Beiträge von Yeti

    Es gibt einen breiten wissenschaftlichen Konsens, dass sich das Klima wandelt und dass an den aktuellen Entwicklungen hauptsächlich der Mensch beteiligt ist, und es gibt Leute, die den Anteil des Menschen daran LEUGNEN, andere leugnen sogar mehr als nur das.

    Ich glaube, dass es bei den meisten eher eine Art der Verdrängung ist, um sich mit dem Thema nicht auseinandersetzen zu müssen. Da ist es einfacher, das Ganze in Frage zu stellen oder Gründe zu finden, aus denen man keine Verantwortung trägt. Das ist menschlich, aber wird uns nichts nutzen.

    Daher hat es in der Vergangenheit ausgereicht, Zweifel zu streuen, zumal globale Veränderungen, die sich über Jahrzehnte erstrecken, nicht direkt spürbar sind. Natürlich wird jeder, der schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat, feststellen, dass sich Dinge geändert haben und weiter ändern, aber da greifen dann die Abwehrmechanismen, um sich damit nicht tiefer auseinandersetzen zu müssen.

    Ich bin jetzt zu faul zum Nachschlagen der genauen Jahreszahl und wer's erfunden hat, aber die Grundzüge des Zusammenhangs zwischen der Zusammensetzung der Atmosphäre (wir erinnern uns: die war für mich beruflich relevant) und der Oberflächentemperatur unserer Erde wurden schon vor deutlich über 100 Jahren entdeckt.

    1824 hat Joseph Fourier den Effekt entdeckt.

    1862 hat John Tyndall einige Gase identifiziert, die daran beteiligt sind.

    ...zu reduzieren auf ein einzelnes Gas. Ausgerechnet auf das Gas, daß natürlicherweise sowohl erzeugt als auch verbraucht wird.

    Es ist nicht nur ein einzelnes Gas, das die Strahlungsbilanz verändert. Genau genommen sind es alle Gase, die aus mehr als zwei Atomen bestehen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Hauptbestandteile der Luft (78% Stickstoff, 21% Sauerstoff und 0,9% Argon) keinen Einfluss haben.

    Interessant ist die Veränderung des Anteils der Gase, die die Strahlungsbilanz verändern und da kommt man dann vor allem auf CO2 und Methan.

    Es ist ohnehin schwer, dagegen vorzugehen, weil man durch eine Freigabe nicht in seinen Rechten eingeschränkt ist. Ich könnte mir allenfalls vorstellen, dass man als Fußgänger Möglichkeiten hat, gegen Fahrrad- oder MoFa-Freigaben vorzugehen, wenn man dadurch auf Gehwegen gefährdet wird. Ich kenne allerdings keine Urteile dazu und weiß nicht, ob das schonmal erfolgreich war.

    Hier wollte man auch sichergehen, dass niemand mit dem Fahrrad (und möglichst auch nicht mit einer MoFa) auf dem 3,50m breiten Seitenstreifen oder gar auf der Fahrbahn fährt.

    Zitat aus der VwV-StVO

    Zitat

    Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241

    Wenn man erkennen kann, dass die Verkehrsfläche für den Radverkehr vorgesehen ist, dann darf man darauf fahren.

    Erfahrungsgemäß muss man Radfahrern aber eher verdeutlichen, wenn eine Verkehrsfläche, die nicht "Fahrbahn" heißt, nicht für den Radverkehr vorgesehen ist.

    Gerne würde ich verstehen: welchen Sinn macht das?

    Lass es mich so ausdrücken: Wären "Radwege" breit genug, dass auch Traktoren draufpassen würden, wären die auch noch für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, damit alles, was nicht mit mindestens 50km/h unterwegs ist, den richtigen Verkehr nicht behindert.

    Das allein stehende [Zusatzzeichen 1022-10] kennzeichnet einen linksseitig freigegebenen Radweg. Rechte Radwege müssen nicht freigegeben werden, weil die immer benutzt werden dürfen.

    Gemeinsame Geh- und "Radwege" ohne Benutzungspflicht können so gekennzeichnet werden: Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht (sluka.de)

    Siehe dazu auch VwV-StVO zu §2, Rn 38a

    Zitat

    III. Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht können durch Aufbringung der Sinnbilder „Fußgänger“ und „Radverkehr“ gekennzeichnet werden.

    Allerdings versteht sich die ERA selbst nur als "Empfehlung"

    E wie Empfehlung, V wie Vorschrift. Hier mal ein Zitat aus einer Vorschrift (nicht Vorschlag, auch wenn das Wort ebenfalls mit V beginnt):

    VwV-StVO zu §2, Rn 13

    Zitat

    Hinsichtlich der Gestaltung von Radverkehrsanlagen wird auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in der jeweils gültigen Fassung hingewiesen.

    Das ist insofern bemerkenswert, als dass mit diesem Satz bereits auf künftige Fassungen der ERA hingewiesen wird, sobald diese gültig sind, ohne dass die Verfasser der VwV-StVO deren künftigen Inhalt kennen. Man hat also recht viel Vertrauen, dass in den ERA kein kompletter Blödsinn stehen wird.

    Wer jetzt einwendet, dass der Hinweis nicht bedeutet, dass die ERA zwingend umgesetzt werden müssen, hat natürlich Recht. Trotzdem sind die technischen Regelwerke als Beschreibung des Standes der Technik anzusehen, von dem nicht ohne besonderen Grund abgewichen werden darf. Das gilt jedenfalls für die ERA als R2-Regelwerk. Die R1-Regelwerke (Richtlinien) haben nochmal einen höheren Stellenwert.

    Schönen Gruß an dieser Stelle an meine Lieblings-Verkehrsbehörde und die Rechtsabteilung, falls jemand mitliest. Da ist man nämlich der Meinung, dass man alles, was in der ERA steht, komplett ignorieren kann, oder sich nur die Sätze herauspickt, die einem gerade in den Kram passen.

    Bestimmt sitzen die Leute in den Verkehrsbehörden im ganzen Land schon ganz ungeduldig und warten aufgeregt darauf, wann sie endlich nicht mehr den Kfz-Verkehr bevorzugen müssen und sich endlich auch um Fußgänger und Radfahrer kümmern dürfen.

    By the way: Wo genau stand das nochmal im StVG, dass die Flüssigkeit des Kfz-Verkehr Vorrang vor der Sicherheit hat? :/

    Ich habe mehrfach beim ADFC nachgefragt, aber nie eine Antwort erhalten. Und ich selbst muss zu doof gewesen sein, das zu finden. Stattdessen habe ich in der StVO und VwV-StVO das genaue Gegenteil gefunden. Es scheint also bereits erlaubt zu sein, sich um die Verkehrssicherheit zu kümmern. 8|

    Ticken die SVB in den Gemeinden bei Euch so?

    Ja. Die Stadt Stade ist zwar Mitglied der Initiative "Lebenswerte Städte" aber ich weiß gar nicht, warum. Außer den Hauptstraßen und zwei Erschließungsstraßen ist schon alles T30 Zone und an den restlichen Straßen wehrt man sich mit Händen und Füßen dagegen, T30 anzuordnen. Selbst wenn die Anordnung von T30 einfacher wäre, würde man es hier nicht tun.

    Wenn die Städte und Gemeinden hier mehr Handlungsspielraum hätten, würden sie vor allem dafür sorgen, dass der Autoverkehr freie Bahn hat und weiterhin Fußgänger und die nervigen Fahrrad-Assis aus dem Weg geschafft werden. Von einer Verkehrswende will man hier nichts wissen, sondern das sind nur leere Floskeln.

    Es mag in Deutschland einige Städte geben, in denen man ansatzweise begriffen hat, dass man das Verkehrsproblem nicht dadurch in den Griff bekommt, indem man den Autoverkehr weiter optimiert und dafür sorgt, dass immer mehr Autos in die Stadt passen. Aber ich behaupte, dass der überwiegende Teil der Städte und Gemeinden mental noch in den 1970er Jahren stecken geblieben ist und dass die auf keinen Fall mehr Handlungsspielraum haben dürfen, um ihren feuchten Traum der autogerechten Stadt weiter ausleben zu können, sondern dass man die im Gegenteil härter an die Leine nehmen muss, sich an die bereits geltenden Regeln zu halten.

    Hauptsache, sie lassen §45 (9) StVO in Ruhe. Nicht, dass hier einer auf die Idee kommt, künftig aus Gründen der städtebaulichen Entwicklung Radfahrer auf Gehwege zwingen zu dürfen.

    Wenn ich das lese...

    Zitat

    Kommunen brauchen mehr Handlungsspielraum

    ...und an meine Lieblings-Kommune denke, dann bekomme ich wirklich Angst.

    Was mich ermutigt hat: Da waren auch Andere, die in der Diskussion geäußert haben, dass sie zahlreiche "Radwege" im Landkreis für unbenutzbar halten und daher auf der Straße [sic.] fahren. Unter anderem auch Frauen 60+, die sonst immer gerne als Beispiel herangezogen werden, dass die gar nicht mehr Fahrrad fahren, wenn es nicht mehr verboten ist, auf der Fahrbahn zu fahren.