Beiträge von Gerhart

    Was ist eigentlich der Tatzeitpunkt bei Verstößen, die über einen längeren Zeitraum gehen?

    Wenn die Dauer entscheident ist (Parkt länger als 1 bzw. 3 Stunden), schreibe ich in meine Anzeigen "von" und "bis" rein. Und natürlich Fotos von beiden Zeitpunkten.

    Wenn die Parkdauer egal ist, dann den 1. Zeitpunkt.

    Bedeutet "mit Behinderung" nicht, dass jemand konkret behindert worden sein muss?

    So ist es. Deshalb schreibe ich Anzeigen auch nur, wenn ich selbst konkret behindert wurde. Bin ja nicht Knöllchen-Horst.


    für etwas über 50 % der eingegangenen Mails wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet

    Man muss je einige Angaben machen und Beweisfotos mitliefern. Klar, dass dann vieles nicht bearbeitet werden kann.

    Seh ich's richtig, dass man die Fotos an den Betreiber des DIenstes weitergibt? Das kann datenschutzrechtlich zum Problem werden.

    Wenn ein Radfahrer einen anderen überholt, dann dürfte ein Autofahrer nicht mehr überholen, weil sonst der Mindestabstand unterschritten wäre.

    Das wäre dann so. Aber siehe auch:

    Zitat

    Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

    Man dürfte als Radfahrer in der Situation keinen anden Radfahrer überholen. Tut man's doch, muss der KFZ-Verkehr warten wegen Abstandsregelung.

    *edit: Oder reichen die 1,85m zum Überholen aus, ohne dass ein daneben fahrender PKW den Abstand unterschreitet?

    Nein, reicht nicht. Wenn links tatsächlich schneller+lückenloser KFZ-Verkehr ist, kann nicht überholt werden.

    In der Praxis dürfte es fast immer möglich sein zu überholen, ggfs. mit kleinem Zeitverlust.

    Nehmen wir an, man hätte 11,50m Breite für den Fahrverkehr.

    Ich betrachte nur eine Hälfte. Das ganze ist symmetrisch:

    3.15m Fahrspur, inkl. halbem Strich der Fahrbahnmittel-Linie.

    1.85m breite schraffierte rüttelnde, aber überfahrbare, Fläche.

    0.6m Radfahrstreifen.

    0.15m Rüttelstreifen.

    Danach Bordstein und Fußweg.

    Macht in der Summe (und x2) deine 11.5m.

    Paar cm kann man sicher noch hin und herschieben.

    KFZ können sich auf ihrer Fläche ebenfalls frei bewegen. Abstand zum Radverkehr ist fest eingebaut. Begegnungsverkehr sollte auch passen.

    Radfahrer könnten sich auf ihren 60cm komplett frei bewegen. Überholvorgänge zwischen Radfahrern ist nur unter Ausnutzung der schraffierten Fläche (oder noch weiter links) möglich.

    vermutlich gäbe es keine Chance, erfolgreich gegen eine solche Benutzungspflicht zu klagen. Aber warum müsste dieser Weg dann benutzungspflichtig sein?

    Wenn eine Klage (durch alle Instanzen) keinen Erfolg hat, bedeutet das im Umkehrschluss, dass die Anordnung "auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist" und "auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter [Leib und Leben] erheblich übersteigt.".

    Meine Ansicht: Im Allgemeinen braucht auch bei besten Radwegen und hoher KFZ-Verkehrsstärke keine RWBP angeordnet werden. RWBP sollten nur in seltenen Ausnahmen angeordnet werden. Hat jemand mal paar 10k€ übrig und klagt das durch?

    Sie benutzten als Radfahrer vorschriftswidrig den rechten Seitenstreifen, obwohl ein Radweg vorhanden war

    Weil das in der StVO so drinsteht:

    Zitat

    Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden.

    Auf einer unbeschilderten Straße mit Seitenstreifen und Radweg darf man auf der Fahrbahn und dem Radweg fahren, aber nicht auf dem Seitenstreifen.

    Wenn es keinen Radweg gibt, darf man auf Fahrbahn und Seitenstreifen fahren.

    Unklar ist, ob die Regel auch anwendbar ist, wenn es einen linken Radweg gibt, den man nicht nutzen darf.

    Der Text liest sich so, als käme es überhaupt nicht darauf an, ob der Radweg benutzungspflichtig ist oder nicht?

    Richtig. Nur dass man dann i.d.R. auch nicht die Fahrbahn nutzen darf.

    Warum kostet es mindestens 25 Euro Bußgeld, wenn der Radfahrer bei [Zeichen 241-30] auf der Fußgängerfläche angetroffen wird, aber nichts, wenn der Fußgänger auf der Radfahrerfläche angetroffen wird?

    Verstoß gegen §25. Da es scheinbar keinen eigenen Tatbestand gibt, kostet das 5€.

    Ich glaube nicht, dass die Ansteckungsgefahr in Läden so riesig groß ist, insbesondere wenn man Abstand hält.

    Die Kontakte sind dafür einfach zu kurz. Eine Maske, auch eine schlechte, verringert das Risiko noch ein klein wenig und ist ein relativ unbedeutender EIngriff im Vergleich zu den anderne Maßnahmen.

    Die Masken gibt's inzwischen zu kaufen, teilweise auch für sehr wenig Geld oder gar umsonst.

    Geschäftsinhaber Reibach machen lassen

    Mag sein, dass manche Unternehmen das ausnutzen. Aber für viele Unternehmen geht es um die Existenz. Ich prognostiziere, dass es 2020/2021 sehr viel mehr Privatinsolvenzen geben wird als sonst.

    Es gibt in dieser Krise kein "richtig". Egal was man tut, es sterben Menschen.

    Ich bin damals auch mit dem Auto regelmäßig in Hamburg unterwegs gewesen. Auf Hauptstraßen immer so ~ 20km/h zuviel. Erwischt wurde ich nie. Aber selbst wenn: so what?

    Und das denken sich viele. Wer sich an die Regeln hält, ist ein Schleicher und wird behupt/bedrängt.

    Von daher: Schritt in die richtige Richtung.

    Ist doch niemand zu gezwungen, zu schnell zu fahren. Die Behörden sollen die Beschilderung ordentlich machen.

    Moderne Technik kann die Fahrer warnen, wenn sie zu schnell fahren.

    Du meinst diese überlastete Hauptverkehrsstraße, die weder Fuß- noch Radwege hat?

    Richtung Alster gibt es zwar eine Parkanlage, aber die dortigen Radwege sind teilweise soweit von der Fahrbahn entfernt, dass sie kaum noch zu der Straße gezählt werden dürften ;)

    Für den Knotenpunkt "Hohenfelder Bucht", wo nun schon gebaut wird, gibt es einsehbare Pläne. Schau mal ob du da fündig wirst: https://lsbg.hamburg.de/hohenfelder-bucht

    Ob und wie da eine Fahrradstraße in der Nebenfahrbahn schon eingeplant ist, weiß ich nicht.

    Der Knotenpunkt Kennedy-Brücke müsste meiner Ansicht auch komplett umgebaut werden, um so eine Fahrradstraße anzubinden. Da weiß ich aber noch von gar keinen Planungen.

    Frag mal den LSBG, der dürfte hier zuständig sein. Am Besten über "frag den staat", dann findet man das auch wieder.