Nicht zu vergessen: die allein erziehende Krankenschwester aus der Eifel...
Beiträge von Yeti
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wenn du Senioren so behandeln willst wie Alkoholkonsumenten, müsstest du sie konsequenterweise alle ab einem bestimmten Alter wahllos ausschließen
Nein, dein Vergleich hinkt. Man schließt ja nicht alle vom Straßenverkehr aus, die gelegentlich Alkohol konsumieren, sondern nur die, die tatsächlich gerade unter Alkoholeinfluss stehen.
Das Alter ist für sich genommen genauso wenig ein Kriterium wie die Frage, ob man zum Essen gerne mal einen trockenen Rotwein trinkt.
Daher wurde hier auch von niemandem gefordert, Menschen ab einem Alter pauschal den Führerschein zu entziehen, sondern den Besitz der Fahrerlaubnis daran zu knüpfen, dass man körperlich und geistig in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Meinetwegen kann man diesen Test für alle einführen, damit keine Alten benachteiligt werden.
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Woher kommt eigentlich die unglaubliche Anmaßung, dass man die Rechtmäßigkeit des Tuns von Menschen, die ihr Fahrzeug mit Muskelkraft bewegen, hinterfragen und die Personen ansprechen oder gar maßregeln dürfen sollte? Macht man doch bei allen anderen auch nicht, wenn sie echten oder eingebildeten Quatsch machen.
Doch, das passiert genauso gegenüber anderen Autofahrern. Es wird gebrüllt, gestikuliert, dicht aufgefahren, gehupt, geblendet, ausgebremst, gefährdet, ... Man bekommt es nur nicht so direkt zu spüren, wenn man selbst im Blech sitzt.
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Radfahrer frei, daher ist auch eine Radurt zu markieren, unabhängig von
Ja, ist bekannt. Ich wollte damit sagen, dass dieser 1,30m schmale Weg kein zum Radfahren freigegebener Gehweg sein darf und dann muss die Furt auch wieder weg.
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3 Meter hohen Wimpel ans Rad montieren.
mit diesem Motiv (war ursprünglich gedacht als Aufkleber, den man im LKW von innen an die Windschutzscheibe klebt)
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Dabei muss allerdings auch die Fußgängernutzungshäufigkeit mit bedacht werden.
Schauen sie sich das Bild noch einmal an! Der Gehweg ist im Bereich der Haltestelle 1,30m breit. So etwas kann man wirklich nicht zum Radfahren freigeben.
Für T30 findet man auch ohne Wissing einen rechtssicheren Weg, wenn man denn wollte.
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Stattdessen stellt die Stadt dann auf dem Gehweg ein
auf.
Dann wäre der Hohenwedeler Weg für den Radverkehr komplett gesperrt, weil das
für die gesamte Straße gilt. Sollen sie ruhig versuchen...
Wenn
weg kommt, wäre es erst recht ein Argument für das Tempolimit. Da muss man keinen Kuhhandel eingehen.
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Wenn sich nichts tut in den nächsten Tagen, wäre das doch eine Anregung, die du hinterher senden könntest.
Die einzige Anregung, die ich in diesem Fall hinterher senden würde, wäre diesen Mumpitz aufzuheben und die "Radweg"-Furt ersatzlos abzufräsen. Es gibt dort nämlich keinen Radweg, sondern nur einen Gehweg, der selbst zum Gehen nicht breit genug ist. Wie sollen sich dort zwei Menschen mit Rollator begegnen? Oder Rollator mit Kinderwagen?
Wie kann man auf die hirnrissige Idee kommen, dort auch noch das Radfahren zu erlauben?
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Die Piktogramme auf der Fahrbahn halte ich übrigens für rechtswidrig.
Das Thema hatten wir schon mehrfach und brauchen es hier nicht zum X-ten Mal aufwärmen.
"Versuch" ist gut. Wie will man denn die Markierungen und Piktogramme wieder entfernen, wenn der Versuch scheitert?
Die erste Frage wäre zunächst einmal, nach welchen Kriterien der Versuch überhaupt im Anschluss bewertet wird. Die zuvor bestehende Radwegebenutzungspflicht war rechtswidrig und wird nicht wieder eingeführt werden. Ich hoffe, dass sie das begreifen, ohne dass ich dafür das VG bemühen muss.
Das Einzige, was sie nach dem Versuch wieder kippen können, ist die Anordnung von Tempo 30. Wenn man wollte, würde man aber auch eine rechtssichere Begründung dafür finden können, oder man macht den HWW zur T30 Zone, dann muss man es nicht mit einer besonderen Gefahrenlage oder einer örtlichen Besonderheit begründen.
Ich fürchte allerdings, dass man das gar nicht will, sondern dass im Anschluss an den Verkehrsversuch wieder T50 eingeführt wird. Die doofen Radfahrer, die dann auf der Fahrbahn Angst haben, können ja auf dem Gehweg fahren und die Kinder gefährden, die dort zur Schule gehen.
Ich werde mal den Behindertenbeauftragten der Stadt fragen, was er davon hält...
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Gar nicht! Die berühmte Hansestadt Stade braucht dafür aber einen Verkehrsversuch, um das herauszufinden. Vermutlich wird man bei der Auswertung des Versuches aber auf solche Kleinigkeiten gar nicht achten und das Hauptaugenmerkt wird darauf liegen, ob ein Bus mal 10 Sekunden länger gebraucht hat.
Ich bin müde...
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Der "Verkehrsversuch" hat begonnen. Ich bin heute Morgen da gewesen und habe mir das Ganze angeschaut. Am Wochenende fahre ich nochmal in Ruhe hin. Leider war ich heute etwas spät dran, so dass der Schülerverkehr zur IGS größtenteils schon durch war.
Ich bin ja Kummer gewohnt, aber die Umsetzung hat mich fassungslos gemacht. Daraufhin habe ich direkt eine Mail an die Polizei geschrieben.
ZitatSehr geehrter Herr M.,
ich wende mich an Sie als Verkehrssicherheitsberater der Polizei Stade. Sollten Sie für mein Anliegen nicht der richtige Adressat sein, leiten Sie diese Mail bitte intern weiter.
Im Hohenwedeler Weg in Stade hat ein auf 6 Monate befristeter Verkehrsversuch begonnen: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde auf 30 km/h reduziert und Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn markiert. Die bis zuletzt bestehende Radwegebenutzungspflicht aus Richtung Kreisverkehr Bremervörder Straße / Schiffertorsstraße wurde aufgehoben und durch eine Freigabe des Gehweges für den Radverkehr durch das Verkehrszeichen 239 (Gehweg) mit Zusatzzeichen 1022-10 (Radverkehr frei) ersetzt. Eine solche Gehwegfreigabe bestand zuletzt in Gegenrichtung auf dem selben Weg, dann in Fahrtrichtung auf der linken (falschen) Straßenseite. Vom Bockhorster Weg kommend wurde die linksseitige Gehwegfreigabe aufgehoben und stattdessen der rechtsseitige Gehweg freigegeben. Auf einem freigegebenen Gehweg dürfen Radfahrer immer nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen, ggf. muss man anhalten.
Inwieweit ist die Polizei Stade in die Durchführung dieses Verkehrsversuchs eingebunden? Insbesondere frage ich Sie, welche Kontrollen geplant sind, ob die Verkehrsteilnehmer sich an die neuen Regeln halten (Geschwindigkeit, Überholabstände, Rücksichtnahme auf Fußgänger, Radfahren auf der falschen Straßenseite...).
Ich habe mir die Situation heute Morgen um kurz nach 8 Uhr angeschaut und bin mit dem Fahrrad von der Glückstädter Straße kommend bis zum Bockhorster Weg und wieder zurück gefahren. Dabei sind mir 9 Kraftfahrzeuge (darunter ein Linienbus) begegnet, sowie außer mir noch 5 weitere Radfahrer. Zwei dieser Radfahrer sind in Richtung Kreisverkehr auf der Fahrbahn gefahren, drei auf dem in ihrer Fahrtrichtung linksseitigen Gehweg, jedoch deutlich schneller als mit Schrittgeschwindigkeit. Von den 8 Kraftfahrzeugen sind zwei mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren (nach meiner Schätzung mindestens 60 km/h). Ich wurde heute Morgen nur von einem einzigen Auto überholt. Dabei wurde ein ausreichender Überholabstand eingehalten.
Desweiteren möchte ich Sie auf eine Gefahrenstelle aufmerksam machen: an der Einmündung der Straße Grüner Weg wurde eine Radwegfurt markiert, die Radfahrer direkt auf eine nicht abgesenkte Bordsteinkante leitet. Der für den Radverkehr freigegebene Gehweg hat danach eine Breite von lediglich 1,30m und führt durch den Warte- und Ein- und Ausstiegsbereich einer Bushaltestelle. Sollte es dort zum Unfall kommen, bitte ich Sie, auf diese Umstände besonders zu achten. Daher habe ich auch Ihren Kollegen Herrn H. mit in Kopie genommen.
Viele Grüße
Yeti
Herr H. ist bei der Stader Polizei für die Verkehrsunfallstatisik zuständig.
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Unserem Verkehrsminister jedoch ist in der StVO etwas anderes wichtiger als die Verkehrssicherheit: "Es bleibt bei 50 km/h Regelgeschwindigkeit innerorts, flächendeckendes Tempo 30 ist vom Tisch."
Zum Glück ist Herr Wissing nicht vor Ort für die Anordnung von Verkehrszeichen zuständig. Die unteren Verkehrsbehörden hätten nach meiner Auffassung auch jetzt schon viel mehr Möglichkeiten, T30 anzuordnen, wenn sie wollten. Das Geheule, dass das nicht möglich sei, weil wir angeblich noch das Verkehrsrecht der Nazis beachten müssen, ist nur ein dummer Vorwand.
Ich würde sogar so weit gehen, zu behaupten, dass die Verkehrsbehörden überall dort, wo sie eine besondere Gefahrenlage für Radfahrer auf der Fahrbahn festgestellt haben (oder meinen, festgestellt zu haben) und die RVA nicht den baulichen Anforderungen der VwV-StVO genügt, sogar T30 auf der Fahrbahn anordnen müssen, um diese besondere Gefahr zu reduzieren. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Behörde ab dem Moment, wo man diese Option ins Spiel bringt, auf einmal keine besondere Gefahr mehr sieht.
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Aus dem NDR-Teaser:
ZitatDie Verkehrswende ist kompliziert. Denn die Kommunen sind an die Straßenverkehrsordnung von 1934 gebunden, die den reibungslosen, fließenden Autoverkehr garantiert.
Verflixt! Ich dachte immer, die Kommunen seien an die jeweils aktuell geltende StVO gebunden, also derzeit an die StVO mit letzter Änderung im Jahr 2021, sowie an die untergeordnete VwV-StVO, in der schon länger steht, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor geht.
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Aus dem Umstand, dass jemand soeben einen Unfall hatte , den Rückschluss zu ziehen, dass dies der Beweis dafür ist, dass er signifikant schlechter gucken kann...
Habe ich nirgends geschrieben. Aber versuche ruhig weiter, allen, die nicht deiner Meinung sind, das Wort im Mund zu verdrehen. Schade...
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Nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich. Anhand von Videodaten Terrorverdächtige zu finden, ist etwas Anderes, als zu überprüfen, ob jemand noch gucken kann (und wenn ja: wie weit nach hinten).
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...beantwortet das immer noch nicht, ob und mit welchem Verfahren man künftige Täter *vorab* mit der gebotenen Zuverlässigkeit herausfiltern könnte
Auch auf die Gefahr, dass wir uns weiterhin im Kreis drehen: Es geht mir nicht darum, wahrzusagen, wer aufgrund gesundheits- / altersbedingter Einschränkungen mit Sicherheit einen Unfall verursachen wird. Es geht aus meiner Sicht darum, festzustellen, ob jemand, der ein Kraftfahrzeug führt, ausreichend sehen und hören kann, den Kopf weit genug drehen kann, um vor dem Abbiegen einen Schulterblick zu machen und ob ein deutlich erhöhtes Risiko dafür feststellbar ist, dass jemand beim Fahren plötzlich handlungsunfähig wird (z.B. infolge bestehender schwerer Herzerkrankungen, Diabetes, Epilepsie, ...), und ob die Fähigkeit besteht, typische Verkehrssituationen in einer bestimmten Zeit zu erfassen und darauf zu reagieren.
Dafür könnte man entsprechende Testverfahren und Kriterien festlegen. Das wäre dann alles andere als willkürlich.
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willkürliches Vorgehen
Wieso wäre ein medizinischer Test, der bestimmte Eigenschaften abprüft, willkürlich?
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5. es besteht daher die enorme Gefahr, dass man unnötig viele "falsch positive" aussondert und dabei trotzdem künftige Unfallverursacher übersieht
Magst du diese "enorme Gefahr" kurz begründen? Aus meiner Erfahrung mit den Flugtauglichkeitsuntersuchungen kann ich das nicht bestätigen.
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Es wird nicht möglich sein, vorab festzustellen, wer mal einen Unfall verursachen wird. Das ist einerseits richtig und spielt trotzdem aus meiner Sicht für die Frage nach medizinischen Checks keine Rolle. Es geht darum, dass man zur Teilnahme am Straßenverkehr, insbesondere als Lenker eines Kraftfahrzeuges bestimmte Fähigkeiten benötigt. Sind diese Fähigkeiten, seine Umwelt wahrzunehmen und darauf zu reagieren (Sehen, Hören, Beweglichkeit, Reaktionsvermögen) nicht mehr ausreichend vorhanden, ist jemand aus meiner Sicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet.
Aus diesem Grund gibt es bereits medizinische Checks für LKW-Fahrer ab dem 50. Lebensjahr. Beim Fliegen ist es nicht anders: Jeder, der eine Fluglizenz hat (oder eine Flugausbildung beginnt), muss regelmäßig zur Flugtauglichkeitsuntersuchung. Diese Forderung gilt von Anfang an, also auch für Jugendliche, die z.B. mit 14 Jahren mit dem Segelfliegen beginnen. Dabei wird das Intervall zwischen den vorgeschriebenen Untersuchungen mit zunehmendem Alter immer kürzer. Anfangs ist der Check alle fünf Jahre fällig, ab dem 40. Lebensjahr alle zwei Jahre und ab dem 50. Lebensjahr muss man bereits jährlich zum Doc für das Medical Klasse 2, oder weiterhin alle zwei Jahre für das Medical Klasse LAPL (Light Aircraft Pilot License). Das Medical erlischt mit sofortiger Wirkung, wenn bestimmte Erkrankungen bekannt werden.
Ich wüsste nicht, was dagegen spräche, spätestens ab dem 70. Lebensjahr auch regelmäßig die Tauglichkeit zum Führen eines Kfz. zu überprüfen.