Beiträge von Gerhart

    Angenommen, ich schubse im Museum jemanden, der stolpert und haut eine teures Ausstellungsstück vom Sockel. Ich haue unerkannt ab. Ist nun der Geschubste Schuld (weil "fahrlässig" gestolpert?) und muss den Schaden ersetzen (sind wir beide dann etwa "Gesamtschuldner"?)...!? Eher nicht. Da kann es meiner Ansicht nach auch keine Rolle spielen, ob ich oder der Geschubste Hausverbot hatten. Im Grunde wird hier die Missachtung einer Radwegbenutzungspflicht missbraucht, um dem eigentlichen Opfer nochmal eins reinzuwürgen!

    Um's nochmal zu wiederholen: Aus dem Urteil geht nicht hervor, dass es diesen LKW überhaupt gegeben hat. Der Radfahrer hat's behauptet, ob an der Behauptung was dran ist, wissen wir nicht. Wenn das Gericht auch keine Belege hatte, dass es diesen LKW gab, ist das Urteil dem Grunde nach richtig.

    Der geschädigte PKW-Halter hat seinen Schaden selbstverständlich ersetzt zu bekommen. Der Radfahrer darf nun gerne versuchen, den LKW-Fahrer in Regress zu nehmen.

    Den Kram mit der RWBP hätten die trotzdem lassen sollen.

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    Danke für's Bildermachen! Ach wäre es doch schön, wenn man sich für Radverkehrsinfrastruktur auch mal soviel Mühe geben würde.

    Stattdessen werden maximal dringend nötige Sanierungsarbeiten am Bestand durchgeführt (Kopfsteinpflaster ist natürlich erhaltenswert) und hinterher das Label "Veloroute" draufgeklebt.

    Davon abgesehen halte ich dieses Projekt prinzipiell für sinnvoll. Der freiwerdende Platz kann sicherlich sinnvoll genutzt werden. Und vielleicht gibt's auch was für Radfahrer, z. B. eine neue kreuzungsfreie Verbindung zwischen Süder- und Norderelbbrücke?

    Hoffe du kriegst dein Brompti wieder entsandet :)

    Sicher?

    Ja. Man kann unmögliche Dinge nicht erzwingen.

    Außerdem ist der Vergleich nicht gut. Posteo betreibt einen Kommunikationsdienst, für den besondere Gesetze gelten. Wenn man davon ausgeht, dass sich der Account-Inhaber zu einem späteren Zeitpunkt nochmal einloggt, kann man natürlich technische Vorkehrungen treffen, dessen IP-Adresse dann zu protokollieren.

    Und zu guter Letzt habe ich eine technische Lösung beschrieben. Man kann immer Gesetze erlassen, die solche Lösungen verbieten.

    Meine Idee ist es, dass man keine solchen Gesetze erlassen braucht.

    Auf eine solche Datenhalde so aufzupassen, dass dort NIE NIE NIEMALS UNTER KEINEN UMSTÄNDEN irgendwelche unauthorisierten Zugriffe erfolgen ist IMHO unmöglich. Und falls es kein Hack ist, der das "nahezu" aus der Betrachtung entfernt, wird es früher oder später ein Gerichtsbeschluss sein.

    Entsprechend vorausplanen, dann geht das alles. Auch ein Gerichtsbeschluss kann nicht erzwingen, Daten herauszugeben, die man gar nicht hat.

    Personalausweis fällt übrigens raus. Um ein Diensteanbieter nach Personalausweisgesetz zu werden, braucht man erstmal einen großen Haufen Geld, Größenordnung 50k€.

    Wie verfahre ich, wenn es zwar eine Aufstellfläche zum indirekten Linksabbiegen innerhalb einer ampelgeregelten Kreuzung gibt, aber keinen für den Radverkehr gültigen Signalgeber, weil ich aus der Aufstellfläche heraus nur den Signalgeber für Fußgänger sehen kann oder sich der Signalgeber für den Fahrverkehr hinter mir befindet?

    Wenn du erstmal in der Kreuzung drin bist, bist du drin. Dann kannst du dein Abbiegemanöver beenden, sobald es passt; du brauchst keine weiteren Signalgeber beachten. So hatte es zumindest mal die Polizei erklärt.

    Nur mal so als Beispiel, keine Angabe wie die 90% zustande kommen, einfach mal behaupten.

    Die Beispiele kann ich dir liefern:

    1. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.
    2. Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelb-rote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden.
    3. Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden.
    4. Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.
    5. Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt.
    6. Messfahrzeuge der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn (§ 1 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.
    7. Sensen, Mähmesser oder ähnlich gefährliche Geräte sind wirksam zu verkleiden.
    8. Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf
      den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.
    9. Zur Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen und zu deren Betrieb einschließlich ihrer Beleuchtung ist der Baulastträger verpflichtet, sonst der Eigentümer der Straße.
    10. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.

    Dito. Es ist auf Dauer nicht realistisch, dass der Staat einen Raum duldet, in dem Menschen im Fall von Straftaten nicht eindeutig identifizierbar sind.

    Typische Netzvergehen wie Urheberrechtsverletzungen, Datenschutzverstöße u.ä. bleiben viele Jahre online und können dem "Täter" sicherlich auch Jahre (Jahrzehnte) später noch auf die Füße fallen. Das ist ein Problem, das die Gesellschaft diskutieren müsste.

    Die "Vergehen", um die es hier geht sind hauptsächlich Urheberrechtsverletzungen, Beleidigungen, Trollen, usw. Diese rechtfertigen in den allermeisten Fällen keine Strafverfolgung. Rausschmiss genügt.

    Man braucht die Anonymität nicht aufheben, um die Probleme in Griff zu kriegen.

    Echte Straftaten wie Betrug oder Handel mit illegalen physischen Gütern, bei denen das Internet nur Hilfsmittel ist, müssen die Strafverfolger mit herkömmlichen Mitteln bekämpfen. Oder Gesetze ändern, dass bestimmte Güter (Cannabis) legal werden.

    Die Polizei kann jederzeit die Identität von bestimmten Personen feststellen.
    Der Aufwand dafür ist aber so hoch, dass es nur selten ohne Anlass gemacht wird.

    Die Polizei sucht sich die Anlässe wenn sie will. Geschätzt hat die Polizei schon 10x meinen Ausweis verlangt.

    Die österreichische Bundesregierung will Ausweiszwang im Internet einführen und ich muss wohl nicht lange erklären, welche Auswirkungen das hat. Es geht der Bundesregierung offenbar vor allem um die Einschränkung der Kommentarspalten beim Standard, wobei die Anhänger der FPÖ eigentlich auch nicht gerade die allerfeinste Prosa ins Internet tippen und von einem Klarnamenzwang ebenso abgeschreckt werden könnten. Und selbst wenn das zu weniger Hass im Netz führt, sind wieder einmal die Anforderungen an die Betreiber zur Verizifierung der Benutzer und die Einhaltung eines entsprechend hohen Datenschutzniveaus für die meisten kleinen Webseiten nicht zu leisten.

    Ich befürworte ein System, das Doppelanmeldungen wirksam verhindert, aber dabei die Anonymität der Nutzer nahezu nicht einschränkt.

    Wenn sich also jemand arg danebenbenimmt, fliegt er einfach permament raus.

    Ich hatte schon die Idee, einen entsprechenden Dienst auf Basis vom elektronischen Personalausweis oder anderen Identitäten (z. B. Konto-Daten oder Mobilfunknummern) zu bauen. Den Dienst könnte man anderen Webseiten kostenpflichtig anbieten; deren Aufwand wäre nicht hoch, die Kosten sehr überschaubar.

    Direkte Anmeldung mit Klarnamen an jeder Webseite ist Unsinn. Der Aufwand ist in der Tat viel zu groß.

    EInfach die Schilder ignorieren und irgendwie fahren wie's gerade mal passt. Alles andere hat da keinen Sinn.

    Sobald die Baustelle fertig ist, besteht zumindest die Chance, das langfristig in Ordnung zu kriegen. Aber solange sich da einmal pro Woche die Verkehrsführung ändert...

    Ja, Brücken für Rad- und Fußverkehr wären schon gut, aber dann müsste man ganz hoch, über die Oberleitung der Bahn.

    Unten durch. Entweder ebenerdig durch den westlichen Tunnel: Da sind laut Plan 10.5m für Fuß- und Radverkehr vorgesehen. Die legt man dann an der östlichen Seite vom Westtunnel zusammen. Oder man schaut, dass man unterhalb vom Tunnel eine zweite Ebene einführen kann.

    Brücken für den Fuß- und Radverkehr ist hier wohl wirklich nicht so einfach.

    Man müsste, wenn man den Gehweg auf der Ostseite weiterhin nutzen bzw. ausbauen möchte, einen separaten Bypass unterhalb des Bahndamms errichten, was aber nicht möglich sei.

    Natürlich ist sowas möglich. Aber kostet halt Geld und hat ggfs. ne längere Sperrung des Bahnverkehrs zur Folge.

    Ansonsten eine der drei linksabbiegespuren aufheben. Ich denke das würde von der Verkehrsmenge her passen.

    Wenn man die Kreuzung eh schon umbaut, könnte man das nicht komplett kreuzungsfrei machen, also Fuß- und Radverkehr oberhalb oder unterhalb von den KFZ führen. Kostet zwar auch Geld, aber ist schließlich eine der wichtigsten Kreuzungen in Hamburg.

    Darf man? Müsste man sehen wie die Ampelschaltung ist ob das sinnvoll und gefahrlos machbar ist.

    Nunja, man muss schauen, dass man die Fußgänger rechts neben einem nicht umfährt. Aber dann steht man auf einem reinen Linksabbieger in der Fahrtrichtung in die man möchte. Es können in dem Moment keine KFZ dazukommen, die stehen vor der Radfurt, die man gerade verlassen hat. Quer- oder Gegenverkehr gibt's auch nicht. Also passt schon.

    Und man muss aufpassen, weil dort laut Plan keine Ampel steht. Also losfahren, wenn der rückwärtige Verkehr losfährt.

    Verboten ist das ganze wegen: "Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen."

    Und wenn Du über die Warburgstr. fährst? Müsste man eigentlich die Veloroute auch entsprechend ausschildern dann.

    Das könnte durchaus eine Option werden. Oder man fährt über den Radweg auf die Warburgstraße und wartet dann dort auf's Grün. Muss sich auch zeigen wie es aussieht, wenn die Amis endlich mal in die Hafen City gezogen sind.

    Ohje, ohje.

    Man muss bei dem Knotenpunkt aber auch akzeptieren, dass es hier massiv KFZ-Verkehr gibt. Wenn man den Knoten menschengerecht umbauen will, müsste man vorher die KFZ wegkriegen.

    Die Rad-Verbindung aus Richtung Jungfernstieg zum Harvestehuder Weg wird deutlich besser: Man kann (ich sage nicht "dürfen") die Radfurt verlassen und sich auf den Linksabbieger stellen, der dann durch den östlichen Tunnel geht.

    Dafür wird die Gegenrichtung (Havestehuder Weg Richtung Neuer Jungfernstieg) deutlich schlechter. Wo man derzeit regelkonform direkt über die Kreuzung rüberfahren kann, landet man dann auf einem Hochbordradweg und muss mit großen Umwegen erstmal 5 Ampeln queren. Mit Glück hat man grüne Welle, aber es wird definitiv länger dauern als jetzt.

    Dammtor zur Lombardsbrücke wird künftig für mich heißen, dass man hinter der Kreuzung nicht mehr auf den Radweg auffahren kann.

    Positiv ist, dass die Warburgstraße zur Einbahnstraße wird.

    Kennedybrücke Richtung Dammtor dürfte etwas zügiger vorangehen als bisher.

    Der größte Verlierer bei der Planung wäre übrigens der Fußgänger. Wirkliche Gewinner gäbe es m.E. keine. So eine Planung kann man auch ganz sein lassen, einfach lassen wie's ist.