Beiträge von Yeti

    Um aber vorzubeugen für den Fall, dass dort mal ein Fahrradfahrer in den Bach fällt, wird der Fahrradverkehr zum Absteigen aufgefordert.

    Um Radfahrer zwingend zum Absteigen (oder sich einen anderen Weg zu suchen) aufzufordern, gibt es [Zeichen 239] oder [Zeichen 254].

    Die Kombi [Zeichen 101][Zusatzzeichen 1012-32] verpflichtet zu gar nichts, sondern hat höchstens zivilrechtlich Bedeutung, wenn jemand über das Geländer fällt. Denn nach der Interpretation, dass mit dieser Kombi vor abgestiegenen Radfahrern gewarnt wird, könnte ein Richter das auch so interpretieren, dass dort eine allgemeine Gefahrenstelle existiert und Radfahrer dieser Gefahr entgehen können, indem sie absteigen. Wer trotzdem in den Bach fällt, ist dann selbst schuld.

    Weiß eigentlich jemand, warum man Radfahrern zwar zutraut, auf 90cm breiten "Radwegen" zu fahren und zwischen den Pollern hindurch zu kommen, nicht aber anschließend eine 3m breite Straße zu treffen, ohne über ein wenige Zentimeter zu niedriges Geländer zu stürzen? Und warum das Risiko über das Geländer zu fallen für Radfahrer so viel größer sein soll als z.B. für Mofa- oder Motorradfahrer, die dort nicht absteigen sollen?

    Wobei ich als Landwirtschaftnaher durchaus verstehen kann, das da Unruhe aufkommt, wenn das plötzlich alles komplett gestrichen wird, so ein (verlässlicher) Stufenplan ist da durchaus diskutabel. Bleibt aber dabei, die Diese-Subvention ist inzwischen falscher Anreiz.

    Die Befreiung von der Kfz-Steuer und Kraftstoffsteuer für landwirtschaftliche Fahrzeuge wurde 1922 eingeführt, um die Motorisierung der Landwirtschaft zu fördern.

    Da dieses Ziel seit ca. 60-70 Jahren erreicht ist, hätte man mit diesem stufenweisen Ausstieg also bereits in den späten 1950er Jahren beginnen können/müssen.

    Das hat auch der Bundesrechnungshof bemängelt und daher im Mai 2023 die Bundesregierung aufgefordert, diese Subventionen zu streichen. Auch im Finanzausschuss (*edit: es war der Rechnungsprüfungsausschuss und nicht der Finanzausschuss) wurde das einstimmig beschlossen, auch mit den Stimmen der Ausschussmitglieder von CDU / CSU und AfD.

    Ob das heute auch so in der Bild-"Zeitung" steht? :/

    *nochmal edit: hier die Tagesordnung zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 15.12.2023: RTF Template (bundestag.de)

    -> TOP 20 "Überholte Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer – Bund verzichtet auf mehr als 1 Mrd. Euro Steuereinnahmen"

    Darin wird auf die Drucksache 20/4880 verwiesen, die ihr hier findet: Drucksache 20/4880 --- Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2022 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2021) (bundestag.de) -> Punkt 19

    Für mich gilt das Schild nicht, ich wiege keine 9 Tonnen. 8o

    Das Zusatzzeichen bezieht sich ohnehin auf das VZ 101 und präzisiert dessen Bedeutung: Es wird also vor abgestiegenen Radfahrern gewarnt. Alles Andere wäre auch inkonsequent, denn wenn man vom Fahrrad absteigt, wird man dadurch nicht leichter. :)

    §45 (9) Satz 2:

    Zitat

    Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.

    Ich würde dort auch nicht mit abgestiegenen Radfahrern rechnen.

    ja komm: Fußverkehr... irgendwer steht auf der sozialen Leiter halt immer ganz unten! :saint: :evil:

    Es stellt sich dennoch die Frage, warum man den Radverkehr umleitet, wenn ein Gehweg gesperrt ist. Einen "Radweg" gibt es dort nicht (mehr) und der Fahrbahnverkehr wurde an der Baustelle vorbeigeführt.

    Badehose / Neoprenanzug nicht vergessen, bevor man die Böschung hinunter fährt!

    Das Bild habe ich schon Mitte Dezember aufgenommen. Wenn es weiterhin kalt bleibt, dann könnte man vielleicht wirklich der Umleitung über den zugefrorenen Burggraben folgen.

    Die Umleitung für den Radverkehr hat man übrigens ausgeschildert, weil auf der gegenüberliegenden Seite des Burggrabens der Gehweg gesperrt war. Eine Umleitung für den Fußverkehr gab es nicht.

    ...nicht rasen müssen, als wäre der Teufel persönlich hinter einem her...

    Fun-Fact: Musst du gar nicht :)

    Aber das ist eigentlich der springende Punkt: Wenn ich mich mit Leuten unterhalte, die sagen, dass sie Angst haben auf der Straße zu fahren (Leute, die Angst haben, auf der Fahrbahn zu fahren sagen immer Straße), stellt sich oft im Laufe des Gesprächs heraus, dass das gar keine Angst ist, von hinten überfahren zu werden, sondern dass sie Angst haben, den Verkehr (für Leute, die Angst haben, auf der Fahrbahn zu fahren, ist nur Autoverkehr Verkehr) zu behindern.

    Das Gebot, ohne triftigen Grund nicht so langsam zu fahren, dass der Verkehrsfluss behindert wird, gilt gemäß §3 (2) nur für Kraftfahrzeuge.

    § 3 StVO 2013 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Man muss zwar auch mit dem Fahrrad nicht unnötig langsam fahren, aber wer würde entscheiden, was ein triftiger Grund ist? Wenn ich nicht verschwitzt im Büro ankommen möchte und daher langsamer fahre als ich könnte, ist das für mich ein triftiger Grund. Wenn ich noch eine weite Strecke vor mir habe und mir daher meine Kräfte einteile, ist das auch ein triftiger Grund. Aber das Tolle ist, dass ich mich mich nicht einmal rechtfertigen muss, ob es ein triftiger Grund ist. Ich darf auch einfach langsamer fahren als ich könnte, weil ich gerade keine Lust habe, mich zu sehr anzustrengen.

    Letztendlich ist es eine Frage des Selbstbewusstseins und des Selbstverständnisses als Radfahrer. Nur weil ich ein Fahrrad benutze, bin ich kein Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse, auch wenn ich ständig so behandelt werde.

    Warnung für Fußgänger vor entgegenkommenden Rüpelradlern

    Die gibt es dort zuhauf. Ich schätze, dass ungefähr 0,00 % von ihnen bewusst ist, dass sie da in der Richtung gar nicht fahren dürfen, während >95 % glauben werden, dass sie dort sogar fahren müssen. Weil "Raaadddweeeeg"