Beiträge von Gerhart
-
-
Da würde ich es für nicht unbedingt gesund halten, mich rechts an Linksabbiegern vorbeizuquetschen selbst wenn die Linie da schon durchgezogen sein sollte.
Ich schau's mir mal an wenn's soweit ist.
-
Davon unabhängig fahre ich an solchen Stellen schon grundsätzlich nicht nach vorne. Wo soll ich denn da vorne stehen?
Kommt immer darauf an. Aber im Zweifel zwischen Haltelinie und Fußgängerfurt. Da ist man im Blick, da behindert man die Fußgänger nicht. Und wenn man bei grün zügig wegkommt, behindert man auch die Autofahrer nicht.
Zugegeben, das funktioniert eigentlich nur, wenn man der einzige Radfahrer ist. Aber das ist man in den Situationen dann auch fast immer.
Man kann sich auch auf dem Linksabbieger ganz davor stellen, in der Kreuzungsmitte muss eh gewartet werden bis der Gegenverkehr nachlässt.
(Hinweis: Die Haltelinie zu überfahren entspricht nicht der StVO, halte ich aber für sinnvoll.)Kreuzung gibt's hier:
-
Hier noch paar Argumente:
Es gilt das Rechtsfahrgebot. Würde man auf einer mehrspurigen Straße (in dieselbe Richtung) den Radfahrern erlauben, in der Mitte zwischen zwei Fahrstreifen zu überholen, muss man damit rechnen, dass diese nicht rechts fahren, wenn sich der übrige Verkehr wieder in Bewegung setzt.
Nicht so beim Linksabbiegen. Der Radfahrer der irgendwo in der Mitte zwischen den übrigen Linksabbiegern und dem Geradeausverkehr links abbiegt, ist hinterher automatisch wieder ganz rechts, wo er hin soll.Interessant ist hier noch §7a der StVO: "Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden."
Dort geht es zwar um Geschwindigkeit, aber das Prinzip ist dasselbe. -
Ja, jeder biegt sich die Paragraphen halt so zurecht, wie es ihm passt.
Nur, wenn ein Autofahrer das tut, ist das Geschrei in Radfahrerforen groß.Kannst du Gerichtsurteile anbringen, die meiner Auslegung widersprechen?
Ich bin der Meinung, dass Gesetze und Verordnungen nur eine grobe Richtlinie darstellen. Ich erwarte also auch nicht von Autofahrern, dass sie sich exakt an alle Regeln halten.
Dazu ein konkretes Beispiel: Auf der eigenen Spur fährt ein langsameres Fahrzeug (Ich als Radfahrer). Der Autofahrer überholt auf der Gegenspur und überfährt dabei eine durchgezogene Linie. Der Gegenverkehr wird dabei weder gefährdet noch behindert.
Der Autofahrer freut sich, denn er hat wieder freie Fahrt. Der Radfahrer freut sich, weil er niemanden aufhält und mit reichlich Abstand überholt wird. Der Anwohner freut sich, weil der Autofahrer nicht hupt. -
Da der Linksabbieger vom Geradeausstreifen mit einer breiten durchgezogenen Linie getrennt ist, gehe ich davon aus, dass das nicht einfach zwei nebeneinander liegende Fahrstreifen sind, sondern dass es sich um zwei eigenständige Fahrbahnen handelt. Rechts von dem Linksabbieger gibt es also keinen weiteren Fahrstreifen.
-
"irgendwo dazwischen" ist für Dich eine brauchbare Verkehrsregelung?
Funktioniert in der Praxis ganz gut, zumindest an anderen Orten. Ist m.E. auch nach §5 Abs.8 StVO geregelt, wonach man wartende Fahrzeuge rechts überholen darf.
-
Ich finde das in Ordnung. Dann sollen die unsicheren Radfahrer indirekt links abbiegen, alle anderen reihen sich halt entweder auf dem Fahrzeug-Linksabbieger oder dem neuen Fahrzeug-Geradeausstreifen oder irgendwo dazwischen ein.
-
Bis heute wurde auch noch nicht die Frage des Gerichts beantwortet, worin der Unterschied zwischen der Barmbeker Straße und etwa der Hoheluftchaussee (auf der die RWBP - aufgrund einer Klage - aufgehoben wurde) bestehe
Die verschiedenen Straßen seien grundsätzlich miteinander *nicht* vergleichbar, sagte der Polizist gestern. Ich meine er hätte das irgendwie auch begründet, aber am an die erinnere ich mich nicht mehr.
-
Polizist hatte in etwa gesagt, das Gericht habe gesagt, dass die RWBP aufgrund der hohen Verkehrsbelastung (> 48000 kfz/tag o.ä.) prinzipiell rechtens ist (wegen ERA-Diagramm). Aufgrund der recht vielen Radfahrerunfälle solle die Straßenverkehrsbehörde aber nochmal prüfen, ob diese Unfälle bei Fahrbahnnutzung hätten verhindert werden können.
Hat auch unmissverständlich gesagt, dass die Behörde an der RWBP festhalten möchte und wegen des Urteils nun tätig wird, um den Radverkehr in den Nebenflächen sicherer zu machen. Und eine Maßnahme ist halt die rote Farbe. -
Auch das Parken in der Jarrestadt ("Wiesendamm") steht wieder auf der Tagesordnung. Lebhafte Diskussionen sind damit vorprogrammiert.
-
-
Gerade eben die Route von Boberg bis zur Roten Brücke gefahren. Winterdienst "Petrus" hatte netterweise fast alles geräumt.
Ich glaube auch die Behörden sitzen das so lange aus, bis der Klimawandel in Hamburg zu eisfreien Wintern führt.
-
-
Man muss sich aber trotzdem fragen, nach welchen Kriterien die besagten Straßen ausgewählt wurden.
Dies ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
-
Unsere Behörden sind vollkommen ahnungslos!
-
Radfahrerin in Farmsen/Berne unter LKW gekommen, mal kein Rechtsabbieger.
-
Die Webseite ist defekt.
-
Kette kannst du auf- und zumachen. Nieten oder Kettenschloss. Riemen hat keinen Verschluss, da muss man den Rahmen aufmachen.
-
Andererseits fährt eigentlich nur ein Bruchteil der Radfahrer hier über die Fahrbahn, weil man im Sinne der Verkehrsregeln auf der anderen Straßenseite ohnehin nur nach links abbiegen kann. Dort geht’s zur Schanze und wenn man zur Schanze möchte, kann man auch eine Kreuzung weiter nördlich queren, da spart man sich dann das Gehampel auf die andere Straßenseite.
Wenn man in die Schanzenstraße in Richtung S-Bahn will, macht's meiner Meinung nach schon Sinn.