aber es handelte sich dem Linktext zufolge möglicherweise um ein Speed-Pedelec, das bis zu 70 km/h schnell fahren kann. Das ist gewiss kein Fahrrad mehr indem Sinne, wie vielleicht ein Pedelec mit maximal bis 25 km/h gerade eben noch als ein Fahrrad bezeichnet werden kann.
Ich bin mit meinem Rennrad auch schon mal 70km/h schnell gefahren. Darf ich das trotzdem noch als Fahrrad bezeichnen?
Und dann erinnere ich mich noch an die Jugendzeit, wo wir mit einem selbstgebauten Tandem am abschüssigen Ortseingang von Göttingen mit 70km/h geblitzt wurden. Langsamer ging nicht, weil uns vorher bei einer Trittfrequenz jenseits von Gut und Böse die Kette abgesprungen ist und daher die Rücktrittbremse der Torpedo 3-Gang-Nabe nutzlos war. Zugegebenermaßen haben wir bei der Aktion wohl gegen §3 (1), Satz 1 StVO verstoßen und Glück gehabt, dass es gerade keinen triftigen Grund zum bremsen gab. ![]()