Hamburger CDU-Chef*in tritt zurück
Besser wird's trotzdem nicht, DT soll übernehmen. Liebe Hamburger: Macht euch schonmal auf einen Auto-Wahlkampf in 2025 gefasst.
Hamburger CDU-Chef*in tritt zurück
Besser wird's trotzdem nicht, DT soll übernehmen. Liebe Hamburger: Macht euch schonmal auf einen Auto-Wahlkampf in 2025 gefasst.
Gibt der IPCC eigentlich Bescheid, wenn es wirklich für Alles zu spät ist?
Was nicht vergessen werden darf: Die Entscheidung zwischen umgehendem konsequenten Handeln und "weiter so" ist keine Entscheidung zwischen +1,5° oder +2,0°C globaler Erwärmung, sondern zwischen inzwischen bestenfalls noch Stopp bei +2,0°C oder immer weiter fortschreitender Erhitzung. Wahrscheinlich bereits mehr als +3,0°C am Ende dieses Jahrhunderts und dann ist immer noch nicht Schluss.
Selbst wenn alles zu spät ist, geht es also immer noch darum, wie schlimm es wird und wie schneller es schlimmer wird. Das Ganze wird aber kein harter und plötzlicher Einschlag, sondern ist ein Zustand stetiger Verschlechterung. Ich bin heilfroh, dass in ca. 30 Jahren meine Zeit hier abgelaufen ist und ich keine Kinder habe, denen ich mal erklären muss, wie das alles dazu kommen konnte, obwohl die Zusammenhänge schon lange begriffen waren. Ermutigend ist aber nicht einmal der Ausblick auf die kommenden 30 Jahre.
ZitatDie Fraktion fordert, „legale Parkmöglichkeiten“ zu schaffen. Wie und wo diese entstehen sollen, dazu legt sich die CDU nicht fest.
Hier sind noch ein paar Plätze frei: https://goo.gl/maps/Gp1FiByJZxd4UDSi9
Ich hatte heute Morgen wieder ein Gespräch mit dem Leiter des Straßenverkehrsamtes. Sie haben wohl die ausgeschriebene Stelle der Leitung der Verkehrsbehörde besetzen können. Ab wann die oder der Neue die Arbeit aufnimmt, habe ich aber nicht gefragt.
Ansonsten laufen die Abstimmungen mit den Gemeinden weiter. Es gab bereits einen Ortstermin und das Ergebnis war, alle innerorts bestehenden RWB in dieser Gemeinde aufzuheben, auch im Zuge der Landstraßen, wo in der Spitzenstunde >1000 Kfz/h fahren. Ich habe gesagt, dass es eigentlich im gesamten Landkreis nur darum gehen könnte, wo und unter welchen Voraussetzungen man ein Benutzungsrecht anordnet, denn die Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht sind meiner Meinung nach nirgends erfüllt. Wir waren uns auch darüber einig, dass ein Benutzungsrecht auf gemeinsamen Geh- und "Radwegen" mit der Piktogrammlösung und nicht mit
angeordnet wird.
Sicherlich werden meine Ansichten, wo man das Radfahren weiterhin auf dem Hochbordweg erlauben kann, mit der Sicht der Behörde nicht übereinstimmen. Aber wenn das tatsächlich konsequent so fortgeführt wird, wären irgendwann mal alle
Geschichte. Es wurde überlegt, mich zu den nächsten Abstimmungsgesprächen mit den Gemeinden hinzu zu ziehen. Da muss ich dann vorher sicherlich etwas Kreide fressen.
Hintergrund: RTW/FW/POL sind zwar nach den Buchstaben der StVO bei Einsätzen von den Vorschriften befreit, müssen aber stets eine Abwägung treffen. In Hamburg z.B. lautet die Abwägung zur Geschwindigjeut: in der Regel max. 50% über angeordneter zHg.
50% über zHg in einer T30 Zone wird ja selbst bei normalem Autoverkehr als hinreichend angenommen. Ich kann mich an eine Aussage der Hamburger Polizei zu Geschwindigkeitsmessungen in einer T30 Zone erinnern, bei der herauskam, dass die V85 bei 45km/h lag und man daraufhin keine Notwendigkeit weiterer Kontrollen oder geschwindigkeitssenkender Maßnahmen sah. ![]()
Darüber, ob man im Hohenwedeler Weg überhaupt T30 anordnet, besteht eigentlich Einigkeit. Von der Polizei kamen jedenfalls keine Einwände und selbst die KVG als ÖPNV-Dienstleister hat ihre anfänglichen Bedenken, den Fahrplan nicht mehr einhalten zu können, nach eingehender Prüfung beiseite gelegt.
Also geht es nur darum, wie T30 rechtssicher begründet werden kann. Man hat wohl große Sorge, dass irgendjemand dagegen klagen könnte und man das dann wieder zurücknehmen muss. Andererseits kenne ich Straßen in Stade, in denen bislang auch noch niemand gegen T30 geklagt hat und wo das rechtlich auf wackligem Boden stehen dürfte.
Die Verkehrszahlen, die vor etwa zwei Jahren schon in der Presse genannt wurden, lagen im Bereich von 650 Kfz/h. Das wäre im oberen Belastungsbereich II der ERA. Eine außergewöhnliche Gefahrenlage hätte man damit nicht begründen können, sondern da hätte man die besonderen Umstände wie die geringe Fahrbahnbreite von nur 5,50m mit Linienbusverkehr auf einem stark frequentierten Schulweg mit wenig Platz im Seitenraum verweisen müssen. Damit wäre die Anordnung von T30 immerhin nicht willkürlich, sondern das Ergebnis einer Ermessensausübung.
Nach den letzten Zahlen, die ich gesehen habe, liegt die Verkehrsbelastung eher noch darunter (DTV <4500 Kfz/d). Man bräuchte in jedem Fall noch einmal genaue Zahlen der Spitzenstunde.
Für eine T30 Zone wäre dieser Nachweis nicht erforderlich. Daher die Frage, ob dort speziell gegen eine T30 Zone gegenüber einer Streckenbegrenzung etwas sprechen würde. Mir fällt da eigentlich nur die Ampelkreuzung mit dem Bockhorster Weg ein, die in einer T30 Zone nicht zulässig wäre.
Was würde eigentlich gegen die Anordnung einer
sprechen? Also für das gesamte Gebiet zwischen der Bremervörder Straße und der Straße Am Hohenwedel, im Bild rot umrandet. Die Pfeile zeigen die Zufahrtstraßen in den Stadtteil. In der Hauptsache sind das der Hohenwedeler Weg, der später in die Straße Am Hohen Felde übergeht und der Bockhorster Weg. Ich müsste nochmal nachschauen, aber ich glaube, dass bis auf diese grün hervorgehobenen Straßen ohnehin alles bereits als T30 Zone ausgewiesen ist.
Der ganze Stadtteil ist Wohngebiet. Es gibt mit der IGS im Süden eine große Schule, dazu im Bockhorster Weg eine Grundschule und einen Kindergarten. Ob da im Nahbereich bereits T30 angeordnet ist, müsste ich nachschauen. Im Umfeld der IGS jedenfalls nicht.
Im Hohenwedeler Weg / Am Hohen Felde fährt eine Buslinie. Es gibt an der Kreuzung zum Bockhorster Weg eine LSA, die müsste dann wohl weg.
Es gelten folgende Voraussetzungen gemäß §45 (1c):
ZitatDie Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an.
Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken.
Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen, Leitlinien und benutzungspflichtige Radwege umfassen.
An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten.
Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.
Für die Vorfahrtregel rechts-vor-links sind Ausnahmen möglich (VwV-StVO zu §45, Rn 41):
ZitatWo die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es erfordern, kann abweichend von der Grundregel "rechts vor links" die Vorfahrt durch Zeichen 301 angeordnet werden.
Bis auf die Ampelkreuzung am Bockhorster Weg, die ohnehin aufzuhebende RWB und ggf. noch vorhandene Fahrbahnmarkierungen sind diese Voraussetzungen erfüllt. Bei der eher geringen Verkehrsbelastung sollten aber im Bereich des Bockhorster Weges auch Zebrastreifen anstelle der Ampel ausreichend sein, ggf. unterstützt durch verkehrsberuhigende bauliche Maßnahmen.
Aus meiner Sicht wäre also eine T30 Zone rechtssicher möglich, weil dafür keine außergewöhnliche Gefahrenlage gemäß §45 (9) vorliegen muss. Ein Verkehrsversuch hingegen könnte abgelehnt werden und das Ansinnen für die Stadt mit einer Blamage enden, wenn sie das Aufheben einer schon seit langem rechtswidrigen Anordnung als "Versuch" bezeichnet.
Elberadweg wieder auf dem 2. Platz.
Radreiseanalyse des ADFC: Das sind die beliebtesten Radfernwege Deutschlands - DER SPIEGEL
Der Elbe-"Radweg":
...was für ein Land, das seinen Wohlstand zu nicht unerheblichen Teilen auf die Förderung von Erdöl gründet, eigentlich erstaunlich ist.
Hier ist das Fahrrad, mit dem ermittelt werden kann, ob der Radweg breit genug ist:
Radweg? ![]()
ZitatWenn hinter ihm Autos hupen, weil sie sein Rad als zu sperrig und langsam empfinden, steige er einfach ab und gehe weg, sagte Beutler.
Sehr gut! Wenn man das mit einem herkömmlichen Fahrrad probiert, muss man vermutlich damit rechnen, dass es platt gefahren oder in den Straßengraben geworfen wird.
MO geht es überhaupt nicht um das, was 2035 los sein wird. Es geht einzig darum, *kurzfristig* (also etwa die nächsten 3 bis 5 Jahre) den Absatz von Verbrennern weiter am Laufen zu halten.
2035 ist erst in 12 Jahren. Bis dahin dürfen Neuwagen mit V-Motor ver- und gekauft werden. Über das Jahr 2035 hinaus dürfen sie auch noch weiter betrieben werden. Aber schönes Beispiel, wie die Irreführung verfängt...
Und weil es solche Menschen in der Praxis nicht gibt, hat sich jemand den Zertifikatehandel ausgedacht. Er führt dazu, dass genau der richtige Preis für CO2 gefunden wird.
Das Setzen der richtigen Rahmenbedingungen für die Politik ist damit nahezu trivial: Die Gesamtmenge der ausgegebenen Zertifikate wird entlang der Klimaziele jedes Jahr ein wenig reduziert, bis wir bei "0" sind.
Das würde voraussetzen, dass kontrolliert und durchgesetzt wird, dass ohne entsprechendes Zertifikat auch kein CO2 emittiert wird. Wie soll das in der Praxis funktionieren?
Das Lustige ist ja, dass niemand E-Fuels verbieten will. Es geht darum, dass ab 2035 in der EU keine Neuwagen mit Verbrennungsmotor mehr zugelassen werden sollen. Die Frage ist, ob dann überhaupt noch ein Autohersteller sowas anbietet und ob sich im Dezember 2034 noch irgendwer, der noch halbwegs bei Verstand ist, einen PKW mit Verbrennungsmotor kaufen würde. Jedenfalls dann, wenn E-Fuels nicht massiv subventioniert werden und wenn CO2-Emissionen ihren Preis hätten.
Wir werden künftig jede Menge grünen Wasserstoff brauchen, wo es keine sinnvoll elektrifizierbaren Lösungen gibt. Private PKW gehören sicherlich nicht dazu.
Und anschließend soll die Wirtschaft rausbekommen, wie sie das Ziel erreicht.
Die Automobilwirtschaft hat dazu bereits eine klare Meinung und setzt auf batterieelektrische Antriebe. Daher verstehe ich die Sabotageversuche der FDP/CDU/CSU/Freie Wähler nicht, den Leuten weiterhin irgendeinen Quatsch vorzugaukeln, dass der Verbrenner mit Ausnahme von Sonderanwendungen noch irgendeine Zukunft hätte. Die Industrie hat es begrüßt, Planungssicherheit zu haben. Da geht es also weder um Klimaziele, noch um vernünftige Wirtschaftspolitik, sondern um die Verweigerung, anzuerkennen, dass sich etwas ändern muss.
Die Vorstellung, dass "der Markt" alleine die erforderlichen Transformationen schaffen kann, halte ich auch für reichlich naiv. Und selbst wenn, dann müssten dafür von der Politik die entsprechenden Rahmenbedingungen gesetzt werden. Das Ziel eines Konzerns besteht nämlich nicht darin, Klimaneutralität zu erreichen, sondern seinen Gewinn zu maximieren. Das Ziel "Klimaneutralität" müsste sich also finanziell lohnen, wenn es der Markt alleine regeln soll.
So lange CO2-Emissionen nicht angemessen bepreist (*) werden, bleibt fossiler Kraftstoff billiger als E-Fuels. "Der Markt" würde also regeln, dass wir das Ziel niemals erreichen. Von Porsche sind ja auch schon erste Rufe laut geworden, E-Fuels zu subventionieren und ich warte jeden Tag darauf, dass die FDP diese Idee aufgreift (so viel dann zum Thema Markt).
Für die gesamte Energiewende kann und muss die Politik den Rahmen setzen. Wir sind noch weit entfernt von einer klimaneutralen Energieversorgung und daher muss man Prioritäten setzen, damit man das Ziel möglichst schnell und effizient erreicht. Das ist Herausforderung genug und funktioniert garantiert nicht, wenn wir Energie für die Erzeugung von E-Fuels verschwenden, die wir an anderer Stelle dringend benötigen.
* "angemessen bepreist" = so teuer, dass es die gewünschte Lenkungswirkung erzielt.
Liest man in der FDP eigentlich die "Wirtschaftswoche"?
Aber wie sieht es auf der anderen Seite der Kreuzung aus? Gibt es dann dort einen Fahrradweg oder ein Radfahrstreifen, sodass geradeaus fahrende Fahrradfahrer*innen nicht gezwungen sind, sich zwischen die geradeaus fahrenden Autos einzureihen, die auf der Geradeausspur für Autos gestartet sind?
Auf der anderen Seite der Kreuzung geht es auf dem Radweg weiter.
Hier gibt es solch eine Kreuzung, an der man beide Varianten sieht: Google Maps
Im Gl. Kongevej und Smallegade die Kombispuren und in der kreuzenden Richtung noch Radfahrstreifen rechts neben der Rechtsabbiegerspur. Auch bei den benachbarten Kreuzungen findet man oft die Kombispuren.
Ich bin nur froh, dass es an der Hans-Böckler-Allee breite Fahrradwege gibt, auf denen ich an der dreispurigen Autoschlange vorbeifahren kann!
Was dann genau dazu führt, dass Sie in dem Moment, wo das vorderste Auto in der Schlange rechts abbiegt, rechts daneben sind.
Wenn Sie sich die Bilder aus Kopenhagen anschauen, sehen Sie, dass die Separation ca. 20-25m vor der Kreuzung aufgehoben wird. Das ist die Länge, auf der Sie sich in die Autoschlange einreihen müssten, bzw. die Autos sich in die Fahrradschlange einreihen müssen. Vorher können Sie dort auch auf dem Radweg rechts schneller fahren als auf der Fahrbahn, wenn es sich dort staut (was ich allerdings in den drei Tagen, an denen ich dort war, nicht erlebt habe und das ist sicherlich ein Unterschied zu deutschen Großstädten).
Wenn die Ampel rot ist, müssen Sie sowieso warten und wenn grün ist, kommen Sie auf dem kurzen Stück ebenfalls voran. Das Gefährlichste an der Separation ist immer die Stelle, wo sie aufgehoben wird. Das ist bei der Kombispur der Punkt, an dem noch beide parallel nebeneinander fahren und beim klassischen Radweg die Stelle, an der der Fahrbahnverkehr rechts abbiegt.
Die Kombispuren fördern auch kein Revierdenken, weil das so gestaltet ist, dass allen klar ist, dass es eine gemeinsam zu nutzende Fläche ist. Jedenfalls in Kopenhagen haben das alle verstanden. Bei den Fahrradweichen hingegen, am besten noch in roter Farbe, gibt es immer die Revierkämpfe: Mein "Radweg", meine Fahrbahn. Wenn auf der Kombispur jemand mit dem Fahrrad mittig oder links fährt, kommt kein Autofahrer auf die Idee, den rechts zu überholen. Bei der Fahrradweiche (Radfahrstreifen in Mittellage) ist das aber Standard.
In Kopenhagen hatte ich eher das Gefühl, dass die Autos sich auf dem Radweg einordnen, wenn sie rechts abbiegen und nicht, dass man mit dem Fahrrad auf die Rechtsabbiegespur des Autoverkehrs fährt. Das mag aber auch am dortigen Verkehrsklima liegen, das insgesamt deutlich entspannter war als in deutschen Städten.
Zwischen Strom und E-Fuel liegt als Zwischenprodukt noch Wasserstoff, das ebenfalls speicherbar und gegebenenfalls direkt in Wärme umzusetzen ist
Das ist in dem Block enthalten, der die "Fabrik" darstellt. Wenn man gleich mit Wasserstoff heizt, sind die Verluste etwas geringer, weil mehrere weitere Prozessschritte wegfallen. Trotzdem wäre es effizienter, direkt mit Strom zu heizen, als damit ein Gas herzustellen, das man anschließend verbrennt. Die Energie, die im Wasserstoff steckt, kann ja niemals größer sein als die Energie, die man reingesteckt hat, um ihn zu erzeugen.
Die Umwandlung von elektrischer Energie in Wärmeenergie hingegen funktioniert sehr gut (meistens ist das der unerwünschte Verlust). Direkt elektrisch zu heizen, ist natürlich auch nicht die Lösung, sondern allenfalls als Ergänzung für Wärmepumpen an wenigen sehr kalten Tagen (dafür müsste das Netz dann allerdings ausgelegt sein).
Ich habe das nur eingefügt, um aufzuzeigen, wie absurd die Idee ist, mit E-Fuels zu heizen, wenn selbst eine Strom-Direktheizung schon absurd ist.
Mit 1kWh elektrischer Energie kann man mit einer Wärmepumpe je nach Bedingungen 2 - 6 kWh Wärmeenergie nutzbar machen oder knapp zwei Schnapsgläser E-Fuel erzeugen (Energiegehalt 0,35 kWh).
Ich habe nicht das Opfer für den Unfall verantwortlich gemacht, sondern hervorgehoben, aus welchen Gründen solche Unfälle passieren *edit: welche Situation vorliegen muss, damit solche Unfälle passieren können: Geradeausverkehr rechts neben Rechtsabbiegern.
Eine Lösung, die mir in Kopenhagen gut gefallen hat und die dort von allen akzeptiert wurde, sind die Kombispuren. Der Radweg geht dabei in die Rechtsabbiegespur über. Das hat zumindest dort (Verhältnis Fahrrad : PKW mindestens 1:1) sehr gut funktioniert. Man mag einwenden, dass damit das Problem nur ein paar Meter nach vorne verlegt wurde und es am Beginn der Mischfläche die selben Probleme geben kann. Das sehe ich aber anders, denn wenn ich mitbekomme, dass von links neben mir ein Auto auf die Spur fährt, habe ich noch Platz zum Ausweichen. Ich stehe dort auch definitiv nicht in der Schleppkurve, sondern bin noch beweglich. Das finde ich jedenfalls besser als die "Fahrradweichen" mit geradeaus führendem Radfahrstreifen und der Rechtsabbiegerspur rechts daneben, weil dann Abbieger den Weg des Radverkehrs auch komplett kreuzen müssen. Bei der Kombispur sind beide auf der selben Fläche.
Ich habe bei diesen Kombispuren auch nie gesehen, dass Radfahrer rechts an wartenden PKW vorbeigefahren sind, sondern wenn, dann links vorbei nach vorne. Dort, wo es enger war, haben sich Radfahrer auch hinten eingereiht. Es gab aber bei den Kombispuren einfach diese Situation nicht, dass Radfahrer im Moment des Rechtsabbiegens rechts daneben geradeaus gefahren sind, sondern dann waren sie davor, dahinter oder links daneben.
Wenn man das Ganze jetzt konsequent zu Ende denkt, könnte man auch davor den Radweg weglassen. Es wäre dann eine mehrspurige Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen, von denen der Rechte überwiegend von Radfahrern benutzt wird. Vor Kreuzungen würde der rechte Fahrstreifen zur Rechtsabbiegerspur. Meine Erfahrung mit dem Fahrrad auf mehrspurigen Hauptstraßen ohne "Radverkehrsanlage" ist durchweg positiv. Zum Beispiel in Hamburg vom Fischmarkt in Richtung Landungsbrücken/Alter Elbtunnel.