Da gäbe es viel zu tun...
Beiträge von Yeti
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Ist man Anlieger, wenn man da im Hintergrund parken möchte, um anschließend zu wandern (oder das Fahrrad vom Heckträger zu heben und Fahrrad zu fahren)? Dann könnte man ja auch zum Parkplatz radeln, um von dort eine Radtour zu unternehmen.
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Eigentlich braucht's auch dann nur ein "Radfahrer frei", weil sich Fahrbahnradeln von alleine verbietet
Wenn auf der rechten Straßenseite ein
steht, kann links kein
stehen, weil es dann vorgeschrieben ist, den rechten Radweg zu benutzen. SOllte es sich rechts um einen Angebotsradweg handeln, wäre das
aber die Lösung.
Ein Beispiel, wo die beidseitige Beschilderung sinnvoll ist, ist hier: Google Maps Es gibt dort getrennte Richtungsfahrbahnen mit einem breiten Grünstreifen dazwischen. Wenn man vom Hauptbahnhof nach Süden in die Salzdahlumer Straße fahren möchte, wäre das mit großen Umwegen und zahlreichen zusätzlichen Ampelquerungen verbunden.
Aber zurück nach Buxtehude...
Ansonsten hab ich (auch eher auf dem Lande) ja schon einige unklare Beschilderung gesehen, aber bei den Bildern aus Buxtehude wüsste ich echt nicht, wo man da fahren darf. Viele Straßen wechseln alle paar Meter zwischen "baulich klar erkennbarem Radweg" und "hier is wohl keiner".
Da kann ich nur zustimmen. Buxtehude ist tatsächlich noch schlimmer als Stade. Es wird Zeit, dass Hane dort mal persönlich betroffen ist.
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Danke, das hatte ich noch gar nicht entdeckt. Du hast sicherlich recht, dass dieses Gebilde auch in Gegenrichtung ein
ziert.
Ich habe vorhin erfahren, dass die Halepaghenstraße mal die erste Fahrradstraße in Buxtehude war, das aber vor einiger Zeit zurückgenommen wurde. Danach also wieder Benutzungspflicht auf der linken Straßenseite *kopfpatschsmiley*
Die Buxtehuder Verkehrsbehörde braucht sicherlich auch mal einen kräftigen Tritt in den Hintern.
*edit: bei Openstreetmap ist die Halepaghenstraße als Fahrradstraße verzeichnet. Die Mapillary-Bilder sind von 2019/2020. Muss nochmal in Erfahrung bringen, was dort wirklich aktuell gilt.
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Fahrbahnradler hat es auch bei den Pressemeldungen verlinkt, aber hier passend auch noch einmal: Radfahrer in Buxtehude tödlich verunglückt | MOPO
Man sieht auch auf dem Bild in der MoPo die beidseitigen 240er.
*edit: Keine Ahnung, wie der Radfahrer überhaupt aus der Halepaghenstraße kommen konnte, denn das ist eine Einbahnstraße
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Erneut ist in Buxtehude ein Radfahrer tödlich verunglückt. Diesmal vermutlich ein Alleinunfall, denn er ist eine Böschung hinab ins Wasser gestürzt und wurde dort am nächsten Vormittag tot aufgefunden.
POL-STD: 54-jähriger Radfahrer bei Unfall in Buxtehude tödlich verletzt | Presseportal
Hier: 53°28'37.2"N 9°42'11.2"E - Google Maps
Laut Pressemeldung war er von der Halepaghenstraße an der Ampelkreuzung auf die andere (linke) Straßenseite und dort weiter in Richtung Hafenbrücke gefahren.
Es besteht dort auf beiden Straßenseiten gleichzeitig eine Benutzungspflicht. Abgesehen davon, dass er auch auf der anderen Straßenseite hätte fahren müssen, war das Geisterradeln dort jedenfalls zulässig.
Solche Nonsens-Beschilderungen, die nur von multiplen Persönlichkeiten befolgt werden können, findet man in BXT häufiger. Jedenfalls ist auch in der Hase-und-Igel-Stadt das Radfahren auf der falschen Straßenseite entgegen aller sonst geltenden Vorschriften völlig normal.
Beginn des Straßenabschnitts am Unfallort: Mapillary
Gegenüberliegende Straßenseite: Mapillary
Der genaue Unfallhergang ist unklar und daher könnte man einwenden, dass er auch ins Wasser hätte fallen können, wenn er auf diesem "Radweg" in der Gegenrichtung unterwegs gewesen wäre. Tatsache ist aber, dass er nicht ins Wasser gefallen wäre, wenn er in seiner Richtung auf der rechten (nördlichen) Straßenseite gefahren wäre.
Was mich wundert: In der Polizeimeldung steht genau, wo der Radfahrer entlang gefahren ist, aber den Unfall selbst hat niemand gesehen und die Unfallzeit wird sehr grob "zwischen 22 Uhr und 10:20 Uhr" angegeben.
In der Umgebung der Unfallstelle findet man weitere Details, die einem die Haare zu Berge stehen lassen, z.B. Richtungspfeile noch hinter der weit abgesetzten Radwegfurt, also das Gegenteil eines ARAS sein: Mapillary
Hier hat man den Fußgängerüberweg 20m von einem Kreisverkehr abgesetzt: Mapillary Und natürlich sind die Gehwege zwar per
auch zum "Radweg" erklärt worden, aber das ist für die Stadt Buxtehude noch lange kein Grund, am Kreisverkehr auch Radwegfurten zu markieren.
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Das ganze Kunstwerk war rechtlich betrachtet bedeutungslos. Das
stand hinter der Absperrschranke auf einer gesperrten Verkehrsfläche. Wenn es eine Benutzungspflicht anordnen sollte: wo denn bitte? Wenn man den linken Gehweg damit zum benutzungspflichtigen "Radweg" erklären wollte, hätte man das 240er ohne Zusatzzeichen auf die linke Seite gestellt.
Insofern ging von diesem Unfug keine Beschränkung aus, da er offenkundig in sich widersprüchlich und damit nichtig war. Aber wenn die Leute in Stade lesen, dass sie bitte auf dem linksseitigen Gehweg Fahrrad fahren sollen, dann tun sie das und daher musste das weg.
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Sie haben aber nur die Befugnis, die Schilder so aufzustellen, wie es vorher von der Verkehrsbehörde genehmigt wurde
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Mail von der Verkehrsbehörde:
ZitatHallo Herr Yeti,
danke für Ihren Hinweis. Die Beschilderung der Baustelle war selbstverständlich so nicht angeordnet.
Ich habe die Firma bereits angewiesen die Schilder zu entfernen und die Ausschilderung gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung vorzunehmen.
Freundliche Grüße
G.
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§ 49 StVO 2013 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
§49 (4) 3.
ZitatOrdnungswidrig im Sinne des § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes handelt schließlich, wer vorsätzlich oder fahrlässig
entgegen § 45 Absatz 6 mit Arbeiten beginnt, ohne zuvor Anordnungen eingeholt zu haben, diese Anordnungen nicht befolgt oder Lichtzeichenanlagen nicht bedient
Das trifft wohl auf die Baufirma zu, wenn sie Verkehrszeichen ohne eine gültige verkehrsrechtliche Anordnung der Verkehrsbehörde aufstellt. Kennt jemand das dafür fällige Bußgeld? Im Tatbestandskatalog habe ich dazu nichts gefunden.
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Man könnte auch solche Schilder abbauen und sich anschließend selbst bei der Polizei anzeigen. Mal sehen, was dann passiert.
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das habe ich mich auch schon gefragt, ob es eine OWi oder sogar eine Straftat ist, einfach so im öffentlichen Raum Verkehrszeichen aufzustellen.
Was würde wohl passieren, wenn man vor seiner Haustür einfach mal ein Tempo 30 Schild hinstellt? Da dürfte man recht schnell Ärger bekommen.
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Es hat hier endlich auch eine öffentliche Diskussion begonnen, wann Radfahrer auf der Fahrbahn oder auf Radwegen fahren müssen oder dürfen. Ausschlaggebend war die Ankündigung des Landkreises und der zugehörige Pressebericht, die bestehenden Radwegebenutzungspflichten zu überprüfen/aufzuheben. Ich habe das Gefühl, dass Autofahrer inzwischen auch vermehrt darauf achten, wenn man trotz
auf der Fahrbahn fährt. Aus diesem Grund ist es erst recht wichtig, dass solche Schilder überall verschwinden, wo sie nichts zu suchen haben (also faktisch überall).
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Das Problem ist, dass es die Stader Verkehrsbehörde einen XXXX interessiert. Ich habe diesmal bei meinem Hinweis die Fachaufsichtsbehörde in Kopie genommen und angekündigt, eine weitere Fachaufsichtsbeschwerde einzureichen, wenn sich daran nicht bald etwas ändert. Ich kenne hier keine einzige Baustelle mit einer korrekten und/oder praktikablen Radverkehrsführung. Immerhin hat die Zahl der
abgenommen, aber alle Versuche, es besser zu machen, scheitern kläglich. Die RSA scheinen der Stader Verkehrsbehörde vollständig unbekannt zu sein oder es ist einfach gelebter Brauch, dass die Baufirmen einfach selbst entscheiden, welche Verkehrsschilder sie aufstellen.
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Da verträgt sich gar nichts und ich glaube auch nicht, dass das tatsächlich so angeordnet oder genehmigt wurde. Ich habe stattdessen darum gebeten, die Baufirmen anzuweisen, nicht einfach ohne Genehmigung irgendwelche Verkehrsschilder in die Gegend zu stellen.
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