Beiträge von Gerhart

    Ich habe gar nichts gegen die Entwicklung, aber mich stört das Image, das aufgebaut wird. So ein bisschen wie das Märchen vom völlig sauberen E-Auto.

    So ist es.

    Das soll gerne entwickelt und auch genutzt werden. Aber bitte nicht in Massen.

    Mit dem E-Auto haben wir endlich die Chance, dass die Städte leiser werden und die Mobilität darunter kein Stück leidet. (Es gibt auch zuviele Autos, aber lieber E als Verbrenner). Wir sollten uns nicht unnötig neuen Lärm reinholen.

    Man muss abwägen zwischen dem Nutzen für den Einzelnen und den Kosten (Lärm, Gefahren) für die Allgemeinheit. Ich denke dass ne Stadt nur sehr wenige Flugbewegungen verkraftet.

    Aber um das beurteilen zu können müssen die Dinger erstmal existieren und man muss auch mal sowas sehen/hören.

    Zum Fliegen ist immer mehr Energie erforderlich als zum Fahren.

    So nicht ganz richtig.

    Langstreckenflieger brauchen um die 3 Liter Kerosin pro Passagier pro 100km.

    Aber das setzt natürlich voraus, dass der Flieger voll ist. Gerade auf Langstrecke ist das häufig auch der Fall.

    Autos fahren mit 1.3 Personen rum und brauchen damit tatsächlich mehr Sprit.

    Klar, könnte man auch anders rechnen. Aber die Größenordnung ist hier ähnlich.

    Bei Kurzstrecken-Quadkoptern gehe ich auch von einem deutlich höheren Energieverbrauch aus.

    Was ist bei schlechtem Wetter? Bei Sturm, Nebel, Starkregen, Schneefall, Hagel? Automatische Landungen komplett ohne Sicht sind bei Verkehrsflugzeugen bis heute nur unter bestimmten Bedingungen möglich, aber da geht es darum, eine 50m breite und mehrere Kilometer lange Landebahn zu treffen, die weit und breit frei von Hindernissen ist und nicht ein Hochhausdach in einer Großstadt.

    Viele Verkehrs-Flugzeuge können überhaupt nicht automatisch landen. Wenn ein Flugzeug und Flughafen dafür ausgerüstet sind, dürfte das zumindest bei Nebel möglich sein. Aber bei Sturm soweit ich weiß eher nicht.

    Der Vergleich mit dem Hochhausdach hinkt gewaltig. Quadkopter können senkrecht landen, die brauchen keine 200-300 km/h Horizontaltempo dafür.

    Hubschrauber fliegen auch bei fast(!) jedem Wetter, offenbar geht das.

    Das Problem ist die generelle Unfallgefahr. Daraus resultierend muss man Fluggeräte sehr viel besser regulieren und in Stand halten, was viel Geld kostet. Und man braucht mehr Platz zwischen den Fluggeräten sowie Flugvorschriften, die auch tatsächlich strikt eingehalten werden.

    Auf dem Boden wird sich kaum an Regeln gehalten. Meistens ist das auch nicht weiter schlimm. Die allermeisten Zusammenstöße sind vollkommen harmlos. In der Luft ist das nicht mehr so.

    Als Massentransportmittel eignet sich das einfach nicht. Das Angebot wird begrenzt sein, entsprechend teuer werden die Flüge sein.

    Vermutlich werden dann nur "wichtige" Menschen ne halbe Stunde Zeit zwischen der Münchner Innenstadt und dem Flughafen sparen, dafür aber viel Geld ausgeben. Ich hatte selbst mal einen Helikopter-Rundflug gemacht. War super, aber ich meine ich war als einer von 3 Passagieren mit über 100€ dabei. Wenn viel geflogen wird, sinkt der Preis. Andererseits besteht auch mehr Nachfrage. Taxi kostet in München 70€, von daher dürfte der Luft-Preis höher werden. Also vielleicht 100-150€ für die Strecke? Oder vielleicht nur 50€? Auf jeden Fall deutlich höher als 11.60€ für die S-Bahn was auch schon unverschämt teuer ist.

    Dafür fallen mir nur wenige mögliche Erklärungen ein:

    1.) Der Typ ist einfach wirklich zu doof, das zu erkennen.

    2.) Er lügt, um seine Interessen durchzusetzen.

    3.) Irgendwo in diesem Konvolut gibt es noch eine Definition, so dass seine Verwendung zumindest innerhalb des Textes der Richtlinie korrekt ist.


    Ich unterstelle Menschen wirklich ungerne böse Absichten oder Dummheit.

    Ich warte immernoch auf die offizielle deutsche Übersetzung. Die müsste doch langsam mal fertig sein?!

    Ich muss aber davon ausgehen, dass die Befürchtungen nicht grundlos sind, und tatsächlich drinsteht, was allgemein verstanden wird. Also Haftung für Plattformen (auch kleine), daraus resultierend Uploadfilter, die lieber mehr als wenig filtern werden.

    3 scheidet für mich klar aus.

    Für 2 müsste man darlegen, aus welchem Interesse heraus er handelt. Lässt er sich vielleicht von den Nutznießern (Medienindustrie) dafür bezahlen? Oder hat er eine Weltanschauung bei dem ihm ein offenes Internet im Weg ist?

    Kann natürlich sein.

    Aber bei all seinen Aussagen tendiere ich zu 1. Man möge mir nun bitte nicht mit dem Argument kommen, ein Mensch in seiner Position müsste eigentlich klug genug sein. Aber vielleicht tut er auch nur so blöd und will nach 2 seine Interessen durchsetzen.

    Letztlich ist's egal. Samstag geht's auf die Straße, in zwei Monaten ins Wahllokal.

    Meinungsfreiheit hat Grenzen. Öffentlich zu Terroranschlägen aufzurufen ist nicht ok.

    Bestimmte Inhalte spiegeln auch gar keine Meinung wieder, z. B. wenn ein Massenmörder seine Taten filmt. Sicher besteht ein öffentliches Interesse an diesen Aufnahmen, z. B. um den Tatverlauf nachvollziehen zu können. Auf der anderen Seite stehen aber die Persönlichkeitsrechte der Opfer. Und die gewichte ich hier höher.

    Bei anderen Inhalten (Kinderschändung) dürfte allgemeiner Konsens bestehen, dass diese komplett gelöscht gehören, auch wenn das natürlich ebenfalls Zensur ist.

    Also ja, ich bin für Regeln. Aber das was die sich dort ausgedacht haben taugt mal wieder nichts.

    Und hey, ich bin ja nichtmal kategorisch gegen Uploadfilter. Aber die sollten verhältnismäßig sein, z. B. nur bit-identische Dateien blocken. Das lässt sich ohne großen Aufwand implementieren, aber lässt sich natürlich mit wenig Aufwand umgehen. Große Plattformen können meinetwegen etwas ungenauer filtern, solange sie auf "im Zweifel durchlassen" eingestellt sind.

    Um das mit dem Thema Fahrrad zu vergleichen: Man könnte auch Fahrradhelme fordern, um Radfahrer vor LKW-Rechtsabbiege-Unfällen zu schützen.

    Nein. Es verstößt gegen § 45 (9) StVO. ;)

    Die Regierung bräuchte nur die Änderung von §3 Abs. 3 Nr. 1 StVO beschließen:

    Zitat

    Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 5030 km/h,

    Wenn man ein exklusives Nutzungsrecht an eine Verwertungsgesellschaft vergibt, dann hat man in der Regel auch den Anspruch auf eine Vergütung vereinbart.

    Die Zahlen sind schon etwas älter, aber vermutlich in der Größenordnung auch heute so.

    https://www.delamar.de/musikbusiness/…verdienen-1926/

    An einem Musik-Album das man im Ladengeschäft für 15,90€ (inkl. USt.) kaufen kann, verdient der Künstler 1,58€, knappe 10%.

    Der Rest versickert auf dem Weg dorthin.

    Das ist keine Vergütung, sondern eine Frechheit. Gerade bei Downloads entstehen quasi keine Vertriebskosten. Vom Netto-Verkaufspreis sollte der Künstler so 90% kriegen, der Vertrieb 10%. Und obendrauf natürlich USt.

    Dann könnte man ein Album für 5€ anbieten. Mehr Verkäufe, ein Vielfaches der Einnahmen für die Künstler.

    ... Aber die API-Gegenseite kann man meines Wissens leider nicht einfach so implementieren, sondern muss das erstmal beantragen. Deshalb wird der nPa auch fast nirgends genutzt. Schade eigentlich, da Altersverifikation, einloggen mit Pseudonym etc. eigentlich ganz nett wäre.

    Das ist wohl so. Aber ich frage mich, ob man einen privatwirtschaftlichen Zwischen-Anbieter etablieren könnte. Der würde diese API implementieren mit allem was dazu gehört, und für Webseitenbetreibern einen einfachen und unkomplizierten Service anbieten. Gebühren irgendwas im Bereich von 1€/Neuer User, 10 User/Monat kostenlos.

    Aber ob das rechtlich möglich ist... keine Ahnung.

    Die Feststellung der Fahrlässigkeit gehört doch bereits zur Anwendung des Rechts, oder?

    Ja, aber ich mache dem Gericht hier keinen Vorwurf. Es steht nunmal geschrieben, dass man bei Rot nicht in Kreuzungen einfahren darf und dass es 60€+1P kostet, wenn man's doch tut. Es wurde in der mündlichen Verhandlung auch klar gesagt, dass Radfahrer notfalls mit Schritttempo an grüne Ampeln ranfahren müssen. Das Zitat vom Verkehrsministeriums stößt ins selbe Horn. Es ist eine Owi, sie wird in der Praxis aber nach Lust und Laune nicht geahndet, außer der Täter hört auf den Namen Malte.

    Da das Urteil aus meiner Sicht den unteren Gesetzen und der StVO entspricht, greife ich auf unser Grundgesetz zurück, gegen welches die StVO verstößt. Die StVO muss korrigiert werden, danach kann das Urteil in einen Freispruch geändert werden.

    https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__337.html

    Zitat

    (1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruhe.
    (2) Das Gesetz ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.

    https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__344.html

    Zitat

    (1) Der Beschwerdeführer hat die Erklärung abzugeben, inwieweit er das Urteil anfechte und dessen Aufhebung beantrage (Revisionsanträge), und die Anträge zu begründen.
    (2) Aus der Begründung muß hervorgehen, ob das Urteil wegen Verletzung einer Rechtsnorm über das Verfahren oder wegen Verletzung einer anderen Rechtsnorm angefochten wird. Ersterenfalls müssen die den Mangel enthaltenden Tatsachen angegeben werden.


    Wenn man das Urteil angreifen will, muss man also darlegen, welche Rechtsnorm wie verletzt wurde.

    Im OWiG finde ich spontan nichts. Es bleibt aus meiner Sicht der allgemeine Gleichheitssatz nach §3 Abs. 1 GG.

    Fall 1: Radfahrer fährt 0.6 Sekunden nach Ende der Grünphase in die Kreuzung ein. Es war unmöglich (Anhalteweg, Physik) noch rechtzeitig zu halten.

    Fall 2: Autofahrer fährt 0.6 Sekunden nach Ende der Grünphase in die Kreuzung ein. Es war unmöglich (Anhalteweg, Physik) noch rechtzeitig zu halten.

    Es darf nicht sein, dass einer eine OWI begeht, der andere aber legal handelt.

    Zitat von BVerfG

    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, dass eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten. Die rechtliche Unterscheidung muss also in sachlichen Unterschieden eine ausreichende Stütze finden.

    Natürlich fahren Radfahrer langsamer als Autofahrer. Wenn man daraus verschieden lange Gelbphasen oder Tolerenzen ableitet, wäre das gerechtfertigt. Aber Radfahrern wird laut Gesetz keinerlei Tolerenz zugestanden.

    Für viele ist Radfahren also nicht einfach nur ein "Lebensgefühl" irgendwelcher grüner, sich von der Masse abgrenzen wollender, gut verdienender obere-Mittelschicht-Hipster, sondern die einzige Möglichkeit, irgendwie von A nach B zu kommen...

    Für viele ist das Fahrrad auch einfach ein Verkehrsmittel, das seinen Zweck erfüllt: Schnell und stressfrei von A nach B kommen.

    Mit Öffis oder PKW würde ich auf vielen meiner Strecken doppelt so lange brauchen.

    Nein. Der ÖPNV sollte meiner Ansicht nach generell kostenfrei und völlig über Steuern (auf hohe Einkommen, Unternehmensgewinne, Erbschaften und Kapitaleinkünfte) finanziert werden.

    Idealerweise wäre das so. Aber zumindest in Hamburg sind trotz der Fahrpreise zu Stoßzeiten die Busse und Bahnen überfüllt. Kostenloser ÖPNV würde das nur noch schlimmer machen. Außerdem ist immer zu befürchten, dass kostenloser ÖPNV den Radverkehr kannibalisiert. Ach, du kennst diese Argumente eh alle.

    Es gibt viel zu viele KFZ. Die Zahl muss drastisch verringert werden. Man kann das über Anreize versuchen zu lösen, aber dafür sind viele Menschen zu bequem. Man kann es über Verbote lösen, aber gerade die Reichen finden immer Möglichkeiten, sowas zu umgehen. Und poitisch sind Verbote derzeit nicht hoch im Kurs. Oder man löst es über den Geldbeutel. Das trifft natürlich zuert die mit wenig Geld.

    Man könnte nun Prestigeobjekte (SUVs, viele PS, usw.) extrem hoch besteuern. Kleinstwagen könnte sich die breite Masse leisten. Aber dadurch würde die Menge der KFZ kaum sinken.

    Parkplätze verringern und Parkplatzpflicht (KFZ-Besitz nur wenn den auch irgendwo hinstellen kann) einführen? Reiche können sich auch Parkplätze leisten. VIelleicht könnte ein Teil der Parkplätze solidarisch vergeben werden.

    Man kann das Thema drehen und wenden wie man will. Wenn man weniger KFZ will, dann wird es immer zuerst die treffen, die wenig Geld haben. Das finde ich grundsätzlich auch in Ordnung, aber für diese Menschen braucht es Alternativen. Z. B. einen gut ausgebauten ÖPNV. Oder Fahrrad oder E-Bike.