Beiträge von Gerhart

    Wenn eine Rolltreppe nicht voll ausgelastet ist, macht es mehr Sinn, nur rechts zu stehen, damit links gelaufen werden kann.

    Und wenn deine Critical Mass mal Abstände beachten würde, wäre die auch mal eben 3-4 km lang.

    Geschwindigkeit macht ab einem höheren Wert nur noch einen geringen Unterschied in der Kapazität (Personen pro Zeit) aus.

    Ich schätze (vereinfachte Berechnungen und Beobachtung), dass Radfahren etwa 2-3x höhere Kapazität als MIV hat. Und voll besetzte Busse liegen weit darüber.

    Aber wenn hohe Geschwindigkeiten gefahren werden können, ist MIV i.d.R. das schnellste Verkehrsmittel. Ich bin mit dem Auto schonmal an einem Tag von Hamburg nach Frankfurt und zurück gefahren. Mit dem Fahrrad wird das nichts. Mit dem Flixbus (06:45 pro Strecke) ist das auch eine Tortour. Ich will die Strecke auch nicht mit der Rolltreppe fahren müssen, selbst wenn die eine höhere Kapazität als das Fahrrad hat.

    Was ist denn die Alternative zur Mail?

    Mail ist teilweise alternativlos. Das Impressum meiner (geschäftlichen) Webseite muss zwingend "

    Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post," enthalten. Es wurde mal gerichtlich festgestellt, dass mit letzterem E-Mail gemeint ist.

    Die Konsequenz ist, dass ich entweder meine Webseite abschalten muss oder Aufwand treiben muss, um diese E-Mails, die ich eigentlich gar nicht haben will, zu löschen und das evt. auch zu dokumentieren.

    Theoretisch muss ich meinem Gesprächspartner ja noch einige Grundsätze meiner Datenschutzrichtlinie erklären, bevor ich seine Nummer während eines Telefonates irgendwo einspeichern darf.

    Mein Telefon speichert automatisch eine Anrufliste. Damit kann ich nachvollziehen, mit wem ich wann telefoniert habe! Diese Daten müsste ich also auch löschen, sobald ich sie nicht mehr benötige. Oder ich muss mir die Einwilligung der Gesprächspartner für die dauerhafte Speicherung einholen.

    Tattoo am Oberarm, eigen-kreatives Kleid, Aufkleber auf Heckscheibe..
    sind im Zweifelsfalle dann auch schon "markante Merkmale", oder?

    https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-26/

    Das ist Abwägungssache und wird wohl noch Gerichte beschäftigen. Und das ist eigentlich ein großes Problem hier: Rechtsunsicherheit. Niemand weiß so recht, was er darf, muss, oder nicht darf.

    Das andere große Problem an der DSGVO ist, dass man sehr schnell in die Situation kommt, dass man mit personenbezogenen Daten umgeht und dann einen riesengroßen Aufwand treiben muss. Ich bin derzeit ernsthaft am Überlegen, ob ich für meine geschäftlichen Kontakte noch E-Mail nutzen möchte.

    Die Maßnahmen durch die Datenschutzbehörden müssen aber auch verhältnismäßig sein. Wenn ein Unternehmen massiv, vorsätzlich und wiederholt gegen die Bestimmungen verstößt wird es (hoffentlich) teuer werden.

    Wenn bei einem kleinen privaten Forenbetreiber nicht alle Fotos gepixelt sind, sollte es, wenn überhaupt, erstmal zu einer Ermahnung kommen.

    Das reine Erstellen (Nicht Veröffentlichen) von Fotos halte ich sowieso für legal, zumindest was die EU-DSGVO angeht:

    Zitat

    Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten

    ...

    durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten

    Da soll mir erstmal jemand Beweisen, dass ich keine natürliche Person bin oder dass das nicht persönlichen Zwecken dient.

    https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-18/


    Vorschlag: Du könntest fordern, dass keine Gesichter, KFZ-Zeichen oder ähnliche markante Merkmale erkennbar sind.

    Im Hamburger Geoportal finden sich die Grenzen der Polizeikommisariate aber leider nicht die Nummern (Oder ich bin zu blöd, was recht wahrscheinlich ist).

    Nummern (Mit Durchwahl -10) gibt es hier: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11262156/

    Aber das Schema ist eigentlich immer dasselbe:

    040 - Hamburg

    428 - Behörde

    65 - Polizei

    xx - PK-Nummer

    2 - Straßenverkehrsbehörde

    0 - Chef, 1-n Mitarbeiter.

    Straßenverkehrsbehörde ist nur tagsüber besetzt. Unter der Durchwahl "10" am Ende kriegt man eigentlich immer wen, aber die sind dann eher nur in Ausnahmen zuständig.

    Was passiert eigentlich, wenn ein Radfahrer hier glaubt, er hätte gegenüber dem Fahrbahnverkehr auf der Vorfahrtstraße Vorrang, wenn das Signal aus ist

    Dann gibt es einen Radfahrer weniger und es gibt wieder genug rote Farbe, um die nächste Furt zu streichen. Die Vorfahrt ist an dieser Stelle klar geregelt (§10).

    Woraus folgerst du, dass die die Furt nicht rot anpinseln dürfen?

    Sorry, aber ich habe die Grenzen der Reviere nicht im Kopf und habe auch nicht vor, sie auswendig zu lernen oder erst mühselig herauszufinden

    Die "040 42865 0" ist 24/7 besetzt. Fragen erstmal, wo man ist und stellen einen dann ins zuständige PK weiter. Bin bisher immer freundlich und anständig behandelt worden.

    Können wir gerne machen. Also jedes Problem einen eigenen Thread mit Position, Kartenlink, Foto und Gesprächsnotizen mit der Polizei.

    Ich sehe die Verarbeitung (Fotos machen die nur auf der SD-Karte landen) durch §6 Abs. 1 Nr 5,6 gedeckt.

    Die Bilder sollten dann aber auch anonymisiert werden, d.h. Personen gepixelt.

    Man kann sich auch erstmal mit §2 Abs. 2 (c) rausreden.

    Zitat

    §6 Abs. 1:

    Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn [...]

    * die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt

    * die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen [...]

    Die DSGVO bedeutet letzlich extrem viel Schreib- und Dokumentationsarbeit. Sie ist definitiv kein Verbot, Daten zu verarbeiten.

    Der interessantere Frage: Darf die Bußgeldstelle dann noch ohne Weiteres den Namen vom Anzeigeerstatter rausgeben?

    Anstatt eines Stellplatzes für ein Auto könnte man eine (zugegeben kleine) Wohnung für einen Menschen haben. Oder hätte man weniger Platz für Autos und mehr Platz für Menschen, wäre Wohnen auch günstiger. Zu den "1000€ für Parken" kommen also vielleicht nochmal "1000€ zusätzlich für Wohnen", nur dass das auch Menschen ohne Auto zahlen müssen.

    Ich hab's mal an einem anderen Beispiel (Rödingsmarkt 14) nachgerechnet:

    * Grundfläche vom Gebäude: 4352 m²

    * Etagen: 5 (Erdgeschoss hat ne Tankstelle, nicht mitgerechnet. Dach sieht laut Luftbild nicht zum Parken aus, auch nicht drin).

    * Stellplätze: 872 (http://www.sprinkenhof.de/kaufm%C3%A4nni…parkh%C3%A4user)

    * Preis pro Monat: Ab 172.55€

    Fläche pro Stellplatz: (4352 * 5 / 872) = 24.95 m²

    Preis pro m²: Ab 172.55 / 24.95 = 6.92€ (Inkl. 19% USt).

    Wenn ich bei meiner Wohnung die Größe auch per Luftbild nachmesse und Heizung/Nebenkosten einrechne, komme ich etwa auf denselben m²-Preis. Wenn ich dann noch meinen Keller dazurechne, ist das noch ein gutes Stück drunter.

    Das heißt diese 351.05€ in den Stadthöfen sind schon recht teuer, aber für die Lage sicherlich nicht übertrieben. Und woanders in der Innenstadt ist ein eigener Parkplatz auch günstiger zu haben.