationsgerät mit der Hand umgreifen, um so eine feste Verbindung zwischen Hand und Gerät herstellen und folglich problemlos
die Knöpfe drücken zu können? Konkret geht es mir um die Auslegung des Wortes "gehalten" in §23 Abs. 1a Nr. 1 StVO "hierfür das Gerät weder
aufgenommen noch gehalten wird".
Ein Gerät zu halten, damit es nicht runterfällt (z. B. Telefon am Ohr oder Kamera in der Hand) ist sicherlich verboten. Aber darf ich mich an
einem befestigten Gerät festhalten, so dass ich, wenn es die Verkehrssituation erfordert, jederzeit unverzüglich loslassen kann?Danke und mit freundlichen Grüßen
Antwort (14.11.2017)
Zitat von "BMVI Aktenzeichen K 14 - HE 1622"
vielen Dank für Ihre Anfrage.Elektronische Geräte dürfen auch nach der Neufassung des § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) während der Fahrt in gewissem Rahmen
bedient werden, wenn sie in einer Halterung arretiert sind. Das Verbot der Nutzung, wenn das Gerät gehalten wird, bezieht sich auf ein
"In-der-Hand-halten" des Gerätes. Das bloße Berühren stellt kein solches Halten dar, auch wenn die Hand das Gerät in der Halterung umfasst.
Gleichwohl sollte das Navigationsgerät nur bedient werden, wenn die Verkehrs- bzw. Fahrsituation es gefahrlos zulässt.Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jetzt ja, kann man sich angucken.
Zeigt nochmal ziemlich gut, wie die Leute pro Auto argumentieren.
Aber die Gegenseite (gegen Auto) war ziemlich schwach.
Ja, die Hammer Straße... Hat jemand Zeit und Lust, sich daran abzuarbeiten? Popelige 20k KFZ/Tag am Kreisel, dafür aber teils extrem untermaßige Radwege (Bis Jüthornstraße), danach mal irgendwann Neubau mit der Bahnunterführung (Das dürfte OK werden), danach @DMHH 's zugeparkter Radweg und weiter nördlich kommen demnächst Schutzstreifen hin.
Eine stetige Verkehrsführung sieht anders aus.
Wo kommst Du denn da runter? Friedrichshafen oder Memmingen alias München-West? Und wie häufig gehen die Flieger?
Wäre denn die Variante "nach Feierabend und ggf. Abendessen um 20:29 in den Schlafwagen, Augsburg oder München in den Regionalzug umsteigen und 09:26 oder 10:06 ankommen" eine Alternative?
Lufthansa fliegt 4x am Tag Frankfurt-Friedrichshafen und zurück. Direktverbindungen nach Hamburg mit Intersky und VLM waren glaube ich einmal morgens, einmal abends. Leider sind die pleitegegangen. Oder vielleicht ist es auch gut so (nicht für mich persönlich). Lufthansa hat nun das fast vollständige Monopol in Deutschland, das macht sich auch in den Preisen deutlich bemerkbar, weswegen zumindest ich seltener fliege.
Wäre wenn dann über Augsburg und Ankunft 09:55 (Auf der Strecke Kempten-Hergatz werd ich Seekrank). Da bin ich dann aber insgesamt über 14 Stunden unterwegs, auch wenn ich die Hälfte davon schlafe. Sollte ich vielleicht trotzdem mal probieren. Trotz Einzelkabine schlägt das die Lufthansa im Moment preislich bei Weitem.
Rückfahrt wäre nicht so toll, 23:30 in Augsburg. Viel zu spät.
Wo liegt denn Dein Zielort?
Wangen i.A.
Was wir bräuchten, wäre eine drastischen Reduktion der ausufernden Mobilitätsansprüche. Dies könnte man durch einen Mechanismus bewirken, der jeden zusätzlich zurückgelegten Kilometer Ortsveränderung von Waren und Personen unabhängig vom Verkehrsmittel *exponentiell* teurer macht. Eine progressiv ansteigende kilometerabhängige KFZ-Steuer wäre da ein Anfang.
Ich gehöre zu den Leuten, die häufiger mal Flugzeuge benutzen.
Eigentlich würde ich aber aus Umweltgründen lieber mit den Bahn fahren. Aber die ist mir zu langsam und unbequem. Reine Fahrzeit 8½ Stunden, dann muss ich noch zur Bahn hin und am Zielort weiter, insgesamt so 9½ Stunden (wenn alles klappt!) unterwegs, 3 bis 4 mal Umsteigen. Flieger mit Umstieg in Frankfurt bin ich 5½ Stunden von Tür zu Tür unterwegs, und gäbe es mal wieder Direktflüge nur 4-4½. Für 4 Stunden Zeitersparnis pro Strecke verpeste ich dann halt die Umwelt.
Ich finde Mobilität, auch über längere Strecken, wichtig. Aber wir müssen Mobilität so gestalten, dass die Umweltkosten dafür möglichst gering sind bei kleinstmöglicher Reisezeit.
Lösen kann man das nur über Reisezeit vs. Kosten. Es sollte nicht die Länge von Strecken besteuert werden, sondern Umweltschäden die dadurch verursacht werden sowie der Flächenverbrauch. Auch nicht exponentiell sondern linear.
Die Alternativen müssen gestärkt werden, also z. B. eine schnelle Zugverbindung von Hamburg gen Süden. Das ist ja derzeit nur ein Bummelzug. Und mal vernünftige Bahnstrecken zu meinem Zielort bauen. Mit Strom und ohne 3x Richtungswechsel etc.; es muss doch möglich sein, knapp 650km Luftlinie in 5 Stunden mit der Bahn zu überwinden?!
Was wir auch brauchen ist ein Wandel im Bewusstsein der Menschen.
Am Eppendorfer Baum im Hamburg wurden kürzlich Schutzstreifen angelegt. Ich wollte den gerne benutzen, weil links davon Ampelstau war. Aber leider zugeparkt. Also hab ich zwei falsch geparkte PKW fotografiert. Ich durfte mir von zwei verschiedenen Kraftfahrern (einer der vorbei fuhr, eine die falsch parkte) anhören müssen, ich sei wohl arbeitslos und ein Denunziant. Und ich würde die Persönlichkeitsrechte (des Autos?) mit meinem Fotos verletzen. Die Dame ist dann sogar noch (geringfügig) handgreiflich geworden, um mich an weiteren Fotos zu hindern. Polizei wollte sie auch noch rufen bzw. wollte meine Daten haben. Sie wollten dann noch den anderen Falschparker zur Hilfe holen, der hat dann aber wie ne gesengte Sau einen U-Turn gemacht und fast (es war knapp!!) dabei noch einen anderen Radfahrer umgenietet.
Zitat
142273 - Sie parkten verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) und behinderten +) dadurch Andere. - 30€
Apropos Strassenbahnen: Wie oft hören Autofahrer Strassenbahnen , wenn sie ohne Schulterblick über Strassenbahnschienen abbiegen ?
Keine Ahnung, aber in Hamburg geht das mit den Metrobussen auf deren Busspuren oft genug schief.
Wird mal wieder Zeit für so'n Unfall. Freiwillige vor?