Beiträge von Yeti

    wenn du Senioren so behandeln willst wie Alkoholkonsumenten, müsstest du sie konsequenterweise alle ab einem bestimmten Alter wahllos ausschließen

    Nein, dein Vergleich hinkt. Man schließt ja nicht alle vom Straßenverkehr aus, die gelegentlich Alkohol konsumieren, sondern nur die, die tatsächlich gerade unter Alkoholeinfluss stehen.

    Das Alter ist für sich genommen genauso wenig ein Kriterium wie die Frage, ob man zum Essen gerne mal einen trockenen Rotwein trinkt.

    Daher wurde hier auch von niemandem gefordert, Menschen ab einem Alter pauschal den Führerschein zu entziehen, sondern den Besitz der Fahrerlaubnis daran zu knüpfen, dass man körperlich und geistig in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.

    Meinetwegen kann man diesen Test für alle einführen, damit keine Alten benachteiligt werden.

    Woher kommt eigentlich die unglaubliche Anmaßung, dass man die Rechtmäßigkeit des Tuns von Menschen, die ihr Fahrzeug mit Muskelkraft bewegen, hinterfragen und die Personen ansprechen oder gar maßregeln dürfen sollte? Macht man doch bei allen anderen auch nicht, wenn sie echten oder eingebildeten Quatsch machen.

    Doch, das passiert genauso gegenüber anderen Autofahrern. Es wird gebrüllt, gestikuliert, dicht aufgefahren, gehupt, geblendet, ausgebremst, gefährdet, ... Man bekommt es nur nicht so direkt zu spüren, wenn man selbst im Blech sitzt.

    Dabei muss allerdings auch die Fußgängernutzungshäufigkeit mit bedacht werden.

    Schauen sie sich das Bild noch einmal an! Der Gehweg ist im Bereich der Haltestelle 1,30m breit. So etwas kann man wirklich nicht zum Radfahren freigeben.

    Für T30 findet man auch ohne Wissing einen rechtssicheren Weg, wenn man denn wollte.

    Stattdessen stellt die Stadt dann auf dem Gehweg ein [Zeichen 254] auf.

    Dann wäre der Hohenwedeler Weg für den Radverkehr komplett gesperrt, weil das [Zeichen 254] für die gesamte Straße gilt. Sollen sie ruhig versuchen...

    Wenn [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] weg kommt, wäre es erst recht ein Argument für das Tempolimit. Da muss man keinen Kuhhandel eingehen.

    Wenn sich nichts tut in den nächsten Tagen, wäre das doch eine Anregung, die du hinterher senden könntest.

    Die einzige Anregung, die ich in diesem Fall hinterher senden würde, wäre diesen Mumpitz aufzuheben und die "Radweg"-Furt ersatzlos abzufräsen. Es gibt dort nämlich keinen Radweg, sondern nur einen Gehweg, der selbst zum Gehen nicht breit genug ist. Wie sollen sich dort zwei Menschen mit Rollator begegnen? Oder Rollator mit Kinderwagen?

    Wie kann man auf die hirnrissige Idee kommen, dort auch noch das Radfahren zu erlauben?

    Die Piktogramme auf der Fahrbahn halte ich übrigens für rechtswidrig.

    Das Thema hatten wir schon mehrfach und brauchen es hier nicht zum X-ten Mal aufwärmen.

    "Versuch" ist gut. Wie will man denn die Markierungen und Piktogramme wieder entfernen, wenn der Versuch scheitert?

    Die erste Frage wäre zunächst einmal, nach welchen Kriterien der Versuch überhaupt im Anschluss bewertet wird. Die zuvor bestehende Radwegebenutzungspflicht war rechtswidrig und wird nicht wieder eingeführt werden. Ich hoffe, dass sie das begreifen, ohne dass ich dafür das VG bemühen muss.

    Das Einzige, was sie nach dem Versuch wieder kippen können, ist die Anordnung von Tempo 30. Wenn man wollte, würde man aber auch eine rechtssichere Begründung dafür finden können, oder man macht den HWW zur T30 Zone, dann muss man es nicht mit einer besonderen Gefahrenlage oder einer örtlichen Besonderheit begründen.

    Ich fürchte allerdings, dass man das gar nicht will, sondern dass im Anschluss an den Verkehrsversuch wieder T50 eingeführt wird. Die doofen Radfahrer, die dann auf der Fahrbahn Angst haben, können ja auf dem Gehweg fahren und die Kinder gefährden, die dort zur Schule gehen.

    Ich werde mal den Behindertenbeauftragten der Stadt fragen, was er davon hält...

    Gar nicht! Die berühmte Hansestadt Stade braucht dafür aber einen Verkehrsversuch, um das herauszufinden. Vermutlich wird man bei der Auswertung des Versuches aber auf solche Kleinigkeiten gar nicht achten und das Hauptaugenmerkt wird darauf liegen, ob ein Bus mal 10 Sekunden länger gebraucht hat.

    Ich bin müde... :sleeping:

    Der "Verkehrsversuch" hat begonnen. Ich bin heute Morgen da gewesen und habe mir das Ganze angeschaut. Am Wochenende fahre ich nochmal in Ruhe hin. Leider war ich heute etwas spät dran, so dass der Schülerverkehr zur IGS größtenteils schon durch war.

    Ich bin ja Kummer gewohnt, aber die Umsetzung hat mich fassungslos gemacht. Daraufhin habe ich direkt eine Mail an die Polizei geschrieben.

    Herr H. ist bei der Stader Polizei für die Verkehrsunfallstatisik zuständig.

    Unserem Verkehrsminister jedoch ist in der StVO etwas anderes wichtiger als die Verkehrssicherheit: "Es bleibt bei 50 km/h Regelgeschwindigkeit innerorts, flächendeckendes Tempo 30 ist vom Tisch."

    Zum Glück ist Herr Wissing nicht vor Ort für die Anordnung von Verkehrszeichen zuständig. Die unteren Verkehrsbehörden hätten nach meiner Auffassung auch jetzt schon viel mehr Möglichkeiten, T30 anzuordnen, wenn sie wollten. Das Geheule, dass das nicht möglich sei, weil wir angeblich noch das Verkehrsrecht der Nazis beachten müssen, ist nur ein dummer Vorwand.

    Ich würde sogar so weit gehen, zu behaupten, dass die Verkehrsbehörden überall dort, wo sie eine besondere Gefahrenlage für Radfahrer auf der Fahrbahn festgestellt haben (oder meinen, festgestellt zu haben) und die RVA nicht den baulichen Anforderungen der VwV-StVO genügt, sogar T30 auf der Fahrbahn anordnen müssen, um diese besondere Gefahr zu reduzieren. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Behörde ab dem Moment, wo man diese Option ins Spiel bringt, auf einmal keine besondere Gefahr mehr sieht.

    Aus dem NDR-Teaser:

    Zitat

    Die Verkehrswende ist kompliziert. Denn die Kommunen sind an die Straßenverkehrsordnung von 1934 gebunden, die den reibungslosen, fließenden Autoverkehr garantiert.

    Verflixt! Ich dachte immer, die Kommunen seien an die jeweils aktuell geltende StVO gebunden, also derzeit an die StVO mit letzter Änderung im Jahr 2021, sowie an die untergeordnete VwV-StVO, in der schon länger steht, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor geht.

    ...beantwortet das immer noch nicht, ob und mit welchem Verfahren man künftige Täter *vorab* mit der gebotenen Zuverlässigkeit herausfiltern könnte

    Auch auf die Gefahr, dass wir uns weiterhin im Kreis drehen: Es geht mir nicht darum, wahrzusagen, wer aufgrund gesundheits- / altersbedingter Einschränkungen mit Sicherheit einen Unfall verursachen wird. Es geht aus meiner Sicht darum, festzustellen, ob jemand, der ein Kraftfahrzeug führt, ausreichend sehen und hören kann, den Kopf weit genug drehen kann, um vor dem Abbiegen einen Schulterblick zu machen und ob ein deutlich erhöhtes Risiko dafür feststellbar ist, dass jemand beim Fahren plötzlich handlungsunfähig wird (z.B. infolge bestehender schwerer Herzerkrankungen, Diabetes, Epilepsie, ...), und ob die Fähigkeit besteht, typische Verkehrssituationen in einer bestimmten Zeit zu erfassen und darauf zu reagieren.

    Dafür könnte man entsprechende Testverfahren und Kriterien festlegen. Das wäre dann alles andere als willkürlich.

    Es wird nicht möglich sein, vorab festzustellen, wer mal einen Unfall verursachen wird. Das ist einerseits richtig und spielt trotzdem aus meiner Sicht für die Frage nach medizinischen Checks keine Rolle. Es geht darum, dass man zur Teilnahme am Straßenverkehr, insbesondere als Lenker eines Kraftfahrzeuges bestimmte Fähigkeiten benötigt. Sind diese Fähigkeiten, seine Umwelt wahrzunehmen und darauf zu reagieren (Sehen, Hören, Beweglichkeit, Reaktionsvermögen) nicht mehr ausreichend vorhanden, ist jemand aus meiner Sicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet.

    Aus diesem Grund gibt es bereits medizinische Checks für LKW-Fahrer ab dem 50. Lebensjahr. Beim Fliegen ist es nicht anders: Jeder, der eine Fluglizenz hat (oder eine Flugausbildung beginnt), muss regelmäßig zur Flugtauglichkeitsuntersuchung. Diese Forderung gilt von Anfang an, also auch für Jugendliche, die z.B. mit 14 Jahren mit dem Segelfliegen beginnen. Dabei wird das Intervall zwischen den vorgeschriebenen Untersuchungen mit zunehmendem Alter immer kürzer. Anfangs ist der Check alle fünf Jahre fällig, ab dem 40. Lebensjahr alle zwei Jahre und ab dem 50. Lebensjahr muss man bereits jährlich zum Doc für das Medical Klasse 2, oder weiterhin alle zwei Jahre für das Medical Klasse LAPL (Light Aircraft Pilot License). Das Medical erlischt mit sofortiger Wirkung, wenn bestimmte Erkrankungen bekannt werden.

    Ich wüsste nicht, was dagegen spräche, spätestens ab dem 70. Lebensjahr auch regelmäßig die Tauglichkeit zum Führen eines Kfz. zu überprüfen.