ZitatUm derartige schwere Unfälle zu vermeiden, rät Polizeisprecher Rainer Bohmbach allen Fußgängern: "Lassen Sie sich Zeit! Betreten Sie die Fahrbahn nicht überraschend oder unmittelbar vor einem Fahrzeug, auch nicht auf einem Zebrastreifen. Der Autofahrer kann Sie sonst möglicherweise nicht früh genug sehen und anhalten."
Warum latscht der doofe Fußgänger auch einfach auf die Straße?
Aber warum rät die Stader Polizei nicht auch mal, besonders aufmerksam an Fußgängerüberwege heran zu fahren? Die Stelle ist einwandfrei einsehbar.
Die StVO rät übrigens:
Zitat(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.