Kann ja noch werden, wenn der BSW klagt gegen das Ergebnis und neu ausgezählt wird und der BSW dann doch genug Stimmen hat... Oder würde dann die ganze Wahl wiederholt werden?
Es kommt ja darauf an, wo Probleme festgestellt werden. Wenn bei der Abstimmung alles normal lief, braucht man nicht normal wählen. Und sonst nur in den betroffenen Gebieten.
Wenn die Auszählung / Übermittlung fehlerhaft war, und das konnte ja zumindest in einzelnen Wahllokalen nachvollzogen werden, denke ich nicht, dass man neu wählen müsste. Stattdessen sollte es reichen, das Wahlergebnis zu korrigieren. Dann wäre das BSW ggfs. drin, und knapp 5% der Altpartei-Abgeordneten müssten ihren Sitz räumen.
Das ist aber alles ein langwieriger Prozess, den das BSW verständlicherweise jetzt schon abkürzen wollte.