Beiträge von Yeti

    Die Idee gefällt mir und sollte so konsequent auch mal gegen Falschparker angewandt werden: Abschleppen und direkt in die Schrottpresse.

    Sorry für den doofen Vergleich: Das Rad war ja ordnungsgemäß abgestellt. Das Kriterium bei dessen Entfernung war wohl eher, dass jemand der Meinung war, es würde nicht gebraucht.

    Denkanstoß für Autos: Wer braucht in der Stadt schon einen "Geländewagen"? :/

    Die Drohung, Deutschland zum Radwegland machen zu wollen, kommuniziert laut und deutlich an alle autofahrenden Wähler, dass der Platz jetzt nicht da ist und infolgedessen Rücksicht bis auf Weiteres obsolet bleibt.

    Das ist mir zu schwarz-weiß. Ich stimme dir zu, dass die #MehrRadwege Kampagnen nicht hilfreich sind, die den Eindruck erwecken, als wäre Radfahren ohne Radweg lebensgefährlich. Und ich wundere mich auch nicht über die Zustimmung, die für solche Forderungen von der Autolobby kommt.

    Trotzdem glaube ich, dass Veränderungen notwendig sind, um mehr Menschen auf das Fahrrad zu bringen. Diese Veränderungen betreffen aber nicht alleine die Infrastruktur, sondern in erster Linie eine Abkehr von der Geringschätzung, die dem Radverkehr überall entgegengebracht wird und die auch im Verhalten gegenüber Radfahrern deutlich wird.

    Man muss das Selbstverständnis der Autofahrer brechen, die einzig wirklich wichtigen Verkehrsteilnehmer zu sein. Verbesserungen der Infrastruktur können dazu beitragen, dem Radverkehr einen höheren Stellenwert zu geben, aber auch die Ahndung von Verkehrsverstößen und Straftaten, durch die Radfahrer durch Nachlässigkeit oder gar Vorsatz gefährdet werden.

    Danach kommen die Fahrräder erst einmal eine Weile in Verwahrung.

    Das wäre das Aller-Mindeste, wenn es vorher nicht einmal angekündigt wurde. Und dann noch die Dreistigkeit besitzen, Schadensersatz abzulehnen. Die Stadt Northeim sollte sich zudem fragen, ob sie nicht mal in sichere Abstellanlagen investiert, wo die Leute sich auch trauen, ihre normalen Fahrräder abzustellen, anstatt sich für die Fahrt zum Bahnhof ein minderwertiges Fahrrad vorzuhalten. Abgesehen davon gibt es auch Menschen, die froh sind, überhaupt ein solches Fahrrad zu haben und sich nichts Besseres leisten können.

    Am Northeimer Bahnhof hat man ohne Vorwarnung Fahrräder entsorgt und verschrotten lassen. Betroffene werden nicht entschädigt, sondern sollen sich aus dem Fundus ein anderes Schrottrad aussuchen.

    Die Idee gefällt mir und sollte so konsequent auch mal gegen Falschparker angewandt werden: Abschleppen und direkt in die Schrottpresse. Falls man sich geirrt hat, können sich die Betroffenen vom Schrottplatz ein anderes Auto mitnehmen.

    Das bedeutet genau genommen, dass auf der Seite an der die Bushaltestelle aufgenommen wurde, gar kein Fahrradverkehr stattfinden darf. Vielmehr müsste der Fahrradverkehr auf der gegenüberliegenden Seite stattfinden, wo ein getrennter Fahrrad-/Fußweg [Zeichen 241-30] ausgeschildert ist, der die Benutzung durch den Radverkehr entgegengesetzt der Fahrtrichtung vorsieht.

    Es kann sein, dass auf der Bushaltestellenseite, auf der das Foto aufgenommen wurde, an dem Fußweg ein [Zeichen 240] steht.

    Dann stünde aber eines der beiden Schilder falsch da. Denn ein Fahrradfahrer kann ja nicht den einen benutzungspflichtigen Radweg benutzen und gleichzeitig auch den anderen. Benutzt in so einem Fall ein*e Fahrradfahrer*in den einen benutzungspflichtigen Radweg, dann ignoriert er/sie automatisch den anderen benutzungspflichtigen Radweg.

    Ja. Auf der Seite, wo das Foto aufgenommen wurde, steht vorher [Zeichen 240] Dann auf der gegenüberliegenden Seite auf einmal ebenfalls [Zeichen 240] Der zugehörige "Radweg" endet aber 15m weiter an der nach links abzweigenden Straße. Vermutlich hat irgendein Schlaumeier gedacht, dass Radfahrer, die dort links abbiegen wollen, bitte schon an der Mittelinsel die Straßenseite wechseln mögen, damit sie dann an der Einmündung von links auf jeden Fall auf der falschen Straßenseite ankommen. Die Beschilderung besagt allerdings, dass alle an der Mittelinsel auf die linke Seite wechseln müssen. Wie sie dann am Ende des "Radweges" wieder auf die rechte Straßenseite kommen, ist ihr Problem. Da an der Einmündung rechts kein [Zeichen 240] steht, darf/muss man von da an auf der Fahrbahn fahren.

    Mapillary

    Wer aus der Nebenstraße kommt und in die andere Richtung fahren will, muss spätestens ab der Mittelinsel auf der Fahrbahn fahren, denn rechts steht [Zeichen 239] und links weder [Zusatzzeichen 1022-10] noch [Zeichen 240]

    Mapillary

    Ich sehe hier nur sehr wenige Radfahrer schneller als 30km/h fahren. Vermutlich ist es eher so wie Hane vermutet, dass man glaubt, dass Radfahrer auf einmal "ihr Revier" für sich alleine beanspruchen und dass das auf Kosten der Fußgänger geht. Wenn man hier nur gegenüber Fußgängern immer so fürsorglich wäre...

    Na ja, es wäre dann zumindest nicht mehr erlaubt, da einfach durchzufahren wie bisher. Dass es dann gar keinen Durchgangsverkehr mehr gibt, erwarte ich nicht, aber es wäre schon ein Fortschritt, wenn es weniger wäre. Leider erwarte ich auch nicht, dass die Stader Polizei es kontrollieren würde.

    In der ersten und bislang einzigen Fahrradstraße in Stade hat der Kfz-Verkehr tatsächlich spürbar abgenommen, daher habe ich die Hoffnung noch nicht komplett aufgegeben. :)

    Die Straße Am Schwarzen Berg ist bereits jetzt eine vom Radverkehr stark frequentierte Straße. Am Schwarzen Berg - Google Maps

    Für den Kfz-Verkehr spielt sie eigentlich keine Rolle, außer um die anliegenden Grundstücke und den Mitarbeiterparkplatz des Krankenhauses zu erreichen. Allerdings wird die Straße im Berufsverkehr auch zur Umfahrung des täglichen Staus auf der Bremervörder Straße missbraucht.

    Nur im nördlichen Abschnitt gibt es einen Gehweg bis zur Straße Heisterbusch. Derzeit ist das alles [Zeichen 274.1] aber insbesondere auf dem Abschnitt parallel zur B73 wird auch gerne mal schneller gefahren.

    Es ist geplant, die Straße zur Fahrradstraße (Anlieger frei) zu machen. Das würde dann auch den Durchgangsverkehr raushalten und wäre gut zu begründen, da die Straße für den Radverkehr eine hohe Bedeutung hat und vermutlich sogar schon die vorherrschende Verkehrsart ist. Gestern wurde von der Stadtverwaltung behauptet, dass die Einrichtung einer Fahrradstraße erst möglich sei, wenn durchgehend ein Gehweg vorhanden ist. Diese Voraussetzung konnte ich in der VwV-StVO nicht finden. Habe ich etwas übersehen? Natürlich wäre es gut, wenn es dort einen Gehweg gäbe, aber im Unterschied zur jetzigen Beschilderung wäre es doch bereits für Fußgänger ein Vorteil, wenn der Durchgangsverkehr rausgehalten würde.

    Welche Alternativen gäbe es noch?

    Kann man [Zeichen 260] [Zusatzzeichen 1020-30] mit [Zeichen 274.1] kombinieren? Wie ließe sich die Sperrung rechtssicher begründen?

    In dem Abschnitt ohne Gehweg käme vielleicht auch [Zeichen 240] [Zusatzzeichen 1020-30] für die gesamte Straße in Frage, dann in Kombination mit Tempo 30 als Streckenbeschränkung.

    Hier drei Bilder, wie es dort aussieht

    Nördlicher Abschnitt Richtung Süden mit Gehweg auf der westlichen Straßenseite. Hier zweigt nach rechts die Straße Am Schützenhaus ab. (By the way: Gehweg mit Radwegfurt an rechts-vor-links-Kreuzung)

    Das ist der Abschnitt parallel zur B73 Richtung Südosten. Kein Gehweg. Entlang der B73 gibt es allerdings einen einseitigen kombinierten Geh- und "Radweg". Verkehrsrechtlich verläuft die B73 komplett außerorts.

    Westlicher Abschnitt an der Abzweigung der Straße Am Heidberg. Im Hintergrund die B73. Dort endet die Gehweg-Ruine, die an der Bremervörder Straße beginnt. In der anderen Richtung gibt es ab dieser Kreuzung auf beiden Straßenseiten einen Gehweg

    Auf den Bildern sind keine Fußgänger zu sehen, weil ich da immer warte. Die Strecke wird aber auch von Fußgänger recht stark frequentiert und die Wahrscheinlichkeit, keinem Fußgänger zu begegnen, ist gering.

    Ich möchte da gerade mal ganz pingelig sein, weil ich für morgen Abend eine Tour geplant habe, wo ich mich mit interessierten Radfahrern mal ganz penibel an die Verkehrsregeln halten möchte. Dabei werden wir zufällig an einigen Stellen vorbeikommen, wo das nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist, oder zu solchen absurden Situationen führt wie hier. Es hat sich gestern auch die Leiterin der Verkehrsbehörde für die Tour angemeldet, "wenn es die Witterung zulässt".

    Die einfachste Lösung ist -wie so oft- die Fahrbahn und das stand bereits im Radverkehrskonzept von 1999: Einbahnstraße in Gegenrichtung freigeben. Mir fällt kein Argument ein, warum man das nicht endlich tut.

    wenn du schiebst, müsstest du "eigentlich" auf dem Weg links im Foto unterwegs sein.

    Der Weg links im Bild ist eigentlich zwei Wege. Der Gehweg-Teil ist gerade mal einen Meter breit. Also ist der optisch davon getrennte Weg ein Angebots-"Radweg", auf dem man in der Gegenrichtung fahren darf, wenn einem die leere Fahrbahn zu gefährlich erscheint. :)

    Oder um es mit den Worten meiner Lieblings-Verkehrsbehörde zu sagen: Das ist für "unsichere Radfahrer".

    Hier nochmal weiter oben. Leider habe ich kein Bild, wo der Zollstock auf dem Gehweg liegt. In Gegenrichtung hat die Straße ordentlich Gefälle, so dass man da auch ohne zu treten leicht 25km/h oder mehr erreicht. Die Fahrbahn ist dort jedenfalls 4m breit.