Beiträge von Yeti

    Erneut ist in Buxtehude ein Radfahrer tödlich verunglückt. Diesmal vermutlich ein Alleinunfall, denn er ist eine Böschung hinab ins Wasser gestürzt und wurde dort am nächsten Vormittag tot aufgefunden.

    POL-STD: 54-jähriger Radfahrer bei Unfall in Buxtehude tödlich verletzt | Presseportal

    Hier: 53°28'37.2"N 9°42'11.2"E - Google Maps

    Laut Pressemeldung war er von der Halepaghenstraße an der Ampelkreuzung auf die andere (linke) Straßenseite und dort weiter in Richtung Hafenbrücke gefahren.

    Es besteht dort auf beiden Straßenseiten gleichzeitig eine Benutzungspflicht. Abgesehen davon, dass er auch auf der anderen Straßenseite hätte fahren müssen, war das Geisterradeln dort jedenfalls zulässig.

    Solche Nonsens-Beschilderungen, die nur von multiplen Persönlichkeiten befolgt werden können, findet man in BXT häufiger. Jedenfalls ist auch in der Hase-und-Igel-Stadt das Radfahren auf der falschen Straßenseite entgegen aller sonst geltenden Vorschriften völlig normal.

    Beginn des Straßenabschnitts am Unfallort: Mapillary

    Gegenüberliegende Straßenseite: Mapillary

    Der genaue Unfallhergang ist unklar und daher könnte man einwenden, dass er auch ins Wasser hätte fallen können, wenn er auf diesem "Radweg" in der Gegenrichtung unterwegs gewesen wäre. Tatsache ist aber, dass er nicht ins Wasser gefallen wäre, wenn er in seiner Richtung auf der rechten (nördlichen) Straßenseite gefahren wäre.

    Was mich wundert: In der Polizeimeldung steht genau, wo der Radfahrer entlang gefahren ist, aber den Unfall selbst hat niemand gesehen und die Unfallzeit wird sehr grob "zwischen 22 Uhr und 10:20 Uhr" angegeben.

    In der Umgebung der Unfallstelle findet man weitere Details, die einem die Haare zu Berge stehen lassen, z.B. Richtungspfeile noch hinter der weit abgesetzten Radwegfurt, also das Gegenteil eines ARAS sein: Mapillary

    Hier hat man den Fußgängerüberweg 20m von einem Kreisverkehr abgesetzt: Mapillary Und natürlich sind die Gehwege zwar per [Zeichen 240] auch zum "Radweg" erklärt worden, aber das ist für die Stadt Buxtehude noch lange kein Grund, am Kreisverkehr auch Radwegfurten zu markieren.

    Das ganze Kunstwerk war rechtlich betrachtet bedeutungslos. Das [Zeichen 240] stand hinter der Absperrschranke auf einer gesperrten Verkehrsfläche. Wenn es eine Benutzungspflicht anordnen sollte: wo denn bitte? Wenn man den linken Gehweg damit zum benutzungspflichtigen "Radweg" erklären wollte, hätte man das 240er ohne Zusatzzeichen auf die linke Seite gestellt.

    Insofern ging von diesem Unfug keine Beschränkung aus, da er offenkundig in sich widersprüchlich und damit nichtig war. Aber wenn die Leute in Stade lesen, dass sie bitte auf dem linksseitigen Gehweg Fahrrad fahren sollen, dann tun sie das und daher musste das weg.

    Mail von der Verkehrsbehörde:

    Zitat

    Hallo Herr Yeti,

    danke für Ihren Hinweis. Die Beschilderung der Baustelle war selbstverständlich so nicht angeordnet.

    Ich habe die Firma bereits angewiesen die Schilder zu entfernen und die Ausschilderung gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung vorzunehmen.

    Freundliche Grüße

    G.

    § 49 StVO 2013 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    §49 (4) 3.

    Zitat

    Ordnungswidrig im Sinne des § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes handelt schließlich, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    entgegen § 45 Absatz 6 mit Arbeiten beginnt, ohne zuvor Anordnungen eingeholt zu haben, diese Anordnungen nicht befolgt oder Lichtzeichenanlagen nicht bedient

    Das trifft wohl auf die Baufirma zu, wenn sie Verkehrszeichen ohne eine gültige verkehrsrechtliche Anordnung der Verkehrsbehörde aufstellt. Kennt jemand das dafür fällige Bußgeld? Im Tatbestandskatalog habe ich dazu nichts gefunden.

    Es hat hier endlich auch eine öffentliche Diskussion begonnen, wann Radfahrer auf der Fahrbahn oder auf Radwegen fahren müssen oder dürfen. Ausschlaggebend war die Ankündigung des Landkreises und der zugehörige Pressebericht, die bestehenden Radwegebenutzungspflichten zu überprüfen/aufzuheben. Ich habe das Gefühl, dass Autofahrer inzwischen auch vermehrt darauf achten, wenn man trotz [Zeichen 240] auf der Fahrbahn fährt. Aus diesem Grund ist es erst recht wichtig, dass solche Schilder überall verschwinden, wo sie nichts zu suchen haben (also faktisch überall).

    Das Problem ist, dass es die Stader Verkehrsbehörde einen XXXX interessiert. Ich habe diesmal bei meinem Hinweis die Fachaufsichtsbehörde in Kopie genommen und angekündigt, eine weitere Fachaufsichtsbeschwerde einzureichen, wenn sich daran nicht bald etwas ändert. Ich kenne hier keine einzige Baustelle mit einer korrekten und/oder praktikablen Radverkehrsführung. Immerhin hat die Zahl der [Zusatzzeichen 1012-32] abgenommen, aber alle Versuche, es besser zu machen, scheitern kläglich. Die RSA scheinen der Stader Verkehrsbehörde vollständig unbekannt zu sein oder es ist einfach gelebter Brauch, dass die Baufirmen einfach selbst entscheiden, welche Verkehrsschilder sie aufstellen.

    Hier weiß von den Verantwortlichen niemand, wo welche Verkehrszeichen stehen, die den Radverkehr betreffen. Vom Landkreis wurde mir mal gesagt, dass da "der Außendienstler" rausfahren müsse, um Bilder zu machen und bei den Diskussionen mit der Stadt Stade weiß ich in der Regel besser, wo welche Schilder stehen als die Dame von der Verkehrsbehörde.

    Im Grunde ist solche Argumentation Reichsbürgerniveau

    Fehlendes Prüfzeichen an einem funktionierenden Reflektor an einem Fahrrad, das zu 99% tagsüber im Hellen gefahren wird = Reichsbürgerniveau? Diesen Vergleich verbitte ich mir!

    Für mich bedeutet Eigenverantwortung, im Falle eines Falles die Konsequenzen für meine "Verstöße" zu tragen. Das tue ich.

    Verkehrssicherheit definiere ich auch nicht durch das bloße Einhalten von Vorschriften. Ich bin auch im Dunkeln mit der aktiven Beleuchtung und den vorhandenen (aber teilweise nicht zugelassenen) Reflektoren besser zu sehen als jemand auf einem Fahrrad mit Glühlampen und verdreckten Reflektoren mit Prüfzeichen, der formal alle Vorschriften erfüllt. An meinem Rennrad leuchtet es, wenn ich im Dunkeln unterwegs bin, nach vorne weiß und nach hinten rot, reflektiert zur Seite an den Rädern weiß, nach vorne weiß und nach hinten rot. Letzteres allerdings ohne das vorgeschriebene Prüfzeichen und statt an den Pedalen in beide Richtungen gelb reflektiert es am Schuh nur weiß nach hinten. Möglicherweise werde ich daher von vorne nicht sofort als Radfahrer erkannt, sondern mit einem motorisierten Zweirad verwechselt. Welches Risiko mir oder anderen daraus entstehen könnte, weiß ich nicht. Ich kann ja meine helltönende Klingel benutzen, wenn Gegenverkehr kommt, um mich als Radfahrer kenntlich zu machen. Aber das ist sicherlich auch nicht erlaubt...

    Ich schrieb ja, einiges finde ich auch bekloppt (Blinker, Klingel). Aber so ist es nunmal.

    Vorschrift ist Vorschrift! Um nichts anderes geht es dir? Ich soll am hellichten Tage nicht mit einem funktionierenden Frontreflektor im öffentlichen Verkehr fahren, weil das Prüfzeichen Z fehlt? Oder weil meine Klickpedale keine Reflektoren haben, die tagsüber sowieso nichts reflektieren würden?

    ^^ ^^ ^^

    Aber wenn Dich die 30g Mehrgewicht derart um den Schlaf bringen, fahr halt ohne.

    Es geht gar nicht um 30g Mehrgewicht. Es geht mir in erster Linie darum, dass eine Vorschrift sinnvoll und angemessen sein muss. Sinnvoll ist es, in der Dämmerung, bei Dunkelheit und bei schlechter Sicht mit Licht und meinetwegen auch mit Reflektoren zu fahren. Eine Vorschrift, etwas, was man nicht immer braucht, immer mitzuführen, ist aber weder sinnvoll noch angemessen. Ich fände es auch OK, wenn Autos, die nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang, sowie bei guten Sichtverhältnissen gefahren werden, nur Blinker und Bremslicht haben müssten oder dass Slicks zulässig wären, wenn man nur auf trockenen, befestigten Straßen fährt. Es müsste dann halt auch kontrolliert werden, dass die Leute diese selbst gewählten Einschränkungen einhalten.

    Meine Gründe für fehlende oder nicht zugelassene Reflektoren am Rennrad: Ich habe keine Klickpedale mit Reflektoren gefunden, bzw. die von mir ausgewählten Pedale hatten keine. Das war mir beim Kauf aber egal und die Funktion war mir wichtiger.

    Roter Rückstrahler: Bei längeren Touren habe ich eine kleine Tasche am Sattelrohr. Das wäre der Platz, um einen Rückstrahler anzubringen, aber ich nehme lieber einen Ersatzschlauch, Reifenheber und eine kleine Luftpumpe mit. Wenn ich einen roten Rückstrahler finde, der sich bei Bedarf einfach an den Sattelstreben befestigen und so einstellen lässt, dass er auch funktioniert, kaufe ich mir einen. Wenn ich nicht sicher im Hellen zurück komme, baue ich dort vorher ein Akku-Rücklicht an. Das Licht wird immer vor der Tour geladen und es ist mir bislang noch nicht ausgefallen. Ich hatte anfangs sogar noch ein zweites Ersatzlicht mit, das aber an der Sattelstrebe im falschen Winkel montiert wäre. Ich könnte den Reflektor auch an der Tasche befestigen, aber das wäre auch nicht zulässig, weil er dann nicht fest mit dem Fahrrad verbunden ist. Die Befestigung des Rücklichts an der Sattelstrebe hat auch den Nachteil, dass das Licht aus bestimmten Richtungen vom Hinterrad abgedeckt ist.

    Ich habe statt der Satteltasche auch eine Tasche auf dem Oberrohr ausprobiert, aber die hat mit ihren Befestigungsgurten am Knie gescheuert, fand ich daher doof.

    Weißer Frontreflektor: Ich habe selbstklebende weiße Reflektoren am Lenkrohr, die auch ohne das "Z" gut funktionieren. Warum keinen zugelassenen Reflektor? Ich habe keinen gefunden, der sich bei Bedarf schnell und sinnvoll am Rennrad montieren lässt. Und dauerhaft möchte ich keinen anbauen (siehe oben).

    Seitenreflektoren: Ich habe seit 2 Jahren Reifen mit reflektierendem Ring, also vorschriftsgemäß. Vorher hatte ich (nicht zugelassene) reflektierende Aufkleber auf der Felge. Die Sichtbarkeit war die Selbe, aber die Vorschrift besagt ja, dass der Reflektor am Reifen sein muss und nicht auf der Felge (auch eine sinnlose Vorschrift). Die Reflektorstreifen sind übrigens schwarz und tagsüber kaum zu sehen, aber sehr gut, wenn sie angestrahlt werden.

    Wenn ich die Halterung für den Frontscheinwerfer montiere, schränkt das den Bereich ein, wo ich den Lenker greifen kann. Daher baue ich den nur an, wenn absehbar ist, dass ich ihn auch brauche, weil ich beim Fahren gerne die Griffpositionen wechsele und mich nicht unnötig einschränken möchte.

    Abgesehen davon wird bei Rennrädern viel Aufwand getrieben, den Luftwiderstand zu reduzieren. Dafür werden Bowdenzüge z.B. in den Rahmen verlegt. Den ganzen Aufwand kann man sich sparen, wenn man dann wieder einen (gar nicht benötigten) Reflektor anschraubt. Das kann man albern finden, weil man selbst immer nur mit einem 30kg schweren Hollandrad mit großem Korb am Lenker und ausgeklappter Abstandskelle am Gepäckträger fährt, aber wenn ich Rennrad fahre, möchte ich weder unnötiges Gewicht (im Flachland zweitrangig) noch unnötigen Luftwiderstand mit mir herumfahren, weil es mir mehr Spaß macht, wenn ich 1 km/h schneller bin.

    Ich kann auch verstehen, wenn man z.B. am Mountainbike möglichst nichts Unnötiges mitführen will, mit dem man irgendwo hängen bleiben oder an dem man sich bei einem Sturz verletzen kann.

    Das waren jetzt ein paar Gründe gegen Reflektoren und Beleuchtung, solange man nur im Hellen fährt, oder?