Aus dem Artikel zum DIY-Zebrastreifen:
Zitat
Rechtlich betrachtet ist das unerlaubte Aufbringen eines Zebrastreifens eine Straftat. Das kann unter anderem als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Amtsanmaßung gewertet werden.
Wie sieht es denn strafrechtlich mit dem unerlaubten Aufstellen von ![Zeichen 240 [Zeichen 240]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-240.png)
![Zeichen 241-30 [Zeichen 241-30]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-241-30.png)
![Zeichen 237 [Zeichen 237]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-237.png)
aus?
1. Wenn eine Baufirma diese Verkehrszeichen aufstellt, ohne dass dafür eine verkehrsbehördliche Anordnung / ein genehmigter Verkehrszeichenplan vorliegt.
2. Wenn eine Verkehrsbehörde diese Zeichen nicht entfernen lässt, obwohl sie bereits festgestellt hat, dass sie rechtswidrig angeordnet sind. Ich denke hierbei an Fälle, in denen bereits unter Beteiligung aller anzuhörenden Stellen (Baulastträger, Polizei, fachkundige Verkehrsteilnehmer) entscheiden wurde, diese Zeichen zu entfernen, aber das nach zwei Jahren immer noch nicht umgesetzt wurde.