Dennoch stellt die Polizei im Bereich Wiesenstieg immer wieder „Beinaheunfälle“ fest. Diese „Beinaheunfälle“ re-
sultieren allerdings, entgegengesetzt zu den Aussagen im Antrag, nicht aus dem Verkehrsverhalten der Autofahrer,
sondern ist, gerade im Bereich des Fußweges durch die Kleingärten, auf das teilweise rücksichtslose Fahrverhalten
von Radfahrern zurückzuführen. Dieser Bereich ist leicht abschüssig und sehr eng gehalten, die Radfahrer nehmen
dort leider eben nicht Rücksicht auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie es das dortige VZ und auch
§ 1 StVO verlangt.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit überdenkt die Straßenverkehrsbehörde deshalb auch die Wegordnung der
Nutzung durch Radfahrer zum Schutze der schwächeren Verkehrsteilnehmer.