Ist ein Weg, der an vielen Stellen in mehr wie 5 Meter und teils sogar in über 20 Meter Entfernung zur Fahrbahn verläuft, überhaupt straßenbegleitend? Die Straße hat Abzweigungen, Ampeln, usw. Der Radweg hat diese nicht, bzw. andere Abzweigungen. Ich denke dass man dort legal die Fahrbahn befahren darf.
Die neue Fahrradstraße soll weiterhin Einbahnstraße bleiben. Warum nimmt man dort nicht sämtliche Stehplätze raus und hebt die Einbahnstraßenregelung auf? Dann hätte man dort endlich eine übersichtliche, sichere und bequeme Radstrecke in beiden Richtungen.