Beiträge von Gerhart

    Wenn ich daran denke, wie du Fahrrad fährst, wundere ich mich, was du dann noch für Sport machen wirst.

    Taekwondo. D.h. ich bin einer von diesen "Kampfradlern" ;)

    innerstädtisch 2*20 km? Wo gibt es denn sowas?

    Auckland, in Glen Eden gewohnt und nahe Flughafen gearbeitet. Wenn ich mir den Bus-Routenplaner heute anschaue kann man die Strecke mit viel Glück auch in ner Stunde schaffen, normal eher 90 Minuten. Wenn alles gutgeht.

    Wozu braucht man in der Stadt ein Auto?

    * Schweres/Sperriges Zeug transportieren, was mit nem Lastenrad auch nicht mehr geht.

    * Weite Entfernungen oder sonstiger triftiger Grund kein Rad zu fahren. Zusätzlich schlechte ÖPNV-Anbindung.

    Ich hab den Luxus, dass ich nur alle paar Jahre mal Sperrgut transportieren muss und dass ich mir eine Wohngegend gesucht habe wo die Strecken zu meinen regelmäßigen Zielen mit dem Rad für mich akzeptabel sind (Arbeit 5km, Sport 8km, bzw. Daheim->Arbeit->Sport->Daheim 19km).

    Ich hatte es aber auch schon da waren mir täglich 2x 20km zur Arbeit mit dem Rad zu weit und 2x 2 Stunden mit dem Bus zu lang. Lieber 2x 25 Minuten mit dem Auto.

    Es kann immer Lebensumstände geben, die die regelmäßige Nutzung von einem KFZ rechtfertigen. Aber sehr häufig wird's einfach nur Luxus / Faulheit sein.

    Auf den Twitterbildern die Malte verlinkt hat steht das KFZ mit der Front in Richtung der Pfeile auf der Fahrbahn. Macht den Eindruck als ob der Fahrer richtig herum abgebogen sei.

    Wo ich mir mein Bild mit den gelben Markierungen und den weißen Kratzspuren nochmal anschaue: Wird wohl so gewesen sein.

    Wie kann man beim Einfahren auf die Fahrbahn eine Radlerin erfassen und dann das Fahrrad komplett überrollen? Dazu braucht es schon eine höhere Geschwingkeit als schleifende Kupplung.

    Gas und Bremse verwechselt? Laut Artikel ist der Herr nach dem Unfall ein Stück zurückgesetzt, nochmal über das Rad rüber. Wie genau das funktioniert ist mir gerade unklar.

    Zitat von DPolG

    Zur Sicherstellung der Einhaltung geltender Vorschriften geschlossener Verbände verlangt § 27 Abs. 5 StVO einen Verbandsführer.

    Im Folgenden wird dargestellt, dass es tatsächlich keinen Verbandsführer gibt (dem stimme ich zu), und dass die CM deshalb kein Verband nach §27 StVO sein könne.

    Leider wurde die StVO vor paar Jahren gegendert, so dass es nun lautet:

    Zitat von StVO

    Wer einen Verband führt, hat dafür zu sorgen, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.

    Dem Wortlaut nach braucht es also keinen Verbandsführer zu geben. Aber wenn es diesen gibt, ...

    Gegen §27 StVO spricht aber natürlich auch, dass die CM nicht in 2er-Reihe fährt und auch keine Lücken für den Querverkehr lässt.

    Ich finde, dass der Artikel die CM und die Rechtslage gut einschätzt.

    Außer, die Leute fahren *trotzdem* - auch ohne Schienen - mit dem Zug

    Zählt das?

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    Was du suchst sind Gerichtsurteile. Zu einer sehr speziellen Frage.

    Man könnte sich an den Wortlaut halten, dann müsste man bis zum Beginn des Radwegs messen, also den Fußweg mit.

    Oder man versucht die Intention hinter der Regelung zu ergründen und sieht es dann ggfs. anders.

    Mir fällt kein einziger solcher Radweg ein. Ausser natürlich linksseitige.

    Normal ist der Radweg dichter an der Fahrbahn als der Fußweg. Egal ob links oder rechts ;)

    NYC liegt 1400km weiter südlich als Hamburg. Die Sonne steht dort also höher im Zenit. Wie sehr sich das auswirkt, weiß ich nicht.

    Gefühlt würde ich sagen, dass es im Hochsommer in Hamburg okay ist, die Pause auf 4 Stunden zu begrenzen. Also von ca. 11:20 bis 15:20 MEST.

    Aber 4 Stunden sind trotzdem noch viel Zeit, während der man 50-200km schaffen könnte.

    Wie geht man nun bei längeren Radtouren mit dem Sonnenschutz um?

    Glaube es gibt insgesamt nur wenige Optionen:

    * Haut mit Kleidung abdecken

    * Haut mit Chemie abdecken

    * Sonne abdecken, z. B. mit Wolken oder Bäumen

    * Nicht fahren.

    Ich mach dann letzteres und fahr einfach nicht zur Mittagszeit.

    Das [Zeichen 205] soll dazu dienen, Radfahrern anzuzeigen, dass der Verkehr auf der Fahrbahn Vorfahrt hat. Das steht einfach aus praktischen Gründen vor dem Fußweg.

    Eigentlich ist das Zeichen nicht nötig wegen §10. Aber vielleicht gab es doch genug Radfahrer, die §10 ignoriert haben.

    Ich sehe hier keinen Handlungsbedarf.

    Auch [Zeichen 240] sehe ich hier unproblematisch, zumindest wenn das nach 20 Metern wieder aufgehoben wird. Man könnte das aber eher in [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] umändern.

    die Verkehrsbehörden [sind] verpflichtet, bestehende Anordnungen regelmäßig zu überprüfen und an die aktuelle Rechtslage anzupassen

    Selbst wenn die (auf Zuruf) prüfen, kommt dann sowas bei raus:

    Zitat von Behörde

    Es sollte ihnen bekannt sein, dass gerade die von ihnen beschriebene Strecke vermehrt durch Schwerlastverkehr jeglicher Art benutzt wird. Da die Überholmöglichkeiten auf einer Bergaufstrecke nicht gegeben sind und es dem Fahrzeugverkehr nicht zuzumuten ist, einem Fußgänger oder abgestiegenen Radfahrer im Schritttempo hinterherzufahren, sowie für die eigene Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger nicht zuletzt der öffentlichen Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, hat sich die damalige Straßenverkehrsbehörde zu diesem Schritt entschlossen. Ich persönlich (selbst Radfahrer) stehe voll und ganz hinter dieser Entscheidung.

    Man muss also erstmal dafür sorgen, dass deren eigene Rechtsauffassung an die Rechtslage angepasst wird.

    Ich dachte ein Hinweis würde vielleicht zur Überprüfung ausreichen

    Aber nicht beim Meldemichel, sondern wenn dann direkt bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Und da das Ring 3 ist, wird die Antwort sein "Auf dem Ring3 ist massiver KFZ- und Schwerlast-Verkehr. Interessiert uns also einen Scheiß welche Breite die Radwege haben."

    Wenn du nicht Zeit+Geld für mehrere Gerichtsinstanzen investieren willst, kannst du dir das gleich sparen.

    Zitat

    "Da es sich bei dem Radweg um einen sogenannte Altbestand handelt, greift die StVO in Bezug auf die vorgegebenen Breite nicht."

    Es geht erstmal um die VwV-StVO, die muss bei Neubauten beachtet werden.

    Altbestände haben Bestandsschutz und die Beschilderung ist gültig. Man kann also bei MIssachtung eine Owi bekommen.

    Die Straßenverkehrsbehörde müsste eigentlich regelmäßig die Anordnungen prüfen und wenn die rechtlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt sind, dies auch ändern. Da kommt jetzt §45 zu Tragen.

    Machen die Behörden aber i.d.R. nicht. Du musst dann Rechtsmittel einlegen und die zwingen, zu handeln. Und das geht durchaus, egal ob der Radweg noch geplant wird oder schon 50 Jahre vor sich hinrottet.

    Erzähl lieber mal, wo genau dieser Weg ist. Evt. ist der gar nicht straßenbegleitend.

    Vielleicht kann man die Autofahrerei auch in eine Reihe stellen mit der Stierhatz durch die Straßen von Pamplona.

    Stierhatz ist eine reine Spaßveranstaltung ohne weiteren Nutzen dahinter.

    Autofahren ist in der Regel Mittel zum Zweck, z. B. um von A nach B zu kommen oder um Waren zu liefern. Dass es dazu häufig bessere Methoden gäbe ist ne andere Sache.

    Sicher gibt es auch viele Idioten, die einfach nur aus Spaß durch die Gegend fahren oder die im Rahmen ihrer normalen Fahrten ihr Ego raushängen lassen müssen. Aber die Mehrzahl ist das sicher nicht, die fallen nur besonders auf.

    Unfälle mit Autobeteiligung als Unfälle bezeichnet werden. Die Wurzel des Übels sitzt tiefer

    Wenn du nun quasi behauptest, das seien alles keine Unfälle sondern eigentlich Vorsatz, dann untermauer diese Behauptung bitte mit Statistiken.

    Ich glaube, dass die meisten "Unfälle" tatsächlich nur das sind, Unfälle.