Beiträge von Yeti

    Dies gilt auch für "R frei" solo rechtsseitig, denn was links einen (n. b.pfl.) Radweg definiert, kann rechts auch nix anderes defnieren. Der Unterschied ist nur nach S. 4 in § 2 (4), dass links irgendwas stehen muss, damit man da fahren darf, nach S. 3 muss rechts aber nichts schildermäßiges stehen,...

    Was umgekehrt auch bedeutet, dass die Piktogramme alleine auf der linken Straßenseite keine Freigabe zum Geisterradeln beinhalten, wenn nicht auch ein [Zusatzzeichen 1022-10] steht.

    Wer sagt es der Stader Verkehrsbehörde?

    Gerade bei Mapillary gefunden: eine Critical Mass? Mapillary

    *edit: An der vorherigen Auffahrt habe ich bei Mapillary auch nichts entdeckt, was das Radfahren dort verbieten könnte.

    Aber dafür das: Mapillary

    Müsste dort nicht ein [Zeichen 301]hin anstatt [Zeichen 306]? Weil 50m weiter steht ja ein [Zeichen 205], also scheint die Auffahrt keine durchgehende Vorfahrtstraße zu sein.

    Trotzdem wären da breitere Gehwege wünschenswert.

    Das ist in dieser Straße schwierig, weil die Fahrbahn teilweise nicht einmal die Mindestbreite für die Begegnung zweier Busse aufweist. Es ist also schlichtweg kein Platz da, den man anders verteilen kann und daher ist die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn die einzig realisierbare Lösung. Die sicherste Lösung bei dem dortigen Verkehrsaufkommen ohnehin, auch wenn das nicht alle so sehen wollen.

    Und ich halte auch nichts von der Aussage: "Die Politik hat darüber überhaupt nicht zu entscheiden." Es ist vielmehr notwendig, mehr verkehrspolitische Kompetenz in der Politik zu verankern.

    Das sind zwei verschiedene Dinge. Fakt ist, dass die Politik nicht über die Anordnung von Verkehrszeichen entscheidet, sondern die Verkehrsbehörde (= Verwaltung). Die Überwachung der Einhaltung ist wiederum Aufgabe der Polizei.

    Gegen Kompetenz in der Politik hätte ich trotzdem nichts einzuwenden. :)

    Und jetzt bitte wieder lustige Schilder.

    Danke für Ihren Kommentar, der wieder einmal von jeglicher Kenntnis der genauen Situation vor Ort ungetrübt ist.

    Auf der Fahrbahn übrigens Tempo 30 und die Politik hat darüber überhaupt nicht zu entscheiden.

    Oh Mann, ich muss dann immer dran denken, dass die heutigen Situationen ja auch mal von Planungsbüros geplant wurden. Vielleicht sogar von denselben.

    Ich dachte früher tatsächlich, dass Kommunen irgendetwas selber machen.

    Das, was das Büro ausgearbeitet hat, ist in der Tat ganz brauchbar. Das Problem wird eher sein, was die berühmte Hansestadt Stade daraus machen wird.

    Unter anderem hatte das Planungsbüro für den Hohenwedeler Weg festgestellt, dass der Radverkehr dort nur sicher auf der Fahrbahn geführt werden kann. Die Stadt hat dort aber nun auch die teilweise gerade einmal 1,30m breiten Gehwege in beiden Richtungen mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] beschildert. Dafür können die Planer nichts, wenn ihre Auftraggeber anschließend das Gegenteil umsetzen.

    Das ist hier: Thuner Str. - Google Maps

    Sehr unschöne Kreuzung für alle, die nicht in einem Auto sitzen. Bis vor gar nicht allzu langer Zeit sollte man auch mit dem Fahrrad dort langfahren, wo die Fußgänger gehen. Selbst, nachdem die RWBP in der Thuner Straße aufgehoben war, gab es auf den letzten Metern noch ein [Zeichen 240], damit niemand auf die Idee kommt, mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn über die Kreuzung zu fahren. Inzwischen ist das aber geändert und selbst im Barger Weg die Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben.

    Ich hatte dazu schonmal im Stade-Thread dieses Bild gezeigt, wie man vorher (grün) und wie man jetzt (rot) die Kreuzung mit dem Fahrrad stadtauswärts überqueren darf.

    Es droht dort immer noch der Bau eines sogenannten "Turbokreisverkehrs". Die Niedersächsische Landesbehörde, die für die B73 zuständig ist, hätte das gerne, aber das Planungsbüro, das die Stadt im letzten Jahr für die Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplanes beauftragt hat, hat davon mit deutlichen Worten abgeraten. Damit würde man noch mehr Autoverkehr in der Thuner Straße generieren und für Fußgänger und Radfahrer würde eine noch größere Barriere entstehen. Für den Fuß- und Radverkehr hat man bei diesem Turbokreisel eine Unterführung mit langen Rampen und/oder Treppen geplant.

    Die vorgeschlagene Alternative wäre, die B73 eine Etage tiefer in einen Trog zu legen und einen kleinen Kreisverkehr oben drüber zu bauen, von dem aus man über Rampen auf die B73 fahren kann, bzw. umgekehrt. Damit wäre der Durchgangsverkehr auf der B73 ungestört und auch oben könnten Radfahrer und Fußgänger die Kreuzung Richtung Klein Thun einfach und unabhängig von der stark befahrenen B73 überqueren. Allerdings kostet diese Alternative auch einige Euro mehr.

    Vielleicht hat er es gesehen, aber das Tempo unterschätzt? Vielleicht, weil das Fahrzeug viel zu schnell fuhr? Oder das Tempolimit von 100 km/h eigentlich deutlich niedriger sein müsste?

    Wollen Sie damit mutmaßen, dass der Radfahrer das Auto zwar gesehen hat, aber trotzdem die Straße überquert hat, weil er dachte, dass dort ein Tempolimit von weniger als 100 km/h angemessen wäre?

    Die Zeit ist reif für Protected Sidewalks.

    Ham' wa! :)

    Ich fürchte allerdings, dass man damit nicht die Fußgänger schützen wollte, sondern Autofahrer, dass die doofen Fußgänger nicht einfach so über die Straße (sic.) latschen.

    "Von der Fahrbahn abgekommen" ist die Dame übrigens bereits in dem Moment, als sie auf den Gehweg eingebogen ist. Ob "abgekommen" dafür aber der korrekte Begriff ist?

    Falls das irgendwann mal geahndet werden sollte, dass Leute regelmäßig mit dem Auto an diesem Fischteich entlang fahren, gibt es sicherlich auch Empörung und Fotos mit verschränkten Armen.

    Vermutlich wird aber eher eine Leitplanke um den Teich herum gebaut, wenn dort schon acht Autos reingefahren sind

    -> Unfallschwerpunkt!!!!111elf

    Ich fürchte, es wird sich so einpendeln:

    Ein Radfahrer (offenbar SPD-Mitglied) fährt auf dem Gehweg, vor ihm ein Fußgänger neben einem Laternenpfahl. Wird sich der Radfahrer bei Schrittgeschwindigkeit einpendeln (< Wortwitz!), oder wird er umfallen, weil Schrittgeschwindigkeit zu langsam zum Radfahren ist, oder wird er versuchen, sich zwischen Laternenpfahl und dem Fußgänger durchzuquetschen?

    Ich fürchte, Letzteres. Der Einzige, der sich dann einpendelt, ist der Fußgänger, der vor Schreck zur Seite springt. Bleibt ihm nur zu wünschen, dass nicht ein weiterer Radfahrer versucht, rechts daran vorbei zu pendeln.

    Damit sich sowas nicht einpendelt, müsste zunächst einmal das [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] weg und dann könnte man auch mal einen Vormittag lang die Polizei auf den Gehweg stellen und von allen Gehwegradlern 55,- EUR kassieren.

    Das habe ich auch nicht gefordert, dass Radfahrstreifen (benutzungspflichtig) und Gehweg mit Radverkehrsfreigabe nebeneinander existieren sollen.

    Na dann ist ja gut, denn ich habe nur geschrieben, dass ein Radfahrstreifen und ein freigegebener Gehweg nebeneinander nicht existieren können, weil es keinen benutzungspflichtigen Weg neben einem Angebotsweg geben kann.

    An dieser Stelle spielt aber die andere Überlegung sicherlich eine größere Rolle: Ein Schutzstreifen darf bei Bedarf vom Kfz-Verkehr überfahren werden (da kann man jetzt noch streiten, ob nur bei Gegenverkehr oder welcher andere Bedarf das rechtfertigt), aber ein Radfahrstreifen darf vom Kfz-Verkehr nicht befahren werden.

    Die Anlage eines Radfahrstreifens würde also dazu führen, dass bei haltender Bahn die Autos in jedem Fall dahinter warten müssten. In der auf Ihrem Bild gezeigten Situation sehe ich aber keinen sinnvollen Grund dafür. Die Fahrgäste steigen zur anderen Seite auf den Bahnsteig aus und auf dem Schutzstreifen fährt niemand mit dem Fahrrad. Es wird also niemand behindert oder gefährdet, wenn man rechts an der haltenden Bahn vorbei fährt.

    kein Fahrradfahrer verhält sich "asozial", wenn er einen Fußweg benutzt, der für den Fahrradverkehr freigeben ist und sich dabei an die dafür geltenden Regeln hält.

    Das tun aber die Wenigsten. Und damit meine ich nicht einmal, dass niemand auf einem leeren Gehweg mit Schrittgeschwindigkeit fährt, sondern dass eng an Fußgängern vorbeigefahren wird und die geforderte Rücksichtnahme zu wünschen übrig lässt. Oftmals bieten solche Pseudo-Lösungen ja auch gar keinen Platz, um auch zu Fußgängern ausreichenden Abstand zu halten. Das Hauptargument der Gehwegradler besteht dann aber wiederum darin, dass sie auf der Fahrbahn zu eng von Kraftfahrzeugen überholt werden und sie sich dort nicht sicher fühlen. Wenn jemand anderen zufügt, was sie/er selbst von anderen nicht hinnehmen will, ist das aus meiner Sicht asozial.

    Auf längere Sicht ließe sich die ganze Verkehrsgestaltung auch noch dahingehend ändern, dass man aus den Schutzstreifen Radfahrstreifen macht.

    Wenn Sie die Regeln kennen würden, wüssten Sie, dass ein Radfahrstreifen eine benutzungspflichtige Radverkehrsanlage ist. Dann ist es rechtlich nicht möglich, daneben noch eine Gehwegfreigabe anzuordnen.