Beiträge von Yeti

    Beim Landkreis Stade kann man lesen, dass man einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test nach einem positiven Schnelltest hat.

    Zitat

    Was tun, wenn der Schnelltest/Selbsttest positiv ist?

    • Bleiben Sie zu Hause (absondern) und stellen Sie Ihre Kontakte ein.
    • Veranlassen Sie umgehend einen PCR–Test – auch wenn sie geimpft (auch geboostert) oder genesen sind
      • Wenden Sie sich bitte vorrangig an Ihren Hausarzt für einen PCR-Test
      • Weitere PCR-Testmöglichkeiten finden z.B. Sie in dieser Liste
      • Aufgrund des positiven Tests haben Sie einen Anspruch auf die Durchführung einer kostenlosen PCR-Testung

    Quarantäne / Isolation | Landkreis Stade (landkreis-stade.de)

    Wir haben immer ein paar Selbsttests zuhause. Ob die aber zuverlässig eine Infektion anzeigen, wenn man geboostert ist, sei mal dahin gestellt.

    Ich hatte noch nie eine rote Kachel in der Corona-Warn-App. Nur ein einziges Mal einen Hinweise auf einen Kontakt mit geringem Risiko. Ich habe schon Zweifel, ob die App überhaupt funktioniert, denn bei einer aktuellen Inzidenz von über 500 sollte das eigentlich schonmal vorgekommen sein. Meine einzigen Kontakte mit Ungeimpften habe ich allerdings draußen oder im Supermarkt.

    Und ich fände es höchst problematisch, wenn der ADFC das Thema Flächenversiegelung für den Radwegebau einfach nur "ad acta" legen würde.

    Noch problematischer finde ich, dass der ADFC für den Radwegebau auch die Verkehrssicherheit ad acta gelegt hat.

    Gegen die Flächenversiegelung kann man auch etwas tun, indem man unnütze Flächen für den Radverkehr entsiegelt. Solche Ruinen wie oben im Bild dienen weder der Verkehrssicherheit, noch locken sie irgendwen vom Auto auf das Fahrrad. Damit möchte man offenkundig allen Radfahrern die tiefste Geringschätzung entgegenbringen.

    Dieser "Radweg" ist vielleicht ein bisschen zu kurz. Außerdem steht das Kunstwerk in einer [Zeichen 274.1]

    Kaum sind am Straßenrand ein paar Quadratmeter Pflastersteine verlegt, muss natürlich irgendein Trottel ein [Zeichen 240] daneben stellen. Hier noch mit dem wichtigen Hinweis [Zusatzzeichen 1012-30] , damit niemand auf die Idee kommt, dass das Grüne vorher auch schon ein "Radweg" ist.

    Für alle, die es bis dahin auf der Fahrbahn geschafft haben, aber eigentlich viel lieber auf "Radwegen" fahren, wollte man unbedingt die nicht einsehbare Kreuzung hinter der Hausecke auch noch mitnehmen. Soll ja nicht langweilig werden beim Radfahren...

    Von der anderen Seite auch mit [Zusatzzeichen 1012-31], damit es keine Missverständnisse gibt.

    Wenn es jemand nicht mitbekommen hat und heile am roten Hydranten vorbei kommt, wird er weich vom Weihnachtsbaum abgefedert. Wer Angst hat, auf der Fahrbahn weiter zu fahren, kann ab da auch den Bus nehmen. Man sollte vielleicht eine Unterführung bauen, damit man bei dem irrsinnigen Verkehrsaufkommen mit heiler Haut die andere Straßenseite erreicht. :S

    Als ich den Herrn, der da vorne auf dem "Radweg" fährt, überholt habe habe ich ihm erzählt, dass ich dort, wo ich fahre, ganz gut voran komme. Bei der nächsten Möglichkeit hat er dann auch auf die Fahrbahn gewechselt und das obligatorische [Zeichen 240] ignoriert. :)

    Dummerweise ist das Risiko, auf Bordsteinwegen unter abbiegende Lkw zu geraten, höher als auf der Fahrbahn ...

    Jedenfalls wenn man nicht unvermittelt Schlenker fährt und in der Lage ist, sich zum Abbiegen zur Fahrbahnmitte hin einzufädeln. Wenn Kinder diese Fähigkeit noch nicht besitzen, würde ich sie zumindest auf stärker befahrenen Fahrbahnen auch nicht fahren lassen.

    Man hätte in der Überschrift statt von einem Rennradfahrer auch von einem Fahrraddieb schreiben können.

    Zitat

    Auf der Wache konnte dann die wahre Identität des Mannes festgestellt werden. Bei der Kontrolle hatte er nämlich falsche Angaben gemacht – zudem hatte er Drogen dabei. Bei den weiteren Ermittlungen stellte sich dann heraus, dass das Rennrad in Hamburg gestohlen wurde.

    Ich wüsste nicht, dass die Gasversorgung irgendwo ausgefallen ist. Wenn ein Lieferant ausfällt, steigen nunmal die Preise.

    Wir können russische Gaslieferungen nicht einfach von einem anderen Anbieter ersetzen. Putin hat zwar auch ein Interesse daran, uns das Gas zu verkaufen, aber ein Lieferstopp würde uns härter treffen als ihn ein Boykott. Das meine ich mit Abhängigkeit.

    Wir sind nicht von Orangen aus Spanien abhängig. Wenn Spanien keine Orangen liefert, dann gibt es halt keine. Das wäre schade, aber nicht dramatisch. Niemand würde deswegen verhungern oder an Skorbut erkranken. Das ist bei Energie nicht möglich, einfach darauf zu verzichten und daher darf man zumindest nicht von einzelnen Lieferanten abhängig sein und schon gar nicht von Schurken wie Putin.

    Freiflächen-PV ist übrigens derzeit in Deutschland die günstigste Form der Energieerzeugung. Es ist Quatsch, dass die Beendigung / Verringerung der Abhängigkeiten die Energiepreise in die Höhe treibt. Das genaue Gegenteil ist richtig: Aufgrund der Abhängigkeit und mangels Alternativen ist der Gaspreis zuletzt so stark gestiegen. Wenn der Konflikt in der Ukraine weiter eskaliert, wird der Preis weiter steigen.

    Gegenseitige wirtschaftliche Abhängigkeiten sind letztlich Friedenerhaltend.

    Zum Beispiel, indem wir Öl aus Saudi-Arabien kaufen und die Scheichs dann von dem Geld bei uns Panzer bestellen oder Al Qaida unterstützen. Oder indem wir eine Gaspipeline durch die Ostsee bauen, über die uns Russland Erdgas liefern kann, ohne dieses durch die Ukraine leiten zu müssen.

    Alles sehr friedenserhaltende Abhängigkeiten... :rolleyes:

    Daher der Vorschlag, nur die Pflicht zum Gehwegradeln zu streichen und es lediglich zu erlauben. Dann können es die Eltern selbst entscheiden. Die meisten Wohngebiete sind doch mittlerweile [Zeichen 274.1] und darunter sicherlich viele, wo man auch Kinder auf der Fahrbahn fahren lassen kann. "Radwege" gibt es dort nicht.

    Zurück on topic: das korrekte Sprichwort für die Verkehrsmittelwahl lautet natürlich "was Hänschen (als Student) nicht lernt, lernt Hans (als Berufspendler etc.) nimmermehr.

    Damit es bei den Medienhinweisen nicht gleich wieder Offtopic wird, antworte ich mal hier.

    Könnte man nicht bitte §2 (5) StVO derart ändern, dass es nur bis zum 10. Jahr erlaubt ist, mit dem Fahrrad auf Gehwegen zu fahren, aber die Pflicht, dies bis zum 8. Lebensjahr zu tun, ersatzlos streichen? Dann kann man im Einzelfall selbst entscheiden, wo man die Kids fahren lässt und man muss Hans später das Gehwegradeln nicht mehr abgewöhnen.

    Es gibt genügend Straßen, in denen auch Kinder auf der Fahrbahn fahren können und es soll ja auch Straßen geben, wo es gar keinen Gehweg gibt. Mein Opa hat mir mit 5 Jahren das Fahrradfahren beigebracht. Der Gehweg wäre dafür aber viel zu schmal gewesen. Auf meinem Weg zum Schulbus gab es nicht einmal einen Gehweg.

    Wir hatten vor zwei Jahren Besuch von Freunden mit ihren damals 5 und 7-jährigen Söhnen. Da die ihre Fahrräder dabei hatten, haben wir auch eine kleine Runde durch die Stadt gedreht. In den Nebenstraßen sind wir nicht auf dem Gehweg gefahren und Hauptstraßen haben wir gemieden. Die Jungs voraus und ihre Mutter und ich hinterher, manchmal haben wir die Kinder auch zwischen uns genommen, z.B. beim Abbiegen. Wie das auf dem Gehweg funktionieren sollte, kann ich mir gar nicht vorstellen.

    In den 1970ern war man insgesamt ja noch etwas weniger besorgt (trotz >20.000 Verkehrstote / Jahr alleine in der BRD). Für uns war es damals aber normal, dass wir als Kinder im Dorf auf der Fahrbahn gespielt haben und dort auch Fahrrad gefahren sind. Allerdings wurde mir damals noch beigebracht, dass man im Straßenverkehr aufpassen muss und dann hat man mich auch alleine zur Grundschule im Nachbardorf fahren lassen. Heute wäre das vermutlich undenkbar.

    Ja, da fahren viele. Und auch schon recht viele auf der Fahrbahn, trotz [Zeichen 240]. Meiner Beobachtung nach darunter auch die Zielgruppe, deretwegen man angeblich an solchen "Radwegen" festhalten sollte.

    Am Elbdeich gibt es auch noch die als Elberadweg ausgeschilderte Route im Außendeich, die aber per [Zeichen 250] zum Radfahren gesperrt ist.

    Es stehen weitere leere Schilderpfosten in der Gegend herum. :)

    Das [Zeichen 240] an der Treppe hätte ich gelassen. Das war so absurd, dass es zur Touristenattraktion hätte werden können.

    Leider ist man aber immer noch nicht wirklich konsequent vorgegangen. Die Dame vom Landkreis sagte mir im November, dass man erst einmal an den Gemeindestraßen anfangen wolle. Das bedeutet, dass am Elbdeich die Schilder immer noch da hängen, wo es sich um eine Kreisstraße handelt. Ich habe die Vermutung, dass es dabei um die Frage der Baulast geht. Zumindest bei Landstraßen liegt die Baulast in Niedersachsen bei Gehwegen immer bei der Gemeinde, bei Radwegen beim Land. Bei kombinierten Geh- und "Radwegen" teilen sich Gemeinde und Land die Kosten 50:50. Vermutlich gibt es für Kreisstraßen eine ähnliche Regelung. Die Gemeinden haben also ein finanzielles Interesse daran, dass bei Kreis- und Landstraßen an Gehwegen die [Zeichen 240] hängen bleiben. Bei Straßen, die ohnehin in die Baulast der Gemeinde fallen, ändert sich nichts und dem Landkreis als zuständige Verkehrsbehörde kann es nur recht sein.

    Natürlich sind das sachfremde Erwägungen, die bei der Frage, ob eine Benutzungspflicht angeordnet werden darf, keine Rolle spielen dürfen. Wenn der Landkreis jetzt anfängt, die Schilder abzuordnen, soll es mir aber recht sein, wenn denn auch die Kreis-, Land- und Bundesstraßen mal dran sind.