Trump hält nur noch ein Urteil auf, befürchte ich
Ich fürchte, dass nicht einmal dieses Urteil ihn aufhalten wird.
Trump hält nur noch ein Urteil auf, befürchte ich
Ich fürchte, dass nicht einmal dieses Urteil ihn aufhalten wird.
Ich habe Fragen!
1. Worauf sollten Eltern, die ihre Blagen im Auto bis direkt vor die KiTa karren, auch noch aufpassen? -> Kinder?
2. Warum hat man vor die KiTa einen Parkplatz gebaut, der auch für einen Supermarkt ausreichend wäre?
Bei der empörten Dame, die sich beklagt hat, dass man dort seine Kinder nur noch mit dem Kleinwagen zur KiTa bringen kann, wusste ich nicht, ob ich lachen oder weinen sollte.
*edit: Realer Irrsinn: Über diesen Kita-Parkplatz lacht jetzt ganz Sittensen (tageblatt.de)
Ich hoffe mal, dass der "Fehler" dadurch korrigiert wird, dass wie geplant überall dort, wo die Laternen stehen, Beete angelegt werden.
Finde ich erst einmal, liest sich nicht so.
Vielleicht ist das nicht die Intention, aber es könnte ein fataler Nebeneffekt sein. Alle, die immer behaupten, dass die Verkehrswende aufgrund von §45 (9) erschwert würde, vergessen, dass dieser Paragraf auch davor schützt, dass die Verkehrswende durch Willkür der Verkehrsbehörden ausgebremst wird, weil sie "Radwege" vor allem dafür anordnen, dem Autoverkehr freie Bahn zu verschaffen.
Hier: Quasi überall, wo >2500 Kfz fahren (so isses ja in der ERA vorgesehen)
Hier auch an Straßen, wo am ganzen Tag sicherlich nicht mehr als 1000 Kfz fahren.
Premium-Beispiele:
Alte Schmiedestraße - Google Maps
Es hat sich mit der Zeit eine Gefahrenlage entwickelt. Deshalb wurde der Radweg gebaut, und deshalb soll er jetzt auch benutzungspflichtig sein.
Die Gefahr dürfte in den meisten Fällen vor allem darin bestanden haben, dass Autofahrer mal bremsen mussten, wenn vor ihnen ein Radfahrer unterwegs war und sie nicht direkt überholen konnten, weil zufälligerweise gerade Gegenverkehr kam.
Wenn ich mir anschaue, wo es hier Außerorts-"Radwege" gibt und wo nicht, ist jedenfalls keine andere Systematik dahinter zu erkennen.
Es gibt eindeutig auch andere sehr gefährliche Sachen, die trotzdem immer wieder gemacht werden und die vielen eher harmlos vorkommen
Auf linksseitigen Gehwegen Fahrrad fahren zum Beispiel.
*edit: Immerhin kann sie dank der supertollen Rollerback-Rückenlehne nicht nach hinten vom Fahrrad fallen, wenn sie zu stark beschleunigt
Ich glaube auch, dass das in Wirklichkeit langsamer war als es im Video aussieht. Jedenfalls habe ich immer diesen Eindruck, wenn ich mal selbst eine Fahrt per Video aufgenommen habe.
Bei Danny war der Hänger ja sicher leer sein, ich hoffe hier war ers auch.
Hmmm...
...kannst die ja mal ans Bundesverkehrsministerium stellen (erst gemeint!).
Ich glaube, ich stehe bei denen auch schon auf der Blacklist. Jedenfalls habe ich von denen noch nie eine Antwort auf eine Frage bekommen.
Also wenn eine montiert ist, muss sie funktionieren. Wenn keine fest am Fahrrad verbaut ist, muss Batterie-/Akkulicht nur bei Dunkelheit mitgeführt werden.
Ich hatte kürzlich ein Problem mit der Beleuchtung wegen eines schwer zu findenden Kabelbruchs. Übergangsweise hatte ich dann eine Akkubeleuchtung montiert, bis das Problem behoben werden konnte. Das Akkulicht musste also ständig montiert und mitgeführt werden, weil ich zwar tagsüber ganz ohne Beleuchtung, aber nicht mit einer defekten Beleuchtung fahren darf.
Oder hätte ich die defekte Beleuchtung dann sogar ganz entfernen müssen?
"Gehweg, Schleichradler frei" ändert nix an der Gültigkeit von Ampeln ...
Nein, erst einmal nicht. Aber es sollte einen Unterschied machen für die < 8 Jährigen: Wenn sie ohne auf dem
fahren, müssen sie an der Kreuzung absteigen und dann gilt die Fußgängerampel.
ZitatWird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.
Aber:
ZitatIst ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen.
Wenn Kinder auf einem "Radweg" fahren, müssen sie also nicht vor der Kreuzung absteigen. In diesem Fall würden dann die normalen Ampelregeln gelten, also Lichtzeichen für den Fahrverkehr beachten, wenn keine gesonderte Fahrradampel (oder Fuß/Rad Kombi) vorhanden ist.
Und was ist bei ? Gilt dann für Kinder auch die Pflicht, vor Kreuzungen abzusteigen? Es wird schließlich ein Gehweg benutzt. Falls durch das
die Pflicht, abzusteigen, aufgehoben ist, gälten dann wieder die normalen Ampelregeln?
Wer erklärt das einem 7-jährigen Kind?
Danke für den Hinweis, mgka , dass die Ausnahme nur für (9) Satz 3 gilt, aber nicht für Satz 1. Ich hatte es so in Erinnerung, dass die Ausnahmefälle für den gesamten (9) gelten.
das liest sich jetzt so, dass, sobald die baulichen Anforderungen überwiegend eingehalten werden, ist eine RWBP außerorts erstmal zulässig?
Ja, leider. Die Frage ist, wie hoch die Chance stehen, die RWBP anzufechten, wenn das nicht der Fall ist. Hier gibt es jede Menge solcher VZ-Kombinationen:
oder auch:
Wenn man vor der Benutzung eines "Radweges" warnt, passt es sicherlich nicht mit den Anforderungen der VwV-StVO zu §2 zusammen:
Zitat2. die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist.
...
b) die Verkehrsfläche nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und Technik in einem den Erfordernissen des Radverkehrs genügendem Zustand gebaut und unterhalten wird.
Das perfide an dieser Argumentation ist ja, dass der Verweis auf pflichtgemäße Reduktion der Geschwindigkeit nie kommt, wenn es um die Frage geht, wieso da überhaupt ein benutzungspflichtiger Radweg ist.
NSKK-Repräsentanten sahen die Schuld für die Unfälle vorrangig in der Rücksichtslosigkeit der Radfahrer gegenüber den Kraftfahrern.
Die Stadt Stade hat gerade im laufenden Verfahren um die Sachsenstraße Folgendes geschrieben:
Es ist also rücksichtslos, sich hier nicht ständig die Vorfahrt nehmen zu lassen.
Kommentar Rendsburg: Radfahrer sind die großen Verlierer | SHZ
Hier fehlt immer noch ein Facepalm-Smiley
Gab es da nicht auch mal ein Video von Danny Macaskill?