Beiträge von Gerhart

    Es müsste halt - wie im richtigen Leben auch - eine Möglichkeit zur eindeutigen Identifizierung der handelnden Personen in den Stunden oder Tagen nach der Handlung durch staatliche Institutionen ermöglicht werden.

    Und wozu?

    Relevante Straftaten werden offline begangen. Man kann schließlich keine Drogen oder Bomben per Internet verschicken.

    Sinnvoll wäre alleine, Doppelanmeldungen wirksam zu verhindern; siehe meine Post weiter oben. Dafür braucht man die Anonymität nicht aufzuheben.

    Eine Meldung darüber darf natürlich nicht erfolgen, die Löschaktionen müssen geheim erfolgen

    Wo steht, dass dies geplant ist?

    Das wäre natürlich ein massiver Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien.

    Die USA praktizieren sowas seit längerer Zeit schon, siehe National Security Letter. Die Europäer brauchen ja nicht jeden Mist kopieren

    Ansonsten zur Umsetzung: Siehe meinen längeren Post. Man braucht keine Filter, um das eigentliche Ziel "Inhalte entfernen" zu erfüllen.

    Ich habe prinzipiell nichts gegen Zensur einzuwenden. Es gibt einfach Inhalte, die man (als Gesellschaft) nicht haben möchte.

    Lösen sollte man das aber primär nicht per Filter, weil es viel zu aufwendig und teuer ist, diese zu entwickeln und weil es zu viele false-positives gibt.

    Auch kann man von einer kleinen Webseite nicht verlangen, innerhalb von 12 Stunden nach Aufforderung irgendwas zu sperren.

    Ein vollautomatisches Notice-and-Takedown-System fände ich hingegen gut. Berechtigte Behörden könnten dann per Schnittstelle direkt konkrete Inhalte sperren, ohne dass der Webseitenbetreiber tätig werden braucht.

    In der Sperr-Anfrage muss stehen, wer die sperrende Behörde ist, was genau gesperrt werden soll, und aus welchem Grund. Diese Daten müssen detailliert und automatisiert verarbeitbar sein. Und die Anfrage muss kryptographisch signiert sein, damit man sie nicht fälschen kann.

    So eine Anfrage könnte dann z. B. sein: Behörde: LfV Hamburg; Inhalt: Video-URL+Checksumme; Grund: StGB111/Terror/Rechtsradikal/"Aufruf Flüchtlingsheime anzuzünden".

    Der Server würde die Anfrage sofort verarbeiten, das Video sperren, der User der das hochgeladen hat, würde sofort eine Sperre bekommen.

    Soweit der Fall, wenn der Verfassungsschutz endlich mal zum Augenarzt gegangen ist und alles läuft wie es soll.

    Der betroffene User könnte aber auch gegen die Sperrung protestieren; ein Moderator schaut sich das dann an und kann nachvollziehen, dass der gesperrte Inhalt tatsächlich ein Aufruf ist, gegen Kohlekraftwerke zu demonstrieren.

    Diese fehlerhafte Sperr-Anforderung würde publik gemacht werden; im Extremfall wäre die Behörde zum Schadensersatz verpflichtet.

    Wenn eine Behörde immer wieder Missbrauch treibt, kann ihr der Webseitenbetreiber auch einfach das Recht entziehen, Inhalte zu sperren.

    "Illegale" Webseiten könnten für sich selbst festlegen, welche Arten von illegalen Inhalten sie haben möchten und welche nicht. Eine Filesharing-Plattform für Videos aller Art könnte entscheiden, dass CP nicht akzeptabel ist. Behörden können das dann sofort runternehmen. Aber Aufforderungen, einen neuen Kinofilm zu sperren, würden einfach ignoriert werden.

    Die Gesetze müssten entsprechend gestaltet werden, dass Webseitenbetreiber tatsächlich noch entscheiden dürften, Behörden nach wiederholtem Missbrauch zu sperren und (falsche) Sperr-Anforderungen öffentlich an den Pranger zu stellen.

    Und um Missbrauch noch unattraktiver zu machen, könnte man das alles auf freiwilliger Basis machen. Wenn eine automatische Sperraufforderung nicht möglich ist, müsste der herkömmliche Weg beschritten werden. Da müssen dann auch sinnvolle Bearbeitungszeiten eingeräumt werden.

    Uploadfilter bräuchten nur identische Inhalte automatisch sperren; so sind false-positives ausgeschlossen.

    Eine andere sinnvolle Maßnahme wäre, per geeignetem technischem Verfahren Doppel-Anmeldungen von Usern zu verhindern. Wenn ein User gesperrt ist, könnte der sich nicht unter neuem Namen neu anmelden. Ich bin überzeugt, dass man das datenschutzfreundlich hinbekäme, in dem Sinne, dass kein Rückschluss auf die Identität des Users möglich ist.

    Was man nun aber "Terrorismus" nennen möchte, muss jedes Land für sich selbst entscheiden. Dafür gibt es keine technische Lösung.

    Übrigens: Wenn man das einen Anwalt machen lässt, wird man nach meiner Erfahrung kaum mit den üblichen Sätzen aus der Anwaltskostentabelle auskommen, sondern eine gesonderte Vergütung vereinbaren müssen, die nach unserer vorsichtigen Schätzung und meinen Nachfragen bei verschiedenen Anwälten im Endeffekt zwischen 3.000 und 7.000 Euro gelegen hätten. Im Erfolgsfall bekäme man aber offenbar nur die Kosten aus der Tabelle zurück, also anscheinend knappe 500 Euro (???), den Rest zahlt man dann aus der eigenen Tasche drauf fürs gute Gefühl, im Recht gewesen zu sein.

    So ist es, das richtet sich nach RVG.

    Anwalt ist aber ein sehr gut bezahlter Job mit deutlich dreistelligen Stundensätzen.

    Ein Anwalt wird sich also nicht mehrere Tage mit einem Fall beschäftigen, für den er nur nach RVG bezahlt wird.

    Für 500€ kriegt man max. 2-3 Stunden. Das reicht kaum mehr als sich das Urteil durchzulesen und eine Standard-Rechtsbeschwerde "Verletzt materielles Recht" zu schreiben.

    Es mag natürlich auch Anwälte geben, die einfach mal auf Geld verzichten und so ein Fall aus eigenem Interesse heraus durchziehen. Aber so jemanden müsste man dann wohl privat kennen.

    Der Vorteil vom RVG ist: Wenn man einen Prozess verliert, bezahlt man den gegnerischen Anwalt auch nur nach RVG.

    Insgesamt führst das System dazu, dass Rechtsstreitigkeiten häufig schon allein wegen der eigenen Anwaltskosten wirtschaftlich unsinnig sind, man ohne Anwalt aber deutlich schlechtere Aussichten hat.

    Wer genug Geld hat, bekommt letztlich eher Recht zugesprochen.


    Anwaltskosten waren letztlich auch der Grund, warum ich meine verlorenen Klagen nicht in die nächste Instanz gebracht hab. Für 3k€ hätte ich noch ernsthaft darüber nachgedacht, aber nicht für 30k€ was mich das im worst case hätte kosten können. Davon kann man sich viele OWIs leisten.

    Der Bundesrat hat sich schon mal bezüglich des Darknets positioniert und wie es bei unserer Politik momentan liebgewonnener Brauchtum ist, in einer technisch inkompetenten Art und Weise: Bundesrat beschließt Gesetzesvorlage zu Darknet-Dienste-Verbot und Postgeheimnis

    hmm..

    https://netzpolitik.org/2019/bundesrat…ste-gefaehrden/

    und

    https://netzpolitik.org/2019/bundesrat…tz-auf-den-weg/

    bietet noch paar mehr Infos.

    Aber ich bin gerade zu müde mir das reinzuziehen.

    Generell begrüße ich es, wenn gegen den Handel mit illegalen Gütern vorgegangen wird. Aber über die genauen Maßnahmen kann und muss man sicher streiten.

    Hat denn irgendeine Petition jemals irgendetwas bewirkt?

    Wenn die T-130-Petition erfolgreich wird, muss sich der Petitionsausschuss damit beschäftigen. Kann natürlich nach dem Motto ablaufen "Haha, was für Spinner. Das verstößt doch gegen jeglichen Menschenverstand!".

    Aber es ist davon auszugehen, dass die Presse darüber berichten wird. Und dann denken wieder paar Menschen nach und ändern ihre Meinung hin zum Tempolimit. Knapp jeder zweite (51% laut einer Umfrage aus dem Januar) will schon ein Tempolimit.

    Es ist ein langsamer Prozess, aber steter Tropfen höhlt den Stein.