oh, hatten wir noch gar nicht.
Unter dem Hashtag #DHLFanfoto darf man DHL seine Lieblingsfotos im Zusammenhang mit DHL schicken.
Das Feedback war irgendwie klar...
oh, hatten wir noch gar nicht.
Unter dem Hashtag #DHLFanfoto darf man DHL seine Lieblingsfotos im Zusammenhang mit DHL schicken.
Das Feedback war irgendwie klar...
Moin,
ich meinte nicht den Traktorfahrer als gefährdet sondern den Gegenverkehr.
Einen Anspruch auf einen Radweg erhebe ich da nicht. Aber er ist nun mal da. Ab und zu sind da schon andere Radfahrer unterwegs aber halt nicht viele. Fußgänger eigentlich nicht. (Außer einem Besoffenen vom Stadtfest neulich dem ich ein Taxi (Firma P...) nach Hause organisiert habe.)
Ich finde ich fahre schon sehr viel auf der Fahrbahn um für die Rechte von Radfahrern "zu kämpfen".
Kümmert Euch da lieber um den Durchschnittbürger. (Äh, wenn nur in eine Richtung ein Schutzstreifen ist, wo soll ich dann in die andere Richtung fahren??? Fehlplanung!!!)
Dass Autofahrer vernünftig mit langsamen Verkehrsteilnehmer umgehen können, sieht man im Verhalten gegenüber anderen Verkehrsarten, beispielsweise Traktoren.
Traktoren werden zwar nicht angehupt, aber trotzdem oft gefährlich knapp überholt.
Warum sollte ich hier fahren und auf 5km 30x mit 100km/h überholt werden (gerade eine Lücke mit wenig Autos erwischt)...
... wenn ich auch hier ganz für mich allein fahren kann?
Führe ich statt eines Trekkingrades mit 25km/h ein Rennrad mit 40km/h sähe die Entscheidung sicher anders aus, klar.
Und grundsätzlich stimme ich ebenfalls zu, dass Radfahrer auf die Fahrbahn gehören.
Doch, die gäbe es: Abschaffung der Benutzungspflicht! Also die Entsorgung aller runden blauen Schilder!
Darum ging es mir nicht. Natürlich müssen die Benutzungspflichten weg, damit jeder da fahren darf, wo es beliebt. Eben gerade weil es unter "den Radfahrern" so unterschiedliche Meinungen und Interessen gibt. Um so wichtiger dass es hier eine legale StVO-Konforme Regelung für gibt.
Nur bitte toleriert, dass 95% der Radfahrer an viel und schnell befahrenen Straßen außerorts lieber abseits der Fahrbahn fahren.
Es gibt genug Autofahrer, die eben dann doch leider riskante Überholmanöver starten und im Falle der Fehleinschätzung Tote zu beklagen sein können.
Wir sollten uns damit abfinden, dass es hier keine "richtige" Meinung oder Lösung gibt.
Ich persönlich bevorzuge neben der Fahrbahn verlaufende Radwege außerorts durchaus gerne, wenn der Zustand einigermaßen befahrbar ist.
Das Ganze ist ja eher eine psychologische Frage.
Die "schnellen" Autos zeigen die eigene "Langsamkeit" auf, was mich persönlich ein wenig frustriert, denn ich möchte ja auch schnell ankommen. Dazu weiß man halt nicht, was die von hinten kommenden Autofahrer so machen. Von 100 km/h auf 25km/h ist halt schlechter runtergebremst als von 55km/h. Somit steigt die Motivation, trotz Gegenverkehr zu überholen. Fährt man als Radfahrer mittig auf der Fahrspur hat man evtl. Angst, "übersehen" zu werden. Ich empfinde daher die Fahrbahn von viel befahrenen Landstraßen eher als "ungemütlich".
Kreuzungspunkte des Radweges gibt es ebenfalls weniger, so dass die Wahrscheinlichkeit an einer Grundstücksausfahrt oder Einmündung "abgeräumt" zu werden, deutlich geringer als innerorts ist.
Vorschlag: Schild: "Radweg nur bis 20km/h!". Dann ist klar, dass "schnelle" Radfahrer auf die Fahrbahn sollten und "langsame" auf den Radweg. Daher Autofahrer nicht hupen "müssen", sollte sich doch ein Radfahrer mal auf die Fahrbahn "verirren"
Als Autofahrer achtet man aber trotzdem auf sowas, auch wenn es "unverbindlich" ist. Man kann schließlich als Rechtsabbieger nicht ewig warten, wenn immer mehr Fußgänger auf den Überweg zugehen. An irgendwas möchte man sich da orientieren wenn man rechts abbiegt.
Daher sind ja auch anders geschaltete vor der Kreuzung angeordnete Fahrradampeln so blöde.
Wenn nun die Fußgängerampel nicht zu sehen ist dann kann das schon vermehrt zu Missverständnissen kommen.
Daher lieber getrennte Ampelschaltungen, insbesondere bei stark frequentierten Fußgängerüberwegen.
Hallo,
also irgendwie kam das wohl doch nicht vom ADFC her das mit den Schutzstreifen in Bargteheide. Naja mal sehen. Die Variante mit den Fahrradsymbolen auf der Fahrbahn halte ich für eindeutig die beste Lösung. Ist aber nicht zugelassen so, oder?
Offenbar sind die ersten Markierungsarbeiten durchgeführt worden. Den Aufschrei auf Facebook könnt Ihr Euch vorstellen. Man muss plötzlich auf der Straße fahren!!!
Leider noch keine Zeit für eine Ortsbefahrung gehabt.
Man könnte aber auch mit dem Auto etwas außerhalb kostenlos parken und dann mit dem eigenen E-Scooter (aus dem Kofferraum) schnell die letzten Meter überbrücken. Kann also auch das Auto erst attraktiv machen.
Wahrscheinlich ja, wohne hier noch nicht so lange bzw. achte noch nicht so lange drauf. Den einzigen "richtigen" nicht benutzungspflichtigen Radweg gibt es in der Bahnhofstraße.
Gibt trotzdem noch ein paar , allerdings z.T. falsch ausgeschildert. Anderes Thema.
Kompetenz ADFC siehe hier:
Abendblattartikel über Radwege in Bargteheide mit dem ADFC...
Edit: Da hab ich natürlich zu erst eine Mail hin gemacht.
Hallo,
ich bin ein wenig verzweifelt.
Der örtliche ADFC hat Schutzstreifen durchgesetzt wo vorher "nix" war.
Heute noch schnell den Ist-Zustand dokumentiert.
Alte Landstraße:
Man beachte die Ableitung vom Gehweg:
Jersbeker Straße
Getriebebau-Nord-Straße
Einerseits nett wenn man den Autofahrern zeigt, dass Radfahrer auf die Fahrbahn dürfen. Sonst fallen mir nur Nachteile ein.
Was tun?
"Radfahrer frei" gilt meines Wissens nach nicht für E-Scooter.
Das frag nicht mich...
Naja vorher hat man die Fuge normaler Weise nicht gequert, jetzt schon.
Die haben ja niedliche kleine Nummernschilder! Ich dachte, für diese gäbe es Versicherungsaufkleber?
Das sind Aufkleber.
Hallo,
so, zurück zum Thema.
Im Verkehrslexikon lese ich
ZitatOLG Frankfurt am Main v. 23.01.2004:
Der Charakter eines Weges als Radweg oder anderer Weg bestimmt sich nach dem äußeren Bilde dieses Weges. Von der Aufstellung der Zeichen 237, 240, 241 ist der rechtliche Charakter des Weges nicht abhängig. Auch ein äußerlich von der Fahrbahn getrennter Weg kann Radweg sein und an der Vorfahrt der parallel zu ihm verlaufenden Fahrbahn teilhaben
Da ist ja explizit Zeichen 240 genannt.
Also darf ich auf dem Hochbord bleiben bis irgendwo ein deutlicher Bruch ist, die Benutzungspflicht ist dann aber nicht mehr gegeben? (Weil jemand aus einer Stichstraße oder Stichweg kann ja nichts von der Benutzungspflicht wissen und dann Gleichberechtigung gilt?)
Hallo,
Ahrensburg, Hamburger Straße.
Wir fahren vom Rondeel Richtung Süden.
Sieht für mich aus, wie eine Freigegebene Einbahnstraße.
Benutzungspflichtiger Radweg, nicht benutzbar.
Darf ich auf die Fahrbahn?
a) Ortsunkundig
b) wenn ich weiß, dass gaaaaaanz am Ende ein Schild "Einbahnstraße" OHNE "Radfahrer frei" steht
Premium-Radweg geht weiter...
Wird enger, bis hier immer noch kein "Einbahnstraße" zu sehen.
Klar müsste ich irgendwann auf den Radweg zurück, aber auch hier kann der ja blockiert sein. (Oder man ist mit nem Fahrradanhänger unterwegs...)
Ätschibätsch! Ampelkreuzung ohne jegliche Regelung für mich! Der Pfeil ist auf meiner Seite, die Behörde nicht...
Wer genau hin schaut sieht ein Schild "Einbahnstraße", aber auch erst hier. Wenn man nicht an der Engstelle mit einem entgegen kommenden Auto zusammen gestoßen ist.
Und nu?
Und wo fängt ein neuer Abschnitt an? Kurios ist dass einige 100m weiter an genau noch so einer Stelle dann auch ein VZ240 an dem Hochbord hängt.
Bei solchen Wegen gibt es leider ja nur ein ja/nein und kein "kann".
Wollt Ihr sowas überhaupt hier im Forum haben oder lieber ins Verkehrsportal?
Hallo,
gab es für meinen o.g. Fall nun keine Lösung?
VZ 205 auf der Fahrbahn HINTER der (nicht markierten) Furt. Kein VZ 205 auf dem Geh-/Radweg. Außerorts...
VwV-StVO nicht beachtet ist klar, nur habe ich auf dem Radweg nun Vorfahrt?
Stefan