Beiträge von Gerhart

    das wäre ja zu wenig für einen kombinierten Rad- & Fußweg mit

    Siehe VwV-StVO:

    Zitat

    Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden.

    Und natürlich ist die Maßnahme erforderlich und verhältnismäßig. Sonst würd man's ja nicht tun.

    Den Gleichheitssatz sehe ich hier aber nicht anwendbar, weil der Fahrbahnverkehr ja in der Regel eine Gelbphase bekommt, der Radverkehr aber nicht.

    Aber genau das ist doch der Punkt. Dank RWBP haben Radfahrer hier nicht die Wahl, auf der Fahrbahn zu fahren.

    KFZ-Verkehr hat die Gelbphase, Radverkehr nicht. Dieselbe Handlung (bei knapp-nicht-mehr-Grün-fahren) wird für eine Verkehrsart nicht bestraft, für die andere aber schon. Ich kann mir keinen vernünftigen Grund vorstellen, diese beiden Gruppen von Verkehrsteilnehmern derart ungleich zu behandeln.

    Ebenfalls zunächst 50€.


    Zur Begründung der Beschwerde schonmal:

    https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__79.html

    https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__80.html

    Zitat

    die Nachprüfung des Urteils zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen

    Gibt es in vergleichbaren Fällen anderslautende Urteile? Gibt es überhaupt irgendwelche Urteile von einem OLG oder höher?

    Ansonsten Fortbildung des Rechts:

    Ziel muss sein, dass Radfahrern eine virtuelle Gelbphase zugestanden wird, oder dass gelbe Ampeln aufgestellt werden müssen, gemeinsame Fuß- und Radsignalgeber verboten werden, oder sonstwas.

    Vermutlich gehört der Bußgeldkatalog angepasst, ggfs. muss auch die StVO präzisiert werden. Begründung ergibt sich letztlich aus §3 Abs. 1 und §20 Abs. 3 GG und physikalischen Grundlagen.

    Darauf zu verweisen, dass Polizeibeamte nicht jeden Verstoß ahnden brauchen, reicht nicht. Wir leben in einem Rechtsstaat, nicht in einem Willkürstaat.

    Es muss auch tatsächlich möglich sein, sich an die Regeln zu halten.

    Das Argument des Gerichts, es sei ja nur ein fahrlässiger Verstoß, ergibt keinen Sinn. Fahrlässigkeit beinhaltet auch Schuld. Und Schuld ist das, was bestraft werden soll. Aber Schuld kann ich hier keine erkennen.

    Eventuell ist auch §44 VwVfG (Nichtigkeit) anwendbar.

    Die Forderung, mit Schritttempo an grüne Ampeln ranzufahren, würde, wenn sie konsequent befolgt würde, massive Fahrradstaus verursachen. Ansonsten sind auch Auffahrunfälle und Überholunfälle denkbar, wenn manche Radfahrer bei grün abbremsen.

    Wenn es bei so einem "Rotlichtverstoß" zu einem Unfall kommt, wird dem Radfahrer eher die Schuld an dem Unfall zugeschrieben.

    Lebensgefährlich wird es, wenn man an einer grünen Ampel (fast) anhält und der rechtsabbiegende LKW-Fahrer das als Einladung sieht, weiterzufahren.


    (Obiges muss noch geordnet werden ^_^)

    Ich vermute, dass §80 Abs. 4 OWiG Anwendung finden wird:

    "Das Beschwerdegericht entscheidet über den Antrag durch Beschluß. [...]. Der Beschluß, durch den der Antrag verworfen wird, bedarf keiner Begründung."

    Mit einer guten Begründung vielleicht aber auch nicht.

    Das Hamburger Abendblatt schreibt auch was dazu.

    Ich frage mich auch, wie die Anlage technisch wirkt. Wird die Luft mit Pisse (Harnstofflösung) gereinigt, was man aber wohl riechen dürfte?

    Oder wird das Ergebnis durch Umwalzung erreicht?

    Kosten pro Stück: 80,000€.

    Stromkosten: Größenordnung 10,000€ pro Jahr.

    Sonstige Betriebskosten: Unbekannt.

    Für eine Reduktion der Stickoxide um 10% seien 6 Container nötig. Das heißt man will ernsthaft ne halbe Million in die Hoffnung investieren, keine Fahrverbote verhängen zu müssen?

    Fürstenfeldbruck hat zumindest mal eine Satzung zum Informationszugang

    :thumbup:

    "Anlieger frei" im Privatweg, keine Ausnahme für Radfahrer. könnte bei der Formulierung helfen.

    Musst du aber in deine (Gebühren-)Satzung reinschauen, was möglich ist.

    Einfache Anfragen und Akteneinsicht sind häufig kostenfrei.

    Also beschränk deine Anfrage möglichst auch auf Dokumente, für die nur ein Ordner aufgemacht werden braucht.

    Wenn die Behörde erst neue Daten generieren muss, wollen die Geld dafür haben.

    Aber die erste Instanz kann ich ohne Anwalt starten?

    Ja.

    Aber zieh nicht gleich vor Gericht. Vermutlich brauchst du vorher noch das Antragsverfahren, weil deine Klagefrist abgelaufen sein dürfte. Und manchmal lässt sich eine Verwaltung auch ohne Rechtsweg überzeugen; in Hamburg hab ich da zum Teil gute Erfahrung gemacht.

    Außerdem wird sich das Gericht dazu erklären müssen, worin es das Verschulden sieht.

    Das wurde getan. Man müsse so langsam an die Ampel ranfahren, dass man immer anhalten kann.


    Ich will ja den Elan nicht bremsen, aber meiner Meinung nach kommt er zu früh. Ohne die Urteilsbegründung kommt man bei der Formulierung nicht weit.

    Die Rechtsbeschwerde muss jetzt eingelegt werden; die Begründung kann man schreiben, wenn man das Urteil hat.

    Hallo!

    Bei den Kosten kommt es darauf an.

    Generell würde ich dazu raten, erstmal mehr Informationen ranzuschaffen. Dazu eignen sich Transparenzanfragen ganz gut.

    Ob das in deiner Gemeinde möglich ist, weiß ich nicht: https://fragdenstaat.de/info/informati…/bundeslaender/

    Wenn, dann ist das bei geschickter Wortwahl vermutlich kostenlos.

    Dann ist die Frage, ob du die Regelung länger als 1 Jahr kennst. Vermutlich ja.

    Dann musst du zunächst einen Antrag stellen (Neubescheidung bzw. Vornahme eines Verwaltungsaktes). Kosten ca. 30 bis 300€ nach Gutdünken der Behörde.

    Wenn der abgelehnt wird, kommt die Verwaltungsklage. DIe kostet ca. 470€.

    Solltest du in einem der Schritte gewinnen, kriegst du das Geld wieder.

    Ansonsten: Klage vor dem OVG. Kosten um und bei 5000€. Und eventuelle Zusatzkosten für einen kompetenten Rechtsanwalt, der das Verfahren nicht zur RVG übernehmen möchte. Das können nochmal etliche 1000€ oben drauf werden.

    Solltest du dann gewinnen, gibt's die 5000€ zurück. Deinen Anwalt zahlst immer selbst.

    Wie's weiter mit BVG aussieht, weiß ich auch nicht. Vermutlich im ähnlichen Rahmen.

    Das Kostenrisiko beträgt für diesen Schritt maximal hundert Euro

    Mehr nicht? Daran soll's nicht scheitern.

    Ich hatte erwartet, dass man sich ab OLG einen Anwalt nehmen muss, der deutlich teurer ist.

    Besteht grundsätzliches Interesse innerhalb dieser Hamburger Fahrradwelt, die Frage nach Schrittgeschwindigkeit vor roten Ampeln weiter nach oben zu eskalieren?

    Auch wenn's mich selbst fast nie betrifft: Ja.

    Hat jemand das notwendige juristische Hintergrundwissen oder kennt jemand jemanden, der jemanden kennt?

    Ich hab da nur meine Ideen mit §3 GG und der Nichtigkeit der Anordnung. Man könnte natürlich auch einen Anwalt fragen, was der daran verdienen wollen würde.

    Oha. Ich hätte gedacht: Eine .de-Domain kostet 40ct pro Monat (Das zahle ich und ist eigentlich noch teuer), Server halt je nachdem. Für 15€ kriegt man schon einen ganz ordentlichen vServer, für 40€ auch eigene Hardware.

    Lizenzgebühren weiß ich nicht; wusste bisher gar nicht, dass du da irgendwas nutzt.

    Wenn du mit der Werbung nichts verdienst, dann ist das auch keineswegs for-profit, egal wie man's definiert.

    Die Geldbuße als Fußgänger beträgt gerade mal 5€.

    Der Radfahrer, der im Gegensatz zum Fußgänger sehr viel schneller die Kreuzung gequert hat, muss aber 60€+1P zahlen.

    Für denselben Verstoß.

    Der Autofahrer der bei früh-gelb noch fährt zahlt für den Verstoß: Nichts. Weil ist ja legal.

    Ich finde Countdown-Ampeln sehr angenehm. Es dürfte mit heutiger Technik auch nicht sonderlich teuer oder aufwendig sein. Meinetwegen auch so, dass man bei "0" die Kreuzung verlassen haben sollte, weil dann anderer Verkehr Grün bekommt.

    jedenfalls gibts dort auch nur direkt Antwort vom Ministerium auf eine "kein Gelblicht!"-Frage, jedoch kein Verweis auf ein OLG-Urteil.

    Ich konnte bisher auch kein OLG-Urteil finden. Aber offenbar haben die Amtsgerichte bisher entsprechend Wortlaut der StVO und Intention des Bundesautoministers geurteilt. Ein OLG würde vermutlich dasselbe urteilen. Den Schwachsinn könnte man wohl nur höchstrichterlich kippen.

    Oder hoffen, dass mal ein fähiger Minister das Amt übernimmt.

    Klingt nach einem Richter, der keine Lust hatte, wegen so einer Sache lange zu diskutieren - da wird dann eben gegoogelt und sich den Kollegen angeschlossen.

    Ich denke, dass die Richterin einfach nach Rechtslage entschieden hat, auch wenn das Urteil realitätsfern ist. Ich kenne unser Rechtssystem nicht gut genug. Sollen Gerichte nach Recht oder nach Sinn entscheiden? Ich vermute mal ersteres.

    Man kann das auf politischem Wege lösen (na, Herr Scheuer?), oder man versucht auf dem Rechtsweg eine Grundsatzentscheidung zu erlangen, z. B. §3 Nr. 1 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz) oder §44 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG (Verwaltungsakt nichtig, weil tatsächlich nicht ausführbar). Da wird man aber ggfs. sämtliche Instanzen durchlaufen müssen. Außer natürlich, es gibt schon höhere Rechtsprechung in der Sache. Eigentlich erwarte ich es, denn diese Art von Verstoß wird täglich zig Tausend mal begangen.

    Prinzipiell hätte ich Interesse an einer Grundsatzentscheidung in dieser Sache und würde auch die FInanzierung unterstützen.

    Frage ist auch, ob Malte den ganzen Aufwand treiben möchte :)

    Fun fact. Sogar der Gelblichtverstoß hat zwei Eskalationsstufen:

    Das kannte ich auch noch nicht so genau. Das heißt der normale Gelblichtverstoß ist kostenfrei.

    Wie verhält sich der Sachverhalt eigentlich mit §3 Abs. 1 unseres Grundgesetzes?

    Fahrbahnbenutzern (i.d.R. KFZ-Fahrer) wird eine Gelbphase zugestanden. Das Fahren bei Gelb ist häufig legal und straffrei.

    Radwegbenutzern (i.d.R. Radfahrer) wird so eine Gelbphase nicht zugestanden. Man kann schuldlos (die Richterin nennt das "fahrlässig") eine Owi begehen und muss dann 60€ zahlen.

    Verstößt das heutige Urteil gegen das Grundgesetz?

    https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz#%C3%9Cberblick

    Ich hatte ja mit dem Gericht debattiert, dass ich auch mit 12,5 Kilometern pro Stunde oder mit Schrittgeschwindigkeit in die Verlegenheit geraten könne, nicht mehr rechtzeitig beim Umschalten auf rotes Licht bremsen zu können. Selbst wenn ich mein Fahrrad schiebe, muss ich beim Umschalten erstmal an die Bremsen greifen und zupacken, das sind inklusive Reaktionszeit auch bestimmt 50 bis 80 Zentimeter, die ich auf diese Weise in den Kreuzungsbereich stolpern kann.

    Man muss natürlich bremsbereit sein. Alles andere wäre höchst fahrlässig ;)

    Also Hände am Bremshebel, ganz genau auf die Ampel achten. Mit Schritttempo (1.5m/s) an die Ampel ranfahren, innerhalb einer halben Sekunde bremsen. Ach verdammt, das sind schon 75cm.

    Ok, nochmal von vorne, neuer Versuch.

    Mit geringem Tempo an die Ampel ranfahren. Anhalten, egal ob Rot oder Grün. Warten bis Rot kommt. Warten bis Grün kommt. Dann sofort losfahren, um nicht in der nächsten Rotphase zu landen.