Zitat von DPolGZur Sicherstellung der Einhaltung geltender Vorschriften geschlossener Verbände verlangt § 27 Abs. 5 StVO einen Verbandsführer.
Im Folgenden wird dargestellt, dass es tatsächlich keinen Verbandsführer gibt (dem stimme ich zu), und dass die CM deshalb kein Verband nach §27 StVO sein könne.
Leider wurde die StVO vor paar Jahren gegendert, so dass es nun lautet:
Zitat von StVOWer einen Verband führt, hat dafür zu sorgen, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.
Dem Wortlaut nach braucht es also keinen Verbandsführer zu geben. Aber wenn es diesen gibt, ...
Gegen §27 StVO spricht aber natürlich auch, dass die CM nicht in 2er-Reihe fährt und auch keine Lücken für den Querverkehr lässt.
Ich finde, dass der Artikel die CM und die Rechtslage gut einschätzt.