Beiträge von Gerhart

    Ich muss hier mal die Autofahrer in Schutz nehmen. Die müssen den Radweg überqueren, das ist physikalisch notwendig. Und sie müssen soweit vorfahren, dass sie den Verkehr auf der Fahrbahn einblicken können und anhalten wenn sie dann doch noch nicht fahren können. Und schon warten die verkehrsbedingt auf dem Radweg. Und wenn dann ein Radfahrer kommt? Mit Anhänger zurückfahren ist eine Möglichkeit, aber nicht gerade ungefährlich.
    Der Autofahrer hat die Radlerin wohl übersehen, und die Radlerin hätte wohl auch selbst verkehrsbedingt warten müssen, bis der Autofahrer Platz macht.
    Klar kann man in so einer Situation versuchen, sich irgendwo durchzuzwängen, aber wie man sieht kann das auch schiefgehen. Insbesondere wenn man selbst schon älter ist.
    Wie so oft im Straßenverkehr hatten hier mal wieder beide Schuld.

    Danke!

    wurden Fristen vereinbart, innerhalb derer noch zu ändernde Räumzeiten und/oder Radverkehrsführungen angepasst werden, bevor dann auch die letzten blauen Schilder verschwinden

    Bis wann sind diese?

    Einvernehmen wurde der letzte Abschnitt des Nedderfeld vor der Kollaustraße vom Verfahren ausgenommen, weil das Gericht sonst darüber hätte urteilen müssen. Die Behörde sieht zu große Gefahren für Radler beim Linksabbiegen in die Kollaustraße, weil man praktisch zwischen zwei Pkw- und einer Busspur fahren würde.

    Um welchen Abschnitt genau geht das? Ab Kellerbleek? Oder ab Alte Kollaustraße?
    Ich bieg dort häufiger mal links ab. Wenn man sich rechtzeitig einordnet ist das auch alles kein Problem. Meistens benutze ich die Busspur (Da fährt kaum mal ein Bus…), oder wenn ich mal'n korrekten Tag hab, auf dem rechten Linksabbieger.
    Und als Linksabbieger darf man Benutzungspflichten i.d.R. eh ignorieren. Also was soll der Unsinn von der Behörde?!


    Auch im `Recht für Radfahrer' steht, Radfahrer dürften sich nicht zum Linksabbiegen einordnen, wenn eine "Radverkehrsführung" das indirekte Linksabbiegen eindeutig verlange. Und danach noch eine Menge Text um das näher zu erläutern.

    (1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders
    schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller
    in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.

    Verstößt gegen §45 Abs.9 StVO. Und es ist offensichtlich, dass nicht das angeordnet wird, was eigentlich gemeint ist. In der Regel ist ja der Radweg nicht mehr benutzbar, also wird Z.240 aufgestellt, damit der Radfahrer den Fußweg mitbenutzen darf.

    Die Mischung macht's:
    * Wirtschaftliche Not führt zu Kriminalität. Gebt den Menschen Wohnung, Brot und Spiele, dann brauchen sie nicht mehr klauen.
    * Einheitliche+Einmalige Seriennummer auf alle teuren Teile, EU/Schengen-weit. Aber bitte datenschutzverträglich. D.h. nur geklaute Sachen als gestohlen melden, nicht alles auf Vorrat registrieren.
    * Lockräder mit Peilsender platzieren und damit einen hohen Verfolgungsdruck schaffen

    Zitat


    Zu 2) Der beste Kompromiss wären flächendeckende Busspuren die für Radfahrer freigegeben sind und auf denen Falschparker/-halter konsequent abgeschleppt werden. Nur wo keine Busse fahren oder kein Platz für eine Busspur ist (wobei man mittels Einbahnstraßensystem fast überall Platz schaffen kann) sind Radfahrstreifen nötig

    Bei der Freigabe von Busspuren muss man bedenken, dass Busse manchmal schneller sind als Radfahrer. Und dem ÖPNV gestehe ich im Gegensatz zum MIV durchaus das Recht auf zügiges Vorankommen zu.
    Gerade in der Hohenluftchaussee wäre ich sehr skeptisch. Lange Strecken, viele Busse, viele Radfahrer. So würde die Busbeschleunigung nicht funktionieren.

    Zitat


    Zu 3) Als ob Radfahrer bei einem Ende der Benutzungspflicht nicht mehr auf dem Radweg fahren wollen/dürfen!

    Joa, hab vor paar Tagen Radfahrer Ecke Grindelhof/Grindelallee/Rentzelstraße so 10min beobachtet. Radfahrer haben die Fahrbahn nur benutzt, wenn es Radfahrstreifen gab. Ansonsten Hochbord, egal wie eng. Gab vielleicht 1-2 Ausnahmen :(