Ku'damm-Raser wegen Mordes verurteilt
Das Urteil ist vermutlich noch nicht rechtskräftig. Aber ich gehe davon aus, dass das Gericht diesmal sorgfältiger gearbeitet hat.
Edith: Steht ja drin im Artikel, Revision wurde schon eingelegt.
Ku'damm-Raser wegen Mordes verurteilt
Das Urteil ist vermutlich noch nicht rechtskräftig. Aber ich gehe davon aus, dass das Gericht diesmal sorgfältiger gearbeitet hat.
Edith: Steht ja drin im Artikel, Revision wurde schon eingelegt.
SPD
Die SPD hat doch für diese Legislaturperiode nur noch ein Ziel: Durchhalten.
Nun nachdem die Sache durch ist, hab ich endlich einen Link zur deutschen Übersetzung gefunden: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document…-271-271_DE.pdf
ZitatAlles anzeigen„Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten“ bezeichnet den Anbieter eines
Dienstes der Informationsgesellschaft, bei dem der Hauptzweck bzw. einer der
Hauptzwecke darin besteht, eine große Menge an von seinen Nutzern hochgeladenen,
urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen zu speichern und
der Öffentlichkeit Zugang hierzu zu verschaffen, wobei dieser Anbieter diese Inhalte
organisiert und zum Zwecke der Gewinnerzielung bewirbt.
Dieses Forum ist sicherlich ein "Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft".
Die meisten hier hochgeladenen Inhalte (wie z. B. dieser Text) dürften aber urheberrechtlich nicht geschützt sein, einfach weil die nötige Schöpfungshöhe fehlt. Vieles sind bloße Meinungsäußerungen oder künstlerisch irrelevante Schnappschüsse von gammeligen Verkehrsanlagen.
Gewinnerzielung findet keine statt und dürfte auch nicht der Zweck sein. Die Kosten übersteigen die Einnahmen bei Weitem, und dabei wird's wohl auch bleiben.
§17 (ehemals §13) ist damit nicht anwendbar.
Wie das mit §15 (§11) genau aussieht weiß ich nicht. Vom Gefühl her wird sich nicht viel ändern. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger gibt's ja in Deutschland eh schon.
Hoffentlich wird bald die Namensliste veröffentlicht, wer wie abgestimmt hat. Dann heißt es, sich auf Ende Mai vorzubereiten.
Nachdem die Reform angenommen wurde, können wir wohl bald zusperren
Erstmal muss das die Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden. Und ich gehe nicht davon aus, dass Foren wie dieses unter die Regeln fallen; weil es nicht profitorientiert ist. Dafür ist sich dann aber der genaue Wortlaut anzuschauen, sobald er verfügbar ist.
der sich mutmaßlich sowohl hinsichtlich des Urheberrechts als auch zu technischen Aspekten ziemlich gut auskennt
Ja, der Herr Heidrich hat schon Ahnung wovon er redet.
Man könnte aber die Kfz links parken lassen und rechts einen breiten, abgepollerten
errichten oder nicht? Nach rechts sind ja auch kaum Auffahrten, sodass die Abbieger-Problematik fast wegfiele.
Dafür musst du rechts erstmal einige Bäume umholzen, die rechts zwischen Fußweg und Fahrbahn in Pflanzinseln stehen.
Das Problem ist, dass links von diesen Inseln KFZ geparkt werden.
Ob dann rechts oder links geparkt wird ist egal, es wäre genug Platz vorhanden.
Eine Protected Bike Lane braucht man dort einfach nicht. Poller sind eine Unfallgefahr für Radfahrer.
Man muss sich also entscheiden: Schnelles Vorankommen für alle; Bäume; Parkplätze. Zwei aus Drei kann man bekommen, nicht alles.
Ich glaube die Polizei hat sich die StVO ausgedruckt und spielt Darts. Dort wo der Pfeil hintrifft wird dann gezielt kontrolliert. Heute war's wohl Anlage 2, Nr. 21.
Hier ein Bild von dem Raaadweg im Wiesendamm. An späteren Grundstücksauffahrten ist ebenfalls wieder rotes Pflaster, in einer Linie mit dem durch Striche abgetrennten Asphaltstreifen.
Und auf der Fahrbahn nochmal die Dooring Zone. Das Rad steht dort ganz knapp außerhalb des Gefahrenbereichs. Wenn man links noch 1.5m Sicherheitsabstand raufrechnet, passt vielleicht noch ein anderes einspuriges Fahrzeug vorbei. Aber ganz sicher kein PKW oder LKW.
Strecken gefahren, die auf der Karte (OSM) nach toller Abkürzung und schneller Radwegeverbindung aussahen, in der Praxis sich dann aber als ne einspurige Schlaglochpiste mit Pfützenslalom entpuppten.
Ich hoffe doch, dass du die entsprechenden Attribute in OSM hinzugefügt hast, damit der nächste nicht in dieselbe Falle tappt?
Von daher finde ich persönlich die Forderungen nach besserer Radinfrastruktur an Hauptverkehrsstraßen für nicht verkehrt. Wo bei ich persönlich lieber auf geeigneten Nebenstraßen und "Radschnellwegen" unterwegs bin, deren Ausbau ich ebenfalls ausdrücklich unterstützen kann.
In Hamburg sind Hauptstraßen häufig deutlich kürzer als Alternativrouten und die Ampeln sind vorteilhafter geschaltet. Man kommt einfach schneller voran und spart Zeit.
Wenn es die Wahl gibt zwischen einer Hauptstraße und einer guten autofreien Alternative die etwa gleich lang ist, meide ich natürlich auch die Hauptstraße. So zum Beispiel die 2.5km lange "Oberhafenconnection". Komplett autofrei, breit, bestens ausgebaut.
Leider lässt sich sowas nicht überall einrichten, die Stadt ist schließlich schon zugebaut.
Im Wiesendamm gibt es keinen Radweg sagt selbst die Polizei. Okay, keine Benutzungspflicht für Gehwege. Hää?
Hat sie das gesagt?
Dass es dort keine RWBP gibt ist unstrittig, aber einen Radweg gibt es dort meiner Ansicht nach.
Auf mich wirkt der Artikel eher neutral.
Aus meiner SIcht lag natürlich eine Nötigung durch beide Verkehrsteilnehmer vor.
Aber nicht jede Nötigung ist strafbar!
Zitat(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Gibt es die Linie überhaupt noch? Auf den Bildern sieht es nicht so aus.
Ich meine ja. Aber 100%ig sicher bin ich mir nicht. Auf den Bildern meine ich die Linie sehen zu können.
Nächstes mal wenn ich da bin mach ich mal'n Bild.
Gilt so eine Linie überhaupt als Radweg?
In Hamburg ist alles ein Radweg, was man als solchen erkennen möchte. Wir benutzen ja grundsätzlich auch keine sondern nur
und ggfs. mal
.
Ein erschreckendes Beispiel warum abgetrennte Radwege so notwendig sind.
Was man im Wiesendamm braucht sind Überhol-Möglichkeiten.
{Exkurs, welche es derzeit gibt}
Bezüglich der in § 5 Abs. 4 S. 2 StVO geforderten Sicherheitsabstände sehe ich hier keinen Spielraum, um auf der verbleibenden Restfahrbahn einen ordnungsgemäßen Überholvorgang durchzuführen
Es gibt im Wiesendamm vier Möglichkeiten zum Überholen-Lassen:
{Ende Exkurs}
Der Radentscheid will getrennte Infrastruktur. Die mag an manchen Straßen Sinn machen, aber am Wiesendamm braucht man sowas nicht. In Ostrichtung ist das Überholen inzwischen kein Problem, dank ungeschütztem Radfahrstreifen. Selbst wenn da ab und an (später nachmittag etwa jedes 4. mal) jemand parkt.
Magermodel
Die sollte mal ihre Ernährung in Griff kriegen, wäre besser für ihre Gesundheit.
Auf dem Video filmt offenbar aus einem Führerhaus eines Lastkraftwagens heraus jemand die Fahrt durch den Hamburger Wiesendamm von Osten nach Westen, fährt dem vor ihm fahrenden Radfahrer extrem dicht auf, hupt mehrmals und beleidigt ihn durchs offene Fenster, weil der Radfahrer nicht auf dem bestens ausgebauten und breiten Radweg gefahren ist. Was dem LKW-Fahrer aber nicht auffällt, auf dem Video aber gut zu erkennen ist: Es gibt dort gar keinen Radweg. Und unter Berücksichtigung etwaiger Sicherheitsabstände zu parkenden Kraftfahrzeugen verhält sich der Radfahrer grundsätzlich einwandfrei.
Es gibt dort einen "Radweg". Das Hochbord ist per weißem Strich zweigeteilt:
https://www.mapillary.com/map/im/EJ-4oBQJcU8Xl1Vv-1NkJA
Ich fahr dort mehrfach pro Woche lang (auf der Fahrbahn!), aber meistens abends. Gibt ca. jedes dritte Mal Stress mit irgendwem.
Gäbe es dort keine 2. Reihe-Parker, gäbe es auch genug Platz zum Überholen.
In der Gegenrichtung wo es nun seit längerer Zeit einen Radfahrstreifen gibt, ist inzwisches alles super entspannt.