kein Fahrradfahrer verhält sich "asozial", wenn er einen Fußweg benutzt, der für den Fahrradverkehr freigeben ist und sich dabei an die dafür geltenden Regeln hält.
Das tun aber die Wenigsten. Und damit meine ich nicht einmal, dass niemand auf einem leeren Gehweg mit Schrittgeschwindigkeit fährt, sondern dass eng an Fußgängern vorbeigefahren wird und die geforderte Rücksichtnahme zu wünschen übrig lässt. Oftmals bieten solche Pseudo-Lösungen ja auch gar keinen Platz, um auch zu Fußgängern ausreichenden Abstand zu halten. Das Hauptargument der Gehwegradler besteht dann aber wiederum darin, dass sie auf der Fahrbahn zu eng von Kraftfahrzeugen überholt werden und sie sich dort nicht sicher fühlen. Wenn jemand anderen zufügt, was sie/er selbst von anderen nicht hinnehmen will, ist das aus meiner Sicht asozial.
Auf längere Sicht ließe sich die ganze Verkehrsgestaltung auch noch dahingehend ändern, dass man aus den Schutzstreifen Radfahrstreifen macht.
Wenn Sie die Regeln kennen würden, wüssten Sie, dass ein Radfahrstreifen eine benutzungspflichtige Radverkehrsanlage ist. Dann ist es rechtlich nicht möglich, daneben noch eine Gehwegfreigabe anzuordnen.