Künftige Klagen werde ich auf die Stellen konzentrieren, die mich persönlich mehr betreffen, oder durch die man grundsätzlich etwas klären könnte. Durch Dedesdorf bin ich gerade zum zweiten Mal in meinem Leben gefahren. Diese Anordnung halte ich auch für dermaßen absurd, dass ich wegen Unbenutzbarkeit und offensichtlicher Rechtswidrigkeit keine Konsequenzen befürchten würde. Da müsste es schon sehr dumm laufen, denn was soll schon passieren, wenn ich dort auf der Fahrbahn fahre? Die Polizei wird es nicht kontrollieren, sondern es wäre nur bei einem Unfall relevant.
Ich habe es auch immer noch nicht ganz aufgegeben, dass man im Dialog etwas erreichen kann. Herr S. vom Landkreis CUX hat ja diesmal umgehend geantwortet. Das war derjenige, der mich im letzten Jahr mit hanebüchenen Begründungen abwimmeln wollte und sich dann die Klage in Otterndorf eingefangen hat. Das sehe ich schonmal als Fortschritt.
Mit dem Landkreis STD bin ich auch im Dialog. Man hat bereits pauschal die Aufhebung der RWBP an allen Gemeindestraßen im gesamten Landkreis angeordnet (und auch weitgehend umgesetzt) und mir versprochen, die Überprüfung an allen weiteren Straßen bis Ende 2023 abgeschlossen zu haben. Ich glaube, dass ich mehr erreiche, wenn ich das unterstütze, anstatt jetzt gegen einzelne Anordnungen zu klagen. Man kann auch nicht gegen Hunderte rechtswidrige Anordnungen einzeln vor dem VG klagen. So viel Zeit hat man nicht.
Gleichzeitig muss ich natürlich deutlich machen, dass ich mich von der Behörde nicht veralbern lasse und dass es Konsequenzen haben wird, wenn sie mich wieder nur hinhalten wollen. Das kann im ersten Schritt auch eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Ministerium in Hannover sein. Außerdem hat man mir gegenüber eingeräumt, dass das bisherige Festhalten an der RWBP ausschließlich aus sachfremden Gründen erfolgte und dass meine Hinweise auf rechtswidrige Beschilderungen inhaltlich alle begründet waren. Dieser vorsätzliche und systematische Rechtsbruch könnte ggf. auch dienstrechtliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen haben. Da im letzten Jahr ein neuer Landrat gewählt wurde und im Juni das Straßenverkehrsamt einen neuen Leiter bekommen hat, ist jetzt die Gelegenheit, mit Altlasten aufzuräumen, ohne dass irgendwer sein Gesicht verliert. Diese Chance sollen sie bekommen.