Außerhalb der Innenstadt und Deutz -> Wenig Fußgänger -> Keine Behinderung, wenn noch 80 cm Gehweg übrig bleiben
Wie gesagt: Wenn die Stadt Köln der Meinung ist, dass das aufgeschulterte Parken auf dem Gehweg kein Problem darstellt, könnte sie es per VZ 315 tatsächlich offiziell erlauben. Warum passiert das nicht?
Schauen wir mal in die VwV-StVO:
ZitatDas Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann.
Vermutlich wissen sie, dass es eben doch nicht so unproblematisch möglich ist wie behauptet und daher will keiner für eine solche Anordnung Verantwortung übernehmen. In der VwV-StVO kann ich jedenfalls nichts darüber finden, dass die Begegnung mit einem Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen egal ist, im Gegenteil.