Beiträge von Yeti

    Und solche gewaltigen, mehrspurigen Fahrbahnbauwerke, auf denen i.d.R. schneller als die erlaubten max. 50 km/h mit den Autos dahingerast wird, würden gar nicht erst gebaut werden können, bzw. müssten verschwinden, wenn es keine Verpflichtung für den Fußverkehr gäbe, den Gehweg zu benutzen.

    Wie bitte? Man dürfte keine Fahrbahnen mehr bauen, auf denen schneller als erlaubt gefahren wird?

    *edit: Dann dürfte man sicherlich auch keine Gehwege mehr bauen, auf denen unerlaubt Fahrrad gefahren wird und keine Radwege, auf denen unerlaubt in der falschen Richtung gefahren wird?

    Bzw. was genau missfällt dir an meinem Vorschlag?

    Dass es keinen Grund gibt, eine solche Regelung lediglich für Pedelecs einzuführen. Man könnte genauso gut die Benutzungspflicht erst einmal für rote Fahrräder aufheben und damit argumentieren, dass sich dadurch die Chancen erhöhen, dass die RWBP später vielleicht auch für blaue Fahrräder aufgehoben wird.

    Die Frage ist allerdings: Wenn das Schild da ohne "wenn und aber weg" muss, warum steht es dann da noch?

    Weil viele Verkehrsbehörden auf geltendes Recht einfach scheixxen. Und weil es zu viele Fahrrad-Lemminge gibt, die das auch noch gut finden, weil es sich für sie auf dem Gehweg flauschiger anfühlt, bevor sie an der nächsten Kreuzung plattgefahren werden.

    Was vermutest du denn, warum Fahrradfahrer*innen auf einem Gehweg Fahrrad fahren, wenn der Gehweg für den Fahrradverkehr freigegeben ist?

    Das ist mir egal. Ich vermute nämlich auch, dass Leute, die ihr Auto in der Feuerwehrzufahrt parken, einfach nur zu faul sind, ein paar Schritte mehr zu Fuß zu gehen. Erlauben würde ich das deswegen trotzdem nicht.

    Und eigentlich dürfte es dann auch keine gemeinsamen Geh- und Radwege mehr geben [Zeichen 240]?

    Meiner Einschätzung nach dürfte es an mindestens 95% der damit beschilderten Wege dieses Verkehrszeichen in der Tat nicht geben, wenn sich Verkehrsbehörden an geltendes Recht halten und die technischen Regelwerke beachten würden.

    Umgekehrt kann das Privileg mit einem Fahrrad auf einem Gehweg zu fahren, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist, unproblematisch erhalten werden

    Warum sollte man das tun?

    Solange jedenfalls der von Gerhart beschriebene Missstand besteht, werden sich Menschen auf "traditionellen Fahrrädern" ausgegrenzt fühlen von dem schnell dahinrollenden Pedelec-Fahrradverkehr. Und die Anzahl der Menschen, die das Pedelec als Pendler-Fahrzeug entdeckt haben, wird möglicherweise geringer sein, als diejenigen, denen die Lust am Fahrradfahren vergangen ist, weil ihnen die "Fahrradwelt" zu "schnelllebig" geworden ist.

    Durch den von Gerhart beschriebenen Missstand werden sich wohl eher die Menschen davon abhalten lassen, zu Fuß zu gehen, solange das asoziale rücksichtslose Gehwegradeln nicht geahndet wird.

    Aber sonst teile ich die Sorge nicht. Hier in Stade bin ich meistens der Schnellste. Jedenfalls kann ich mich nur an sehr wenige Situationen erinnern, wo ich mal im Stadtverkehr von anderen Radfahrern überholt wurde. In anderen Städten passiert mir das aber regelmäßig, was darauf hindeutet, dass in Städten, in denen mehr Menschen das Rad nutzen, auch mehr Menschen schneller fahren. Da ich eher derjenige bin, der mit dem motorlosen Fahrrad die Pedelecs überholt, ist meine Beobachtung auch nicht durch den zunehmenden Anteil von Fahrrädern mit E-Unterstützung zu erklären.

    Eine brauchbare Infrastruktur erlaubt es auch, dass problemlos Radfahrer mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten unterwegs sind. Handtuchbreite "Radwege" sind dazu eher nicht geeignet, aber auf der Fahrbahn bin ich bisher immer an langsameren Radfahrern vorbeigekommen, auch wenn ich mal kurz langsamer werden musste, um eine Lücke abzuwarten.

    Wir haben aktuell wieder eines der Lastenräder unserer Lastenradinitiative bei uns zuhause, bzw. im Geschäft meiner Frau stationiert. Wenn das Rad gerade nicht ausgeliehen ist, nutzt meine Frau es auch gerne für Erledigungen und vor allem auch für Strecken um die 10km, die sie sonst mit dem Auto gefahren wäre. Zum Einen, weil sie auf dem Lastenrad alles mitbekommt, was auf ihrem normalen Fahrrad schon schwierig wird (z.B. Werkzeug) und zum Anderen sicherlich auch, weil das Lastenrad einen E-Motor hat. Ich beobachte auch im Freundes- und Bekanntenkreis, dass das Pedelec die Hemmschwelle, anstatt mit dem Auto das Fahrrad zu nutzen, deutlich herabsetzt. Insofern ist das keine Entwicklung, die ich mit Sorge betrachte, sondern die mir Hoffnung macht, dass das Fahrrad -egal ob mit oder ohne Motorunterstützung- weiter an Bedeutung im Alltagsverkehr gewinnt.

    ich werfe die VwV-StVO ein:

    Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, RdNr 14:

    Danke, das war mir nicht bekannt, dass es in der VwV-StVO eine konkrete Auflistung der VZ gibt, die per ZZ eine zeitlich beschränkte Gültigkeit haben dürfen.

    Was demnach aber ginge, wäre das VZ 267 außerhalb der Zeiten, zu denen es gelten soll, abzudecken oder umzuklappen, so dass es nicht sichtbar ist. Aber wer dürfte das tun?