Hallo tian!
Bist du derselbe tian, der bei mapillary fleißig Aufnahmen einstellt?
Mindestbreite ist 1.5m. Oder ist das ein Zweirichtungsradweg? Dann wären das tatsächlich 2m Mindestbreite und 2.4m Regel.
Außerorts sind außerdem gemeinsame Rad- und Fußwege populär. Oder ist das hier tatsächlich getrennt?
Ich habe den Radweg selbst nicht vermessen, laut Auskunft der Gemeinde soll dieser an der Stelle nun nur noch 1,85m breit sein
Miss es selbst nach. Lichte Breite ist die Breite, wo sich der Lenker befinden kann. Das Geländer ist ne Grenze, den Luftraum über einem angrenzenden Fußweg darfst du auch nicht nutzen.
Fotos würden wirklich helfen.
Eine Anfrage an die Gemeinde brachte mir die Information, dass man das Geländer noch mit Reflektoren absichern will, dies ist aber auch drei Monate nach meiner Meldung noch nicht geschehen weil diese noch nicht geliefert worden sein sollen.
Dann sollen die da zur Not erstmal rot-weißes Flatterband anbinden. Hat die örtliche Polizei bestimmt rumliegen.
Du kannst da nochmal schriftlich Druck ausüben, sie auf ihre Verkehrssicherunspflicht aufmerksam machen.
Wenn du rechtlich gegen die RWBP angehen willst, musst du bereit sein, da viel Geld und Zeit zu investieren, um das ggfs. über mehrere Instanzen durchzuklagen. Für paar Meter unter Mindestbreite, wenn der Rest OK ist, würde ich das sein lassen.