Vater vergisst 16-monatigen Sohn im Auto - tot
Ein 16 Monate altes Kleinkind ist in Frankreich in einem Auto auf einem Firmenparkplatz gestorben. Der Vater hatte vergessen, es in der Kinderkrippe abzugeben.…
web.de
Hier: Quasi überall, wo >2500 Kfz fahren (so isses ja in der ERA vorgesehen)
Hier auch an Straßen, wo am ganzen Tag sicherlich nicht mehr als 1000 Kfz fahren.
Premium-Beispiele:
Alte Schmiedestraße - Google Maps
Es hat sich mit der Zeit eine Gefahrenlage entwickelt. Deshalb wurde der Radweg gebaut, und deshalb soll er jetzt auch benutzungspflichtig sein.
Die Gefahr dürfte in den meisten Fällen vor allem darin bestanden haben, dass Autofahrer mal bremsen mussten, wenn vor ihnen ein Radfahrer unterwegs war und sie nicht direkt überholen konnten, weil zufälligerweise gerade Gegenverkehr kam.
Wenn ich mir anschaue, wo es hier Außerorts-"Radwege" gibt und wo nicht, ist jedenfalls keine andere Systematik dahinter zu erkennen.
Es gibt eindeutig auch andere sehr gefährliche Sachen, die trotzdem immer wieder gemacht werden und die vielen eher harmlos vorkommen
Auf linksseitigen Gehwegen Fahrrad fahren zum Beispiel.
*edit: Immerhin kann sie dank der supertollen Rollerback-Rückenlehne nicht nach hinten vom Fahrrad fallen, wenn sie zu stark beschleunigt
Ich glaube auch, dass das in Wirklichkeit langsamer war als es im Video aussieht. Jedenfalls habe ich immer diesen Eindruck, wenn ich mal selbst eine Fahrt per Video aufgenommen habe.
Bei Danny war der Hänger ja sicher leer sein, ich hoffe hier war ers auch.
Hmmm... ![]()
...kannst die ja mal ans Bundesverkehrsministerium stellen (erst gemeint!).
Ich glaube, ich stehe bei denen auch schon auf der Blacklist.
Jedenfalls habe ich von denen noch nie eine Antwort auf eine Frage bekommen.
Also wenn eine montiert ist, muss sie funktionieren. Wenn keine fest am Fahrrad verbaut ist, muss Batterie-/Akkulicht nur bei Dunkelheit mitgeführt werden.
Ich hatte kürzlich ein Problem mit der Beleuchtung wegen eines schwer zu findenden Kabelbruchs. Übergangsweise hatte ich dann eine Akkubeleuchtung montiert, bis das Problem behoben werden konnte. Das Akkulicht musste also ständig montiert und mitgeführt werden, weil ich zwar tagsüber ganz ohne Beleuchtung, aber nicht mit einer defekten Beleuchtung fahren darf. ![]()
Oder hätte ich die defekte Beleuchtung dann sogar ganz entfernen müssen? ![]()
"Gehweg, Schleichradler frei" ändert nix an der Gültigkeit von Ampeln ...
Nein, erst einmal nicht. Aber es sollte einen Unterschied machen für die < 8 Jährigen: Wenn sie ohne
auf dem
fahren, müssen sie an der Kreuzung absteigen und dann gilt die Fußgängerampel.
ZitatWird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.
Aber:
ZitatIst ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen.
Wenn Kinder auf einem "Radweg" fahren, müssen sie also nicht vor der Kreuzung absteigen. In diesem Fall würden dann die normalen Ampelregeln gelten, also Lichtzeichen für den Fahrverkehr beachten, wenn keine gesonderte Fahrradampel (oder Fuß/Rad Kombi) vorhanden ist.
Und was ist bei ![]()
? Gilt dann für Kinder auch die Pflicht, vor Kreuzungen abzusteigen? Es wird schließlich ein Gehweg benutzt. Falls durch das
die Pflicht, abzusteigen, aufgehoben ist, gälten dann wieder die normalen Ampelregeln?
Wer erklärt das einem 7-jährigen Kind?
Danke für den Hinweis, mgka , dass die Ausnahme nur für (9) Satz 3 gilt, aber nicht für Satz 1. Ich hatte es so in Erinnerung, dass die Ausnahmefälle für den gesamten (9) gelten.
das liest sich jetzt so, dass, sobald die baulichen Anforderungen überwiegend eingehalten werden, ist eine RWBP außerorts erstmal zulässig?
Ja, leider. Die Frage ist, wie hoch die Chance stehen, die RWBP anzufechten, wenn das nicht der Fall ist. Hier gibt es jede Menge solcher VZ-Kombinationen:
oder auch:
Wenn man vor der Benutzung eines "Radweges" warnt, passt es sicherlich nicht mit den Anforderungen der VwV-StVO zu §2 zusammen:
Zitat2. die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist.
...
b) die Verkehrsfläche nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und Technik in einem den Erfordernissen des Radverkehrs genügendem Zustand gebaut und unterhalten wird.
Das perfide an dieser Argumentation ist ja, dass der Verweis auf pflichtgemäße Reduktion der Geschwindigkeit nie kommt, wenn es um die Frage geht, wieso da überhaupt ein benutzungspflichtiger Radweg ist.
NSKK-Repräsentanten sahen die Schuld für die Unfälle vorrangig in der Rücksichtslosigkeit der Radfahrer gegenüber den Kraftfahrern.
Die Stadt Stade hat gerade im laufenden Verfahren um die Sachsenstraße Folgendes geschrieben:
Es ist also rücksichtslos, sich hier nicht ständig die Vorfahrt nehmen zu lassen.
Kommentar Rendsburg: Radfahrer sind die großen Verlierer | SHZ
Hier fehlt immer noch ein Facepalm-Smiley ![]()
Gab es da nicht auch mal ein Video von Danny Macaskill?
Das Verbot des direkten Linksabbiegens gilt in DK aber auch und besonders für Straßen ohne Radweg.
Ich kenne das dänische Verkehrsrecht nicht, aber wie soll man denn ohne "Radweg" zwingend indirekt links abbiegen?
Zum Beispiel hier: 23 Almindevej - Google Maps
in Dänemark ist es nicht vorgesehen, dass der Radverkehr direkt links abbiegt
Das ist wohl nirgends vorgesehen, wo es separierte Radverkehrsführungen gibt, oder? Unabhängig von der Frage, ob direktes Linksabbiegen dennoch erlaubt ist.
Für Autos besteht auch keine Gefahr, wenn Radfahrer Vorrang / Vorfahrt haben.
man bedenke, wie viele Autofahrer nichtmal verstehen, dass ein dickes rotes Band, dass ihren Weg quert Vorrang haben könnte.
Woher leitest du ab, dass das rote Band Vorrang hat? Das Einordnen auf der Rechtsabbiegerspur über einen Radfahrstreifen in Mittellage ist aus meiner Sicht ein Fahrstreifenwechsel, bei dem §7 (5) zu beachten ist. Daraus begründet sich eine besondere Sorgfaltspflicht desjenigen, der die Spur wechselt, aber kein Vorrecht desjenigen, der geradeaus fährt.
Zitat(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Schon sind wir wieder bei Vorteil 2 der Kombispur, denn für Radfahrer gilt gleichzeitig eine besondere Sorgfaltspflicht aufgrund §10 ("...von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn einfahren") -> Niemand hat Vorrang, beide müssen aufpassen ![]()
Ich halte das für keine gute Radverkehrsführung, wenn der Radverkehr zum Linksabbiegen über zwei Geradausspuren fahren soll.
Das hat man bei separierten Radverkehrsführungen mit indirektem Linksabbiegen immer. Alternative: Einordnen auf der Fahrbahn und direktes Abbiegen im Mischverkehr.
Kurz vor Erreichen des Fahrradweges auf der anderen Kreuzungsseite geht es dann noch über eine doppelte Rechtsabbiegespur rüber, auf der der Abbiege-Verkehr aus der Querstraße kommt:
Nein, der Querverkehr hat dann natürlich rot, wenn Radfahrer bei grün geradeaus fahren.
Abgesehen davon schlage ich vor, hier über Kopenhagen weiter zu diskutieren: Dänemark / Kopenhagen - Radverkehrspolitische Diskussion - Radverkehrsforum