Beiträge von Yeti

    Ja, wie gesagt: nicht alles richtig. Allerdings ist im OWi-Tatbestandskatalog die Nichtbenutzung eines Schutzstreifens enthalten. Eine indirekte Benutzungspflicht ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot, was aber voraussetzen würde, dass Schutzstreifen nicht vollständig in der Dooring-Zone liegen.

    Wenn man da einen Zweirichtungsradweg anlegt, dann auf der Fläche des bisherigen Seitensteifens, der dort durchgehend 3,5m breit ist. Wenn man den Seitenstreifen auf der südlichen Straßenseite um 1m schmaler macht, hätte man 4,5m Platz auf der nördlichen Seite für einen Zweirichtungsradweg inkl. baulicher Trennung und bei Versetzen der Bordsteinkante auch einen breiteren Gehweg.

    Im Bereich der Haltestelle könnte man auf den Seitenstreifen auf der anderen Straßenseite komplett verzichten und die Fahrbahn verschwenken, so dass zwischen Radweg und Fahrbahn Platz für einen Wartebereich entsteht. Oder der Radweg wird in dem Bereich nur 2,5m breit und schon hätte man 2m Platz für ein- und aussteigende Fahrgäste.

    Das Bild links oben ist aus Düdenbüttel an der B73. Hier geht es zum Horrorfilm: Mapillary (Richtung Stade) Mapillary (Richtung Cuxhaven)

    Laut Verkehrsmengenkarte von 2015 beträgt die DTV dort 17500 Kfz/Tag. Der Platz für Radfahrstreifen wäre auf beiden Seiten vorhanden, man müsste aber Abbiegespuren und Querungshilfen ändern, damit das durchgängig funktioniert. Es wäre sogar ein Fall, wo man über einen einseitigen Zweirichtungsweg auf der nördlichen Straßenseite nachdenken könnte. Das müsste dann aber baulich von der Fahrbahn abgetrennt werden. Es gibt auf der Seite nur wenige und verkehrsarme Einmündungen und der Radweg an der B73 verläuft außerorts auf der nördlichen Seite. Wenn man auf beiden Seiten Radwege oder Radfahrstreifen für jeweils eine Fahrtrichtung anlegt, müsste man am Anfang und Ende der kleinen Ortschaft jeweils die Straßenseite wechseln. Ob das wirklich sicherer wäre als das kurze Stück auf der linken Seite zu fahren? Bei sowas bin ich nicht dogmatisch, aber man muss sich die Kreuzungen natürlich genau anschauen. So wie es jetzt ist, geht es auf gar keinen Fall. Da sind derzeit die Gehweg-Ruinen auf beiden Straßenseiten gleichzeitig in beiden Richtungen benutzungspflichtig.

    Die anderen Beispiele liegen alle im Belastungsbereich I. Da braucht man nirgends einen "Radweg" und auch keine freigegebenen Gehwege. Wenn das eine Rennstrecke ist, muss da ein Blitzer aufgestellt werden.

    Dass ich von allen Anordnungen für den Radverkehr im Landkreis Stade persönlich betroffen bin, kann ich sicherlich glaubwürdig erklären. Aber als Fußgänger? Warum sollte ich in Kutenholz zu Fuß gehen, was soll ich da?

    Aber erstmal abwarten, was nun konkret passiert und ob die gesetzlichen Vorgaben tatsächlich so konsequent umgesetzt werden wie Herr Kramer gegenüber dem Wochenblatt erklärt hat. Das würde ich bereits als großen Erfolg sehen.

    Bevor ich gegen eine Gehwegfreigabe rechtliche Schritte einleite, muss ich mich lieber wieder um meine Lieblings-Verkehrsbehörde meines Wohnortes kümmern. Außerdem haben auch die Stadt Buxtehude und der Flecken Harsefeld eigene Verkehrsbehörden, die noch nicht ganz auf dem aktuellen Stand sind. :saint:

    Während jedoch in dem Artikel ausdrücklich auf die Voraussetzung hingewiesen wird, dass verbindliche Fahrradwege nur angeordnet werden dürfen, wenn mehr als 1200 Autos pro Stunde unterwegs sind, werden an dieser Stelle keine Zahlen genannt. Dabei ist es offensichgtlich, dass ein stark frequentierter Fußweg nicht als gemeinsamer Fußweg und Radweg ausgewiesen werden kann, weil sonst der Fußgängerschutz zu kurz kommt.

    Das wird die Diskussion sein, die ich künftig mit dem Landkreis führen muss: Unter welchen Voraussetzungen kommt eine Ausweisung als freigegebener gemeinsamer Geh- und "Radweg" in Betracht. Leider hat man da wenig rechtliche Handhabe, da man gegen eine Freigabe nicht klagen kann. Ich kann nur darauf hinwirken, dass nicht auf jedem beliebigen Drecksweg, auf dem man derzeit per [Zeichen 240] zum Gehwegradeln zwangsbeglückt wird, anschließend die Piktogramme hingepinselt werden.

    Das sollte auf Straßen im hohen Belastungsbereich II beschränkt sein, wo die Breite und ein geringes Fußgängeraufkommen eine gemeinsame Nutzung erlauben. Wichtig wäre es auch, dass vor allem linksseitig nicht alles freigegeben wird, was derzeit benutzungspflichtig ist.

    Also bei diesen Beispielen kommt eine Freigabe der bisherigen "Radwege" schonmal nicht in Betracht. Viel bleibt dann aber auch nicht mehr übrig.

    bspw, auch Radfurten über querende Straßen

    Die gibt es hier eher selten, selbst an benutzungspflichtigen "Radwegen", obwohl per VwV-StVO zu §9 Rn 4 im Zuge von Vorfahrtstraßen vorgeschrieben.

    Ich bin auch gespannt, wo und wie der Landkreis ein explizites Radfahrverbot auf Gehwegen per [Zeichen 239] anordnen wird, damit gar keine Missverständnisse mehr aufkommen können, dass der bisherige "Radweg" eigentlich nur ein Gehweg war. Radwegfurten müssen dort natürlich ebenfalls weg und alle [Zusazzeichen 1000-32] über den [Zeichen 205] einmündender Nebenstraßen.

    Beharrlichkeit zahlt sich aus. :)

    Leider wird man vermutlich viele Wege weiterhin zum Radfahren freigeben, anstatt es komplett zu verbieten. Aber immerhin besser als vorher.

    Gerade bei einer Kreuzung wie hier, wo wohl aus keiner Richtung "Dauerverkehr" zu erwarten ist, rüstet man ALLE Richtungen mit zwei Detektoren aus (einen ~10 (Rad) bzw. ~20m (Auto) vorher, einen direkt auf der Haltelinie). Die Ampel ist als Default für alle Richtungen rot und sobald was erkannt wird, bekommt diese und nur diese Richtung grün (für die Autos ohne das eh sinnlose rot/gelb) und wird sofort wieder rot, wenn das Fahrzeug die Haltelinie überfahren hat.

    Wenn da so wenig los ist, braucht man eigentlich gar keine Ampel, oder?

    *edit: und keine separierte Radverkehrsführung :)

    In Horneburg / Landkreis STD können auch Sattelzüge "übersehen" werden. Für Polizeisprecher scheint dieses Wort eine andere Bedeutung zu haben als im Duden steht.

    Zitat

    Die Unbekannte übersah offenbar das große Fahrzeug und pralle [sic.] mit ihrem Auto beim Abbiegen gegen den Auflieger.

    Sie hielt mit ihrem erheblich im Frontbereich beschädigten Auto an, sammelte ihre Fahrzeugteile ein und fuhr dann Richtung B 73 davon ohne sich um die Schadenregulierung zu kümmern bzw. ihre Personalien anzugeben.

    Die Autofahrerin wurde als ältere Dame mit grauen Haaren beschrieben. Gegen Sie wird nun wegen Unfallflucht ermittelt.

    POL-STD: Horneburger Polizei sucht unbekannte Unfallverursacherin | Presseportal