Hier noch paar Argumente:
Es gilt das Rechtsfahrgebot. Würde man auf einer mehrspurigen Straße (in dieselbe Richtung) den Radfahrern erlauben, in der Mitte zwischen zwei Fahrstreifen zu überholen, muss man damit rechnen, dass diese nicht rechts fahren, wenn sich der übrige Verkehr wieder in Bewegung setzt.
Nicht so beim Linksabbiegen. Der Radfahrer der irgendwo in der Mitte zwischen den übrigen Linksabbiegern und dem Geradeausverkehr links abbiegt, ist hinterher automatisch wieder ganz rechts, wo er hin soll.
Interessant ist hier noch §7a der StVO: "Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden."
Dort geht es zwar um Geschwindigkeit, aber das Prinzip ist dasselbe.