Beiträge von Yeti

    Gegenfrage: welches StVO-konforme Verhalten bedingt eigentlich die Zulässigkeit einer Radwegebenutzungspflicht?

    Du klingst langsam wirklich paranoid. Das Wort "Radwegebenutzungspflicht" kommt in dem verlinkten Artikel nicht einmal vor. Und falls du gelesen hättest, was ich oben zu den BUND-Positionen geschrieben habe, hättest du vielleicht sogar gemerkt, dass es dabei um das genaue Gegenteil ging.

    Das sind keine 8 Forderungen, sondern im Grunde bloß eine einzige: "Mehr Fahrbahnverbote für Radfahrer!"

    Kannst du solche Aussagen auch begründen?

    Hintergrund-Info: Es gab im letzten Jahr ein gemeinsames Positionspapier eines Bündnisses initiiert von Fridays for Future Niedersachsen zusammen mit dem ADFC, VCD, BUND und dem NABU. Ich war daran für den BUND beteiligt und konnte durchsetzen, dass genau dieses von dir unterstellte Ergebnis NICHT in das gemeinsame Papier kommt. Leider hat der ADFC aus dem Titel der gemeinsamen Forderungen "Mehr Radverkehr jetzt" etwas anderes gemacht und das auf seiner eigenen Seite unter der Überschrift "Mehr Radwege jetzt" veröffentlicht. Dass auch andere Punkte vom ADFC nicht übernommen wurden, kann ich nicht beeinflussen.

    Im BUND haben wir die Forderungen danach weiterentwickelt. Es ging dabei immer um ein Radverkehrsnetz und nicht um ein Radwegenetz. Insbesondere für den BUND spielt das Thema Flächenversiegelung eine wichtige Rolle und daher ging es vorrangig um die Nutzung, Erhalt und Ertüchtigung vorhandener Infrastruktur und nicht wie beim ADFC um den Bau möglichst vieler neuer Radwege oder die Schaffung einer flächendeckenden Doppelstruktur. Ein Radverkehrsnetz besteht aus Sicht des BUND vor allem auch -wo möglich- aus verkehrsarmen Nebenstraßen.

    Eine wesentliche Forderung, die es auch in das gemeinsame Papier geschafft hat, war es, geltende Regeln und Vorschriften konsequent umzusetzen. Gemeint war damit insbesondere die Aufhebung unzulässiger Radwegebenutzungspflichten.

    Die Forderung nach Tempo 70 an Landstraßen ohne getrennte Radwege sehe ich ebenfalls nicht als indirekte Forderung nach Fahrbahnverboten.

    Was eine verbesserte Mitnahme von Fahrrädern im ÖPNV mit Fahrbahnverboten zu tun haben soll, weißt du wohl auch nur alleine.

    Die Forderungen nach mehr Personal bei den Landesbehörden hat ebenfalls nichts damit zu tun, mehr Fahrbahnverbote anzuordnen. Es ist leider Fakt, dass es überall an der nötigen Abstimmung zwischen den beteiligten Stellen mangelt. Unterschiedliche Baulastträger und Verkehrsbehörden müssten sich besser abstimmen. Ein durchgängiges Radverkehrsnetz müsste zwischen den Landkreisen koordiniert werden. In der Realität wird dann irgendwo irgendwas gebaut und die Verkehrsbehörde ist nicht einmal im Vorfeld beteiligt. Hinterher werden dann einfach wieder die selben Verkehrsschilder aufgestellt wie vorher und alles bleibt beim Alten.

    Man kann bei Xobor auch erstmal mit der kostenlosen Version anfangen und später upgraden, falls erforderlich. Die größte Einschränkung ist bei der kostenlosen Version der limitierte Speicherplatz für Dateianhänge.

    Ich bin grade dabei, den Herrn Verbandsvorsitzenden davon zu überzeugen, dass es ohne Mitgliederforum heutzutage nicht mehr geht.

    Dann musst du auch damit rechnen, dass das Forum nicht angenommen wird. Menschen tun sich schwer mit Veränderungen. Wenn die es gewohnt sind, sich alle 3 Monate zu treffen und das war's, wird sich das nicht durch die Einrichtung eines Forums von einem Tag auf den anderen ändern. Aber vielleicht gibt es auch ein paar, die es annehmen und mit Leben füllen. Dann hätte es sich ja gelohnt.

    Wenn es um den internen Austausch in einer begrenzten Gruppe geht, könnte man auch ein Forum z.B. bei Xobor einrichten und nur registrierten Nutzern Lese- und Schreibrechte geben. Das setzt zwar die von Peter genannten Rechte nicht außer Kraft, aber wenn es von Externen nicht einsehbar ist, ist man auch weniger angreifbar. Man bekommt dann aber auch keine neuen Nutzer, wenn man die Leute nicht explizit einlädt.

    Ansonsten, was Peter sagt.

    Das mag ja alles richtig sein....

    Hier nur die Stellen in der Zuständigkeit des Landkreises Stade, die mir eine Klage wert wären (rot), wenn es im Guten nicht klappt, weil ich tatsächlich davon regelmäßig betroffen bin. Die grünen Punkte zeigen die Stellen, an denen in den letzten beiden Jahren die Benutzungspflicht aufgehoben wurde. Dazu kommen noch die Straßen in der Zuständigkeit der Stadt Stade, wo in den letzten 4 Jahren einige Schilder verschwunden sind.

    Da ich davon ausgehe, dass nicht alles im Guten geklärt werden wird, muss ich mir mein Pulver einteilen. Bis dahin nehme ich die zuständige Dezernentin beim Wort, dass sie das Thema RWBP im gesamten Landkreis bis Ende 2023 geklärt haben will.

    Der Landkreis CUX hat daher bei mir eine geringere Priorität :)

    Das Widerspruchsverfahren wurde in Nds. abgeschafft, also müsste man gleich Klage erheben. Nach Ablauf der Frist bleibt der Umweg über einen Antrag auf ermessensfehlerfreie Neuverbescheidung.

    Ich tue mich schwer damit, ein Gericht mit solchen Lappalien zu behelligen. Das sollte auch so möglich sein, die Schilder wegzubekommen. Außerdem hat mich das erst zum zweiten Mal betroffen, weil das auf kürzestem Wege 80km von mir zuhause entfernt ist. Da gäbe es im direkten Umkreis Wichtigeres für mich. Aber auch da stehe ich im Dialog und habe die Hoffnung nicht aufgegeben, auf diesem Wege (zunächst) mehr zu erreichen. Sicherlich wird auch der Punkt kommen, an dem die Behörde nicht mehr mitgeht und dafür spare ich mir mein Pulver lieber auf.

    ... wobei der Radweg so aussieht, als wäre er deutlich älter als 20 Jahre und somit zu historischen Zeiten entstanden, als die Fähre noch existierte

    Nicht nur zu historischen Zeiten als die Fähre noch existierte, sondern auch noch die allgemeine Radwegebenutzungspflicht. Der Wesertunnel wurde 2004 in Betrieb genommen und seitdem dürfte die L121 auf dem Abschnitt für den überörtlichen Verkehr keine Rolle mehr spielen.

    Das stand da vermutlich bereits, bevor der Verkehrsversuch gestartet wurde und die Martinistraße je Richtung noch zwei Fahrspuren hatte:

    Dann hätte man es mit Beginn des "Verkehrsversuches" entfernen müssen. Man könnte es nämlich auch so interpretieren, dass Verkehrsregeln, die durch Verkehrszeichen angeordnet werden, Vorrang vor den allgemeinen Verkehrsregeln haben. Hier also das durch VZ 286 angezeigte Recht zum Halten gegen die allgemeine Regel, dass auf Radfahrstreifen Halteverbot besteht.

    Dass es "für den Lieferverkehr einfacher" wäre, wenn die Pömpel weg wären, zeigt, dass das Halten darauf bereits fest eingeplant ist. Verkehrsversuch gescheitert!

    die im Bild sichtbare Omnibushaltestelle ist mit einem Bord auszustatten, der ein barrierefreies Ein- und Aussteigen erlaubt.

    ...damit man dann auf einer barrierefreien Insel steht, zu der man nicht hin und nicht von ihr wegkommt, weil in diesem Kaff aber auch wirklich gar nichts barrierefrei ist.

    Ob man dort Tempo 60 anordnet, wird niemanden interessieren.

    Diese Pömpel sind jedenfalls Firlefanz. Ich habe bei der Stadt Bremen keinen Mängelmelder gefunden, dafür aber beim ADFC Bremen. Sollen die sich darum kümmern...

    Künftige Klagen werde ich auf die Stellen konzentrieren, die mich persönlich mehr betreffen, oder durch die man grundsätzlich etwas klären könnte. Durch Dedesdorf bin ich gerade zum zweiten Mal in meinem Leben gefahren. Diese Anordnung halte ich auch für dermaßen absurd, dass ich wegen Unbenutzbarkeit und offensichtlicher Rechtswidrigkeit keine Konsequenzen befürchten würde. Da müsste es schon sehr dumm laufen, denn was soll schon passieren, wenn ich dort auf der Fahrbahn fahre? Die Polizei wird es nicht kontrollieren, sondern es wäre nur bei einem Unfall relevant.

    Ich habe es auch immer noch nicht ganz aufgegeben, dass man im Dialog etwas erreichen kann. Herr S. vom Landkreis CUX hat ja diesmal umgehend geantwortet. Das war derjenige, der mich im letzten Jahr mit hanebüchenen Begründungen abwimmeln wollte und sich dann die Klage in Otterndorf eingefangen hat. Das sehe ich schonmal als Fortschritt.

    Mit dem Landkreis STD bin ich auch im Dialog. Man hat bereits pauschal die Aufhebung der RWBP an allen Gemeindestraßen im gesamten Landkreis angeordnet (und auch weitgehend umgesetzt) und mir versprochen, die Überprüfung an allen weiteren Straßen bis Ende 2023 abgeschlossen zu haben. Ich glaube, dass ich mehr erreiche, wenn ich das unterstütze, anstatt jetzt gegen einzelne Anordnungen zu klagen. Man kann auch nicht gegen Hunderte rechtswidrige Anordnungen einzeln vor dem VG klagen. So viel Zeit hat man nicht.

    Gleichzeitig muss ich natürlich deutlich machen, dass ich mich von der Behörde nicht veralbern lasse und dass es Konsequenzen haben wird, wenn sie mich wieder nur hinhalten wollen. Das kann im ersten Schritt auch eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Ministerium in Hannover sein. Außerdem hat man mir gegenüber eingeräumt, dass das bisherige Festhalten an der RWBP ausschließlich aus sachfremden Gründen erfolgte und dass meine Hinweise auf rechtswidrige Beschilderungen inhaltlich alle begründet waren. Dieser vorsätzliche und systematische Rechtsbruch könnte ggf. auch dienstrechtliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen haben. Da im letzten Jahr ein neuer Landrat gewählt wurde und im Juni das Straßenverkehrsamt einen neuen Leiter bekommen hat, ist jetzt die Gelegenheit, mit Altlasten aufzuräumen, ohne dass irgendwer sein Gesicht verliert. Diese Chance sollen sie bekommen.

    Ich habe mir eine Erinnerung für x = 6 erstellt. Wegen Corona, Krig und Kriese und weil die Dame so schnell geantwortet hat und weil es danach ganz sicher keinen Grund mehr gibt, noch länger abzuwarten. Wegen so einem Quatsch gehe ich aber nicht vor Gericht.

    Zitat

    Sehr geehrter Herr Yeti,

    Herr S vom Landkreis Cuxhaven hat mir heute Ihre E-Mail zuständigkeitshalber weitergeleitet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit vorab. Ich werde mir den Sachverhalt schnellstmöglich ansehen, ich bitte aber um Ihr Verständnis, dass dies nicht innerhalb einer Woche geschehen kann. Aufgrund von Krankheit, Urlaubsvertretungen und der Ukraine Kriese ist das Ordnungsamt derzeit erheblich unterbesetzt. Ich melde mich bei Ihnen sobald ich bei der Prüfung des Sachverhaltes zu einem Ergebnis gekommen bin.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag