Die meisten Regelungen halte ich für sehr sinnvoll oder wenigstens für so leicht umsetzbar, daß sie zumindest nicht stören.
Ich würde die Erfordernis jeglicher Reflektoren ebenso wie die Beleuchtung nur bei Dunkelheit oder schlechter Sicht fordern. Tagsüber reflektieren Reflektoren allenfalls das Sonnenlicht in Richtung Sonne und sind nutzlos.
Den weißen Front- und roten Rückreflektor würde ich nur bei Fahrrädern fordern, deren Beleuchtung nicht über eine Standlichtfunktion verfügt, bzw. ohne dauerhaft leuchtende Akkulichter. Die Forderung stammt noch aus Zeiten der Seitenläuferdynamos und Glühlampen, die im Stand (z.B. an der roten Ampel) ausgingen. Als Backup mögen sie aber bei Dunkelheit sinnvoll sein, falls mal ein (Rück-) Licht unbemerkt kaputt geht.
Die seitlichen Reflektoren an den Rädern halte ich für weitgehend nutzlos, aber hier stimme ich zu, dass die Forderung durch die reflektierenden Streifen an den Reifen einfach zu erfüllen sind (jedenfalls gibt es sogar Rennradreifen mit Reflektorstreifen). Ergänzend sollten auch reflektierende Streifen (Ringe) an der Felge zugelassen sein. Die gibt es auch zum Aufkleben, wenn der Reifen keinen Reflektorstreifen hat. Warum zwei gelbe Reflektoren in den Speichen ausreichen, aber die weißen Speichenreflektoren an allen Speichen vorhanden sein müssen, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Hier könnte man stattdessen eine Mindestanzahl (4) fordern.
Die Forderung nach Pedalreflektoren würde ich um die Alternative von gelben Reflektoren am Schuh oder Hosenbein ergänzen.