Übrigens: Wenn man das einen Anwalt machen lässt, wird man nach meiner Erfahrung kaum mit den üblichen Sätzen aus der Anwaltskostentabelle auskommen, sondern eine gesonderte Vergütung vereinbaren müssen, die nach unserer vorsichtigen Schätzung und meinen Nachfragen bei verschiedenen Anwälten im Endeffekt zwischen 3.000 und 7.000 Euro gelegen hätten. Im Erfolgsfall bekäme man aber offenbar nur die Kosten aus der Tabelle zurück, also anscheinend knappe 500 Euro (???), den Rest zahlt man dann aus der eigenen Tasche drauf fürs gute Gefühl, im Recht gewesen zu sein.
So ist es, das richtet sich nach RVG.
Anwalt ist aber ein sehr gut bezahlter Job mit deutlich dreistelligen Stundensätzen.
Ein Anwalt wird sich also nicht mehrere Tage mit einem Fall beschäftigen, für den er nur nach RVG bezahlt wird.
Für 500€ kriegt man max. 2-3 Stunden. Das reicht kaum mehr als sich das Urteil durchzulesen und eine Standard-Rechtsbeschwerde "Verletzt materielles Recht" zu schreiben.
Es mag natürlich auch Anwälte geben, die einfach mal auf Geld verzichten und so ein Fall aus eigenem Interesse heraus durchziehen. Aber so jemanden müsste man dann wohl privat kennen.
Der Vorteil vom RVG ist: Wenn man einen Prozess verliert, bezahlt man den gegnerischen Anwalt auch nur nach RVG.
Insgesamt führst das System dazu, dass Rechtsstreitigkeiten häufig schon allein wegen der eigenen Anwaltskosten wirtschaftlich unsinnig sind, man ohne Anwalt aber deutlich schlechtere Aussichten hat.
Wer genug Geld hat, bekommt letztlich eher Recht zugesprochen.
Anwaltskosten waren letztlich auch der Grund, warum ich meine verlorenen Klagen nicht in die nächste Instanz gebracht hab. Für 3k€ hätte ich noch ernsthaft darüber nachgedacht, aber nicht für 30k€ was mich das im worst case hätte kosten können. Davon kann man sich viele OWIs leisten.