Ich bin entsetzt und mir fehlen die Worte:
RBB: Tödlich verunglückter Radfahrer auf einer Landstraße gefunden
Der Unfallgegner hat sich gestellt. http://www.spiegel.de/panorama/justi…-a-1223889.html
Ich bin entsetzt und mir fehlen die Worte:
RBB: Tödlich verunglückter Radfahrer auf einer Landstraße gefunden
Der Unfallgegner hat sich gestellt. http://www.spiegel.de/panorama/justi…-a-1223889.html
Gibt es vielleicht 2,5m lange Besenstiele aus rot-weiß gestreiftem Gummi? Falls man damit doch mal einen Fußgänger erwischt tut's ihm nicht so weh.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.html
ZitatFahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein
Das mit deinem Besenstiel geht also in Ordnung. Da der nur 1,5m ist, kannst du den auch hochkant transportieren.
ZitatDie Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen
Wie eine Lanze darfst du ihn nicht halten.
ZitatNach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m
1,5m nach hinten passt gerade so. Wenn du mal einen 3m-Besen so transportieren willst, bitte nur 100km weit! Den könntest du aber trotzdem noch hochkant halten.
ZitatRagt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Also schön einen knallroten Eimer hinten anbinden.
ZitatRagt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht.
Nachts (§17) müsstest du deinen Besen also beleuchten.
Aber nun muss ich dir leider die Freude verderben:
ZitatEinzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.
Die Antwort auf deine Frage lautet damit: "Nein, darfst du nicht".
Außer natürlich, die transportierst zwei oder mehr Besenstiele auf einmal ![]()
Tagsüber brauchst du die wohl nicht extra zu kennzeichnen.
darf man dann noch auf Radwegen fahren, die so schmal sind, dass der Stiel ständig ein Stück in den Gehweg ragen würde?
Natürlich nicht! Gehweg ist für Radfahrer tabu. Und links an Kraftparkzeugen darfst du auch nicht längsschrammen.
Ich würde hier auf die VwV-StVO verweisen, da gibt es was ähnliches:
ZitatDie vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;
Grundsätzlich hast du nach StVO das Recht, Ladung quer zu transportieren, wenn dein Fahrzeug dadurch nicht breiter als 2,55m wird. Nachts musst du rote und weiße Lampen anbauen.
Wenn dein Fahrzeug dann nicht mehr auf einzelne Radwege passt, gilt auch die Benutzungspflicht "Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen" nicht. Nach meinem Rechtsverständnis (Mir ist hierzu keine richterliche Einschätzung bekannt!) kannst du den Radweg nicht benutzen. Das ist eine Anordnung, was auch durch das Komma deutlich wird. Dieser gesamte Verwaltungsakt ist dann temporär nichtig (das "temporär" habe ich erfunden und würde das gerne mal gerichtlich prüfen lassen). Mit §44 VwVfG (Abs. 2 Nr. 4+5, Abs. 4) ist auch das Verbot der Fahrbahnnutzung von der Nichtigkeit betroffen.
Rein Interessehalber: Wie oft musst du solche Besenstiele transportieren? ![]()
Man könnte auch die Förderung von fossilen Brennstoffen besteuern. Also wer Kohle ausgräbt oder Erdöl pumpt, muss Steuern zahlen. Wer mit sowas handelt, muss nachweisen, dass es versteuert wurde.
Wäre alles recht einfach umzusetzen. Aber der politische Wille fehlt. Ist auch kein Wunder bei GroKo, die interessiert sowas nicht
Auf innerdeutsche Flüge wird 19% Mehrwertsteuer aufgeschlagen.
Bei Flügen die ins Ausland gehen aber nicht.
Wer geschäftlich unterwegs ist, kriegt die Mehrwertsteuer sowieso in voller Höhe wieder. Das würde also nur bei privaten Reisen Steuern einbringen. Und Privatreisende schauen eher auf den Preis. Unterm Strich bringt Mehrwertsteuer also nicht soo viel.
Man braucht wirklich eine ordentlich hohe CO₂-Steuer bzw. eine Klimasteuer. Und zwar für alles, was das Klima schädigt.
Bei "Zeichen 254" hätte es wohl auf Anhieb geklappt!
Adressat ist natürlich der Führer eines Kleinkraftrades.
Damit hat der ADAC trotzdem einen Damm durchbrochen ![]()
Wenn Autoinfrastruktur so gebaut würde wie Radwege, sähe alles aus wie der alte Elbtunnel. Baulich getrennte Spuren je Richtung, keine Möglichkeit zum Überholen. Breitere Fahrzeuge können da gar nicht fahren.
Ein Traum wäre natürlich eine Radinfrastruktur die es allen Altersklassen erlaubt sicher und in eigenem Tempo zu fahren. Vielleicht kann das mein Sohn mit seinem Enkel irgendwann mal...
Die haben wir schon! Es sind aber noch paar zu viele Autos darauf unterwegs.
Ich bin immer dann von der vorgegebenen Routenführung abgewichen, wenn sie so nicht befahren werden kann.
Wenn es "Bugs" in der offiziellen Routenführung gibt, sollten die auch offiziell gefixt werden. Ich denke dass die Behörden da für viele Vorschläge offen sind. Wenn die Missstände nicht beheben wollen, muss man öffentlich Druck aufbauen.
1. Beispiel Alter Elbtunnel:
Die Veloroute 12 führt am Alten Elbtunnel vorbei und nicht oberhalb nördlich davon entlang der St. Pauli Hafenstraße.
Je nachdem auf welche Karte man schaut.
Auf https://www.hamburg.de/radverkehr/426798/veloroute-12/ ist es an der Hafenstraße. In den Routingdaten (ganz unten https://www.hamburg.de/radverkehr/300372/velorouten/) ist es unten am Tunnel.
Ich weiß aus dem Kopf aber nicht, was davon nun korrekt ist.
Ich versuche mal in Erfahrung zu bringen, warum die Cycle Map nicht neu gerendert wird.
"OpenCycleMap can take weeks, it depends on the load on the rendering servers"
Magst du die Karte von Google auf Openstreetmap umstellen? Ich versuche mal in Erfahrung zu bringen, warum die Cycle Map nicht neu gerendert wird.
Man kann nicht erwarten, dass man als Verkehrsteilnehmer ernst genommen wird, wenn man selber die Regelnd für den öffentlichen Straßenverkehr nicht ernst nimmt, indem man rosinenpickend sich nur an das hält, was man selber für notwendig erachtet oder angenehm findet.
Und warum kann man das nicht erwarten?
Man sollte andere Menschen grundsätzlich ernst nehmen, unabhängig davon, ob sie sich an Regeln halten oder nicht.
Verkehrsregeln sollten auch nur als grobe Orientierung gelten, nicht als absolute gottgegebene Gebote.
Öffentliche Verkehrsmittel müssen zwingend entprivatisiert werden
Hamburger Hochbahn (U-Bahnen, die meisten Buslinien in Hamburg): "befindet sich über die Holding HGV vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg." (https://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_Hochbahn)
HADAG (Hafenfähren): "Es ist ein Tochterunternehmen der Hamburger Hochbahn AG" (https://de.wikipedia.org/wiki/HADAG)
AKN (Stinkende Bummelzüge): "Diese Bundesländer sind auch die Anteilseigner, sie besitzen je die Hälfte der Gesellschaft" (https://de.wikipedia.org/wiki/AKN_Eisenbahn)
S-Bahn Hamburg (Betreibt halt die S-Bahnen): "Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG" (https://de.wikipedia.org/wiki/S-Bahn_Hamburg)
Deutsche Bahn (S-Bahn, einige Regionalbahnen): "Das zu 100 % bundeseigene Unternehmen..." (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Bahn_AG)
VHH (Etliche Buslinien): Gehört der Stadt Hamburg und paar Kreisen in S-H. (https://vhhbus.de/unternehmen/)
Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein (andere Regionalbahnen): "Gesellschafter der NAH.SH GmbH sind das Land Schleswig-Holstein und die 15 Kreise und kreisfreien Städte." (https://www.nah.sh/nah-sh-gmbh/aufgaben/)
Das einzige Unternehmen was in Hamburg sehr präsent ist und teils privat ist, ist die Metronom Eisenbahngesellschaft. Gehört trotzdem noch knapp zur Hälfte Deutschen Ländern und Gemeinden; Rest hauptsächlich Italienische Staatsbahn. (https://de.wikipedia.org/wiki/Metronom_Eisenbahngesellschaft)
Ich weiß nicht wie es anderswo in Deutschland aussieht, aber in Hamburg gehört der öffentliche Verkehr (nahezu komplett) der öffentlichen Hand.
Meistens bringen mich freilaufende oder an Schleppleinen angeleinte Hunde auf gemeinsamen Geh- und Radwegen in Gefahr, die mit ihren Haltern in derselben Richtung unterwegs sind. Da klingel ich von weiter hinten lieber, um die Gefahrensituation durch die Halter entschärfen zu lassen.
Das hieße ja, dass genug Platz zum Überholen besteht, du aber befürchtest, der Köter könnte im nächsten Moment vor dein Rad springen?
Ist mir noch nicht passiert. Kannst auch langsam dran vorbeifahren.
Das zweite sind Fußgänger, die auf die Fahrbahn/Radstreifen treten, die entweder garnicht oder nach rechts schauen dabei.
Immer mit sowas rechnen, und ausreichend Seitenabstand zu (potenziell vorhandenen) Fußgängern halten und bremsbereit sein. Da würde ich auch eher brüllen als mich auf meine Klingel zu verlassen.
Desweiteren beim Umfahren von am Radstreifen abgestellten Paketautos, wo ich nicht weiß, wo sich der Zusteller dazu gerade mit einem sperrigen Paket aufhält.
Wenn du keine Ahnung hast wo der sich befindet, musst du mit ausreichend Abstand vorbeifahren oder gaaaanz langsam.
"Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben ... wer sich oder Andere gefährdet sieht.".
Eine Gefährdung lag dann vor, wenn ein Unfall nur durch besonderes Geschick oder puren Zufall vermieden werden konnte.
Ergo sind Warnzeichen dazu da, einen letzten Versuch zu unternehmen, einen Unfall zu vermeiden, indem man andere zum Reagieren bringt.
Z. B. man fährt mit dem PKW mit 100km/h auf einer Landstraße, aus einem Feldweg nähert sich ein anderer Verkehrsteilnehmer und macht keine Anstalten, zu stoppen. Zum Bremsen würde es nicht mehr reichen. Da kann man hupen.
Beim Radfahren nutze ich (illegal) die Klingel, um Fußgänger beseite zu bitten. Oder bei uneinsehbaren Engstellen, um Gegenverkehr zu warnen. Langsam fahre ich dort trotzdem.
Viele Verkehrsteilnehmer gefährden mutwillig den Verkehr und nutzen dann Warnsignale, damit sie ohne Unfall damit durchkommen.
Ich benutze meine Klingel jeden Tag. Oft mehrfach. Ausschließlich im Sinne der StVO.
Wie das denn?
Bringst du dich mehrfach täglich in Gefahrensituationen?
Oder fährst du nur außerorts rum und klingelst dort andere Leute beseite?