Beiträge von Yeti

    Reaktionen (Leserbriefe, Facebook etc.): so ein Sch***, wieso soll ich auf der Fahrbahn fahren, war doch vorher viel besser, wieso so viel Platz für die Fußgänger. Die Leute wissen nicht, was das blaue Zeug oder die rote Pflasterung heisst

    Leserbriefe muss man aushalten, im Gegenteil: Die Aufmerksamkeit, die das Thema durch solche Maßnahmen bekommt, kann man nutzen, um auf die rechtlichen Hintergründe hinzuweisen. Vielleicht trauen sich dann auch mal Fußgänger einen Leserbrief zu schreiben, dass sie es begrüßen, wenn sie den Gehweg nicht mehr mit Radfahrern teilen müssen.

    Rote Pflasterung bedeutet übrigens erst einmal gar nichts. Nur wenn dadurch eine Verkehrsfläche baulich vom Gehweg unterschieden werden kann (dafür muss sie aber nicht rot sein), wird es sich wohl um einen Angebotsradweg handeln.

    Muss man doch gar nicht. Es gibt Radwege, und die sind entweder nicht benutzungspflichtig, werden oft "andere RW" genannt, oder benutzungspflichtige.

    Dazu hat der ADFC übrigens behauptet, dass §45 (9) Satz 3 den Bau von Radwegen erschweren würde. Vermutlich stimmt das indirekt sogar, weil die Kommunen kein Geld für "Radwege" ausgeben, wenn sie nicht sicher sein können, damit wirklich alle Fahrrad-Assis von der Straße [sic.] zu holen.

    Es ging um Tempo 30 vorm Haupteingang der Grundschule (wir haben hier bis heute Tempo 50).

    Der unmittelbare Bereich von u.a. Schulen ist von §45 (9) Satz 3 explizit ausgenommen. Das heißt, dass man dort T30 anordnen kann, ohne eine besondere Gefahrenlage nachweisen zu müssen.

    Zitat

    Satz 3 gilt nicht für die Anordnung von

    ...

    6. innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) nach Absatz 1 Satz 1 auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern,

    § 45 StVO 2013 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Dieses Beispiel zeigt wieder einmal, dass nicht die StVO das Problem ist, sondern diejenigen, die sie nicht konsequent umsetzen.

    ...ich hätte an einer Stelle auch lieber keinen Schutzstreifen gemalt und stattdessen versucht 30 durchzubekommen

    Auch dafür gilt §45 (9) Satz 3 und das ist der offizielle Grund, warum der ADFC den Satz abschaffen will und warum der Verband behauptet, dass die StVO Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erschweren oder unmöglich machen würde.

    Fakt ist aber, dass dieser Satz vor Willkür der Verkehrsbehörden schützt und dass sich diese Willkür in den allermeisten Fällen gegen Radfahrer und Fußgänger richtet. Wenn man die Anordnung von Tempo 30 innerorts erleichtern will, dann muss man §3 StVO ändern, nicht §45.

    Man muss übrigens in der VwV-StVO gar nicht so weit nach unten scrollen, denn bereits ganz am Anfang steht zum §1:

    Zitat

    Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.

    Von Flüssigkeit des Verkehrs oder gar von der Flüssigkeit des Autoverkehrs, die wichtiger wäre als die Verkehrssicherheit ist dort überhaupt keine Rede.

    Aber wer "Radwege" fordert, macht sich natürlich beliebt: Bei Radfahrern, denen die gefühlte Sicherheit wichtiger ist als eine tatsächliche Senkung ihres Unfallrisikos und natürlich bei den Autofahrern, denen damit die lästigen Radfahrer aus dem Weg geschafft werden.

    Kann es sein, dass auch ADFC und andere Gruppierungen die StVO-Situation und die Pferdefüße ebenso nicht kennen wie der Rest der Bevölkerung?

    Der Rest der Bevölkerung posaunt aber nicht auf allen Kanälen heraus, dass das Straßenverkehrsgesetz [sic.] geändert werden müsse, weil darin die Flüssigkeit des Autoverkehrs über die Verkehrssicherheit gestellt würde.

    Sondern weil das nicht vorhandene Gefahrenbewusstsein einem die Schweißperlen auf die Stirn treibt

    Und dieses Gefahrenbewusstsein ist auf dem "Radweg" besser ausgeprägt, wenn Kinder an schlecht einsehbaren Kreuzungen vorbeifahren?

    Das verstehe ich nicht. Der benutzungspflichtige Geh- und Radweg endet, ein reiner Gehweg ohne Radverkehrsfreigabe beginnt mit der Prof.-Schott-Straße. Genau hier:

    Und 150m weiter wird dieser Gehweg wieder zum Geh-/"Radweg" mit Zwangsbeglückung: Prof.-Schott-Straße - Google Maps

    Vermutlich glauben die Verantwortlichen, dass auch dazwischen das [Zeichen 240] gilt, das irgendwo vorher stand. Die Änderung des Belags hätte mir allerdings auch signalisiert, dass dort etwas Neues beginnt, das mangels Beschilderung nur ein Gehweg sein kann.

    Das ist beschilderungsseitig natürlich wieder Mist, ...

    Das ist vor allem deswegen Mist, weil es für den Fahrbahnverkehr ein Kreisverkehr ist, aber für den Radverkehr eine Kreuzung, an der andere Regeln gelten.

    Versuche mal herauszufinden, wie man diese Strecke vorschriftsgemäß mit einem Fahrrad zurücklegt: L130, 21641 Apensen nach L127, 21641 Apensen - Google Maps (alle erkennbaren Randwege sind in beiden Fahrtrichtungen mit [Zeichen 240] beschildert)

    In deinem Beispiel (Sonderfall eines Kreisverkehrs mit nur drei Zufahrten) muss man eine Fahrbahn überqueren, und dabei den Verkehr aus beiden Richtungen beachten.

    Wenn man auf der Fahrbahn fährt, muss man aber gar keine Fahrbahn überqueren, sondern nur beim Einfahren die Vorfahrt des Fahrbahnverkehrs im Kreis beachten, also Verkehr aus einer Richtung, einmal.

    Und jetzt überlege noch einmal, wie es an jedem anderen Kreisverkehr nach deinem Muster aussieht, wo es vier Zufahrten gibt.

    Auf der Fahrbahn kannst du im Kreisverkehr 100 mal im Kreis fahren und kommst nur beim Reinfahren in den Kreisel einmal an einem einzigen [Zeichen 205] vorbei. Probiere das mal auf dem "Radweg" :). Da kannst du immer nur hin- und herfahren und musst an jeder Zufahrt die Vorfahrt des Fahrbahnverkehrs aus beiden Richtungen beachten. Aber das fühlt sich bestimmt total flauschig an.

    Grün = Angebotsradweg

    Nicht lieber rot? Als Warnfarbe: Diesen "Radweg" benutzen Sie freiwillig, obwohl es darauf gefährlicher ist als nebenan auf der Fahrbahn.

    *edit: Oder Angebotsradwege einfach nur mit VZ 101 kennzeichnen :/

    [Zeichen 101]

    Einseitige Zweirichtungsradwege erfordern Querungshilfen an beiden Enden - wenn die nicht vorhanden oder gefährlich sind, hat es wieder die SVB verbockt...

    Das trifft hier auf so gut wie alle "Radwege" zu. Ich weiß gar nicht, ob mir einer einfällt, wo es tatsächlich so etwas wie eine Querungshilfe gibt.

    Und dann gibt es noch den Fall, wenn man aus einer Nebenstraße nach rechts einbiegt und dabei auf einen linksseitigen "Radweg" wechseln muss.