Beiträge von Gelöschtes Mitglied

    Ja, kann man machen. Vielleicht wär es ja ein "Anreiz" für viele Behörden, wenn auf fachlich begründete Einwände dem Hinweisgeber ein ordentliches Honorar zustünde? Ich mach das inzwischen ja schon fast "semi-professionell" - und es ärgert mich wirklich, dass alle Beteiligten (auch ggf. für einen klagende Anwälte) dafür entlohnt werden - nur ich nicht. :|

    Da jene zuständige Behörde andere Hinweise ebenfalls völlig ignoriert hat, hab ich mir den Aufwand gespart. Ist auch nur eine verkehrlich unbedeutende Nebenstraße, die zu einer Sporthalle führt. Ich lass sowas dann mal stehen, um zu sehen, ob so ein Blödsinn mit der Zeit ggf. auch mal von allein wieder verschwindet. Außerdem kann man ggf. später (bei größerer medialer Aufmerksamkeit) noch ergänzend auf Beispiele weiteren groben Unfugs der Behörde verweisen. ;)

    Schöner Thread. Auf jeden Fall Wert, exhumiert zu werden! ;)

    Sowas wie im saarländischen Homburg musste ich bislang noch nirgends ertragen. Als Rennradler meide ich allerdings auch (vor allem größere) Städte kategorisch.

    Dort gibt es in der Talstraße sogar einen Zwei-Richtungs-[Zeichen 241-30]in einer Innenstadt-[Zeichen 274.1], direkt an eine [Zeichen 242] grenzend, zum größten Teil in einer [Zeichen 220-20], der absurderweise grade erst vor Kurzem neu bepinselt wurde - wie mehrere (amüsante) Aufnahmen eines mapillary-Radlers beweisen. Ich hatte diesen Blödsinn schon unter Verweis auf § 45 (1c) StVO letztes Jahr bemängelt und wollte die [Zeichen 241-30] weghaben; nun befasst sich halt das saarländische Verkehrsministerium mit meiner Fachaufsichtsbeschwerde. Rechtsseitig entgegen die Einbahnstraße mag das als "Freigabe" noch einigermaßen akzeptabel sein - linksseitig aber ein NoGo!

    Wie - ein Radweg muss "stetig" sein? Wat is dat denn? 8o

    Einen Sinn hat es schon gemacht, zumindest für den Planer und die Baufirma; die konnten dann ein paar Euro mehr für diese großartige deutsche Straßenbaukunst in Rechnung stellen. Wann wurde der Murks denn in die Landschaft gepflanzt? Sieht mir jedenfalls nicht nach aktueller ERA-Breite aus.

    Es ist ja inzwischen fast schon üblich, bei Straßenausbauten irgendwo in einer vollkommen radwegfreien Gegend einen isolierten Stummel neben die Fahrbahn zu setzen. Kenn ich auch aus meiner Gegend; da hatte man z. B. an einer neuen Bundesstraßen-Anschlussstelle gleich einen ca. 250 m langen, vollkommen überflüssigen Stummel in den Sand gesetzt. Beidseitig mit [Zeichen 240]und kleinen [Zeichen 205]"verziert". Die Fortführung des Wegelchens verharrt schon seit fast 10 Jahren in der Planfeststellung; hoffentlich lässt man es ganz bleiben.

    Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass insbesondere außerorts, das blaue Schild einen Unterschied macht. Der Radfahrende wird gemaßregelt, sobald links oder rechts neben der Straße irgendetwas ist, dass nur entfernt nach Radweg aussieht.

    Wäre doch mal eine Untersuchung wert! Ich stelle mich als Proband zur Verfügung! 8) Ich sammle auch dazu in meinem Blog seit nun schon fast einem Jahr alles, was ich so auf den Straßen erlebe. Gemotze, Engüberholen oder Gehupe wegen der Nichtbenutzung von Radwegen kommt quasi überhaupt nicht vor.

    Ich lese hier schon seit einiger Zeit mit - und was mich immer wieder erstaunt, ist das vollkommen unterschiedliche Verkehrsklima. Wo im platten Norddeutschland und in Hamburg Radfahrer konsequent bei jeder Gelegenheit förmlich mit Gewalt von der Fahrbahn getrieben werden, ist das in der Pfalz alles total easy. Ich fahr seit rund 20 Jahren Rennrad - und ignoriere fast alle bebläuten Wege; in den meisten Fällen eben auch aus guten Gründen (z. B. "straßenbegleitend?"). Das interessiert die allermeisten Autofahrer hier nicht die Bohne. Wohl auch grade deshalb, weil es so wenige Wegelchen gibt: im Kreis Südwestpfalz mit den kreisfreien Städten Zweibrücken und Pirmasens gibt es grade mal an 6 % der Strecke des K-, L- und B-Straßennetzes benutzungspflichtige [Zeichen 240]! Hinzu kommt ein größerer Anteil aus abgesetzten und eigenständigen Wegen, die man natürlich nicht benutzen muss. Der Autofahrer ist hier nix anderes gewöhnt, innerorts wie außerorts die Fahrbahn mit Radfahrern zu teilen. Gut, es liegt sicher auch ein wenig daran, dass es hier auch nur recht wenige Radfahrer gibt. Deshalb gibt es auch hier in der Region nicht einmal annähernd ein derart übersteigertes "Revierverhalten" wie das, was hier im Forum oder auch in einigen Blogs ständig geschildert wird.

    Die meisten Huper kassiere ich z. B. hier fast überwiegend auf Bundesstraßen. Ohne Radwege. Weil einige immer noch nicht den Unterschied zwischen einer Bundesstraße und einer Kraftfahrstraße verstanden haben. Engüberholt wird eigentlich überall, nach meinem Empfinden in 90 % der Fälle aus Fahrlässigkeit.

    Das Schild macht zumindest dann einen Unterschied, wenn halt mal was passiert. Oder wenn man die ganz seltene Gelegenheit bekommt, mal mit so jemandem ein Schwätzchen zu halten. Es mögen schon recht viele Autofahrer ahnungslos sein, was das Thema benutzungspflichtige Radwege betrifft - zumindest für den "wissenden" Teil kann dieses Schild durchaus eine zusätzliche Motivation darstellen oder ggf. final sogar eine "Strafaktion" auslösen, weil der pöhse Radfahrer dem Autofahrer ein exklusives Recht streitig macht.

    Henne, Ei bzw. selbsterfüllende Prophezeihung

    Das Schöne ist ja, dass es in D immer noch zigtausende km Außerort-Straßen gibt, die über keine Wegelchen verfügen. Und ebenfalls zigtausende Rennradler ignorieren tagtäglich blaue Schilder, ohne das jene in der Unfallstatistik besonders auffallen würden.

    Das Zeichen 240 ist ein Zeichen 241. Wenn Qualitätsjournalismus schon so anfängt... Aber den bin ich von der Rheinpfalz ja gewöhnt. ||

    Lustig, das der ADAC hier mal wieder die vernünftigste Ansicht vertritt - und sich die Mehrheit der Leserschaft dagegen sträubt. Und dass der "Radbeauftragte" den Leuten davor Angst macht, auf der Fahrbahn zu fahren...

    Immerhin schön, dass man sich der Unrechtmäßigkeit bewusst ist. Die Stadt Neustadt müsste sich dann aber fragen lassen, warum diese Wege nicht längst umbeschildert wurden? Ich war längere Zeit nicht mehr dort und hab in anderen Kreisen, Verbandsgemeinden und Städten schon mehr als genügend "Projekte" am Laufen.

    Wenn ein Weg keine Fahrbahn begleitet, gibt es auch kein Benutzungsverbot für diese Fahrbahnen. Wo ist dann das Problem mit der Beschilderung?

    Weil das (außer ein paar Nerds wie uns...) keiner weiß - und nebenbei ja auch gerichtlich noch nie in irgendeiner Weise bestätigt wurde. Da draußen gibt es entlang der Straßen ja unzählige Variationen. Die Grauzone fängt schon damit an, dass ja gar nicht klar ist, ob es ausreicht, wenn sich ein Weg an einer einzigen Stelle mehr als 5 Meter entfernt? Oder gelten die 5 Meter im Durchschnitt? Oder wenn der Weg woanders hinführt? Wenn er in einer anderen Straße beginnt / endet...? Oder wenn man an Einmündungen dem Radfahrer "kleine" [Zeichen 205]hinstellt?

    Erkläre du mal einem Otto-Normal-Autofahrer, dass du einen mit [Zeichen 240]beschilderten Weg an einer Straße nicht benutzen musst, weil der "nicht straßenbegleitend" ist. Das rafft ja in vielen Fällen nicht einmal die Verwaltung oder die Polizei. Der Autofahrer fragt dich dann, wo das steht - und du kannst "nur" auf einen gewissen Bernd Sluka und eine Randnummer 8 in der VwV zu § 9 StVO verweisen. ;) Bei einer Verkehrsschau im letzten September z. B. hat die versammelte "Fachkompetenz" meinen Verweis darauf komplett ignoriert. Weil das in der VwV zu § 9 - und nicht in der VwV zu § 2 stünde!

    Daher bin ich der Ansicht, dass derartige Wege in der "Nähe" von Straßen nicht mit [Zeichen 240]beschildert werden dürfen, wenn sie nur die Voraussetzungen für ein Rechteckiges Vz erfüllen (welches es halt leider nicht gibt)! Denn sie suggerieren eine Benutzungspflicht, wo keine ist. Vor allem nicht nur gegenüber dem Radfahrer - sondern gegenüber dem Kfz-Verkehr. Und dort gibt es ja einige wenige, die sich dann durch ein blaues Schild erst Recht dazu berufen fühlen, den Radfahrer "zu maßregeln". Ich hab auch keinen Bock, ggf. mit der Polizei derartige Diskussionen führen zu müssen - daher gehören da von vornherein keine [Zeichen 240]hin!

    Wobei [Zeichen 240]und [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]sich im Grunde ja (vor allem auch äußerlich) überhaupt nicht unterscheiden. Beides sind vom Straßenquerschnitt her erst einmal "Bürgersteige" / Gehwege, die dann per [Zeichen 240](par ordre de mufti) zu einem gemeinsamen "Geh- und Radweg" gemacht werden. Das heißt, dass Radfahrer zwangsweise auf einem originären und primären "Gehweg" fahren müssen. Zwangs-Gehwegradeln halt. Dass man sowas überhaupt "Radweg" nennt, ist dann halt auch immer nur die halbe Wahrheit. Woraus dann nebenbei auch die Probleme resultieren, wie man eine linksseitige "Freigabe" von offensichtlichen Gehwegen denn überhaupt beschildern solle?

    Im 240er manifestiert sich ja mit der größte Widerspruch in der StVO überhaupt - weil Radfahrer bei diesem Zeichen genau das machen müssen, was ihnen sonst (aus guten Gründen) verboten ist: nämlich das Gehwegradeln! Logisch, dass bei einer derartigen Willkür viele dann einfach da fahren, wo sie wollen (hier in der Gegend zu 90 % auf den Gehwegen). Wie schnell, interessiert da auch keinen. In Frankreich gibt es übrigens überhaupt kein Vz für einen "gemeinsamen Geh- und Radweg", weil das dort (offensichtlich) systemisch gar nicht vorgesehen ist.

    Auch auf einem 240er bin ja ich als Radfahrer in erster Linie der Depp, wenn mir irgendein narrenfreier Fußgänger unvorhersehbar in das Rad rennt. Viel schneller als 20 km/h kann man da (vor allem innerorts) eh nicht fahren. Daher ist die unterschiedliche Regelung (grade in Sachen Schrittgeschwindigkeit) völliger Blödsinn.

    Ich kann mir gut vorstellen (Achtung - "Verschwörtungstheorie"), dass die konsequente Weigerung, quadratische Radwegschilder (d. h. ohne Benutzungspflicht) einzuführen, ein Instrument dafür ist, um unter Radfahrern weiter Zwietracht zu säen. Mir persönlich wurde schon (von einem älteren ADFC'er) bei einer Verkehrsschau der Vorwurf gemacht, ich sei dafür verantwortlich, dass Radfahrer da (auf die Mindestmaße unterschreitenden, linksseitigen 240-Wegelchen) jetzt nur noch mit Schrittgeschwindigkeit radeln dürften...

    Lustig wird es dann, wenn wie bei mir in der Stadt ein Weg in die eine Richtung rechtsseitig mit [Zeichen 240]beschildert ist, in die andere (nach meinem Widerstand) linksseitig mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] - ich hab noch keinen einzigen Geisterradler erlebt, der dort Schrittgeschwindigkeit fährt. ;)

    Hallo ans Forum, ich bin der Neue! Ich lese schon seit Monaten interessiert mit. ;)

    Argument der Behörde war aber, dass es sich um einen "von der Fahrbahn abgesetzten Sonderweg" handelt. Gibts das überhaupt?

    Logisch gibt es sowas; an vielen Landstraßen hier in der Pfalz verlaufen parallele Wirtschaftswege, die nicht selten mit [Zeichen 260] oder [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1022-10] beschildert sind. Mal mehr als 5 Meter abgesetzt, mal weniger. Kräht kein Hahn danach. Wenn eine Straßenverkehrsbehörde also so einen zweifelsfreien "von der Fahrbahn abgesetzten Sonderweg" möchte, muss sie nur ein [Zeichen 260] hinstellen. Übrigens das passendste Verkehrszeichen, um "Radwege" ohne Benutzungspflicht grade außerorts zu beschildern. Wird aber leider kaum gemacht, warum auch immer. Dann hätte man nebenbei auch noch klargestellt, dass das eben ein eigenständiger Weg ist, der nix mit der Straße daneben zu tun hat.

    Demnach dürfe man dort aber auch mit dem Pkw (lieber Motorrad...) fahren!?

    Könnte man als Kfz-Fahrer machen - und bei einer Knolle ggf. auch so argumentieren, dass das eben kein "natürlicher" Gehweg ist, da er insgesamt den Eindruck macht, nicht zur Straße zu gehören. Wenn man noch auf die Auskunft der Straßenverkehrsbehörde verweisen kann, dass das kein Gehweg ist - dann gilt für alle freie Fahrt!

    Es sollte sich ja um einen "fahrbahnbegleitenden Weg" handeln. Nur wo steht das genau definiert?

    Nirgends, das ergibt sich halt auch aus der juristischen Idiotie, die das Konstrukt "Radweg" und "Benutzungspflicht" halt zwangsläufig mit sich bringt, weil man irgendwo eine Grenze ziehen muss. Eine klarstellende Rechtsprechung wird ja interessanterweise behördlicherseits offensichtlich gezielt vermieden. Hier in der Gegend hab ich z. B. außerorts mehrere [Zeichen 240] beanstandet, die an Wegen stehen, die definitiv nicht mehr "fahrbahnbegleitend" sind (teils > 100 m von der Straße entfernt). Am [Zeichen 240] wollen die Behörden aber trotzdem festhalten.

    Eigentlich bräuchte man ja nur in die StVO reinschreiben, dass zumindest (einigermaßen) parallel verlaufende Wege zu Straßen außerorts grundsätzlich von Radfahrern und Fußgängern benutzt werden dürfen. Wenn es dann immer noch unbedingt ne Pflicht sein muss, kann man ja immer noch zu den hässlichen blauen Dingern greifen.