Beiträge von Yeti

    Was soll immer diese Geisterradlerargumentation in solch einer Situation? Da das „Geisterradeln“ je nach Ort seitens der verantwortlichen Behörden sogar vorgeschrieben sein kann, MUSS jeder Abbiegende stets mit solch einem Querverkehr von beiden Seiten rechnen, will dieser nicht permanent aufmerksam die gerade gültige Wegsituation für Radfahrer verfolgen.

    Was heißt "Argumentation"? Es ist eine Möglichkeit, die auch aus meiner Sicht nicht unwahrscheinlich ist, auch wenn wir es aus der Meldung nicht entnehmen können. Das heißt nicht "selbst schuld" oder "das kommt davon" und natürlich hast du recht, dass beim Abbiegen nach rechts die Verpflichtung besteht, auch darauf zu achten, ob von rechts jemand auf dem Geh- oder "Radweg" kommt.

    Randnotiz: Jogger haben keine Vorfahrt, weil sie nicht fahren und hätten in der Situation warten müssen. Eine Regel, die wenige kennen und noch weniger verstehen, die aber -wie ich gehört habe- geändert werden soll? Auch da gilt natürlich, dass man trotzdem damit rechnen muss.

    „Visionzero“ bedeutet, Fehlerquellen auf allen denkbaren Ebenen zu entschärfen.

    Genau das! Die erste Ebene ist das eigene Verhalten. Ich bin früher auch mal auf der falschen Seite gefahren, wie es hier alle machen und weil es manchmal komplizierter ist, sich korrekt zu verhalten. Das mache ich seit einigen Jahren konsequent nicht mehr. Das hat dazu beigetragen, dass sich meine persönliche Statistik gefährlicher Situationen drastisch verbessert hat. Wenn man Geisterradler anspricht oder das deutlich erhöhte Risiko thematisiert, wird man aus der Fahrrad-Blase schnell angegriffen ("Victim-Blaming"), oder es wird relativiert ("nur das kurze Stück"). Ein Problembewusstsein erkenne ich jedenfalls nicht.

    Auf der anderen Seite gibt es die Ebene der Kraftfahrer, die auch mit dem Fehlverhalten von Radfahrern rechnen müssen und die sich auch oft genug über Regeln hinwegsetzen, ohne dass es Konsequenzen hätte.

    Dann gibt es die Ebene der Verkehrsbehörden, die immer noch Geisterradeln erlauben oder anordnen, wo es nicht zulässig ist. Damit wird das ein Stück weit normalisiert und viele Geisterradler haben keinerlei Bewusstsein dafür, wie hoch das Risiko an Kreuzungen ist, wenn sie auf "Radwegen" und dann noch auf der falschen Straßenseite fahren.

    Dann gibt es die Ebene der Polizei, die wegschaut und das massenhafte Fehlverhalten nicht ahndet. Ich habe hier jedenfalls noch nicht erlebt, dass die Polizei Geisterradler angehalten hat oder dass sie an Kreuzungen kontrolliert, dass LKW mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen.

    An anderer Stelle habe ich gerade von der Broschüre des Niedersächsischen Verkehrsministeriums berichtet, wo Kindern als Vorbereitung auf die Fahrradprüfung beigebracht wird, dass sie lieber auf dem Gehweg als auf der Fahrbahn fahren sollten.

    Und zum Schluss gibt es die Presse, die zwar über getragene oder nicht getragene Fahrradhelme schreibt (meist auf Grundlage der Polizeimeldung), aber meistens über offensichtliche Gefahrenstellen oder offensichtliches Fehlverhalten schweigt. An den Stammtischen wird dann auch lieber über "lebensmüde Radfahrer" schwadroniert, die "Mitten auf der Straße fahren", während Geisterradeln OK ist, weil die doofen Fahrrad-Asis dann nicht im Weg sind.

    Im Prinzip erleben wir, wie bei der Entschärfung von Fehlerquellen auf allen Ebenen kläglich versagt wird.

    Ja, stimmt. Frontal wäre natürlich möglich. Wenn der Fahrer vorher an der Kreuzung gewartet hat, kann der Junge davor vorbei gefahren sein, als der LKW losgefahren ist. Oder der Junge kam aus der anderen Richtung.

    Es war offensichtlich nicht der typische Rechtsabbiegeunfall, wo vorher beide in die gleiche Richtung gefahren sind.

    Ich habe am Ende im Freitext darauf hingewiesen, dass die Option "Ich kann nicht häufiger mit dem Fahrrad pendeln, wenn ich das bereits immer tue" fehlt.

    Originalzitat aus der Pressemeldung der Polizei

    POL-STD: Autofahrer steigt im Alten Land aus und schubst Radfahrer auf die Fahrbahn - ... | Presseportal

    Der Verursacher wird wie folgt beschrieben:

    - sehr groß, an die 2 Meter

    - sehr korpulent

    - Alter etwa Mitte 30

    - dunkle schmierige längere Haare (nackenlang)

    - abgebrochener Zahn vorne

    - etwas 3-Tage-Bart (nicht voll)

    - dunkles Shirt

    - Sprach deutsch

    Wobei das gezeigte Gehwegschild (VZ 239) doch definitiv mehr als 30 Jahre alt sein muss, dem Design nach zu urteilen.

    Der "Radweg" befand sich auf der südlichen Straßenseite. Das Bild ist auf der nördlichen Straßenseite aufgenommen, wo es anscheinend schon immer ein auch als solcher beschilderter Gehweg war.

    Wer zwangsbeglückt werden will, kann sich hier in einer Linkskurve endlich wieder von der rechten Fahrbahnseite auf den linksseitigen "Radweg" retten.

    Fußverkehr nicht vergessen. der sollte aus der Sackgasse "In der Ecke", die selbst ohne Gehweg auskommt auch eine Möglichkeit der barrierearmen Erreichbarkeit des einzigen Gehweges in der Klosterstraße bekommen.

    Wobei ich unterstelle, dass Barrierefreiheit in dem Kaff eine untergeordnete Rolle spielt, wenn man auf dem Gehweg Radverkehr zulässt.

    Vielleicht liegt es auch an meiner "Sozialisierung" aus dem Luftsport / Segelflug, vor jedem Flug alle Steuerorgane zu testen. Meine Frau sagte auch, dass sie beim Aufsteigen auf das Fahrrad nicht die Bremsen zieht. Ich habe nie darüber nachgedacht, ob es ungewöhnlich ist, das zu tun. :/

    Natürlich auch hervorragend markiert und ausgeschildert ...

    Wenn ich von hier komme, ist es ein Gehweg. Und was hat es mit dem [Zeichen 250] auf sich? Wenn das für den Bus-Wendeplatz gemeint ist, steht es in der falschen Richtung.

    In Gegenrichtung hingegen steht [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1000-31] Also doch kein reiner Gehweg? Das Ganze ist widersprüchlich. Das erkennen Leute wie hier im Forum, aber 99% der Verkehrsteilnehmer bestimmt nicht. Wenn ich nicht ortskundig bin, kann ich ja auch nicht erst zum anderen Ende der Straße laufen, um nachzusehen, ob das in Gegenrichtung vielleicht anders beschildert ist. Zumal Verkehrszeichen, die in der anderen Fahrtrichtung stehen, ohnehin nicht gelten.